An ein Versehen kann niemand glauben, der die Tagesschau mit einiger Distanz verfolgt. Den folgenden Satz zitierten die ARD-Medienschaffenden erst gar nicht: „Authorities prosecuted both online speech and the repetition or reposting of speech, including quotations falsely attributed to public figures or other individuals and for personally insulting speech about political figures“ („Die Behörden verfolgten sowohl Online-Rede als auch das Wiederholen oder Weiterleiten von Rede strafrechtlich, einschließlich falsch zugeschriebener Zitate von öffentlichen Personen oder anderen Individuen sowie persönlich beleidigender Rede über politische Figuren.“)
Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte Niehoff allerdings nicht deswegen, sondern für eine Fotomontage: Auf einem Spiegel-Cover, das der Mann auf X postete, hob die bayerische Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze ihren Arm zum Hitlergruß. Schulze forderte in der Corona-Zeit, „den Handel für Ungeimpfte zu schließen“, also Millionen Bürger vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen.
Die Verurteilung Niehoffs erfolgte aufgrund eines besonderen Abschnitts im Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB, der die „Verharmlosung“ von nationalsozialistischen Verbrechen unter Strafe stellt. Dieser Verharmlosung macht sich in den Augen vieler Staatsanwaltschaften und Gerichte schon jemand schuldig, der die aktuelle Politik mit Vorgängen im Dritten Reich vergleicht – selbst in erkennbar satirischer Absicht.
So ging es auch dem Künstler Simon Rosenthal: In einer Collage griff er einen Satz auf, den der CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Huber während der Covid-Pandemie auf Twitter postete: „Impfen macht frei“. Damit lehnte sich der Politiker erkennbar an den Satz „Arbeit macht frei“ an, den die Nationalsozialisten in zynischer Weise über den Toren vieler Konzentrationslager anbrachten. Rosenthals Collage wendete sich gerade gegen diese Geschichtsvergessenheit.
Die Justiz in Bamberg behelligte allerdings nicht den CDU-Mann, sondern dessen Kritiker Simon Rosenthal: In einer bizarren Anklage ebenfalls nach Paragraph 130 StGB warf die ihm vor, er habe mit seinem Kunstwerk „den Holocaust verharmlost“. Obwohl der Prozess gegen ihn in der ersten Instanz mit einem klaren Freispruch endete, betrieb die Staatsanwaltschaft Bamberg das Verfahren weiter.
Alles in allem: Was der Menschenrechts-Report des amerikanischen
Außenministeriums zu Deutschland feststellt, trifft zu. Würde die
Tagesschau Journalismus betreiben, wäre sie spielend leicht zu diesem
Schluss gekommen. Das oben aufgeführte Material überlasse ich gern der
Nachrichtenredaktion in Hamburg. Ich verlange noch nicht einmal 18,36
Euro dafür.
Wie schnell man sich in Deutschland heute den Vorwurf einfängt, den
Nationalsozialismus zu verherrlichen beziehungsweise zu verharmlosen,
durfte ich vor kurzem selbst erfahren. Dabei spielte ein 83 Jahre alter
Donald-Duck-Film eine bedeutende Rolle.
Am Mittwoch, dem 7. Mai, wollte ich gerade mit meinem Hund einen Nachmittagsspaziergang unternehmen, als es an unserer Tür in einem Münchner Vorort klingelte, und der Postbote einen Einschreibebrief überbrachte. Es handelte sich um eine Vorladung von der Polizei, die mich darüber informierte, dass gegen mich wegen Verleumdung ermittelt würde. Am folgenden Montag um 10 Uhr sollte ich bei der Münchner Kriminalpolizei erscheinen, um auszusagen. Ich konnte zunächst nicht glauben, was ich da las. Ich bin US-Staatsbürger und Journalist, der unter anderem auch kritisch über Politik in Deutschland schreibt. Wahrscheinlich poste ich zu viel auf X – aber mir fiel beim besten Willen nicht ein, wen ich verleumdet haben könnte.
Trotzdem hielt ich es für das Beste, am Montagmorgen zu erscheinen, um die Angelegenheit mit der deutschen Polizei zu klären, die in der Regel höflich, gutwillig und professionell arbeitet. Beim Spazierengehen mit dem Hund kamen mir jedoch Zweifel, ob ich der Vorladung tatsächlich Folge leisten sollte – angesichts der zunehmenden Politisierung des deutschen Justizsystems gegen „Hassrede“ und sogar Rede, die den Staat „delegitimiert“. Ich rief meinen Anwalt an. Der riet mir sofort, nichts zu sagen oder zu tun, insbesondere nicht mit der Polizei zu sprechen, die seiner Meinung nach auf einer politisch motivierten Suchexpedition sei.
Stattdessen schickte mein Anwalt eine höfliche E-Mail an die Polizei, in der er mitteilte, dass er mich vertrete, und außerdem Einsicht in meine Akte beantrage, bevor wir Stellung nehmen würden. Keine Antwort. Stattdessen erhielt ich am Montag, dem 12. Mai, um 10:05 Uhr eine E-Mail, in der die Polizei mich ermahnte, weil ich nicht zu meinem Termin erschienen war und einen neuen Termin festlegte. Mein Anwalt antwortete erneut und wies die Ermittlerin darauf hin, dass sie disziplinarische oder sogar strafrechtliche Konsequenzen riskiere, wenn sie weiter versuchen würde, mich zur Aussage zu drängen. Die Ermittlerin ruderte schnell zurück und betonte, sie wolle mich zu nichts „verleiten“; sie handle lediglich auf Anweisung der Staatsanwaltschaft. „Wir sagen nichts, bis wir die Akte sehen“, antwortete mein Anwalt.
Als wir meine Akte erhielten, war ich schockiert zu sehen, dass zwei verschiedene deutsche Staatsanwaltschaften offenbar jeden meiner Tweets überwachen und im Ergebnis eine 146-seitige Akte mit Screenshots meiner X-Posts, Korrespondenz und Anträgen auf Durchsuchungsbefehle zusammengestellt hatten. Der Verleumdungsvorwurf stellte sich als völlig haltlos heraus, eingereicht von einem Mann, den ich weder online noch persönlich kenne, oder von dem ich je gehört hatte, der allerdings Beteiligter einer Online-Boykottkampagne war, über die ich unter Pseudonym geschrieben hatte: Die berüchtigte “AchBesserCrew”, die 2022 eine Werbeboykott-Kampagne gegen die „Achse des Guten” initiiert hatte. Offenbar fühlte er sich persönlich beleidigt, weil ich seine Kampagne auf X als „antisemitisch“ bezeichnet hatte. Diese Kampagne richtete sich gegen jüdische Konservative wie die Journalisten Benjamin Weinthal, David Klein, Henryk Broder, Malca Goldstein-Wolf, außerdem gegen das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles.
Mein Anwalt hielt die Anschuldigung für absurd. „Dass dies überhaupt
untersucht wird, ist nicht zu rechtfertigen und lässt sich nur durch die
zunehmende politische Verfolgung der Opposition durch das bayerische
Justizsystem erklären“, sagte er. Von der Münchner Staatsanwaltschaft
haben wir seitdem nichts mehr gehört. Die 146-seitige Akte, die die
Münchner Staatsanwaltschaft über mich zusammengestellt hatte, enthielt,
wie schon erwähnt, jeden einzelnen Tweet der letzten zwei Jahre von mir,
der irgendeinen Bezug zur NS-Zeit nahm. Dazu gehörten Screenshots
meiner pro-israelischen Posts, die die Hamas kritisierten, ein Post, der
ein arabisches Exemplar von „Mein Kampf“ dokumentierte, das von den
Israelischen Verteidigungsstreitkräften (IDF) in einer Schule in Gaza
gefunden wurde – mit Hitler und einem Hakenkreuz auf dem Cover –, sowie
Fotos von Gazanern, die während des „Marschs der Rückkehr“ 2018
brennende Drachen mit Hakenkreuzen starteten, um in Israel Waldbrände
auszulösen.
Die Akte enthielt sogar einen Screenshot eines Posts, der ein Video von Donald Duck aus dem US-Kurzfilm „Der Fuhrer’s Face“ enthielt, uraufgeführt am 1. Januar 1943. Darin singt eine Band von Cartoon-Soldaten der Achsenmächte den durch Spike Jones bekannt gewordenen gleichnamigen Titelsong.
Jeder, der nicht mit Blindheit und noch ganz anderen Mängeln geschlagen ist, erkennt mühelos, dass es sich bei dem Film und Song um eine Verspottung des NS-Reichs, Mussolinis Italien und Hirohitos Japan handelte. In dem Lied kommt der Begriff „Nutsi land“ vor, ein Wortspiel aus „nazi“ und „nuts“ (durchgedreht). Vielleicht, dachte ich, ist die Wendung gar nicht so unzeitgemäß. Ich hatte das Video gepostet, um die Kriminalisierung politischer Opposition in Deutschland zu verspotten. Und genau diesen Post meldete ein gewisser Herr Ralf-D. Hensel an die staatlich betriebene Hotline „HessenGegenHetze“.
„HessenGegenHetze“ wurde 2018 auf Initiative der von der Open Society geförderten Organisation Campact gegründet und bezeichnet sich als „Deutschlands älteste Hassrede-Hotline“. Sie meldet Inhalte an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet der Bundespolizei, die wiederum lokale Polizei und Staatsanwaltschaften informiert. Eine Presseanfrage, auf welcher Rechtsgrundlage “HessenGegenHetze” eigentlich legale Äußerungen eines in Bayern lebenden Amerikaners speichert und weiterleitet, ließ das hessische Innenministerium bislang unbeantwortet.
Wie kam es nun überhaupt dazu, dass sich die Staatsanwaltschaft München mit mir befasste? Weil ich die Verwendung des Hakenkreuzes durch die Hamas kritisierte, beantragte die Münchner Staatsanwaltschaft in den letzten zwölf Monaten dreimal einen Durchsuchungsbefehl. Offenbar hatte ich nicht ausreichend klargestellt, dass ich den Nationalsozialismus nicht unterstütze. Am 13.12.2024 lehnte das (glücklicherweise vernünftige) Amtsgericht München den Antrag auf einen Durchsuchungsbefehl ab – mit der Begründung, dass „die vom Beschuldigten geposteten Bilder bei verständiger objektiver Betrachtung nicht geeignet [sind], den Eindruck der Identifikation des Beschuldigten mit den Zielen des Naziregimes zu erwecken. Aus dem Zusammenhang, in dem die Posts erfolgten, wird vielmehr die ablehnende Haltung des Beschuldigten zu diesen deutlich erkennbar.“ Daraufhin beschwerte sich die Staatsanwaltschaft zunächst erfolglos beim Amtsgericht und legte dann Berufung beim Landgericht ein, die ebenfalls abgewiesen wurde, da die „Identifikation des Handelnden mit den Zielen der verbotenen Organisation […] nicht der Fall“ sei. „Vielmehr weist der Beschuldigte mit seinen Posts auf die Verwendung dieser Symbolik durch Palästinenser im Gazastreifen hin.“ Die beantragte Hausdurchsuchung sei als unverhältnismäßig abzulehnen, so das Landgericht München I am 9.4.2025.
Offenbar gibt es in der deutschen Justiz doch noch einige Richter, die nicht völlig politisiert sind. Dafür legen Staatsanwälte ersichtlich einen Verfolgungseifer an den Tag, den man in einem Rechtsstaat nicht erwarten würde. Beschwerden bis zum Landgericht, um einem US-Bürger wegen völlig legaler Äußerungen die Wohnung stürmen zu können – das hätte ich mir nicht träumen lassen, so kritisch ich Regierung und Justiz in Deutschland schon damals sah. Es war erschreckend zu erkennen, dass meine Frau, meine Kinder und ich nur knapp davor standen, eine Polizeirazzia über uns ergehen lassen zu müssen – und zwar nicht nur ein-, sondern zweimal.
Möglicherweise kam den Richtern, die die Durchsuchungsanträge ablehnten, neben normalen rechtsstaatlichen Überlegungen auch der Gedanke, dass es ernsthafte diplomatische Verwicklungen geben könnte, wenn die Polizei wegen angeblicher Meinungsdelikte die Wohnung eines amerikanischen Journalisten und Autors stürmt. Die interessanteste Enthüllung aus den Akten – abgesehen davon, dass ein Spottlied auf das NS-Reich und seine Verbündeten als Hassrede betrachtet wird – war die Tatsache, dass die staatlich betriebene Hass-Hotline „HessenGegenHetze“ offenbar jeden meiner Tweets verfolgt, obwohl ich klar erkennbar nicht im Bundesland Hessen lebe. Dieselbe Organisation, die Teil des Hessischen Innenministeriums ist, war auch am „Aktionstag gegen Hass“ beteiligt, der am 24. Juni weltweit für Schlagzeilen sorgte, mit 65 Polizeirazzien und 170 polizeilichen Maßnahmen.
Auch bei dem Vorgehen gegen Michael Ballweg, der während der Corona-Zeit Demonstrationen gegen die Lockdowns organisierte, erwies sich die Staatsanwaltschaft als treibende Kraft: Sie warf ihm Hinterziehung von Spendengeldern vor, obwohl es weit und breit keinen Spender gab, der sich betrogen fühlte. Während das Landgericht Stuttgart anregte, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, blieb die Staatsanwaltschaft verfolgungseifrig. Ballweg saß 279 Tage in Untersuchungshaft, der Prozess gegen ihn dauerte 44 Tage, 80 Zeugen marschierten auf. Am Ende blieb der Vorwurf einer falschen Mehrwertsteueranmeldung für eine Hundematte und eine Flasche Parfüm übrig, die Ballweg über seine Firma abrechnete – Steuerhinterziehung im Umfang von etwa 19 Euro. Dafür erhielt er eine Ermahnung und eine Geldstrafe. Vom eigentlichen Vorwurf der Untreue sprach ihn das Gericht frei. Die Tagesschau meldete damals: „Ballweg wegen Steuerhinterziehung verurteilt.“
Natürlich schätze ich mich glücklich, dass mir die Hausdurchsuchung
und Schlimmeres erspart blieben. Andererseits: Wären Beamte in meine
Wohnung gestürmt, dann hätte mein Fall womöglich Geschichte geschrieben,
wenn die Nachricht davon nach Washington gedrungen wäre. In dem
Kamingespräch vor Journalisten hätte Donald Trump dann vielleicht
Kanzler Friedrich Merz vor versammelter Presse gefragt: „Sag mal,
Friedrich – wie kommt es, dass man bei euch Ärger mit der Justiz
bekommt, wenn man einen Disney-Film postet, der sich über Nazis lustig
macht?“
Collin McMahon, 1968 geboren als Kind amerikanischer Eltern in
Garmisch-Partenkirchen, erwarb 1990 den Bachelor of Arts am Pomona
College in Claremont, Kalifornien und arbeitete für Hollywood Reporter,
Disney und RTL und zahlreiche andere Unternehmen. McMahon ist als
Übersetzer, Autor und Journalist tätig, unter anderem für Kontrafunk und die US-Plattform Public*.
Er übersetzte etliche Drehbücher, die populäre Comic-Reihe „Gregs
Tagebuch“ von Jeff Kinney und verfasste zahlreiche Sachbücher. Zuletzt
erschien von ihm: „Eroberung. Wie der politische Islam Deutschland unterwandert“. Er lebt und arbeitet mit seiner Familie in der Nähe von München.
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