30 November 2025

Anti-AfD-Proteste Gießen war ein Warnsignal – und sollte ein Nachspiel haben (WELT+)

Strafbar, na und. § 21 VersG:„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Anti-AfD-Proteste
Gießen war ein Warnsignal – und sollte ein Nachspiel haben (WELT+)
Von Fatina Keilani, Redakteurin im Ressort Meinungsfreiheit, 30.11.2025, 3 Min
Zehntausende Demonstranten versuchten am Samstag die Gründung der neuen AfD-Jugendorganisation zu verhindern – mit Blockaden, Angriffen und brutaler Gewalt. Die Polizei blieb defensiv, der Staat wirkte machtlos. Etwas ist in Schieflage geraten.
Am Samstag ließ sich wieder einmal darüber sinnieren, wer in Deutschland die Demokratie schützt – und wer dies nur von sich behauptet. In Gießen gründete sich die neue Jugendorganisation der AfD. Gut 700 Delegierte wollten morgens um zehn im Messezentrum zusammentreten. Mehrere zehntausend Gegendemonstranten versuchten genau das zu verhindern. Die hessische Polizei erklärte am Abend, der Protest sei „überwiegend friedlich“ verlaufen. Der Bundeskanzler sprach von einer „Auseinandersetzung zwischen ganz links und ganz rechts“. Beide Bewertungen verfehlen das Geschehen komplett.
Was war los? Antifa-Gruppen, linke Vereine, Gewerkschaften und Parteien hatten seit Wochen mobilisiert. Das Aktionsbündnis „Widersetzen“ rief offen zu Blockaden auf und versuchte, die Zugänge zur Kongresshalle zu versperren. Linke und grüne Bundestagsabgeordnete reisten als Unterstützer an. Ziel der Aktion: Die Gründung des neuen Jugendverbandes sollte möglichst unmöglich gemacht werden, natürlich nicht durch Argumente, wie in der Demokratie vorgesehen, sondern durch Druck von der Straße. Organisiert wurde das an Unis, in Vereinen und Räumen, die der Steuerzahler bezahlt.
Zugleich begingen Demonstranten weitere Körperverletzungen und Sachbeschädigungen, verprügelten Journalisten, schlugen Autoscheiben ein, warfen Pyrotechnik auf Beamte, verstießen gegen Auflagen und das Vermummungsverbot. Doch die Demo wurde nicht aufgelöst. Der Staat zeigte sich demonstrativ schwach – oder agierte er sogar als heimlicher Unterstützer? Hat die Kampf-gegen-Rechts-Rhetorik zu einer Verharmlosung des Linksextremismus und zur Billigung linksextremer Gewalt geführt?


Auf X (früher Twitter) erinnerten sich viele daran, wie in der Corona-Zeit selbst kleinste, friedliche Versammlungen mit kompromissloser Härte aufgelöst wurden. Der Samstag von Gießen zeigt die Schieflage eines Staates, der vor politisch genehmen Störern zurückweicht und damit seine Neutralität verspielt. Schonung ist möglich – offenbar aber nur, wenn die Störer politisch auf der richtigen Seite stehen. Schließlich sind für die Entstehung einer Atmosphäre, die schon scharfe Kritik an Regierungsnarrativen oft als „Rechtsextremismus“ brandmarkt und damit aus dem Feld des Legitimen verdrängt, auch Exekutivorgane wie die weisungsgebundenen Verfassungsschutzbehörden mitverantwortlich.

Strafbar, na und?

Und was ist eigentlich aus Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes geworden? Darin heißt es: „Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Das war in Gießen der Fall, denn die AfD ist nicht verboten und ihre Versammlung war es auch nicht.
Die AfD-Jugend schaffte es am Ende schneller als geplant, ihr Programm abzuwickeln. Politisch bleibt der Tag dennoch eine Zäsur. Denn er zeigte, wie brüchig das demokratische Fundament wird, wenn Gesinnung über dem Gesetz steht – und wenn die Versammlungsfreiheit nur noch selektiv gilt. Gießen war ein Warnsignal. Es sollte ein Nachspiel haben.

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