Strafbar, na und. § 21 VersG:„Wer in der Absicht,
nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu
sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten
vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Anti-AfD-ProtesteGießen war ein Warnsignal – und sollte ein Nachspiel haben (WELT+)Von Fatina Keilani, Redakteurin im Ressort Meinungsfreiheit, 30.11.2025, 3 Min
Zehntausende Demonstranten versuchten am Samstag die Gründung der neuen
AfD-Jugendorganisation zu verhindern – mit Blockaden, Angriffen und
brutaler Gewalt. Die Polizei blieb defensiv, der Staat wirkte machtlos.
Etwas ist in Schieflage geraten.
Am
Samstag ließ sich wieder einmal darüber sinnieren, wer in Deutschland
die Demokratie schützt – und wer dies nur von sich behauptet. In Gießen
gründete sich die neue Jugendorganisation der AfD. Gut 700 Delegierte
wollten morgens um zehn im Messezentrum zusammentreten. Mehrere
zehntausend Gegendemonstranten versuchten genau das zu verhindern. Die
hessische Polizei erklärte am Abend, der Protest sei „überwiegend friedlich“
verlaufen. Der Bundeskanzler sprach von einer „Auseinandersetzung
zwischen ganz links und ganz rechts“. Beide Bewertungen verfehlen das Geschehen komplett. Was
war los? Antifa-Gruppen, linke Vereine, Gewerkschaften und Parteien
hatten seit Wochen mobilisiert. Das Aktionsbündnis „Widersetzen“ rief
offen zu Blockaden auf und versuchte, die Zugänge zur Kongresshalle zu
versperren. Linke und grüne Bundestagsabgeordnete reisten als
Unterstützer an. Ziel der Aktion: Die Gründung des neuen Jugendverbandes
sollte möglichst unmöglich gemacht werden, natürlich nicht durch
Argumente, wie in der Demokratie vorgesehen, sondern durch Druck von der
Straße. Organisiert wurde das an Unis, in Vereinen und Räumen, die der
Steuerzahler bezahlt.
Zugleich begingen Demonstranten weitere Körperverletzungen und
Sachbeschädigungen, verprügelten Journalisten, schlugen Autoscheiben
ein, warfen Pyrotechnik auf Beamte, verstießen gegen Auflagen und das
Vermummungsverbot. Doch die Demo wurde nicht aufgelöst. Der Staat zeigte
sich demonstrativ schwach – oder agierte er sogar als heimlicher
Unterstützer? Hat die Kampf-gegen-Rechts-Rhetorik zu einer Verharmlosung
des Linksextremismus und zur Billigung linksextremer Gewalt geführt?
Auf X (früher Twitter) erinnerten sich viele daran, wie in der Corona-Zeit selbst kleinste, friedliche Versammlungen mit kompromissloser
Härte aufgelöst wurden. Der Samstag von Gießen zeigt die Schieflage
eines Staates, der vor politisch genehmen Störern zurückweicht und damit
seine Neutralität verspielt. Schonung ist möglich – offenbar aber nur,
wenn die Störer politisch auf der richtigen Seite stehen. Schließlich
sind für die Entstehung einer Atmosphäre, die schon scharfe Kritik an
Regierungsnarrativen oft als „Rechtsextremismus“ brandmarkt und damit
aus dem Feld des Legitimen verdrängt, auch Exekutivorgane wie die weisungsgebundenen Verfassungsschutzbehörden mitverantwortlich.
Strafbar, na und?
Und was ist eigentlich aus Paragraf 21 des
Versammlungsgesetzes geworden? Darin heißt es: „Wer in der Absicht,
nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu
sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten
vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Das
war in Gießen der Fall, denn die AfD ist nicht verboten und ihre
Versammlung war es auch nicht.
Die AfD-Jugend schaffte es am Ende schneller als geplant, ihr Programm
abzuwickeln. Politisch bleibt der Tag dennoch eine Zäsur. Denn er
zeigte, wie brüchig das demokratische Fundament wird, wenn Gesinnung
über dem Gesetz steht – und wenn die Versammlungsfreiheit nur noch
selektiv gilt. Gießen war ein Warnsignal. Es sollte ein Nachspiel haben.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen