Florian Hager ist noch keine neun Monate im Amt als Intendant des Hessischen Rundfunks (hr), da sieht er sich bereits einem Aufstand seiner Fernseh-Kreativen gegenüber, die ihm und seiner Geschäftsleitung per offenem Brief idiotische und zerstörerische Personalentscheidungen vorwerfen. Teilnehmer der jüngsten Krisensitzungen mit bis zu 600 Anwesenden glauben, der 46-Jährige beginne erst jetzt zu begreifen, worauf er sich mit dem Funkhaus am Dornbusch eingelassen hat und in welch desolatem Zustand sein Sender tatsächlich ist – finanziell, vor allem aber im Hinblick auf seine dysfunktionalen inneren Strukturen mit ungeeigneten Vorgesetzten, die freilich meist nur noch „Teamleiter“ heißen und offiziell voll auf „Achtsamkeit“ und „Diversity“ gepolt sind (mehr zur aktuellen Zuspitzung im hr an dieser Stelle in den nächsten Tagen).
Hagers Kollegin Katrin Vernau beim rbb in Berlin hat es wenigstens in dieser Hinsicht ein wenig besser, wusste sie doch bei ihrer Zusage, worauf sie sich als Interimsintendantin im Haus des Rundfunks einstellen musste: Finanzen grottig, Belegschaft auf der Zinne, verbliebenes Führungspersonal eine Ansammlung hoffnungslos desavouierter Fälle. Gemein ist beiden die Konfrontation mit einer tiefen Spaltung ihrer Häuser, die eine halbwegs friedliche Lösung der anstehenden Verteilungskämpfe fast schon illusorisch erscheinen lässt.
„Das Geld ist weg“
Glaubt man den jüngsten Darstellungen der vom WDR für ein Jahr abgestellten Nothelferin, kam der Skandal um ihre fristlos entlassene Vorgängerin gerade noch rechtzeitig, um die Insolvenz abzuwenden. Sie droht laut Vernau, weil Patricia Schlesinger auch in finanzieller Hinsicht „wenig verantwortungsvoll gehandelt“ und Millionen verplant und ausgegeben habe, etwa für das Prestigeprojekt der Übernahme des ARD-Mittagsmagazins vom vergleichsweise wohlhabenden Bayerischen Rundfunk (BR-Intendant Ulrich Wilhelm damals: „Schnell fix machen, bevor sie es sich anders überlegt“), die nach den Vorgaben der Gebührenkommission KEF in die Rücklage hätten gesteckt werden müssen. Dieses Konto sei nun deshalb auf null und müsse innerhalb der verbleibenden drei Jahre aus den laufenden Erträgen aufgefüllt werden: insgesamt 41 Millionen Euro bis 2024, dem Ende der laufenden Gebührenperiode.
Schlesinger habe es fertiggebracht, so Vernau sinngemäß, seit
Amtsantritt 2016 zusätzlich zum Cash Flow von 500 Millionen Euro im Jahr
ein von ihr vorgefundenes Guthaben von 160 Millionen Euro unter die
Leute zu bringen. Die neue Intendantin sieht jetzt keinen anderen Weg,
als in einem ersten Schritt alle Ausgaben gleichmäßig zu kürzen und auf
Neueinstellungen zu verzichten. Sonst drohe die Zahlungsunfähigkeit.
Vernau: „Das Geld ist weg.“
Mehrbedarf 437 Millionen Euro
Ihr neuer Schwerpunkt sei deshalb „die regionale Kompetenz“, denn „die Zeit der Luftschlösser ist vorbei“. Zu diesen zählt die Intendantin vermutlich auch das „Digitale Medienhaus“, zuletzt nach Verdreifachung der Kosten mit 200 Millionen Euro veranschlagt. Die Belegschaft geht davon aus, dass das Vorhaben im Dezember auch offiziell abgeblasen wird.
Unantastbare Besitzstände
Unterdessen kann in öffentlich-rechtlichen Anstalten passieren, was will – der Löwenanteil der Kostenstellen gilt selbst in zunehmend katastrophalen und so ganz sicher nicht vorhergesehenen Umständen als unantastbarer Besitzstand. Zu ihm zählen unverändert eine ganze Reihe von laufenden, aber mittlerweile dem Sender und dem Gebührenzahler nicht länger zumutbaren Arbeitsverträgen, die der rbb jetzt dank Schlesinger wie ein Mühlstein um den Hals mit sich herumschleppt, aber auch und in der Summe noch schwerwiegender die alten, Jahr für Jahr kräftig steigenden Pensionsverpflichtungen, eingegangen zu einer Zeit, in der von Geldmangel in ARD und ZDF noch keine Rede sein musste. Trotzdem hieß es von der Intendantin auch jetzt wieder apodiktisch, Kürzungen seien aus rechtlichen Gründen nicht möglich, weshalb so gut wie alle Einsparungen bei Personal und Programm ansetzen müssten. Als ob das ein Naturgesetz wäre.
Was es nicht ist, denn es gibt seit 2002 die „Störung der
Geschäftsgrundlage“ nach § 313 BGB, dessen Anwendung angesichts der
unverhältnismäßigen Pensionszusagen in ARD und ZDF auf der Hand liegt,
aber noch nie ernsthaft versucht oder – soweit bekannt – auch nur
geprüft worden ist.
Nach § 313 BGB kann eine Anpassung von Verträgen verlangt werden, wenn
sich die Umstände, welche als Vertragsgrundlage anzusehen sind, so
schwerwiegend verändert haben, dass die Parteien unter diesen
Voraussetzungen den Vertrag nicht oder nur in veränderter Form
geschlossen hätten oder sich vertragsrelevante Vorstellungen im
Nachhinein als falsch herausstellen.
Heillos überhöhte Pensionen und Gehälter
Eine wesentliche vertragsrelevante Vorstellung dürfte im Falle des Rundfunks Berlin-Brandenburg bei der teils Jahrzehnte zurückliegenden Zusicherung heillos überhöhter Pensionen, Gehälter, Boni und Zulagen gewesen sei, dass eine durch die hierdurch entstehenden Lasten verursachte Schädigung der Existenzgrundlage des Senders – Produktion und Ausstrahlung eines alle berechtigten Ansprüche der Hörer und Zuschauer erfüllenden Programms – in jedem Fall auszuschließen ist, weil Gebühren und sonstige Einnahmen stets ausreichend fließen und regelmäßig erhöht werden.
Genau dies ist nun aber laut Intendantin Katrin Vernau nicht länger gewährleistet. Sämtliche Sparmaßnahmen sollen – wieder einmal, also fast schon routinemäßig – zu Lasten des Programms und der dort tätigen Frauen und Männer gehen. Ihrer eigenen, am Freitag vorgestellten Planung zufolge sollen die Einschnitte ins Programm sogar erheblich ausfallen, auch wenn die Intendantin dies als „Schärfung des Profils“ zu beschönigen suchte: „Wir müssen alles auf den Prüfstand stellen und bewerten, ob es ein bei unseren Nutzern erfolgreiches Angebot ist, ob es von Nutzen für die Gesellschaft als Ganzes ist, ob es zu unserem rbb-Profil als Landesrundfunkanstalt passt, also etwas mit Berlin oder Brandenburg zu tun hat oder besondere Kompetenzen des rbb in die ARD einbringt.“ In einer weiteren Belegschaftsversammlung Mitte Februar will Vernau mitteilen, welche Sendungen, Redaktionen und Mitarbeiter es wie trifft. Spekuliert wird über die Einstellung ganzer Programme.
Ein Fall für § 313 BGB
Nachvollziehbar oder gar gerecht ist das nicht. Wenn in einem öffentlich-rechtlichen Sender die Voraussetzungen für eine gerichtliche Feststellung einer Störung der Geschäftsgrundlage gegeben sind, dann spätestens jetzt in Berlin an der Masurenallee:
- Die Vertragspartner wussten damals größtenteils, auch nach eigenen
Angaben, noch nichts von dem Umstand „Schlesinger / Finanzgebaren“, der
zur Störung der Geschäftsgrundlage führen sollte,
- der rbb hätte den Vertrag vernünftiger Weise nicht abgeschlossen, wenn
ihm damals schon der Umstand bekannt gewesen wäre, dass dereinst eine
Intendantin kommen werde, die den Sender insolvenzreif macht,
- der Charakter der vertraglichen Vereinbarung hat sich nachträglich
schwerwiegend und wesentlich verändert, weil er nunmehr die
Existenzberechtigung des Senders, ein qualitativ und quantitativ
hinreichendes Programm, in Frage stellt,
- für den Sender das Festhalten am Vertrag deshalb unzumutbar wäre,
- womit die beiderseitigen Verpflichtungen durch die gravierende Störung
der Geschäftsgrundlage in ein starkes Missverhältnis geraten sind.
Krasse Überversorgung im Rentenalter hier, Notprogramm und Unterbezahlung der programmrelevanten Mitarbeiter dort – das sollte dem Kriterium „starkes Missverhältnis“ mühelos genügen. Der rbb könnte auf dieser Grundlage unter Berufung auf das Bürgerliche Gesetzbuch die in Frage kommenden, besonders teuren Verträge kündigen und Neuverhandlungen verlangen. Aber er versucht es offensichtlich nicht einmal. 2023 will Vernau vielmehr 13,7 Millionen Euro in den disponiblen Ausgaben kürzen und 2024 dann 27,6 Millionen. Auf betriebsbedingte Kündigungen, auch dies eine nicht länger begründbare Eigenheit, will der Sender unverändert verzichten.
Ü-55-Zuschauer auf schiefer Ebene
Dran glauben soll das lineare Programm, obwohl sich dort unverändert die große Mehrheit des (alternden) Publikums aufhält, weil man ja, so die Intendantin, „auch zukünftig alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler mit seinen Angeboten“ erreichen müsse. Vernau: „Hier sind wir auf einer schiefen Ebene, weil sich das Mediennutzungsverhalten so dramatisch ändert. Spätestens ab 2030 wird mehr als die Hälfte der Mediennutzung nicht mehr linear erfolgen. Darauf brauchen wir eine gute programmliche Antwort. Wir können nicht weiter 70 Prozent unseres Etats investieren, um damit 40 Prozent der Bevölkerung zu erreichen – diejenigen über 55 Jahre.“
Ausdrücklich stellte sie das ARD-Konzept in Frage, rund um die Uhr „ein eigenes Drittes TV-Programm mit einem Marktanteil von 5,5 Prozent zu produzieren, wenn die meisten zwischen 18 und 20 Uhr einschalten, um regionale Berichterstattung zu sehen“. Da die jüngsten Programmreformen gerade am Vorabend in Berlin ungeachtet aller Kostenexplosionen schrecklich in die Hose gegangen sind, hielten die Journalisten und Kreativen am Freitag aber wieder nur die Luft an, als Frau Vernau verkündete, man müsse die „Zuschauer endlich besser verstehen“. Speziell der gemeine Uckermärker, Prignitzer oder Mittelmärker ist diesem Sender und seinen Machern nach wie vor ein rätselhaftes Wesen.
„Sie sitzen weicher als wir“
Um gar nicht erst den Verdacht aufkommen zu lassen, sie sei eine Heilige, hat sich Intendantin Vernau in ihren 300.000-Euro-Aushilfsvertrag nach eigenen Angaben zusätzlich eine Zweitwohnungspauschale in Höhe von 1000 Euro monatlich hineinschreiben lassen. In der Belegschaftsversammlung kam diese Information mindestens genauso schlecht an wie die Sparankündigungen zu Lasten von Programm und Personal. Ob das denn jemand mit diesem Jahresgehalt und in dieser beschissenen Lage des Senders, so eine entschärfte Zusammenfassung empörter Kommentare, wirklich nötig habe? Vernau: Ja. Sie habe diesen Aufwand tatsächlich, weil sie ihre Kölner Wohnung für das eine Jahr nicht untervermieten könne.
Letztlich wird die Stimmung im Haus des Rundfunks von Plenum zu Plenum brenzliger, soweit das überhaupt noch möglich ist. Der Intendantin wurde vorgehalten, sie verfalle einem unangemessenen Fatalismus, wenn sie immer wieder betone, man könne die Vergangenheit, „das Gewesene“, nicht ändern und müsse nun zuversichtlich „in die Zukunft schauen“. Genauer: „Wir können es nicht ändern, wir müssen in die Zukunft schauen.“ Wütende Erwiderung aus der Belegschaft: „Hören Sie auf, dauernd von wir zu reden. Sie sitzen deutlich weicher als wir.“ Ob es die Interims-Chefin beeindruckt oder auch nur für einen Moment nachdenklich gemacht hat? Eher nicht. Es stimmt ja. Was niemand besser weiß als Katrin Vernau selbst.
Freie Zeiteinteilung mit Bonus
Unterdessen berichtet pünktlich zur Spar-Offensive der neuen Chefin ein Rechercheteam von rbb und NDR über neue Erkenntnisse, was den Einfallsreichtum der ehemaligen rbb-Geschäftsleitung angeht, um zu verhindern, dass verdiente Mitarbeiter nach ihrem Übergang in den Ruhestand zu einem Fall für die ehrenamtlich betriebene und ohnehin überlastete Lebensmittel-Tafel werden. Danach schloss der rbb mit seinem überraschend im April 2021 vorzeitig scheidenden Chefredakteur Christoph Singelnstein einen gut dotierten Beratervertrag – zusätzlich zu dessen lebenslangem Anspruch auf ein jährliches Ruhegeld von mehr als 100.000 Euro und seiner gesetzlichen Rente. Dieser Vertrag soll Singelnstein, so das Ergebnis der hausinternen Nachforschungen, insgesamt monatliche Einkünfte verschaffen, die ungefähr der Höhe seines letzten Gehalts als Chefredakteur entsprechen, also etwa 15.000 Euro pro Monat, aber nunmehr, das darf unterstellt werden, bei endlich freier Zeiteinteilung und ohne Anwesenheitspflicht. Auch eine „leistungsabhängige“ Bonus-Regelung sei nicht vergessen worden, teilten die Journalisten mit.
Der Sender gab sich nach Darstellung der Rechercheure auf Anfrage gewohnt wortkarg – wegen „Verschwiegenheitsklausel“. Singelnstein habe „noch einige Aufgaben für den rbb übernommen“; man habe sich seine „Expertise sichern“ wollen, etwa im Hinblick auf die Electronic Media School, die Rundfunk Orchester und Chöre GmbH und die Beratung in medienpolitischen Fragen für die Intendanz, wird ein Sprecher des Senders zitiert. Außerdem gelte der Ex-Chefredakteur als Experte für „Ostbefindlichkeiten“, was ja in Brandenburg – so die Botschaft – ebenfalls, siehe oben, wertvoll sei.
Schulte-Kellinghaus ist Vergangenheit
Keine Rücksicht auf eigene Befindlichkeiten will demgegenüber Programmdirektor Jan Schulte-Kellinghaus nehmen, sondern seinen Posten aufgeben. Dies habe er der Intendantin angeboten, und diese bestätigte das. Details und „Konditionen“ würden nun diskutiert. Eine Darstellung, Schulte-Kellinghaus verlange die Ausbezahlung seiner Dienstbezüge, was den Sender angeblich eine Million Euro kosten würde, bestritt er ausdrücklich, auch am Freitag vor der Belegschaft. Er sehe sich nur noch in einer „Übergangsfunktion, voraussichtlich bis Jahresende“.
Novum: AfD-Mann im Rundfunkrat
Dem Landtag von Brandenburg erscheinen die Vorgänge im Landessender mittlerweile derart suspekt, dass er nicht einmal mehr davor zurückschreckt, erstmals einen chronisch auf die ARD wütenden Abgeordneten der AfD in den rbb-Rundfunkrat zu wählen. Dennis Hohloch, Parlamentarischer Geschäftsführer der Brandenburger AfD-Fraktion, bekam nach Medienberichten 39 Ja- und 23 Nein-Stimmen bei elf Enthaltungen. Bestätigt im Amt wurde der SPD-Medienpolitiker Erik Stohn. Parlamentsvizepräsidentin Barbara Richstein kehrt für die CDU in den rbb-Rundfunkrat zurück. Stohn sagte nach der Wahl, man dürfe „der AfD nicht die Möglichkeit der Opferrolle lassen“.
Gleichzeitig setzte die AfD am Donnerstag im Potsdamer Landtag die Einsetzung eines rbb-Untersuchungsausschusses durch, wofür ihre eigenen 23 Stimmen genügten. Dessen Möglichkeiten und Kompetenzen beurteilen die Fraktionen aber höchst unterschiedlich, was noch zu allerlei Krawall führen dürfte und ohne Gutachten der Landtagsverwaltung kaum abgehen kann. Neu-Rundfunkrat Hohloch erläuterte seinen Aufklärungswillen schon einmal mit seinem Eindruck, der rbb habe „mehr mit einer Mafia zu tun hat als mit einer Rundfunkanstalt“.
AfD: Saarland ohne SR undenkbar
Dem amtierenden ARD-Vorsitzenden Tom Buhrow ist währenddessen mit seinem Auftritt in Hamburg, in dem er implizit die Existenz kleiner Sender in Frage stellte, das gegenteilige Kunststück gelungen: Er trieb die Alternative für Deutschland im Saarland an die Seite des Heimatsenders. „Ohne den SR ist das Saarland nicht denkbar“, wird der AfD-Fraktionsvorsitzende Josef Dörr von der Saarbrücker Zeitung zitiert. Die Rundfunkanstalt sei identitätsstiftend für das Bundesland. Zwar spreche sich die AfD gegen einen verpflichtenden Rundfunkbeitrag aus. Gleichzeitig setze sich die Partei jedoch „ohne Wenn und Aber“ für einen eigenständigen Saarländischen Rundfunk ein, der für Qualitätsjournalismus stehe. Dabei spielten die Kosten zur Finanzierung des SR keine Rolle, so Dörr. Die Qualität des Programms könnte laut Dörr jedoch durchaus noch verbessert werden: „Aber das ist Sache und Aufgabe des Saarländischen Rundfunks und nicht die anderer ARD-Intendanten.“
Das Saarland steht zusammen gegen das übergriffige „Reich“, wie dort der Rest der Bundesrepublik gern genannt wird – immerhin diese Reflexe funktionieren noch zuverlässig.
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