Das seltsame Misstrauen des Staates gegen die Bürger: Die deutsche Regierung schottet sich ab (NZZ)
Die
Bundesregierung will das Auskunftsrecht entkernen, Spitzenpolitiker
verklagen Bürger wegen Bagatellen, und der Kanzler ruft seinen Kritikern
zu, sie sollen «wegtreten». Mehr Demut wäre angebracht.
von Sebastian Lange, Berlin, 08.07.2026, 3 Min
Bundeskanzler Friedrich Merz
versuchte sich am Wochenende beim Parteitag der nordrhein-westfälischen
Christlichdemokraten in der Rolle eines Offiziers. Er erteilte seinen
Kritikern einen militärisch-schneidigen Befehl: «Kulturpessimisten,
Untergangspropheten, Nöler, Nörgler, empörte Berufskritiker –
wegtreten!» Der Saal applaudierte.
Merz
fordert also mehr Optimismus im Land, und er scheint sich zu fragen,
warum da nicht alle mitmachen. Nun sind doch die grossen Reformen da –
und ihr meckert immer noch?
Die
Worte des Kanzlers zeigen, wie sehr Staat und Bürger sich in
wesentlichen Fragen voneinander entfremdet haben. Darauf deutet aber
nicht nur die Kanzler-Rhetorik hin, es zeigt sich auch auf vielen
weiteren Ebenen.
Etwa
bei der von der Koalition geplanten Entkernung des
Informationsfreiheitsgesetzes. Es gewährt jedem Bürger einen Anspruch
auf amtliche Informationen von Bundesbehörden, und zwar ohne dass er
dafür irgendeine Berechtigung nachweisen muss. Die Idee dahinter war:
Der Staat gehört nicht sich selbst, er gehört den Bürgern.
Dank dem im Jahr 2005 erlassenen Gesetz wurden einige Skandale aufgedeckt, zum Beispiel die Maskenaffäre:
Während der Corona-Pandemie gingen Staatsaufträge zum Maskenkauf zu
überhöhten Preisen an Unternehmer, die den Christlichdemokraten
nahestanden.
Vom
Informationsfreiheitsgesetz haben aber etwa auch Handwerker profitiert,
die wissen wollten, warum sie bei einer öffentlichen Ausschreibung
nicht zum Zuge kamen, oder Journalisten, die sich für die genauen
Umstände des endgültigen Atomausstiegs während des Ukraine-Kriegs
interessierten.
Nun
will die Regierung das Gesetz reformieren, genauer gesagt, sie will die
Rechte der Bürger einschränken. Künftig sollen nur noch «natürliche
Personen», also Privatpersonen, Auskünfte erhalten; Stiftungen oder
Medienunternehmen wären ausgeschlossen.
Auch
muss derjenige, der Auskunft verlangt, ein «berechtigtes Interesse»
dafür nachweisen. Die Beweislast wird also umgedreht: Nicht der Staat
muss darlegen, warum bestimmte Informationen geheim bleiben müssen, der
Bürger muss sich jetzt erklären.
Verschleiernd und paternalistisch







