05 August 2025

Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf - Plagiatsexperten: „Das ist ganz sicher kein Zufall“ (BZ-Berlin)

Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf

Plagiatsexperten: „Das ist ganz sicher kein Zufall“ (BZ)
Was ist wirklich dran an den neuen Vorwürfen gegen die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf?
In einem Abschlussbericht, der BILD vorliegt, erhebt „Plagiatsjäger“ Stefan Weber den Verdacht, ihr Ehemann – der Jurist Hubertus Gersdorf – habe ihre Doktorarbeit mindestens teilweise als „Ghostwriter“ (deutsch: heimlicher Autor) verfasst.
Schon im Juli hatte Weber der Juristin angebliche Ungereimtheiten in ihrer Dissertation vorgehalten. Die Folge: Nachdem schon zuvor Kritik an der Juristin wegen ihrer Positionen zu Abtreibung oder AfD‑Verbot aufkam, nahm die CDU-Fraktion den Plagiatsvorwurf zum Anlass, Brosius-Gersdorf im Bundestag nicht mehr zu wählen – ein Eklat, der die Koalition aus SPD und Union massiv belastete.
Plagiatsvorwurf: Wie belastbar ist der Ghostwriting-Vorwurf
Nun hat BILD den neuen Weber-Bericht zwei der renommiertesten Plagiatsexperten Deutschlands vorgelegt – und sie gefragt: Wie belastbar sind der Ghostwriting-Vorwurf und Webers Gutachten?
Die Fachleute zeigen sich angesichts von Webers Ghostwriting-These vorsichtig. Sie machen aber klar, dass die Gemeinsamkeiten in den Arbeiten von Brosius-Gersdorf und ihrem Mann kein Zufall sein können.
Gemeinsamkeiten nur Zufall? „Würde ich ausschließen“
Rechtswissenschaftler Prof. Gerhard Dannemann (66, Humboldt-Uni Berlin) erklärt gegenüber BILD, dass er „die textuellen Übereinstimmungen“ zwischen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf, die ihm bereits bekannt waren, „auch weiterhin für durchaus problematisch“ hält. Und weiter: „Ich würde ausschließen, dass die zufällig sein könnten.“

Plagiatsforscher Dannemann glaubt: „Entweder haben sich beide bei einer gemeinsamen verfassten Vorlage bedient oder eine/r hat von dem/der anderen abgeschrieben. Theoretisch könnte natürlich auch eine dritte Person diese Vorlage verfasst haben, aber dafür sehe ich keine Anzeichen.“ Dannemann macht klar: „So oder so müsste das offengelegt werden.“

Er betont mit Blick auf den neuen Weber-Bericht: „Die (…) Dokumentation scheint mir doch recht einseitig nur die Möglichkeit zu verfolgen, dass Frau Brosius-Gersdorf abgeschrieben hat.“

„Da wird es problematisch“

Auch Rechtswissenschaftler Prof. Roland Schimmel (58, Frankfurt University of Applied Sciences) sagt BILD: „Es ist natürlich möglich, dass der Ehemann für seine Ehefrau Text geschrieben hat. (…) Genauso gut können beide Texte in einen gemeinsamen Pool gelegt und dann je nach Erforderlichkeit wieder entnommen haben.“

Es gebe „augenfällige Textparallelen“. Das sei „ganz sicher kein Zufall“. Und: „Bisher hat niemand erklärt, wie es dazu gekommen ist. Ob nun er für sie oder sie für ihn Text geschrieben hat – und ob der jeweils andere das gewusst hat –, das scheint mir nicht so sicher zu sein.“
Schimmel beschreibt, dass es Dutzende „distinkte Formulierungen“ gebe, also „sehr eigene Formulierungen, die parallel in beiden Texten“ vorkämen. Er betont: „Da wird es problematisch. Denn beide Schriften enthalten die Versicherung, dass es sich um eigene Werke handelt. Nur wessen eigenes Werk sie sind, kann man nicht sicher sagen.“
Für ihn steht fest: „Für das, was Weber sagt, spricht nach gesundem Menschenverstand ganz viel. Aber ob man das aus dem Text verlässlich belegen kann, da habe ich erhebliche Zweifel. Wir sind in der Frage nicht schlauer als vorher.“

Die von Brosius-Gersdorf beauftragte Kanzlei wies die Ghostwriting-Vorwürfe in einer Stellungnahme gegenüber BILD entschieden zurück und kündigte rechtliche Schritte gegen Weber an.

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