Auf ihrer Kabinettsklausur in der Berliner Villa Borsig will sich die Bundesregierung mit der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, Entbürokratisierung und Digitalisierung beschäftigen. Ein Beispiel dafür, wie selbst die Sicherheit des Landes unter der deutschen Regelungskruste erstarrt, erleben wir dieser Tage bei den ominösen Drohnen-Überflügen an Flughäfen und sogar anmilitärischen Einrichtungen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat zwar unverzüglich reagiert, aber diese Reaktion besteht erst einmal darin, neue rechtliche Regelungen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern gegen solche Drohnen und für deren möglichen Abschuss zu veranlassen. Das kann dauern.
Bis dahin kann – wer auch immer – fröhlich kritische Infrastruktur filmen, den Flugverkehr lahmlegen und sonst was für Unwesen treiben. Um es mal deutlich zu sagen: Wenn man nicht will, dass – wer auch immer – Dinge auskundschaftet, mit denen man schweren Schaden anrichten kann, dann erwarte ich als Bürger dieses Landes, dass die Flugobjekte vom Himmel geholt werden. Punkt.
Sollte demnächst jemand einen Flugterminal in die Luft jagen oder er sammelt in aller Ruhe Daten über deutsche Verteidigungsinfrastruktur, dann kann man die Rechtslage durchaus später klären. Helmut Schmidt hat bei der Elbeflut 1962 auch nicht auf Freigabe für den Einsatz von Soldaten gewartet.
In diesem Sinne kann das Bundeskabinett bei ihrer Klausur gern deutsches Verwaltungshandeln mal auf Praktikabilität und Einfachheit durchforsten. Insbesondere bei der Sicherheit.
Ralf Schuler
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