Großer Erfolg für TE – Verfassungsgericht tendiert zur vollständigen Wiederholung der Berlin-Wahl
Das Berliner Verfassungsgericht hat bereits heute am ersten
Verhandlungstag eine Wiederholung der umstrittenen Berlin-Wahl in
Aussicht gestellt. Damit folgt es in allen Punkten den Forderungen von
TE. Die endgültige Entscheidung steht noch aus. (28.06.2022)
Die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichts, Ludgera Selting, hat
eine Erklärung abgegeben, demnach der Gerichtshof eine komplette
Wiederholung der Berlin-Wahl in Betracht zieht. Das sagte sie bereits zu
Beginn der mündlichen Verhandlung. Die Wahlfehler könnten Auswirkungen
auf die Mandatsverteilung und damit die Zusammensetzung des Parlaments
gehabt haben.
„Die Wahlen waren so unzureichend vorbereitet, dass ein Gelingen von
Anfang an gefährdet war“, sagte Selting. Es habe zu wenige Kabinen und
zu wenige Stimmzettel gegeben. Die Wahlbedingungen mit teils mehreren
Stunden Wartezeit seien unzumutbar gewesen. Zudem sei zu lange gewählt
worden: Insgesamt seien Wahllokale noch 350 Stunden nach 18 Uhr geöffnet
gewesen.
Das Gericht bestätigt überdies, was TE seit Beginn der Recherchen
immer wieder unterstrichen hat: es liege nahe, dass Tausende ihre Stimme
nicht wirksam, unter unzumutbaren Bedingungen oder nicht unbeeinflusst
abgegeben haben. Es handele sich bei den Fehlern der Wahlhelfer nur um
die Spitze des Eisbergs – was deutlich der bisher vorgebrachten
Interpretation widerspricht, man habe es bei den „Pannen“ mit
Einzelfällen zu tun.
Durch die Art der Zusammensetzung des Berliner Abgeordnetenhauses
reiche schon eine dreistellige Zahl an Stimmen, um die Zusammensetzung
zu verhindern, argumentierte das Gericht. Die festgestellte Zahl von
falsch oder auf kopierten Stimmzetteln abgegebenen Stimmen übersteige
diese Zahl deutlich. Auch damit schließt sich das Gericht einer
Sichtweise an, die TE über Wochen genau so beschrieben hat: die Fehler
und Irregularitäten sind mandatsrelevant und eben keine Lappalie, wie
sie von Politikern und Medien heruntergespielt worden sind.
Nur durch eine komplette Wahlwiederholung könne ein
verfassungskonformer Zustand herbeigeführt werden, erklärte das Gericht.
Zwar bleibe das gewählte Parlament vorerst im Amt. Doch das Gericht
muss in den nächsten 90 Tagen ein Urteil fällen. Das hieße: Neuwahlen in
Berlin im Frühjahr 2023. Die Wiederholung gilt für die letzten Wahlen
zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung.
Über eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin
entscheidet ein eigenes Gremium des Bundestags. Fraglich bleibt, wie der
Bundestag eine gültige Bundestagswahl in einer Stadt rechtfertigen
will, in der eine solche Vielzahl von Irregularitäten vorliegt, dass
dort die gleichzeitig stattgefundene Bezirks- und Abgeordnetenhauswahl
auf der Kippe steht. Wie das Gericht beschrieben hat: sollten die Fehler
nicht zur Wiederholung führen, so würde das Vertrauen in die Demokratie
dauerhaft und schwerwiegend beschädigt.
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