Der Senat sowie die für die Durchführung der Wahlen zuständige Senatsverwaltung für Inneres verfügten früh über einen strukturierten Bericht zahlreicher weiterer Vorkommnisse in den Wahllokalen, den beide bisher jedoch gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen hatten: den Bericht der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Wahlen der Polizei Berlin.
Und dabei arbeitet auch der Berliner Landesverfassungsgerichtshof an der Seite des Senats. Kommende Woche werden zahlreiche Wahlbeschwerden geprüft. Aus unerfindlichen Gründen nicht dabei: die detaillierteste, prägnanteste und bekannteste Beschwerde von Marcel Luthe.
Mit Bezug auf die mindestens 285.000 irregulären Stimmen sowie den Bericht der Polizei Berlin wendet sich Marcel Luthe nun erneut in einem TE vorliegenden Schreiben an den Landesverfassungsgerichtshof um doch noch zu erwirken, dass seine Beschwerde geprüft wird. Bis dato ohne Ergebnis.
Die Medien als bester Helfer
TE deckte im Mai in einer großen Rechercheaktion exklusiv das ganze Wahldesaster in Berlin auf und brachte damit den Stein ins Rollen. Hunderte lose Akten, mit Rotstift bekritzelte Listen und haarsträubende Berichte von Wahlleitern waren das Ergebnis von Missplanung, Inkompetenz und zuletzt Blendwerk des Berliner Senats.
Unter größten Mühen digitalisierten unsere Mitarbeiter 40.000
Wahlakten und machten sie öffentlich. Unsere Berichterstattung wurde von
den großen Medien verbreitet und kopiert – in der überwiegenden Zahl
wurde dabei der journalistische Standard, die Quelle zu
nennen, verletzt. Alle Zeitungen der Republik berichteten über den
Eklat, doch trotz großer Reichweite blieben Proteste oder weitergehende
Recherchen von öffentlichen wie privaten Medien aus.
Weder griffen die Oppositionsparteien den Skandal auf, noch gab es eine
laute Forderung nach einer Neuwahl aus den Medien. Was aus einer
Recherche, deren Ergebnis eigentlich zur Neuwahl hätte führen müssen, in
den Medien gemacht worden ist, kommt einem Offenbarungseid gleich. Die
Mehrzahl der Medien spielten den Skandal konsequent herunter.
Der milliardenschwere öffentlich-rechtliche Apparat rührte keinen Finger. Stattdessen wollten Medien und Politik mit dem Verweis auf „Einzelfälle“ und „Mandatsrelevanz“ die Wahlmanipulation als Lappalie einordnen. Als nur wenig später herauskam, dass die „Wahlpannen“ doch mandatsrelevant sind, beschwieg man das Thema wieder.
Das ist nicht nur der Stand der Berliner Politik, sondern ist bezeichnend für den Zustand der gesamten Republik.
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