Nun die Wende: Weber hat ein Gutachten im Umfang von 86 Seiten vorgelegt, um zu beweisen, dass Hubertus Gersdorf der Ghostwriter der Doktorarbeit seiner Frau ist. Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung über die neuen Vorwürfe berichtet. Laut der Zeitung hatten die Anwälte von Brosius-Gersdorf versucht, die Redaktion davon zu überzeugen, nicht über den Vorgang zu berichten. Die Anwälte wollen juristisch gegen Weber vorgehen. Seine Anschuldigungen seien falsch und würden Persönlichkeitsrechte verletzen.
Der Ghostwriting-Vorwurf könne «an zahlreichen Stellen» glaubhaft gemacht werden. In den meisten Fällen handele es sich dabei um Passagen aus der Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf. Er hatte sich darin mit der «verfassungsrechtlichen Legitimation der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand» beschäftigt. Die Arbeit enthalte aber auch Plagiate aus anderen Quellen.
Weber und sein Team stützen den Verdacht auf bestimmte Formulierungen in den beiden Arbeiten und auch auf «gemeinsame Zitierfehler». Drei Wochen hätten seine Mitarbeiter an dem Gutachten gearbeitet. Dabei kamen auch zwei Computerprogramme zum Einsatz, die auf Plagiatssuche spezialisiert sind. Finanziert worden sei die Auswertung der Dissertation zur Hälfte aus eigener Tasche und zur anderen Hälfte aus Spenden.
Weber scheint allerdings nicht rein nüchtern-wissenschaftlich auf die Causa zu blicken. Dem Gutachten vorangestellt hat er auf seiner Website ein Zitat der SPD-Vorsitzenden Bärbel Bas, in dem diese die juristische Expertise von Brosius-Gersdorf in den höchsten Tönen lobt. Auf der Plattform X interpretiert Weber den Streit um die Juristin eindeutig politisch. Er teilt die These, dass die SPD die Richterstellen am Verfassungsgericht strategisch besetze, um auf ein Verbot der AfD hinzuarbeiten. Tatsächlich hatte sich Brosius-Gersdorf offen für ein Verbot der AfD gezeigt. Wegen dieser und anderer linker Positionen war sie ursprünglich in die Kritik geraten.
Hochschule will Arbeit prüfen
Die Motive für Webers Plagiatsforschung sind nicht immer eindeutig. So hatte er im Jahr 2024 Alexandra Föderl-Schmid, der damaligen Vizechefredaktorin der «Süddeutschen Zeitung», vorgeworfen, bei ihrer Doktorarbeit plagiiert zu haben. Finanziert hatte dieses Gutachten das Online-Portal «Nius» des ehemaligen «Bild»-Chefredaktors Julian Reichelt. Nach den Vorwürfen verschwand Föderl-Schmid im Februar 2024. Bei einer Suchaktion der Polizei wurde sie stark unterkühlt unter einer Flussbrücke gefunden. Die Universität Salzburg kam später zu dem Schluss, ihr wissenschaftliches Fehlverhalten sei nicht relevant gewesen.
Auch bei Brosius-Gersdorf hängt viel vom Urteil ihrer Hochschule ab. Sie hat an der Universität Hamburg studiert, wo die Doktorarbeit nun überprüft wird. Die Ombudsstelle der Hochschule habe Hinweise erhalten, denen nun nachgegangen werde, sagte ein Sprecher der Universität am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.
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