Krankenkassen wollen ihr Geld zurück
Nils Heisterhagen, 11.08.2025
Nils Heisterhagen, 11.08.2025
Krankenkassen
sind auf der Zinne. Zehn Milliarden Euro kosten sie die
Bürgergeldbezieher im Jahr. Sie fordern ein Ende dieser Kostenbelastung
Die Kosten steigen: Das Bürgergeld hat 2024 insgesamt 46,9 Milliarden Euro gekostet. Das ist ein Plus von rund vier Milliarden Euro im Vergleich zu 2023.
Die Kosten steigen: Das Bürgergeld hat 2024 insgesamt 46,9 Milliarden Euro gekostet. Das ist ein Plus von rund vier Milliarden Euro im Vergleich zu 2023.
Was viele nicht wissen: Auf
dieses Geld kommen die Kosten für die Krankenversicherung der
Bürgergeldempfänger noch obendrauf. Für Beiträge zahlt der Staat den Kassen 133 Euro pro Person. Macht bei 5,6 Mio. Bürgergeldempfängern rund 750 Mio Euro. Nur, möchte man sagen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen
zahlen laut ihrem GKV-Spitzenverband rund zehn Milliarden Euro im Jahr
für die Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger.
Dieses Geld sollte eigentlich der Staat zahlen, zurzeit zahlen es
allerdings überwiegend die Krankenkassen und damit die Versicherten.
Heißt: Das sind Bürgergeld-Kosten, die noch draufzurechnen sind.
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, sagt zu The Pioneer:
"Kurzfristig sollte die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbeziehenden fair und korrekt vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden."
Es gehe um zehn Milliarden Euro, „mit denen die Krankenkassen jährlich den Bundeshaushalt subventionieren“.
Und
Blatt ergänzt: „Mittel- bis langfristig brauchen wir zudem dringend
nachhaltige Strukturreformen, um die überbordende Kostenentwicklung in
den Griff zu bekommen. Ausgabensteigerungen von bis zu zehn Prozent kann
kein Gesundheitssystem der Welt auf Dauer finanzieren.“
Aus dem Gesundheitsministerium von Nina Warken heißt es:
Die Ministerin habe mehrfach darauf verwiesen, dass die GKV strukturell
unterfinanziert ist und dass grundlegende Reformen nötig seien, um die
Krankenversicherung zu stabilisieren. Deswegen werde zeitnah – wie im
Koalitionsvertrag vorgesehen – eine Kommission eingesetzt, die eine
grundlegende Reform der GKV vorbereiten solle.
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