Max Roland 06.08.2022
Wie der Berliner Verfassungsgerichtshof jetzt offiziell mitteilte, wird
das Gericht am 28. September über die Einsprüche gegen die Wahlen zum
Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen im Herbst
vergangenen Jahre verhandeln.
Im Mai hatte Tichys Einblick exklusiv Einsicht in die Berliner
Wahlakten und schaffte es mit einem 10-köpfigem Team aus jungen
Journalisten die 40.000 Wahlakten zu digitalisieren und analysieren.
Tagelang ackerte sich das Team, trotz Versuche der
Verfassungsgerichtpräsidentin die Arbeit zu erschweren, durch alle
Ordner und Kisten und konnte am Ende klar beweisen, dass Wahlpannen
nicht nur vereinzelt, sondern im großen Stil vorzufinden waren.
Unbeschriebene Akten, Korrekturen mit Rotstift oder vertrauliche
Wahlunterlagen in Bierkisten waren nur die unspektakulärsten Pannen oder
Manipulationsversuche, die zu finden waren.
Die Story schlug große Wellen und zahlreiche Medien griffen die TE-Recherche zum Berliner Wahl-Desaster auf.
Nicht nur die Recherche lieferte TE, ebenfalls gelang es Tichys Einblick eindeutig zu beweisen, dass die Wahlpannen sehr wohl mandatsrelevant waren und eine Wahlwiederholung unumgänglich ist.
TE machte ebenfalls publik, dass Ergebnisse im Nachhinein
per Rotstift auf Anordnung der Behörde des Innensenators Geisel
„geglättet“ wurden.
Schon damals, Anfang Juni, offenbarte die TE-Recherche, dass in
jedem Fall steht, fest stehe, dass das festgestellte Endergebnis der
Berliner Abgeordnetenhauswahl auf einer falschen Rechnung basiert und
hätte so nie Bestand haben dürfen.
Jetzt gut zwei Monate später ist jetzt also ein Schritt Richtung
Wahlwiederholung getan, bei genauem Betrachten jedoch nur ein ganz
kleiner.
Denn von den 35 eingereichten Einsprüchen sollen zunächst nur vier verhandelt werden.
Dabei geht es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der
Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei. Über die anderen
Wahlprüfungsanträge soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden,
so das Gericht.
Eine Entscheidung werde es von den neun Verfassungsrichterinnen und
-richtern voraussichtlich so schnell noch nicht geben. Das Gericht hat
für die Entscheidung über eine Wahlwiederholung drei Monate Zeit. Der
Prozess beginnt also nicht nur erst im September, eine Entscheidung wird
erst Ende Dezember verkündet werden.
Erst dann in einem Zeitraum von 90 Tagen kann dann eine eventuelle Wahlwiederholung stattfinden.
Es wird also noch eine ganze Zeit dauern bis es dann zu einer Neuwahl
kommen kann, Zeit in der ein nur sehr wackelig legitimierte Senat noch
weiter regieren kann.
Das lange Vertuschen und Zögern des Senates und der zuständigen
Behörden, das erst durch unsere Recherche durchbrochen werden konnte,
hat sich für den Senat also dann doch ausgezahlt.
Denn dass eine Wahlwiederholung, bei einer Wahl, in der so offen
geschummelt und Fehler unterlaufen sind, erst 1,5 Jahre nach der
eigentlichen Wahl stattfinden kann, ist inakzeptabel.
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