Ein neues Lied, ein besseres Lied,
O Freunde, will ich euch dichten!
Wir wollen hier auf Erden schon
Das Himmelreich errichten.
Heinrich Heine: „Deutschland, ein Wintermärchen“
Die Deutschen pflegen tatsächlich schon seit Jahrhunderten ein regelrecht libidinöses Verhältnis zum Recht. Zu verdanken haben sie das Immanuel Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“. Deren Erstauflage war gegen Ende des Jahres 1795 bereits kurz nach Erscheinen vergriffen. Auf sie folgten unzählige – bis heute.
„Moralischer Politiker“ oder „politischer Moralist“
Kant
war davon überzeugt, dass der Weltfrieden einen neuen Rechtszustand
erfordere. Dazu wollte er die Idee des innerstaatlichen Rechts auf die
ganze Welt übertragen: „Völker als Staaten können wie die einzelnen
Menschen beurteilt werden, die sich in ihrem Naturzustande (…) schon
durch ihr Nebeneinander lädieren (…)“.
So wie sich die einzelnen Menschen ohne Staat und Gesetze allzu oft gegenseitig die Köpfe einschlagen, sei es eben auch zwischen den Staaten, wenn sie sich nicht untereinander bändigen. Wer auch den Naturzustand zwischen Staaten beseitigen wolle, bedürfe daher eines Rechts zwischen den Völkern. Nur so könne der „Bösartigkeit der menschlichen Natur“ Einhalt geboten werden.
Kant kannte für die Umsetzung des Völkerrechts zwei Arten von Politikern. Einerseits den „moralischen Politiker“, der sich an den „Prinzipien der Staatsklugheit“ sowie der „Moral“ orientiert. Und dann noch den „politischen Moralisten“, der sich „seine Moral so schmiedet, wie es der Vorteil des Staatsmanns sich zuträglich findet“. Auf wessen Seite Kant als Erfinder des „kategorischen Imperativs“ stand, kann nicht überraschen. All seine Sympathie galt natürlich dem „moralischen Politiker“. Und genau diese Entscheidung sollte der Ausgangspunkt des deutschen Völkerrechtsmärchens werden, an dem seitdem viele Generationen nicht nur deutscher Juristen mitgeschrieben haben.
Während der
politische Moralist nach Kant seine Entscheidungen von schnöden
Interessen abhängig macht, folgt der edle moralische Politiker allein
höheren Idealen. Bei moralischer Politik dürften „die politischen
Maximen (…) nicht von der aus ihrer Befolgung zu erwartenden
Wohlfahrt (…), sondern von dem reinen Begriff der Rechtspflicht (…)
ausgehen, die physischen Folgen daraus mögen auch sein, welche sie
wollen“. Gute und damit moralische Politik ist nach Kant also nicht
jene, die vernünftige Ergebnisse erzielt. Für ihn zählt allein der
reine, „gute Wille“. Es ist ihm ganz egal, was hinten herauskommt.
Das Dilemma der Anständigen
Zu dieser Weltfremdheit, die sich zwangsläufig in Politikunfähigkeit niederschlägt, mag das abgeschiedene, um sich selbst kreisende Leben Kants beigetragen haben. Der deutsche Dichter Heinrich Heine spöttelte einmal über den Philosophen: „Die Lebensgeschichte des Immanuel Kant ist schwer zu beschreiben. Denn er hatte weder Leben noch Geschichte.“ Gerade deshalb ist es frappierend, wie präzise sich mit Kant die Realität des Völkerrechts der Gegenwart dennoch beschreiben lässt. Während der Rest der Welt seine eigenen Interessen vertritt und sich zu diesem Zweck mitunter die „Moral so schmiedet“, wie es ihr am besten passt, halten große Teile Europas unbeirrt die Fahne des Philosophen aus Königsberg hoch. Allen voran Deutschland. Das daraus folgende Dilemma ist unvermeidlich: Wenn sich in einem Spiel nicht alle an dieselben Regeln halten, ist der Anständige der Dumme. Sein einziger Trost: das eigene gute Gewissen.
Dabei muss man Kant zugutehalten, dass er weniger wirklichkeitsfremd war als seine heutigen Adepten. Trotz seines moralischen Überschwangs hielt er es zum Beispiel für unzulässig, sich „in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig“ einzumischen. Wer heute mit Mitteln des Völkerrechts Interventionskriege oder regime changes in den Blick nimmt, kann sich gerade nicht auf ihn berufen.
Etwas anderes aber ist wichtiger. Wie schon gesagt,
wollte Kant die Idee des innerstaatlichen Rechts auf das internationale
Recht übertragen. Für das Funktionieren des innerstaatlichen Rechts aber
gibt es eine unabdingbare Voraussetzung: Es muss ein Oben und ein Unten
geben. Also jemanden, der das Recht fest- und dessen Einhaltung mit
Zwangsmitteln durchsetzt. Im berühmten zweiten Anhang zu seiner
Friedensschrift bringt Kant das entscheidende Problem ganz beiläufig auf
den Punkt: Die Durchsetzung des Rechts ist unmöglich, wenn die
Regierung „nicht genug Macht hat“. Ohne Macht löst sich auch das Recht
in Luft auf.
Die deutsche Romantisierung des Völkerrechts stößt schon
bei den Vereinten Nationen (UN) auf unüberwindbare Schwierigkeiten. Sie
gelten in der medialen Öffentlichkeit noch immer als Inbegriff der
Demokratie auf dem Weg zu einer Weltfriedensordnung. Nichts könnte
abwegiger sein als das.
Die UN ist weder fair, noch demokratisch, noch moralisch
Gegründet wurden die UN als Folge des Zweiten Weltkriegs. Heute gehören ihr 193 Staaten an. Die beiden wichtigsten Organe sind die Generalversammlung aller Mitgliedstaaten und der Sicherheitsrat. Die Generalversammlung kann zwar politische Beschlüsse zu beliebigen Themen fassen. Aber diese haben nur symbolischen Charakter. Völkerrechtlich verbindlich sind allein die Beschlüsse des Sicherheitsrats.
Der allerdings besteht nur aus 15 Mitgliedern – fünf ständigen und zehn vorübergehenden. Die fünf ständigen Mitglieder sind die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs: Russland, USA, China, Frankreich und Großbritannien. Und diese fünf Länder können gegen jeden Beschluss ihr Veto einlegen und so unerwünschte Mehrheitsbeschlüsse verhindern, wenn sie ihre Interessen berührt sehen.
Franzosen und Russen gehört das Land,
Das Meer gehört den Briten,
Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
Heinrich Heine: „Deutschland, ein Wintermärchen“
Schon
diese Konstruktion hat weder etwas mit Prinzipien der Demokratie noch
der Moralität noch der Fairness zu tun. Warum können 15 Länder
völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse für die gesamte UN treffen und
warum nicht stattdessen die Vollversammlung, in der alle Mitgliedstaaten
vertreten sind? Warum steht einzelnen Staaten im Sicherheitsrat ein
Vetorecht für die gesamte Welt zu? Und warum gibt es überhaupt fünf
ständige Mitglieder im Sicherheitsrat, die sich nie einer Wahl stellen
müssen?
Im Schleier des unparteiischen Rechts
Die Antwort ist ganz einfach: Die UN in ihrer heutigen Verfasstheit sind eine knallharte Macht- und Interessenarchitektur, die sich den Schleier des unparteiischen Rechts bloß rhetorisch vor das Gesicht hält. Russland, USA, China, Frankreich und Großbritannien wurden zu den fünf ständigen Mitgliedern im Sicherheitsrat, weil sie 1946 ihre Macht ausspielten. Und weil sie weiterhin ihre Interessen in der Welt vertreten sehen wollen, werden sie diese Position auch nicht freiwillig wieder aufgeben.
Schon das enthüllt die deutsche völkerrechtliche Illusion bis zur vollständigen moralischen Entblößung. Die Alternative heißt nicht so: Gewalt und Interesse oder Friede und Recht. Das Völkerrecht bewegt sich nicht in höheren Sphären der Moral, auch wenn es so tut. Es handelt sich um Interessenpolitik in aufwendiger Verkleidung.
Ich kenne die Weise, ich kenne den Text,
Ich kenn auch die Herren Verfasser;
Ich weiß, sie tranken heimlich Wein
Und predigten öffentlich Wasser.
Heinrich Heine: „Deutschland, ein Wintermärchen“
Und in Wahrheit gibt es gar kein Völkerrecht. Jedenfalls nicht so, wie Rechtsstaaten existieren. Man stelle sich zur Veranschaulichung dieser These folgenden Fall vor: Es gäbe einen Staat mit den demokratischsten und fairsten Gesetzen der Welt. Aber aus irgendeinem Grund hätte man es sich in diesem Staat angewöhnt, auf den Wortlaut der Gesetze zu pfeifen und das Recht im Namen höherer Ziele zu beugen und zu brechen. Schwarz auf weiß stünde also alles wunderschön aufgeschrieben, aber mit der Realität hätte das dennoch nichts zu tun.
Leben in einer kantianischen Traumwelt
Würden
wir einem solchen Staat noch zugestehen, sich ernsthaft „Rechtsstaat“
zu nennen? Kann ein Staat, der seine Regeln bricht, ein Rechtsstaat
sein? Natürlich nicht. Kein vernünftiger Mensch käme auf eine solche
Idee.
Andernfalls müsste man auch die DDR für „demokratisch“ halten, weil sie dieses Wörtchen in ihrem Namen trug. In Sachen Völkerrecht handhaben wir die Dinge aber ganz genau so. Wir bewegen uns in kantianischen Traumwelten.
Da der Rechtsstaat keine theoretische, sondern eine ziemlich praktische Veranstaltung ist, hört er auf zu existieren, wenn seine Institutionen nicht mehr funktionieren. Es muss jemanden geben, der die Regeln durchsetzt. Andernfalls zerfallen er und das Recht zu geistigem Staub.
Dem Völkerrecht allerdings fehlt genau diese Schutzmacht. Man bräuchte einen Weltstaat mit Weltpolizei, Weltjustiz und Weltarmee, um das, was wir heute „Völkerrecht“ bloß nennen, zu echtem Recht zu machen. Aber das alles gibt es nicht und wird es wohl auch niemals geben.
Während das innerstaatliche Recht vertikal
strukturiert ist, von oben nach unten, findet das Völkerrecht auf
horizontaler Ebene statt. Es begegnen sich formal betrachtet Gleiche auf
Augenhöhe. Und genau deshalb ist die Weltpolitik auch so kompliziert.
Ohne übergeordnete Instanz ist die UN obsolet
Was wir heute „Völkerrecht“ bloß nennen, ist in Wahrheit schlecht funktionierendem Privatrecht verwandt. Da es keine übergeordnete Instanz gibt, die das vereinbarte Recht weltweit durchsetzen könnte (abgesehen von den fragwürdigen Möglichkeiten des UN-Sicherheitsrats, die aufgrund der Vetorechte der ständigen Mitglieder zugleich leerlaufen), kann nur das Geltung erlangen, was Verhandlungspartner miteinander verlässlich vereinbaren. Und was sie nicht vereinbaren und von selbst einhalten, ist nur noch dem Namen nach existent. Es verhält sich dann so, als wenn man die DDR „demokratisch“ nennte.
Die Deutschen haben als politische Weltbürger einen maßgeblich durch Immanuel Kant verursachten psychischen Knacks: „Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut gehalten werden könne, als allein ein guter Wille.“ (Immanuel Kant) Wenn Deutsche in weltpolitischen Zusammenhängen das Wort „Interesse“ auch nur hören, steigt daher Ekel in ihnen auf. Interessen zu haben und womöglich auch noch selbst zu vertreten, gilt ihnen als schmutziger Akt, der ihre Seelen zu besudeln droht.
Sie sang das alte Entsagungslied,
Das Eiapopeia vom Himmel,
Womit man einlullt, wenn es greint,
Das Volk, den großen Lümmel.
Heinrich Heine: „Deutschland, ein Wintermärchen“
Die Völkerrechte Sicherheitsarchitektur ist „einfach völlig unrealistisch“
Carlo Masala hat aber einfach recht: Weltpolitik ist nicht allein in Begriffen des Rechts und der Moral zu betreiben, jedenfalls keine erfolgreiche. Gewiss: Es wäre schön, wenn es anders wäre. Aber so ist es eben nicht. Und so wird es wohl auch für immer bleiben. Wer daher glaubt, in den internationalen Beziehungen auf Interessenpolitik und -ausgleich verzichten zu können, wird immer den Kürzeren ziehen – wie bei einem Spiel, bei dem sich außer einem selbst niemand an die vereinbarten Regeln hält. Mit verantwortungsvoller Politik hätte das aber nichts mehr zu tun.
Da es keinen Weltstaat gibt, könnte das Völkerrecht nur dann funktionieren und echtes Recht sein, wenn sich alle Beteiligten von selbst an das Vereinbarte hielten. Das wäre ungefähr so, als wollte man in einem Staat Justiz und Polizei abschaffen und stattdessen auf das freiwillige Wohlverhalten aller Staatsbürger setzen. Einen solchen verrückten Feldversuch hat bis heute kein Staat dieser Erde unternommen. Täte er es, endete er in der heutigen Situation des Völkerrechts im ungeordneten Chaos. Irgendwer müsste dann trotzdem die Klingen sprechen lassen.
In der Rechtswissenschaft wird diese missliche Tatsache nicht einmal bestritten. So ist es jedenfalls beim Völkerrechtler Christoph Safferling. Er gesteht unumwunden ein, dass die völkerrechtliche Sicherheitsarchitektur der Gegenwart „einfach völlig unrealistisch“ sei. Die Charta der Vereinten Nationen sei zwar „nett gemeint“, funktioniere aber nicht. Die einzige Instanz, die „Weltpolizei“ spielen könnte, sei der UN-Sicherheitsrat. Aber der blockiert sich regelmäßig selbst und fällt so außer Funktion. Das Problem: „Über dem Sicherheitsrat ist nur der blaue Himmel.“ Also in Wahrheit: nichts.
Was soll man angesichts dieser schwierigen Lage
tun? Wenn es nach Christoph Safferling geht, ist die Antwort einfach. Er
will unerbittlich an der Idee des Völkerrechts festhalten: „Ich glaube
tatsächlich daran.“ Safferling zeigt sich zum Beispiel fest davon
überzeugt, dass Staaten auch in sogenannten „asymmetrischen Konflikten“
nicht vom Völkerrecht lassen dürfen. Was er damit meint, ist dies: Wird
ein Staat von terroristischen Gruppen völkerrechtswidrig angegriffen,
also zum Beispiel Israel von der Hamas, soll sich der betroffene Staat
weiterhin völkerrechtskonform verhalten und notfalls auch noch die
andere Wange hinhalten. Andernfalls würde die für den potenziellen
Weltfrieden so wichtige Rechtsnorm noch mehr an Glaubwürdigkeit
verlieren. Auch Safferling ist letztlich ein Befürworter der
„moralischen Politik“ Immanuel Kants.
Die Illusion muss durchbrochen werden
Machen wir doch die praktische Probe aufs Exempel. Donald Trumps Angriff auf die Atomanlagen des Iran war eindeutig völkerrechtswidrig. Diese Machtdemonstration allerdings brachte sowohl Israel als auch den Iran innerhalb kürzester Zeit dazu, die Waffen schweigen zu lassen. Inzwischen zeigte sich Israel sogar zu einer 60-tägigen Waffenruhe in Gaza bereit.
Kann man sich ernsthaft vorstellen, dass ein ähnliches Ergebnis auf dem Wege des Völkerrechts möglich gewesen wäre? Glaubt wirklich jemand daran, das hätte über den UN-Sicherheitsrat erreicht werden können? Wäre dieser Weg tatsächlich beschritten worden, schlügen wohl noch heute Raketen in Teheran und Tel Aviv ein und würden Tag für Tag Menschen töten. Für Kant wäre das übrigens gar kein moralisches Problem. Bei ihm kommt es auf die Ergebnisse der Politik moralisch ja schlicht nicht an, sondern bloß auf den „guten Willen“ der Entscheider.
Seien wir daher doch einfach realistisch: Politik ist und kann zunächst gar nichts anderes sein als das Vertreten und Abwägen von Interessen. Das ist weder schmutzig noch kritikwürdig. Da Menschen bedürftige Lebewesen sind, dürfen sie natürlich auch Interessen haben. Immerhin könnte es ja auch berechtigte Interessen geben. Nicht Interessen an sich sind das Problem, sondern ihr Uferloswerden.
Schon vor zehn Jahren konfrontierte der Politikwissenschaftler Carlo Masala mit seinem Buch „Weltunordnung“ die deutsche Öffentlichkeit mit simplen Wahrheiten. Schon damals kritisierte er die deutsche „Illusion der Verrechtlichung“ der internationalen Beziehungen. Er meinte damit damals wie heute den irrigen Traum, der Welt durch ihre formale Verrechtlichung den Weltfrieden schenken zu können. Das von ihm benannte Kernproblem: „Die Aufgabe des Rechts (…) ist es, Macht zu begrenzen und exzessive Machtausübung zu verhindern. Doch dem steht entgegen, dass in der internationalen Politik alle Staaten, aber insbesondere die großen, nach Macht streben.“
Ohne Macht kein Recht
Das Völkerrecht unpolitisch und unbefleckt von Interessen betreiben zu wollen, ist daher naiv und verkennt die Wirklichkeit. Machtpolitisch gesehen argumentierte Immanuel Kant wie ein kleines Kind. Die Weltpolitik ist aber kein juristisches oder moralphilosophisches Oberseminar. Natürlich wäre es ganz wunderbar, wenn die Welt gebaut wäre wie die Villa Kunterbunt. Wenn internationale Verträge geschlossen würden und sich alle ganz freiwillig und unbeschadet der individuellen Folgen an sie hielten. Wenn sich alle Staaten an den Prinzipien der hohen Moral ausrichteten und die Waffen für immer schwiegen.
Aber diese hehren Wünsche werden auch in Zukunft ebenso fiktional bleiben wie die Geschichten der Pippi Langstrumpf. Auch wenn es auf den ersten Blick paradox klingen mag: Gerade wer die Regeln des Völkerrechts verteidigen will, muss weltpolitisch mitunter dazu bereit sein, sie zu brechen. Nicht in der Absicht, sie für immer außer Kraft zu setzen, sondern mit dem Ziel, andere Staaten mittels Machtdemonstration auf den Pfad des Völkerrechts oder zumindest der Friedfertigkeit zurückzuzwingen.
Warum das manchmal nötig sein kann, ist leicht zu erklären: Ohne effektive Macht kann es auch kein Recht geben. Zumindest das lässt sich selbst von Immanuel Kant auch heute noch lernen.
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