Der deutsche Bundespräsident Steinmeier droht der AfD: Das ist eine Grenzüberschreitung (NZZ)
Nachdem er Berufsverbote für «Verfassungsfeinde» befürwortet hatte, kam Steinmeier auf ein mögliches Verbot der AfD zu sprechen. «Eine Partei, die den Weg in die aggressive Verfassungsfeindschaft beschreitet, muss immer mit der Möglichkeit eines Verbots rechnen.»
Rein formal betrachtet, gab Steinmeier hier nur das Grundgesetz wieder. Im Kontext kann man seine Aussage aber durchaus als Drohung an die AfD verstehen. Zumal seine Rede mit dem Satz endete: «Tun wir, was getan werden muss.»
Was der Bundespräsident nicht darf
Doch will die AfD wirklich die freiheitlich-demokratische Grundordnung zerstören? Der deutsche Verfassungsschutz tut sich jedenfalls schwer damit, das zu belegen.
Steinmeier dämonisierte die AfD, handfeste Belege für seine Thesen blieb er schuldig. Viele Politiker der etablierten Parteien argumentieren nach diesem Muster. Sie bilden eine Allianz, die sich gerne als «die demokratischen Parteien» bezeichnet. Was genau an der AfD undemokratisch sein soll, können sie nicht schlüssig erklären.
Natürlich dürfen Politiker unsachlich und unfair gegen die politische Konkurrenz keilen. Für Steinmeier gilt das freilich nicht. Als Bundespräsident ist er formell das Staatsoberhaupt aller Deutschen.
Er repräsentiert den Staat als solchen, muss also unparteiisch sein. Das Bundespräsidialamt beschreibt es so: «Über den Parteien stehend, wirkt er durch Ausübung seiner verfassungsrechtlichen Befugnisse (. . .) integrierend, moderierend und motivierend.» Zudem heisst es, der Bundespräsident solle unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen zusammenführen
Die AfD ist mittlerweile eine große Partei mit rund zehn Millionen Wählern. Sie steht somit für eine relevante gesellschaftliche Gruppe. Aussagen wie die von Steinmeier führen nicht zusammen, sondern verstärken die Fliehkräfte, den Frust, das Ressentiment. Der Demokratie ist damit nicht gedient.

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