INTERVIEW MIT CARSTEN BRENNECKE am 15. April 2026Carsten Brennecke ist Rechtsanwalt für Presserecht und Mitgründer der Kanzlei Höcker Anwälte in Köln.
Herr Brennecke, Correctiv wurde nach Klage der AfD-Politikerin Gerrit Huy, die Sie vertreten, verurteilt, bestimmte Aussagen im Bericht über das sogenannte Potsdamer Treffen
zu unterlassen. Jetzt hat das Landgericht II in Berlin seine
Urteilsbegründung öffentlich gemacht. Um welche Äußerungen geht es da? Es geht um alle Kernaussagen in dem Bericht „Geheimplan gegen Deutschland“,
die bei den Lesern für Aufruhr, Empörung und Demonstrationen gesorgt
haben. Vor allem das Fazit des Berichts, der Schlussakkord, in dem
nämlich zusammenfassend gesagt wird, von dem Potsdamer Treffen bleibe
zurück ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern. Das
haben andere Medien und Leser so verstanden, dass eben Deutsche
ausgewiesen werden sollten. Als würde auch der gut integrierte Betreiber
der Pizzeria, seit Jahren hier eingebürgert, fließend deutsch
sprechend, übermorgen nach US-amerikanischer Manier von ICE hier
eingesammelt und außer Landes gebracht. Diese Kernaussage wurde
verboten.
Was bedeutet die detaillierte Urteilsbegründung, die nun vorliegt?
Zwei Dinge. Erstens: Wir haben erstmalig ein Gericht, das sagt, Correctiv hat gelogen, nämlich falsche Tatsachen behauptet. Correctiv
hatte sich ja immer verteidigt, indem man behauptete: Wir haben nur
gewertet, wir wollten nur eine Meinung äußern, wie man das in Potsdam
Gesagte interpretieren kann. Das Gericht sagt: Nein, ihr habt gelogen,
ihr habt falsche Tatsache behauptet. Und das ist ja nun mal der
schwerste Vorwurf, den man Journalisten machen kann.
Das ist aber noch nicht alles, richtig?
Ja.
Das Gericht geht noch einen Schritt weiter. Es sagt nämlich: Selbst
wenn wir das mal als Wertungen betrachten wollten, was unserer Meinung
als Gericht nach falsche Tatsachen sind, dann wäre das immer noch
rechtswidrig, weil es für das, was ihr dort geäußert habt, gar keine
Anknüpfungstatsachen gibt, das ist völlig aus der Luft gegriffen. Das,
was in Potsdam gesagt wurde, hat mit Ausweisungen und
verfassungswidrigen Plänen nichts zu tun. Damit ist die Geschichte jetzt
doppelt versenkt. Erstens: Es sind falsche Tatsachenbehauptungen. Und
zweitens: Auch eine Meinung darf man nicht sagen, wenn sie derart
haltlos ist.
Wird denn jetzt das Urteil in der nächsten Instanz – Correctiv hat schon Revision angekündigt – durch die Begründung weniger angreifbar? Wir haben eigentlich zwei Pferde im Rennen; zwei Begründungen, warum der ganze Correctiv-Bericht
unzulässig ist. Da wird es der nächsten Instanz, dem Berufungsgericht
KG Berlin, schwerfallen runterzukommen. Selbst wenn es sagen würde: Wir
meinen doch eher, das sind Meinungsäußerungen, und wir halten die für
gerechtfertigt, so bleibt durch die Begründung des Landgerichts in
Berlin ein dauerhafter Makel. Warum? Das Gericht hat jedenfalls das
erste Mal überhaupt geprüft: Ist das, was die Leute verstanden haben,
wahr oder falsch? Und es hat gesagt, diese Aussagen zu angeblichen
Ausweisungs- und Ausbürgerungsplänen, die sind unstreitig falsch. Der
negative Stempel, den das Gericht Correctiv nun aufgedrückt hat, wird bleiben.
Das Interessante an dem Urteil ist, dass es zuvor ein ganz
ähnliches Verfahren vor dem Landgericht Hamburg gab, in dem Sie den
Konferenzteilnehmer Ulrich Vosgerau vertreten haben. Diesen Prozess
haben Sie mehr oder weniger verloren. Was bedeutet es, wenn zwei
gleichrangige Gerichte in einer sehr ähnlichen Frage so unterschiedlich
entscheiden? Macht das Berliner Urteil jetzt auch einen Sieg in der
Berufung von Vosgerau wahrscheinlicher?
Wir haben
Berufung eingelegt gegen das Urteil in Hamburg. Die wird diese Woche
auch begründet. Dann wird das Oberlandesgericht Hamburg neu entscheiden
müssen. Fakt ist, das Landgericht Hamburg hat einen Denkfehler drin, der
in Berlin nicht drin ist. Und zwar: Wir haben umfangreich vorgetragen,
dass es unzählige Medien gab, die das, was Correctiv berichtet hat, nachweislich als Tatsache verstanden haben. Die haben ausdrücklich berichtet: Correctiv
habe recherchiert, dass es Ausweisungspläne gegen Staatsbürger gebe,
und sie haben das als falsche Tatsachen verbreitet. Das wurde ihnen
verboten – und das ist entscheidend – unter Berufung auf ihr Verständnis
des Correctiv-Berichts. Nur hat das Landgericht Hamburg dies
auf wundersamerweise einfach in seiner Entscheidung ausgeblendet, wie
auch der Chefredakteur des Fachmediums LTO kritisiert.
Aber
das Berliner Gericht hat dies doch letztlich auch ausgeblendet, oder?
Die Frage, wie die Öffentlichkeit, wie die Journalisten das empfunden
haben, stand doch gar nicht zur Debatte. Auch in Berlin hat der Richter
letztlich subjektiv selbst beurteilt, wie der Bericht aufzufassen sei.
Das ist vollkommen richtig. Das Landgericht Berlin hat nicht geschrieben: Das ist eine Tatsachenbehauptung, weil die Medien es also solche verstanden haben.
Sondern die Richter haben handwerklich sauber das gemacht, was Juristen
und auch Journalisten machen müssen, nämlich sich mit dem Text und der
Wirkung auseinandergesetzt. Das hat das Landgericht Hamburg nicht
gemacht. Aber natürlich ist die Frage, wie Journalisten das verstanden
haben, relevant gewesen. Sowohl in Berlin, wie auch in Hamburg. Berlin
musste dazu gar nichts schreiben, weil sie eigentlich so entschieden
haben, wie die Journalisten es verstanden hatten. Aber das Gericht in
Hamburg hat gegen das nachgewiesene Verständnis der Leser und der Presse
entschieden und gar nicht erklärt, wie man denn zu so einer
abweichenden Einzelmeinung kommt.
Haben die bisherigen Verfahren gegen Correctiv
unterm Strich dazu beigetragen, die Trennung von Meinungsäußerungen und
Tatsachenbehauptungen – das ist ja die allgemeine presserechtliche
Frage, die hinter dem konkreten Fall steht – für die Zukunft besser zu
klären? Also sind Journalisten und Presserechtler nach diesen Verfahren
schlauer als vorher?
Jedenfalls sind die Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber auch andere, die die Correctiv-Geschichte
übernommen haben, insoweit schlauer, als dass sie in der Praxis
hoffentlich nicht mehr vorschnell und ungeprüft solche windigen
Geschichten übernehmen. Mit Blick auf Correctiv können wir schon feststellen, dass die Medien schlauer sind.
Warum?
Man kann empirisch nachvollziehen, wie die Rezeption der Geschichten von Correctiv damals war und heute ist. Der „Masterplan“ hat innerhalb von Stunden einen gigantischen Verbreitungsgrad erzielt. Kürzlich hat Correctiv
zu einer Geschichte über angebliche Vertuschung von Missbrauch im
Vatikan Vorabinformationen, ein Buch und ein Theaterstück
veröffentlicht. Das wurde also genauso so aufwendig orchestriert wie
seinerzeit bei der Potsdam-Kampagne. Das Ding ist aber weitgehend
verpufft. Correctiv hat also seine Glaubwürdigkeit bei seriösen
Journalisten eingebüßt und gilt nur noch als Kampagnenplattform, deren
Artikel nicht mehr einfach ungeprüft weiterverbreitet werden. Und das
ist ja schon mal ein Erfolg. Ob aber der Journalismus insgesamt aus dem
Fall gelernt hat, weiß ich nicht. Da habe ich beim
öffentlich-rechtlichen Rundfunk durchaus Zweifel.
Gibt es eine Aussicht für die betroffenen Teilnehmer der
Potsdamer Konferenz, eine Wiedergutmachung oder ähnliches zu erlangen?
Die haben ja auch einen extremen Ansehensverlust erlitten durch die
öffentlichen Reaktionen.
Wenn ein Gericht oder beide in
Hamburg und Berlin letztinstanzlich bestätigen, dass die
Berichterstattung unzulässig ist, dann könnten alle Teilnehmer zu diesem
Gericht gehen und Ansprüche geltend machen. In der Tat könnten bei
einer derart abträglichen Berichterstattung dann ganz erhebliche
Ansprüche auf Geldentschädigung durchsetzbar sein.
Mit welchen konkreten Begründungen?
Da
ist einmal der immaterielle Rufschaden. Wir wissen ja, dass die Leute
massive soziale Ausgrenzung erfahren haben. Simone Baum, die an dem
Treffen damals teilnahm, hat in ihrem Buch berichtet, wie Eier gegen ihr
Haus geworfen wurden und sie ihren Job bei der Stadt Köln verlor und
erfolgreich dagegen geklagt hat. Da wird es sicherlich eine fünfstellige
Geldentschädigung geben, wenn ein Gericht letztinstanzlich bestätigt,
dass das Ganze unzulässig war. Auch für die Veranstaltungsstätten, denen
durch Stornierungen zigtausende Euro an Schäden entstanden sind. Der
Schadensersatz wird zu Lasten von Correctiv gehen. Aber da muss natürlich ein Zusammenhang zwischen Schaden und Correctiv-Bericht nachgewiesen werden.
Sie persönlich und die Kanzlei Höcker wurden von Correctiv
im Laufe der beiden Verfahren auch direkt angegriffen. Etwa mit einer
Überschrift wie „Rechtsextreme und Rechtsanwälte“. Ihnen wurde
unterstellt, Sie wollten unabhängige Medien zermürben und die
Wahrnehmung substanzieller Recherchen gezielt beeinflussen.
Das
ist kein legitimes Mittel im Rechtsstreit, sondern eine absolute Unart,
die wir normalerweise nicht kennen und die eigentlich nur durch
Aktivisten verwendet wird. Warum? Es ist in jedem Rechtsstaat nicht nur
in Ordnung, sondern der Rechtsstaat lebt sogar davon, dass jeder eine
ordentliche Rechtsvertretung bekommt. Normalerweise kommt niemand auf
die Idee, beispielsweise einen Strafverteidiger anzugreifen, weil er
einen angeblichen Vergewaltiger vertritt. Das ist gerade der Kern
unseres Rechtsstaates. Correctiv versucht hier Leute, die als
Anwälte auftreten, in einer verzweifelten Krisenkommunikation gezielt zu
beschädigen,weil man in einer misslichen Lage ist. Man hat gelogen und
will davon ablenken. Es zeigt letzten Endes nichts anderes als ein
Fremdeln mit unserem Rechtsstaat und der Demokratie, wenn man Anwälte
angreift, die eine bestimmte Person vertreten.
Die Fragen stellte Ferdinand Knauß
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