Die letzte Patrone einer Verbotspartei (WELT)
Das Gutachten einer NGO dient den Grünen als letztes Argument für ein
AfD-Parteiverbot. Betrachtet man es genau, so könnte man manchmal auf
den Gedanken kommen, es handle von den Grünen und nicht von der AfD.
Von Andreas Rosenfelder,
Sollte es verboten werden, die Ansicht zu vertreten, dass es „nur zwei Geschlechter“ gibt? Sich für die „Lebensgemeinschaft der Ehe, natürlich bestehend aus Vater und Mutter“ auszusprechen? Vorzuschlagen, dass Schutzsuchende mit „Bett, Brot, Seife“ statt mit Geld versorgt werden? „Geschlechtsangleichende Operationen“ bei Minderjährigen als „verstümmelnde Kastrationen“ zu bezeichnen?
Es fällt schwer, sich Demokraten vorzustellen, die ein solches Verbot bejahen. Und zwar nicht obwohl, sondern gerade weil man zu all diesen Themen unterschiedliche Positionen einnehmen kann. Die Indizierung völlig alltäglicher Meinungen würde man eher Funktionären eines dystopischen Zensurregimes zutrauen. Und doch sollen die genannten Beispiele im neuen „AfD-Gutachten“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) als Belege für die Verfassungswidrigkeit der Partei dienen – und damit als Argumente für ein Verbot. Sofort nach dem Erscheinen des Gutachtens baten die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag und behaupteten mit den üblichen Phrasen der Selbstgerechtigkeit, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.
Dass eine den Grünen nahestehende NGO, die sich Gesellschaft für Freiheitsrechte nennt, ein Verbot der demokratischen Opposition fordert, erinnert tatsächlich an Neusprech-Euphemismen wie das „Ministerium für Liebe“ oder das „Ministerium für Wahrheit“ in Orwells „1984“. Die Spenden zur Finanzierung des Gutachtens wurden in Kooperation mit Partnerorganisationen wie Volksverpetzer oder Campact eingeworben, die sich auf linksaktivistische Kampagnen an der Grenze zur Propaganda spezialisiert haben.
Das private Gutachten soll jene Beweisführung nachliefern, an der die Lauschexperten vom Verfassungsschutz mit ihrem 1000-Seiten-AfD-Gutachten auf blamabelste Weise gescheitert sind. Deren wirre Zitatsammlung, die sogar Kritik an den Corona-Lockdowns oder an der Migrationspolitik als Beleg für eine verfassungsfeindliche Gesinnung einstufte, wurde im Februar 2026 vom Kölner Verwaltungsgericht gewogen und für zu leicht befunden.








