Gabor Steingart, 14.08.2025
"Geh hübsch sittsam und lauf nicht vom Weg ab, sonst fällst du und zerbrichst das Glas."
Ich werte Medien aus, die nicht unbedingt den Mainstream-Medien entsprechen
"Geh hübsch sittsam und lauf nicht vom Weg ab, sonst fällst du und zerbrichst das Glas."
"Kurzfristig sollte die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbeziehenden fair und korrekt vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden."
Von Julian Reichelt
Die verhinderte Fast-Verfassungsrichterin Frauke Brosius-Gersdorf sagt in ihrer Stellungnahme:
Mit gleichen Worten („Sätze falsch wiedergegeben und aus dem Zusammenhang gerissen“) rechtfertigte sie sich gestern bei Markus Lanz. Doch ihre Aussage ist wichtig, weil Brosius-Gersdorf hier dem zentralen Vorwurf gegen sie widerspricht. Und diese Aussage von Brosius-Gersdorf ist eindeutig unwahr.
Es ist ein erschreckendes Dokument, indem ausführlich für die Abtreibung bis zur Geburt argumentiert wird. Im Kern der Argumentation steht die „Unzumutbarkeit“ der Schwangerschaft: „Auch in der Spätphase der Schwangerschaft muss der Gesetzgeber aber Ausnahmen vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs vorsehen und den Abbruch erlauben (Rechtmäßigkeit und Straffreiheit), wenn der Frau die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar ist ... Der Gesetzgeber sollte erwägen, die medizinische Indikation partiell neu zu regeln.“
Zur „medizinischen Indikation“ sollen nicht mehr bloß lebensbedrohliche Situationen zählen, sondern zum Beispiel auch „Belastungen durch die postnatale Existenz des Kindes und der Verantwortung für das Kind nach der Geburt“. Und: „Bei der medizinischen Indikation besteht allerdings Neuregelungsbedarf. Sie erscheint problematisch in Konstellationen, in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem akut lebens- oder gesundheitsbedrohenden Befund besteht, der durch die Schwangerschaft selbst bewirkt wird, sondern aus den Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt resultiert.“
Bedeutet: Wenn das Kind in der späten Phase der Schwangerschaft als zu belastend empfunden wird, könnte auch das zur „Unzumutbarkeit“ zählen und Abtreibung bis zum neunten Monat begründen.
Bedeutet: Sein Leben mit Kind neu gestalten zu müssen, kann als so unzumutbar empfunden werden, dass es eine Abtreibung in der späten Phase der Geburt rechtfertigt und diese deswegen straffrei sein sollte.
"Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf ist eine herausragende Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht mit einwandfreiem Werdegang und bester Qualifikation. Die SPD-Fraktion steht hinter ihr".