21 August 2025

Abkehr von Rechtsstaat und Demokratie (TE Newsletter)

Abkehr von Rechtsstaat und Demokratie (TE Newsletter)
20.08.2025
Ein Ausschluss von der Wahl und ein Gesetz, das sich selbst ad absurdum führt – und eine Justiz, die sich verrenkt
Was sich derzeit in Deutschland abspielt, hat das Potenzial, das Fundament unseres Gemeinwesens schwer zu beschädigen. Zwei Fälle, die auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben, zeigen bei näherem Hinsehen dieselbe fatale Entwicklung: Der Rechtsstaat agiert parteiisch und die Demokratie droht, zu einer leeren Hülle zu verkommen.
In Ludwigshafen wird einem gewählten Landtagsabgeordneten das passive Wahlrecht entzogen. Joachim Paul von der AfD darf bei der Oberbürgermeisterwahl nicht antreten. Der Wahlausschuss hat ihn kurzerhand ausgeschlossen. Die Entscheidung kommt nicht von einem unabhängigen Gericht, sondern von einer parteipolitisch besetzten Runde, die sich selbst einen aussichtsreichen Konkurrenten vom Hals schaffen will.

Dass ein Verwaltungsgericht diese Farce auch noch deckt, indem es die „Beständigkeit der Wahl“ über das Recht auf Teilnahme an der Wahl stellt, ist ein beispielloser Vorgang. Der ausgeschlossene Kandidat Paul müsse die Wahl, an der er nicht teilnehmen darf, abwarten – und könne sie danach ja anfechten. Paul soll also NACH der Wahl vor Gericht klären lassen, ob er BEI der Wahl hätte antreten dürfen.

Der zweite Fall zeigt eine andere, aber nicht weniger gefährliche Dimension: Mit dem Selbstbestimmungsgesetz hat die Ampel-Regierung ein Regelwerk geschaffen, das in der Praxis zur Absurdität geworden ist. Der Neonazi Sven Liebich versuchte damit, gegen missliebige Berichterstattung vorzugehen. Das Landgericht Berlin hat nun Liebichs Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung für unbegründet erklärt.

In seiner Urteilsbegründung flüchtet sich das Gericht in groteske sprachliche Verrenkungen, um wenigstens noch minimale Reste von Meinungsfreiheit zu retten. Ein Rechtsstaat, der sich in solcher Widersprüchlichkeit verfängt, verliert seine Glaubwürdigkeit. Seine Haftstrafe sitzt Liebich dennoch in einem Frauengefängnis ab.

Beide Geschichten – der Ausschluss eines Kandidaten von einer Wahl und die Anwendung eines Gesetzes, das sich selbst ad absurdum führt – belegen, dass die politischen und juristischen Institutionen dieses Landes auf Abwege geraten sind. Hier wird nicht mehr nach klaren, nachvollziehbaren Rechtsgrundsätzen entschieden, sondern nach Opportunität, Machtinteresse und Ideologie.

Wenn ein Wahlausschuss in eigener Sache Richter spielt, wenn ein Gesetz die Justiz der Lächerlichkeit preisgibt, dann bleibt am Ende vom Rechtsstaat nicht mehr viel übrig. Und wenn die Bürger den Eindruck gewinnen müssen, dass Wahlen manipuliert und Grundrechte nach Belieben zurechtgebogen werden, ist auch die Demokratie nicht mehr als ein Etikett.

Deutschland ist dabei, die Grundlagen seiner freiheitlichen Ordnung zu verspielen. Rechtsstaat und Demokratie ade.

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