Wen interessiert das Urteil nach zwei Jahren noch? Die Storry wurde benutzt, eine Kampagne zu befeuern und Linke inklusive linker Politiker massenhaft auf die Straße zu treiben. Sie hat die NGO-Armada
von „Omas gegen Rechts“ bis „Campact“ mobilisiert und eine Stand-by-Demo-Infrastruktur zur Verhinderung der unmittelbar
bevorstehenden nationalsozialistischen Machtergreifung geschaffen, um zu zeigen, was passiert, sollte die CDU mit der AfD liebeugeln, wie Merz ein Jahr später feststellen konnte.
Ein Gericht stellt fest: Die Hysterie um den „Masterplan zur Ausweisung
von deutschen Staatsbürgern“ basierte auf einer unwahren
Berichterstattung durch „Correctiv“. Zurück bleibt eine bis auf die
Knochen blamierte Medienlandschaft.
Wie macht man Menschen Angst? Das führte die „Tagesschau“ mit ihrem Beitrag „Millionen Deutsche haben Angst vor Abschiebungen“ im Februar 2024 mustergültig vor. Nachdem die auch mit Regierungsmitteln finanzierte Medien-NGO „Correctiv“ einen raunenden Bericht über einen „Geheimplan gegen Deutschland“ veröffentlicht hatte, gab der NDR bei Infratest/Dimap eine maßgeschneiderte Umfrage zum Thema „Abschiebungspläne rechter Kreise“ in Auftrag. Die 1303 Teilnehmer wurden mit der vermeintlichen Tatsache konfrontiert, bei einem Potsdamer Treffen „von radikalen Rechten, darunter auch AfD-Politiker“, seien „Pläne zur massenhaften Abschiebung von Menschen mit Migrationshintergrund, einschließlich deutscher Staatsbürger“ diskutiert worden. Mit höchster Suggestivkraft folgte dann die Frage: „Bereiten Ihnen diese Pläne sehr große, große, weniger große oder keine Angst?“
Obwohl selbst unter den Befragten „mit Einwanderungsgeschichte“ nur 51 Prozent angaben, die angeblichen „Pläne“ bereiteten ihnen „sehr große“ oder „große“ Angst, während 48 Prozent äußerten, „weniger große“ oder „keine“ Angst zu haben, folgerte die „Tagesschau“ aus der Umfrage und dem Umstand, dass es zwölf Millionen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund gibt, „Millionen Deutsche“ würden jetzt in existenzieller Furcht davor zittern, von der AfD abgeschoben zu werden. Auch andere Medien konfrontierten Bürger mit türkischen, griechischen oder italienischen Wurzeln in Straßenumfragen mit den „rechtsradikalen Deportationsplänen“ (so die „Süddeutsche Zeitung“) und sammelten alarmierte Stimmungsbilder.
Der Keim dieser kollektiven Täuschung, die fast viral die gesamte
deutsche Medienlandschaft erfasste, steckt in der „Correctiv“-Geschichte
selbst – oder besser, er war dort, wie ein Köder, geschickt platziert.
„Es bleiben zurück“, so hieß es im Epilog zum mit maximalem Effekt
inszenierten Text, „ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen
Staatsbürgern; also ein Plan, um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel
21 des Grundgesetzes zu unterlaufen“.
Seit dem Erscheinen der Story am 10. Januar 2024 haben sich hinter dieser Kernaussage immer mehr journalistische und juristische Fragezeichen versammelt, denn konkrete Belege für die skandalträchtige These fehlten im Text, wie aufmerksame Leser auf den ersten Blick bemerken konnten.
Nun hat das Landgericht Berlin seine vernichtende Urteilsbegründung über die Publikation veröffentlicht: In Potsdam, so die Richter, sei nicht über „die Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland“ gesprochen worden. Im Gegenteil habe der identitäre Aktivist Martin Sellner, Autor des Buchs „Remigration: Ein Vorschlag“, auf dem Treffen sogar darauf hingewiesen, „dass Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft gerade nicht förmlich oder zwangsweise zur Ausreise verpflichtet werden könnten“.







