Viel Pose, wenig dahinter: Das neue AfD-Gutachten verwischt die Grenze zwischen verfassungswidrigen Ansichten und Meinungskampf (NZZ)
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat umfangreiches Material gegen
die AfD gesammelt. Angeblich soll es ein Verbot der Partei
rechtfertigen. Doch das Gegenteil ist der Fall.
Von Sebastian Lange, Berlin, 01.07.2026, 3 Min
Die
Debatte über ein Verbot der AfD ist um ein Kapitel reicher: Eine
Nichtregierungsorganisation, die deutsche Gesellschaft für
Freiheitsrechte, hat ein Gutachten vorgelegt, das die
Verfassungswidrigkeit der Partei belegen soll. Dieses schaffe «Klarheit
für Politik und Gesellschaft», schreibt die Organisation auf ihrer
Website. Klarheit war genau das, was in der endlosen Debatte um einen
Verbotsantrag fehlte. Dann kann es also jetzt losgehen mit dem
Verbotsverfahren?
So
sehen es jedenfalls Befürworter eines AfD-Verbots wie zum Beispiel
Georg Maier, der sozialdemokratische Innenminister von Thüringen. Spätestens jetzt sei «der Zeitpunkt gekommen», konkrete Schritte einzuleiten, kommentierte er das Gutachten gegenüber dem «Handelsblatt». Es fragt sich nur, ob es wirklich mehr Klarheit bringt.
Im
Gegenteil. Es hat eine entscheidende Schwäche, die in der
Verbotsdebatte kontraproduktiv wirkt: Das 1500-Seiten-Werk liefert vor
allem Masse, aber keinen schlagenden Beweis für Umsturzpläne der Partei.
Ein seltsam dünnes Gutachten
Das
Grundgesetz verlangt als entscheidendes Kriterium für das Verbot einer
Partei, dass diese «darauf ausgeht», die freiheitliche demokratische
Grundordnung zu beseitigen. Gemeint ist ein planvolles, auf
Machterlangung gerichtetes Vorgehen der Gesamtpartei.
Auf ein solches schliessen die Autoren eher anhand von Indizien wie politischen Äusserungen von AfD-Politikern – und genau das war schon die Schwäche des AfD-Gutachtens,
anhand dessen das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als
«gesichert rechtsextremistisch» eingestuft hatte. Diese Einstufung hatte
das Verwaltungsgericht Köln Anfang des Jahres deshalb vorerst
untersagt.
Die
neue Analyse bleibt in vielen Punkten seltsam dünn und legt selbst die
Axt an die Argumente, die einen Verbotsantrag am ehesten tragen würden:
Sie räumt ein, die Partei weise keine nachweisbare Wesensverwandtschaft
mit dem Nationalsozialismus auf, und eine Absicht, die parlamentarische
Demokratie abzuschaffen, sei nicht belegbar. Auch sei nicht nachweisbar,
dass die AfD ein verfassungswidriges Konzept der «Remigration»
verfolge, das Deutsche mit Migrationshintergrund zu Bürgern zweiter
Klasse machen würde.
Eine gefühlige Argumentation








