Plagiatsexperten: „Das ist ganz sicher kein Zufall“ (BZ)
In einem Abschlussbericht, der BILD vorliegt, erhebt „Plagiatsjäger“ Stefan Weber den Verdacht, ihr Ehemann – der Jurist Hubertus Gersdorf – habe ihre Doktorarbeit mindestens teilweise als „Ghostwriter“ (deutsch: heimlicher Autor) verfasst.
Plagiatsforscher Dannemann glaubt: „Entweder haben sich beide bei einer gemeinsamen verfassten Vorlage bedient oder eine/r hat von dem/der anderen abgeschrieben. Theoretisch könnte natürlich auch eine dritte Person diese Vorlage verfasst haben, aber dafür sehe ich keine Anzeichen.“ Dannemann macht klar: „So oder so müsste das offengelegt werden.“
Er betont mit Blick auf den neuen Weber-Bericht: „Die (…)
Dokumentation scheint mir doch recht einseitig nur die Möglichkeit zu
verfolgen, dass Frau Brosius-Gersdorf abgeschrieben hat.“
„Da wird es problematisch“
Auch Rechtswissenschaftler Prof. Roland Schimmel (58, Frankfurt University of Applied Sciences) sagt BILD: „Es ist natürlich möglich, dass der Ehemann für seine Ehefrau Text geschrieben hat. (…) Genauso gut können beide Texte in einen gemeinsamen Pool gelegt und dann je nach Erforderlichkeit wieder entnommen haben.“
Es gebe „augenfällige Textparallelen“. Das sei „ganz sicher kein
Zufall“. Und: „Bisher hat niemand erklärt, wie es dazu gekommen ist. Ob
nun er für sie oder sie für ihn Text geschrieben hat – und ob der
jeweils andere das gewusst hat –, das scheint mir nicht so sicher zu
sein.“
Schimmel beschreibt, dass es Dutzende „distinkte Formulierungen“ gebe,
also „sehr eigene Formulierungen, die parallel in beiden Texten“
vorkämen. Er betont: „Da wird es problematisch. Denn beide Schriften
enthalten die Versicherung, dass es sich um eigene Werke handelt. Nur
wessen eigenes Werk sie sind, kann man nicht sicher sagen.“
Für ihn steht fest: „Für das, was Weber sagt, spricht nach gesundem
Menschenverstand ganz viel. Aber ob man das aus dem Text verlässlich
belegen kann, da habe ich erhebliche Zweifel. Wir sind in der Frage
nicht schlauer als vorher.“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen