16 Dezember 2022

Nord-Stream-Anschlag: Wagenknecht zweifelt an Aufklärungswillen der Regierung

Nord-Stream-Anschlag:
Wagenknecht zweifelt an Aufklärungswillen der Regierung
Eine schriftliche Anfrage der Linke-Bundestagsabgeordneten wurde nicht beantwortet wegen Geheimhaltungsinteressen. Andernorts ist man der Lösung schon näher.

„Wenn Russland einmarschiert, wird es kein Nordstream II mehr geben. Wir werden dem ein Ende setzen“, sagte US-Präsident Biden bei dem Besuch von Bundeskanzler Olaf Scholz in Washington noch im Februar diesen Jahres. Auf die Nachfrage einer Journalistin, wie er das tun wolle, antwortete Biden „Ich verspreche Ihnen, wir werden in der Lage sein, es zu tun“.
Zwar ist jede Schuldzuweisung bei der Suche nach Verantwortlichen für die Sabotage an den Pipelines Nordstream I und II bisher reine Spekulation. Dennoch hat die deutsche Öffentlichkeit ein Recht zu erfahren, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu den Explosionen hat. Doch diese verweigert bisher jede Auskunft über ihre Ermittlungen zu den Anschlägen auf die Nordstream-Pipelines. Will sie nicht sagen, was sie über die Täter weiß? Oder will sie lieber gar nichts wissen? Ich finde: Wer das Informationsrecht des Parlaments derart mit Füßen tritt, muss sich nicht wundern, wenn öffentlich spekuliert wird, dass die Regierung gar kein Interesse hat, diesen einmaligen Sabotageakt aufzuklären. Die Berliner Zeitung berichtet über die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage:
Wagenknecht hatte die Bundesregierung danach gefragt, was sie über die sogenannten Dark Ships wisse, die wenige Tage vor dem Anschlag auf die Pipelines am 26. September in der Nähe des Tatorts unterwegs gewesen sein sollen. Über diese beiden Schiffe, die ihre Peilsender ausgeschaltet hatten, berichtete vor einiger Zeit die amerikanische Computerzeitung Wired. Die US-Firma SpaceKnow hatte entsprechende Satellitendaten ausgewertet und der Nato zur Verfügung gestellt. Wagenknecht fragte nun, ob sich die Regierung Kenntnis darüber verschafft und welche Schlüsse sie gezogen hat. Eine Antwort verweigerte das Justizministerium jetzt.
In der schriftlichen Antwort, die der Berliner Zeitung vorliegt, versichert Staatssekretär Benjamin Strasser etwas verklausuliert, „Bundeskriminalamt und Bundespolizei wurden insoweit mit der Wahrung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung betraut“. Was das konkret bedeutet, beantwortete er nicht. Das Justizministerium verweist lediglich darauf, dass das Informationsinteresse des Parlaments „hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen“ zurücktreten müsse. Eine Auskunft „würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln“.
Zumindest in einer Hinsicht ist man jetzt schlauer – auch dank eines Gutachtens, das Greenpeace in Auftrag gegeben hat. Der Organisation ging es eigentlich darum, die Umweltschäden zu dokumentieren. Dabei kam heraus, dass Nord Stream 2 von außen beschädigt worden ist – mit etwa 200 bis 400 Kilogramm Sprengstoff.

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