Gericht erklärt Berliner Abgeordnetenhauswahl für vollständig ungültig
16.11.2022
16.11.2022
Die Wahlpannen waren zu gravierend: Die Berlin-Wahl aus dem September
2021 muss vollständig wiederholt werden. Zu diesem Schluss kommt der
Berliner Verfassungsgerichtshof. Die Hauptstadt hat nun 90 Tage Zeit für
eine Neuwahl.
Die
von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss
komplett wiederholt werden. Das hat der Berliner Verfassungsgerichtshof
am Mittwoch verkündet. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig.
Die Richterinnen und Richter blieben damit bei ihrer ersten
Einschätzung, die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bereits in der
mündlichen Verhandlung Ende September erläutert hatte.
Eine
Wahlwiederholung muss nun innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Als
wahrscheinlicher Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des neuen
Landeswahlleiters Stephan Bröchler der 12. Februar. Seine Vorgängerin
war nach dem Berliner Wahlchaos im vergangenen Herbst zurückgetreten.
Am 26. September 2021 waren – mitten in der Corona-Pandemie – in Berlin
auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt worden.
Hinzu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer
Wohnungskonzerne. Nebenher lief außerdem der Berlin-Marathon.
Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren massive
Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen,
die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor.
Zum Teil stimmten Wähler noch nach 18.00 Uhr oder etwa auf eilig
kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub ausblieb.
Wegen der
zahlreichen Pannen musste Berlins oberstes Gericht die Gültigkeit der
Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksversammlungen
überprüfen. Insgesamt lagen ihm 35 Einsprüche gegen die Wertung vor,
über vier davon war zunächst verhandelt worden. Dabei ging es um die
Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der
Parteien AfD und Die Partei.
Auch teilweise Wiederholung der Bundestagswahl
Auch
eine Wiederholung für die Wahl zum Bundestag ist nötig – zumindest für
einen Teil der Berlinerinnen und Berliner: Der Bundestag beschloss in
der vergangenen Woche auf Basis einer Empfehlung seines
Wahlprüfungsausschusses mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne
und FDP, dass sie in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss.
Die Parteien im Bundestag gehen aber davon aus, dass der Beschluss vor
dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.
Pannen wie im
September 202 soll es nicht noch einmal geben. So sollen bei der Wahl
zum Abgeordnetenhaus mindestens 38.000 Wahlhelfer zum Einsatz kommen
statt 34.000 im Vorjahr. Sie sollen besser geschult werden und eine
deutlich höhere Entschädigung erhalten. In Wahllokalen sollen zudem mehr
Wahlurnen stehen als beim letzten Mal.
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