von Nathan Giwerzew, Berlin, 02.04.2026, 4 Min
Polizisten
tragen im demokratischen Rechtsstaat eine besonders grosse
Verantwortung. Indem sie die Bürger schützen, sorgen sie zugleich dafür,
dass das gesamte Gemeinwesen funktioniert. Dafür haften sie mit ihrem
Leben. Zu Recht werden deshalb in Deutschland Angriffe auf Polizisten besonders hart bestraft. Gerade
vor diesem Hintergrund wirft das Gerichtsurteil gegen den 19-jährigen
Ahmet G. Fragen auf. Die Saarbrücker Richterin Jennifer Klingelhöfer
sprach den Deutschtürken, der einen Polizisten getötet hatte, vom
Vorwurf des Mordes frei. Sie liess bloss den Tatbestand des besonders schweren Raubes gelten und ordnete die unbefristete Einweisung des Mannes in eine forensische psychiatrische Klinik an. Ein
Blick zurück auf den 21. August 2025: Gegen 18 Uhr stürmte G. eine
Tankstelle im saarländischen Völklingen, er erbeutete 600 Euro. Als der
34-jährige Streifenpolizist Simon Bohr mit einem Kommissaranwärter
anrückte, um ihn festzunehmen, entriss G. dem Kommissaranwärter die
Dienstwaffe. Nach einigen Schüssen ging Bohr zu Boden. G. schoss auf ihn
das gesamte Magazin leer. Der letzte Schuss traf Bohr in den Kopf.
Die
Richterin befand, dass alles bis auf den Raub im Wahn geschehen sei.
Sie argumentierte, dass G. nicht nur an einer paranoiden Schizophrenie
leide, sondern auch an einer Angststörung. Dabei stützte sie sich auf
ein vom Gericht bestelltes psychologisches Gutachten. Die Angst habe
während des Polizeieinsatzes «sein Denken übernommen», sagte sie. Das
mag zumindest teilweise so gewesen sein. Ausserdem sei er aufgrund
seiner Schizophrenie nicht schuldfähig gewesen. Das ist nicht plausibel.
Das Urteil der Richterin wirkt weltfremd
Sicher,
wer als Richter über psychisch kranke Straftäter urteilt, betritt einen
schmalen Grat. Und doch ist das Urteil gleich aus mehreren Gründen
fragwürdig. Zum einen wirken die Ausführungen der Richterin so, als habe
sich G. bedroht gefühlt und aus eingebildeter Notwehr gehandelt. Der
Tathergang spricht aber weniger für eine Panikreaktion als für ein
gezieltes, kontrolliertes Vorgehen.
Zum
anderen widersprechen die Ausführungen des Gutachters dem Bild vom
Schizophrenen, der wie fremdgesteuert gehandelt habe. Zwar kam auch der
Gutachter zu dem Schluss, dass G. nur vermindert schuldfähig gewesen
sei. Er stellte aber auch fest, dass G. nicht nach dem Befehl eingebildeter Stimmen gehandelt habe
– weder beim Überfall selbst, noch als er auf Bohr schoss. Er sei bloss
nicht dazu in der Lage gewesen, sein Tun zu kontrollieren und zu
reflektieren. Doch
selbst da stellen sich Fragen. Wie kann jemand, der einen geplanten
Raubüberfall begeht, nur kurz darauf so sehr psychisch entgleisen, dass
er einem Polizeianwärter die Waffe entreisst und dessen Kollegen
erschiesst? Die Erzählung vom Kontrollverlust strotzt nur vor
Widersprüchen. Und auch vermindert Schuldfähige können zu lebenslangen
Freiheitsstrafen verurteilt und bis auf weiteres in einer
psychiatrischen Klinik untergebracht werden, wie etwa der Fall des Mannheimer Amokfahrers Alexander S. belegt. Hinzu
kommt, dass sogar die Verteidigung von der Schuld von G. überzeugt war.
Sie stufte die Tat nur nicht als Mord ein, sondern als Totschlag. Die
Richterin hätte dem Antrag der Verteidigung auf eine sechsjährige
Haftstrafe folgen können, sie unterliess es aber. Auch vor diesem
Hintergrund wirkt ihr Urteil weltfremd.
Es geht um mehr als nur die Person Simon Bohr
Der
Täter mag psychisch gestört gewesen sein, er mag die falschen
Medikamente konsumiert haben oder auch, wie er es vor Gericht
ausdrückte, «oft schlechte Laune» gehabt haben. Das ändert aber nichts
daran, dass er von absolutem Vernichtungswillen beseelt war, als er dem
Polizisten Simon Bohr nach dem Leben trachtete.
Für
viele Polizisten in Deutschland stellt dieses Urteil die Erwartung an
Gerechtigkeit infrage. Bohr hinterlässt eine Frau und zwei Töchter. Es
fehlt einem die Phantasie, wie die Richterin dieses Urteil seinen
Hinterbliebenen erklären soll.
Bei
diesem Urteil geht es nicht bloss um die Person des getöteten
Polizisten, sondern auch um die Frage, wie eine Gesellschaft mit den
Menschen umgeht, die tagtäglich bis an ihr Äusserstes gehen, um sie vor dem Schlimmsten zu bewahren.
Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass die Staatsanwaltschaft
angekündigt hat, vor dem Saarländischen Oberlandesgericht in Revision zu
gehen.
Mit
vorschnellen Urteilen über die Justiz sollte man sich zurückhalten.
Doch zumindest in seiner gesellschaftlichen Wirkung droht dieses Urteil
das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Rechtsstaats schwer zu
beschädigen.
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