Bestellt wie geliefert: Was „niemals nie“ geschehen würde, tritt nun
ein. Männer erklären sich zur Frau, um in den Genuss von Frauenförderung
zu kommen. Kritiker hatten eindringlich vor den Konstruktionsfehlern
des Selbstbestimmungsgesetzes gewarnt – vergeblich.
Streit um Geschlechtswechsel – NRW-Polizei zeigt Kommissarin an
Ein Polizeibeamter lässt beim Standesamt sein Geschlecht ändern. Doch
die Vorgesetzten in Düsseldorf haben einen Verdacht. Sie erstatten
Anzeige und verhängen eine Beförderungssperre.
Abgesehen von dieser surrealen Situation bewegt mich ein ganz anderes Szenario:
Der früher männliche Kollege soll seinen Geschlechtseintrag nur ändern lassen haben, um von der behördlichen Frauenförderung im Beurteilungs- und Beförderungswesen zu profitieren.
Tatsächlich soll sich die "Beamtin" durch den geänderten Geschlechtseintrag um 43 Plätze in der Beförderungsrangliste verbessert haben. Dies hätte dann einen schnelleren Sprung von der Gehaltsstufe A9 auf A10 und damit deutlich mehr Geld zu einem früheren Zeitpunkt bedeutet: Je nach Erfahrungsstufe beträgt der Unterschied zwischen den Besoldungsgruppen monatlich zwischen 247 und 472 Euro.
Es ist also neuerdings möglich, bei der Polizei allein durch das Geschlecht in einer "Beförderungsliste" 47 Konkurrenten zu überholen und bevorzugt zu werden, obwohl zu meiner Zeit für Beförderungen noch das Leistungsprinzip maßgeblich war:
Beförderungen erfolgten nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Und das galt für beide Geschlechter!
Der früher männliche Kollege soll seinen Geschlechtseintrag nur ändern lassen haben, um von der behördlichen Frauenförderung im Beurteilungs- und Beförderungswesen zu profitieren.
Tatsächlich soll sich die "Beamtin" durch den geänderten Geschlechtseintrag um 43 Plätze in der Beförderungsrangliste verbessert haben. Dies hätte dann einen schnelleren Sprung von der Gehaltsstufe A9 auf A10 und damit deutlich mehr Geld zu einem früheren Zeitpunkt bedeutet: Je nach Erfahrungsstufe beträgt der Unterschied zwischen den Besoldungsgruppen monatlich zwischen 247 und 472 Euro.
Es ist also neuerdings möglich, bei der Polizei allein durch das Geschlecht in einer "Beförderungsliste" 47 Konkurrenten zu überholen und bevorzugt zu werden, obwohl zu meiner Zeit für Beförderungen noch das Leistungsprinzip maßgeblich war:
Beförderungen erfolgten nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Und das galt für beide Geschlechter!

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