Die Grünen sind Genies darin, das Volk über die Atomkraft zu täuschen
Wäre eine Umstellung auf Erneuerbare bis Mitte nächsten Jahres ohne große sonstige Einschränkungen machbar, müssten wir nicht so dringend über einen Weiterbetrieb von Kernkraftwerken diskutieren. Wenn das aber 15 Jahre und mehr dauern wird – wie zahllose Erfahrungsträger in Energiewirtschaft und -technik befürchten –, muss die Überlegung ganz anders aussehen.
Optimisten rechnen bis zur vollständigen Umstellung mit einer Dauer von ungefähr 15 Jahren, Realisten eher mit 30 Jahren. Bis letztes Jahr wollten selbst prominente Optimisten der Energiewende (Rainer Baake, ehemals Staatssekretär unter Trittin, Patrick Graichen, Staatssekretär jetzt unter Habeck) massiv Erdgaskraftwerke als „Brückentechnologie“ zubauen (zusätzlich rund 50.000 Megawatt). Denn sie sahen bis 2035 keine ausreichende Lösung für die großtechnische Speicherung von Energie aus Wind und Sonne.
Doch durch den russischen Angriffskrieg fällt Erdgas
als Brückentechnologie nun aus. Wie soll es ersetzt werden? Gegenwärtig
hofft Habeck darauf, mit dem Weiterbetrieb alter Kohlekraftwerke die
Lücke zu schließen, und will auf sechs Kernkraftwerke verzichten, die
sofort oder in Kürze verfügbar wären. Und das, obwohl der Einsatz dieser
Kernkraftwerke im Vergleich zu Strom aus Kohle die Emissionen pro Jahr
um rund 70 Millionen Tonnen CO2 verringern würde. Was bedeutet das für
die Klimaschutzziele, wenn dies nicht nur einen Winter lang so gemacht
werden muss, sondern etliche Jahre so weitergeht?
Grüne Ministerien klammern die CO2-Belastung aus
In einem als „ergebnisoffen“ dargestellten gemeinsamen Prüfvermerk des Bundesumweltministeriums (BMUV) und des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK)
vom 7. März zur Debatte um die Laufzeiten kommt diese zentrale Frage
jedoch überhaupt nicht vor. Allein schon das Fehlen dieses Themas weckt
erhebliche Zweifel an der Ergebnisoffenheit. Diese Zweifel werden noch
dadurch verstärkt, dass die im Prüfvermerk oder von den Ministerien
anderweitig genannten technischen und juristischen Argumente gegen einen
Weiterbetrieb überwiegend sachlich nicht richtig sind und vorgeschoben
wirken. Aus Platzgründen nur ein paar wichtige Beispiele für
vorgeschobene Gründe gegen den Weiterbetrieb.
1. Gemeinsamer Betrieb von Kernkraftwerken mit „Wind und Sonne“ angeblich unmöglich
Tatsächlich ist diese Aussage falsch – für Fachleute leicht
erkennbar: Kernkraftwerke in Deutschland werden seit über 15 Jahren
regelmäßig zum Ausgleich von schwankenden Leistungen im sogenannten
Lastwechselbetrieb gefahren, wie es beispielhaft das Leistungsdiagramm
für das Kernkraftwerk Neckarwestheim 2 im Jahr 2009 zeigt.
Deutlich erkennbar wurde zum Ausgleich der Schwankungen im Angebot
von Sonne und Wind die Leistung des Kraftwerks im Tagesrhythmus rauf-
und runtergefahren, und zwar bis zu einer Spanne von gut 50 Prozent. Wie
kann es sein, dass eine Bundesregierung international behauptet, es
ginge etwas technisch nicht, was seit Jahren in Deutschland regelmäßig
und erfolgreich praktiziert wird? Die Fachwelt in den EU-Ländern hat nur
den Kopf geschüttelt.
Diese Fehlbehauptung – um nicht zu sagen Lüge – geht wohl auf das von fundamentalistischen Kernenergiegegnern schon seit den 80er-Jahren verbreitete Narrativ zurück, Kernkraftwerke ließen sich nicht sinnvoll mit Sonne und Wind kombinieren, sondern würden deren Ausbau behindern.
2. Angebliches Erlöschen der Betriebsgenehmigungen am 31.12.2022
Die Änderung des Atomgesetzes im Jahr 2011 legte fest, dass die „Berechtigung zum Leistungsbetrieb … erlischt“, wenn in einer Anlage eine bestimmte Elektrizitätsmenge erzeugt oder ein bestimmtes Datum erreicht ist. Von Minister Habeck oder auch anderen Ministerienvertretern ist gegenüber der Öffentlichkeit zwar wiederholt von einem „Erlöschen der Betriebsgenehmigung“ gesprochen worden, aber darüber sagt das Gesetz gar nichts. Dort es geht nur um die Berechtigung zum Leistungsbetrieb, also zur Stromerzeugung. Dass die Betriebsgenehmigung weiter gilt, bis sie beispielsweise durch eine andere Genehmigung ersetzt ist, wird dann auch in einem Vermerk des BMUV vom 11.06.2022 eingeräumt, mit dem sich die Ministerien gegen die Kritik von Sachkundigen an dem Prüfvermerk zu wehren versuchen.
Da die Betriebsgenehmigungen somit weiter gelten und nur bezüglich der Stromerzeugung eingeschränkt wurden, besteht bei fachlich versierten, unabhängigen Juristen Konsens, dass der Bundestag, der mit einem Gesetz eine Frist für die Stromerzeugung gesetzt hat, ebenfalls mit einem einfachen Gesetz die Frist für die Stromerzeugung verlängern kann. Ein Gesetz mit solch geringem Regelungsumfang ist erfahrungsgemäß innerhalb weniger Wochen machbar, wenn der politische Wille vorhanden ist.
Die implizite Behauptung des Umweltministeriums, der Gesetzgeber könne eine von ihm per Gesetz getroffene Regelung nicht per Gesetz aufgrund veränderter Sachlage ändern, ist abenteuerlich. Gesetzesänderungen sind die Hauptaufgabe des Bundestags und Routine.
3. Periodische Sicherheitsüberprüfung nachzuholen
Die Einführung der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) geht auf eine Empfehlung der Reaktor-Sicherheitskommission Ende der 80er-Jahre zurück. Sie wurde in den 90er-Jahren als Ergänzung der Bewertung von Sicherheitsfragen in der ständigen atomrechtlichen Aufsicht in das Regelwerk aufgenommen und sollte grundsätzlich etwa alle zehn Jahre durchgeführt werden.
In dem Prüfvermerk schreiben BMUV und BMWK jedoch dazu: „Die Sicherheitsüberprüfungen sind in Deutschland ein über Jahre währender Prozess, in dessen Verlauf erkanntes Verbesserungspotenzial laufend umgesetzt wird. Da die Atomkraftwerke in den letzten Jahren zwar alle regulären Prüfungen der Komponenten durchgeführt haben, aber eine grundlegende Sicherheitsanalyse und Überprüfung der Störfallszenarien anhand des neuen Regelwerks von 2012 weitgehend unterblieben ist, sind unerkannte Defizite nicht auszuschließen, sodass in der Folge für einen Weiterbetrieb über den 31.12.2022 hinaus Investitionsbedarfe in die Sicherheitstechnik ebenfalls nicht auszuschließen sind.“
Diese Aussagen im Prüfvermerk sind – höflich formuliert – eine äußerst verkürzte Darstellung des relevanten Sachverhalts. Sie sollen anscheinend den Eindruck erwecken, dass eine belastbare Aussage über die sicherheitstechnische Zulässigkeit eines Weiterbetriebs – worauf die Bevölkerung selbstverständlich und berechtigterweise Wert legt – auf absehbare Zeit nicht möglich sei.
Tatsächlich kann der Autor dieses Textes auf Basis seiner Erfahrungen als Leiter einer Abteilung, die seitens des Kernkraftwerkserbauers für jedes der diskutierten Kernkraftwerke bereits zweimal wesentliche Teile der Periodischen Sicherheitsüberprüfung bearbeitet hat, sowie als langjähriges RSK-Mitglied feststellen, dass erheblich mehr Kenntnisse zu Sicherheitsfragen bei Fachleuten vorliegen, als in dem Prüfvermerk eingeräumt wird:
a) In Baden-Württemberg wurden nach 2016 „erweiterte Sicherheitsüberprüfungen“ für die Kernkraftwerke Neckarwestheim 2 und Philippsburg 2 „auf der Grundlage des sich fortentwickelnden Standes der Erkenntnisse“ unter Einbeziehung zumindest der wichtigen Punkte (Anforderungen an Störfallanalysen) des neuen Regelwerks von 2012 durchgeführt. Im Ergebnis waren lediglich in Einzelfällen Anpassungen im Betriebsreglement sowie wenige Geräte für zusätzliche Handmaßnahmen erforderlich. Es hat sich also keinerlei „Investitionsbedarf in die Sicherheitstechnik“ ergeben. Die positiven Ergebnisse für Neckarwestheim 2 sind auf die beiden anderen, gegenwärtig noch Strom erzeugenden Schwesteranlagen gut übertragbar. Ebenso wurde in Schleswig-Holstein um 2015 eine Sicherheitsüberprüfung für das Kernkraftwerk Brokdorf durchgeführt, deren Ergebnisse ebenfalls weitgehend übertragbar sind.
b) Nach dem Unfall in Fukushima
wurde von der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) für die
Kernkraftwerke eine zusätzliche Robustheitsanalyse durchgeführt. Dabei
wurde eingehend untersucht, ob und wie es zu gravierenden Auswirkungen
kommen könnte, wenn bei Ereignissen wie zum Beispiel Erdbeben,
Überflutungen oder gezieltem Flugzeugabsturz deutlich höhere Belastungen
auftreten sollten, als bei dem Bau der Anlagen unterstellt wurde.
Darüber hinaus war der RSK wichtig: Ob und wie gegebenenfalls durch
zusätzliche Maßnahmen – in Kombination mit den nachgewiesenen
vorhandenen Reserven in den Anlagen – eventuell gravierende Auswirkungen
auf die Umgebung selbst dann noch verhindert oder entscheidend
abgemildert werden könnten. Die Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen
sind von der Kommission sowie den Aufsichtsbehörden verfolgt und
kontrolliert worden. Die aus heutiger Sicht wünschenswerten
Verbesserungen in der Sicherheitstechnik sind damit vorweggenommen
worden.
c) Darüber hinaus wird die internationale Entwicklung sicherheitstechnischer Erkenntnisse und Anforderungen kontinuierlich von der RSK sowie der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit verfolgt und ausgewertet, den dafür seit langem vom Bundesumweltministerium eingesetzten Institutionen. Bei wichtigen Erkenntnissen wurde und wird zeitnah reagiert und nicht etwa auf die nächste PSÜ gewartet, um Verbesserungen einzuführen.
Insgesamt liegen somit zahlreiche aktuelle Kenntnisse zu den sicherheitsrelevanten Fragen vor, um vor Ende des Jahres eine belastbare Stellungnahme zu erarbeiten, ob eventuell doch sicherheitstechnische Gründe gegen einen Weiterbetrieb sprechen könnten. Damit wäre zumindest der für eine Entscheidung zum Weiterbetrieb interessante Kern einer Periodischen Sicherheitsüberprüfung abgedeckt. Dies müsste von der Bundesregierung nur gewollt und kurzfristig bei den dafür vorgesehenen Institutionen beauftragt werden. Bisher wurden sie vom Bundesumweltministerium jedoch nicht befragt.
4. Endlagerung oder das „Eine Million Jahre“-Missverständnis
Die Frage der Endlagerung wird zwar kaum durch einen begrenzten Weiterbetrieb der noch betriebsfähigen Meiler beeinflusst, denn so oder so muss ein Endlager realisiert werden. Das wird durch eine wenige Prozent größere Menge nicht verändert.
Dennoch wird immer wieder in der jetzigen Debatte darauf hingewiesen, „weltweit sei kein Endlager absehbar“, um den Eindruck zu erwecken, es sei gar keine Lösung in Sicht. Das ist unwahr: 2023 wird nach dem jetzigen Stand in Finnland mit der Inbetriebnahme des Endlagers Onkalo für abgebrannte Brennelemente begonnen werden, mit Einlagerung von abgebrannten Brennelementen dann ab Mai 2024. Das ist viel klarer absehbar als die Lösung verschiedener anderer Probleme der Energiewende.
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Aber es ist verständlich, dass die absoluten Kernenergiegegner nicht gerne auf ihre in der Vergangenheit wirksamste Behauptung im Kampf um Mehrheiten verzichten wollen, die Abfälle im Endlager müssten über „eine Million Jahre“ bewacht werden, also ein Ding der Unmöglichkeit. Wenn man allerdings nachfragt, wie denn das mit „eine Million Jahre“ zu verstehen sei, gab es bisher keine wissenschaftlich nachvollziehbaren Antworten. Oft wird etwas mit „Radioaktivität“ angedeutet. So sehen die Fakten wirklich aus:
· Was den meisten nicht bewusst ist: Von Natur aus sind unter der Fläche von Deutschland in der Erdkruste bis in circa 600 Meter Tiefe – also in Tiefen oberhalb des geplanten Endlagers – mehr oder weniger verteilt etwa eine Milliarde Tonnen Uran enthalten. Unter einer Kreisfläche mit einem Radius von gut zehn Kilometern sind es immer noch etwa eine Million Tonnen. Diese Kreisfläche entspräche größenordnungsmäßig dem potenziell betroffenen Bereich, wenn man unterstellen würde, Wasser könnte irgendwie in ein abschließend versiegeltes Endlager gelangen, radioaktive Stoffe auflösen und mit Grundwasserströmungen langsam in Richtung Erdoberfläche transportieren. Diese naturgegebene Menge an Uran mit seinen Zerfallsprodukten kann deshalb als Maßstab herangezogen werden, wie weit das Inventar des vorgesehenen Endlagers für hochradioaktive Abfälle den natürlichen Zustand ändern könnte.
· Nach etwa 100.000 Jahren ist der abgebrannte Brennstoff in seiner potenziellen Schädlichkeit („Radiotoxizität“) vergleichbar mit äquivalenten Mengen von Uranerz (Uran und Zerfallsprodukte), wie es dies von Natur aus vielfach im Grundwasserbereich des Untergrunds gibt. Das Uranerz dort interessiert jedoch keinen Kernkraftgegner, es gilt hingegen als ungefährlich.
· Natürlich erscheinen auch 100.000 Jahre sehr lang. Aber für den Vergleich gibt es einen wesentlichen Unterschied: Der abgebrannte Brennstoff wird zur Endlagerung nicht im Grundwasserbereich im Untergrund verteilt, sondern in großer Tiefe untergebracht, abgetrennt von wasserführenden Schichten, in Strukturen, die nach allem Wissen seit etlichen Millionen Jahren stabil waren und bei denen nichts erkennbar ist, was das in den nächsten Millionen Jahren ändern würde.
· Klar ist: Wenn – wie zu erwarten – das Endlager die Abfälle dauerhaft einschließt, haben die Abfälle in der Ökosphäre keinerlei Auswirkungen.
· Damit gibt man sich aber nicht zufrieden, sondern untersucht, wie die Auswirkungen schlimmstenfalls sein könnten, wenn wider Erwarten irgendetwas die „Dichtheit“ des Endlagers beeinträchtigen sollte. Doch selbst dann kann eine Auswirkung in der Ökosphäre nur entstehen, wenn die radioaktiven Stoffe aus den Abfallbehältern ausgelaugt und durch Diffusion oder mit Wasserbewegung Richtung Oberfläche transportiert werden. Wie langsam das geht, hängt nun von den Naturgesetzen bei Wasserbewegung in großen Tiefen und von der Geochemie ab. Wie relevant das ist, natürlich auch von den vorhandenen Mengen an Radionukliden und deren Halbwertszeiten. Dazu werden detaillierte Analysen gemacht, die die einzelnen Stoffe mit ihren unterschiedlichen Eigenschaften berücksichtigen.
· Für diese Sicherheitsanalysen wird als ungünstiger Extremfall angenommen, dass schon nach kurzer Zeit Wasser in das Endlager eindringt und zu den Metallkapselungen der Endlagergebinde gelangt. Für diese wird lediglich eine Dichtheit von etwa 1000 Jahren vorausgesetzt, obwohl aus Korrosionsuntersuchungen und archäologischen Funden absehbar ist, dass die Sicherheit gegen Durchkorrodieren deutlich größer ist. Nach dem Durchkorrodieren werden nur noch die von der Natur im Untergrund gegebenen physikalischen und chemischen Eigenschaften berücksichtigt. Eine „Überwachung“ dieser Vorgänge ist in mehreren 100 Metern Tiefe nicht nötig. Da die physikalischen und chemischen Eigenschaften im Untergrund variieren, werden in der Sicherheitsanalyse insgesamt ungünstige Werte gewählt, die rechnerisch zu einer überhöhten Transportgeschwindigkeit führen. Auf diese Weise wurde gezeigt, dass die zusätzliche Strahlenexposition durch Transport von Radionukliden in die Ökosphäre selbst mit sehr ungünstigen Annahmen unter zehn Mikrosievert pro Jahr (µSv/a) bleiben würde.
Natürliche Strahlung ist viel höher als die aus Endlagerstätten
Was aber bedeutet „unter 10 µSv/a“? Zur Veranschaulichung: Bei nur einem einzigen Transatlantikflug pro Jahr von Frankfurt nach New York und zurück liegt im Mittel die Dosis bei gut dem zehnfachen, das heißt bei 100 µSv/a. Die natürliche Strahlenexposition in Deutschland variiert je nach Wohnort zwischen etwa 1000 und 10.000 µSv/a, im Mittel 2100 µSv/a. Wenn die von der Natur gegebenen Unterschiede von bis zu 9000 µSv/a politisch und gesellschaftlich als nicht beachtenswert behandelt werden – wie kann dann ein Tausendstel davon, das unter sehr unwahrscheinlichen Zuständen dazukommen könnte, als problematisch eingestuft werden?
Noch einmal zum „Eine Million Jahre“-Missverständnis: Benötigt wird nach den Sicherheitsanalysen, dass die Kapselungen mindestens 1000 Jahre Korrosion aushalten und ansonsten die Naturgesetze gültig bleiben. – Es geht also um „1000 Jahre“, nicht um „eine Million Jahre“! – Dass man in Sicherheitsanalysen weit über die 1000 Jahre hinausdenkt und potenzielle Folgen abschätzt, ist durchaus richtig, man könnte sagen: „Das ist nachhaltig“. In den meisten kernenergienutzenden Ländern wurde diese Vorausschau auf 10.000 oder auch 100.000 Jahre ausgedehnt. In Deutschland hat man jedoch beschlossen, 1.000.000 Jahre vorausschauen zu wollen (allerdings nur bei der Kernenergie).
Es war eine strategische Meisterleistung einiger Kernenergiekritiker, aus dem Vorausschauzeitraum von 1.000.000 Jahren in der öffentlichen Wahrnehmung einen „Gefährlichkeitszeitraum“ zu machen, der so erschütternd wirkt, dass der – tatsächliche – wissenschaftliche Hintergrund gar nicht mehr nachgefragt wird. Und es ist ein weiteres Beispiel für die Schwierigkeiten der Industrie, rechtzeitig zu erkennen, welche Auswirkungen es hat, wenn man dem Entstehen eines Missverständnisses in der öffentlichen Wahrnehmung nur zuschaut.
Angeblliche Gefahren der Endlagerung als Argumente gegen die Kernenergienutzung sind somit eigentlich wenig geeignet – es wäre wunderbar, wenn die Entsorgung anderer Problemstoffe, beispielsweise CO2 aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern, ähnlich nachhaltig gelöst würde. Aber noch für etliche Jahre werden in Deutschland jeweils 20 Tonnen Kernbrennstoff (jährliche Nachladung für ein Kernkraftwerk), die geologisch „endgelagert“ werden könnten, durch „Endlagerung in der Atmosphäre“ von rund 10.000.000 Tonnen CO2 „vermieden“, wo diese sich – nicht hypothetisch irgendwann, sondern gleich und zwangsläufig – unmittelbar auf Klima und Lebensverhältnisse auswirken.
Es ist so ernst, dass wir uns ehrlich machen müssen – so die Hoffnung
Der Vergleich mit Finnland in der Realisierung eines Endlagers drängt die Frage auf, welche Faktoren in Deutschland zu dem Rückstand in dieser Frage geführt haben. Kann es sein, dass manche Gegner der Kernenergienutzung die Realisierung eines Endlagers auf die lange Bank schieben wollten, da sie die Behauptung „Kein Endlager in Sicht“ als stärksten Hebel für die von ihnen politisch gewollte Abschaltung aller Kernkraftwerke sahen?
Dafür spräche zum Beispiel die Aussage des Präsidenten des Bundesamtes für die Sicherheit in der Entsorgung, Wolfram König, vom 31. Juli, jetzt Laufzeitverlängerungen zu beschließen, würde den „mühsam errungenen gesellschaftlichen Konsens“ zur Standortsuche für ein Endlager auch grundsätzlich infrage stellen. Aus Königs Sicht darf es ein Endlager also allenfalls dann geben, wenn alle Kernkraftwerke endgültig abgeschaltet sind. In Finnland schütteln selbst die dortigen Grünen den Kopf über ihre deutsche Schwesterpartei, für die eine Bekämpfung des Klimawandels nur noch sekundär ist.
Der Autor hat jetzt über 45 Jahre „Energiediskussion“ erlebt. In dem Zeitraum ist oft von verschiedenen Seiten – je nach Seite und Lage mal mehr, mal weniger – mit vorgeschobenen, konstruierten Argumenten gearbeitet worden, um damit kritischen Fragen der Öffentlichkeit auszuweichen. Die Lage in der Energieversorgung ist jetzt jedoch so kritisch, dass wir uns diese Spiegelfechterei nicht mehr leisten können. Es gibt sowohl zur Kernenergienutzung als auch zu einer regenerativen Energieversorgung Fragen, die seriös beantwortet werden müssen und nicht jeweils durch Plakatieren der konstruierten oder auch tatsächlichen Schwächen der jeweils anderen Technologie beantwortet werden können. Die Hoffnung wäre, dass gerade Ministerien, die für die Gesamtheit tätig sein sollen, das auch so sehen.
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