08 Juni 2025

Exklusive Auszüge Geheimdienstakte Maaßen offenbart, was am Antisemitismus-Vorwurf gegen ihn dran ist (Focus-=nline)

Die Einen enthüllen Bidens geistigen Verfall und machen Millionen, der Andere hinterfragt Bidens Regierungsfähigkeit und wird ein Fall für den deutschen Verfassungsschutz, dessen Chef er einmal war
Exklusive Auszüge
Geheimdienstakte Maaßen offenbart, was am Antisemitismus-Vorwurf gegen ihn dran ist (Focus-Online)
Josef Hufelschulte, Sonntag, 08.06.2025
Die Geheimakte des Verfassungsschutzes über ihren ehemaligen Chef Hans-Georg Maaßen wirft Fragen auf. Ein Blick in die Akte zeigt: Die Antisemitismus-Vorwürfe gegen ihn sind bitter.
Das Buch war schon vor Erscheinen Mitte Mai ein Scoop. Überregionale US-Nachrichtensendungen und populäre TV-Shows kündigten das Enthüllungsstück in Sonderberichten an. Nahezu jede Tageszeitung in den USA brachte die Story tagelang auf der Titelseite – das Drama um den schlechten Gesundheitszustand von Ex-Präsident Joe Biden. War er, der Oberbefehlshaber der Streitkräfte, schon lange vor dem Ende seiner Amtszeit ein schwerkranker Mann, absolut unfähig für die Führung einer Weltmacht? 
Der 82-Jährige, so behaupten es die beiden Autoren Jake Tapper und Alex Thompson nach Interviews mit 200 Personen aus Bidens Umfeld, sei geistig und körperlich im Ausnahmezustand gewesen. Der offenbar demente Biden sei unter anderem für die geheimen Codes der Atomraketen verantwortlich gewesen, kritisierte der ultrarechte Sender Fox News und fügte gehässig hinzu: "Dabei war sein Gehirn schon Apfelmus."
TV-Zuschauer auf der ganzen Welt hatten mehrfach Bidens Aussetzer gesehen – bei Reden, Staatsbesuchen oder auch im Fernsehduell mit seinem Konkurrenten Donald Trump. Dies war somit nicht neu. Politischen Sprengstoff liefert indes ein Extra-Kapitel in Bidens Drama, das der Allgemeinheit bislang unbekannt war: Raffinierte Strippenzieher und dunkle Schattenmänner im Hintergrund, darunter Bidens Frau Jill, sollen den 46. Präsidenten der Vereinigten Staaten politisch dirigiert und vor der Öffentlichkeit abgeschottet haben. Einflussreiche Medien wie die New York Times, die Washington Post und der Sender CNN,  so kritisieren die beiden Buchautoren, vertuschten Bidens miserablen Gesundheitszustand – um dem politischen Konkurrenten Donald Trump keine Angriffsfläche zu bieten.
Hans-Georg Maaßen sprach schon früher über einen offenbar regierungsunfähigen US-Präsidenten

Geheime Verträge – EU-Kommission bezahlte Aktivisten für Klimalobbyismus (WELT+)

Exklusive Recherche
Geheime Verträge – EU-Kommission bezahlte Aktivisten für Klimalobbyismus (WELT+)
Von Stefan Beutelsbacher, Axel Bojanowski Stand: 07.06.2025, Lesedauer: 3 Minuten
Klagen gegen Kohlekraftwerke und Kampagnen gegen Freihandel: Wie aus bislang geheimen Unterlagen hervorgeht, bezahlte die EU-Kommission Umweltorganisationen für fragwürdige Lobbyarbeit – auch mit Geld deutscher Steuerzahler. Auch deutsche Firmen wurden zum Ziel der NGOs.
Die Europäische Kommission hat im Verborgenen Umweltverbände für Klagen und Kampagnen gegen deutsche Unternehmen bezahlt. Das geht aus geheimen Verträgen hervor, die erstmals WELT AM SONNTAG vollständig einsehen konnte. Brüsseler Funktionäre und Aktivisten stimmten sich demnach bis ins Detail miteinander ab. Ihr Ziel war es, die Öffentlichkeit von der Klimapolitik der EU überzeugen. Dafür flossen Steuergelder in Millionenhöhe.
Die Nichtregierungsorganisation (NGO) ClientEarth etwa erhielt 350.000 Euro und sollte dafür deutsche Kohlekraftwerke in Gerichtsprozesse verstricken, um das „finanzielle und rechtliche Risiko“ der Betreiber zu erhöhen. Den Verband Friends of the Earth beauftragten Beamte der Kommission mit dem Kampf gegen das Freihandelsabkommen Mercosur zwischen Europa und Südamerika – obwohl es Kollegen im eigenen Haus zur selben Zeit vorantrieben. Andere Gruppen bekamen Geld für die Beeinflussung von EU-Abgeordneten vor Abstimmungen zu Pflanzenschutzmitteln und Chemikalien.
Die Verträge stammen aus dem Jahr 2022, die Gelder flossen im Jahr 2023. Einzelne NGOs erhielten bis zu 700.000 Euro.
„Radikale Aktionen, Lobbying, Druckausübung“

WELT-Recherchen - Einblick in die Geheimverträge – So funktioniert die Schatten-Klimalobby der EU

WELT-Recherchen
Einblick in die Geheimverträge – So funktioniert die Schatten-Klimalobby der EU
Von Stefan Beutelsbacher, Axel Bojanowski, 08.06.2025, Lesedauer: 5 Minuten
Die EU-Kommission schmiedete heimlich eine Allianz mit NGOs, um ihre Ziele durchzusetzen. In Geheim-Verträgen legte die Behörde fest, wie die Aktivisten Kohlekraft und Handelsabkommen torpedieren sollten – und zahlte viel Geld dafür. WELT hat exklusiv die Verträge eingesehen.
Am Abend des 7. Dezember 2022 unterschreiben Beamte der EU-Kommission in Brüssel einen Vertrag, den niemand kennen darf. Sie versprechen einer Umweltorganisation namens ClientEarth 350.000 Euro Fördergeld. Dafür erwarten sie aber auch eine Gegenleistung: Die Aktivisten sollen in Deutschland den Ausstieg aus der Kohlekraft vorantreiben und dabei mit „Bürgerbewegungen“ und „Klima-Camps“ zusammenarbeiten – also Protestgruppen. So steht es auf Seite 77 des Dokuments.
Erst wenige Monate zuvor, Ende September, hatten 40 Kohlegegner das Kraftwerk Jänschwalde in Brandenburg besetzt. Sie ketteten sich an Schienen und Förderbänder, die halbe Anlage musste vom Netz gehen. Der geheime Vertrag zeigt nun: Funktionäre der EU unterstützten solche Aktionen offenbar – und wollten weitere anstacheln.
Das Schriftstück ist auf einem Computer in einem Brüsseler Büro zu sehen. Mitarbeiter einer EU-Institution zeigen es WELT, obwohl sie das eigentlich nicht dürfen. Man kann die Seiten weder drucken noch nach Begriffen durchsuchen. Und alle 30 Minuten verschwinden sie, müssen neu geladen werden. Das erschwert – wohl absichtlich – die Lektüre.
Die Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen ist die mächtigste Brüsseler Behörde. Nach außen predigt sie Transparenz und Demokratie. Doch hinter den Kulissen bezahlten Funktionäre Nichtregierungsorganisationen (NGOs) jahrelang für Schmierkampagnen und Klagen gegen Unternehmen, auch mit dem Geld deutscher Steuerzahler. Sie wollten Öffentlichkeit und EU-Parlament beeinflussen – manchmal sogar Kollegen im eigenen Haus.
Die EU-Kommission stellte NGOs zuletzt jährlich 15 Millionen Euro an Betriebskostenzuschüssen zur Verfügung, einzelne bekamen bis zu 700.000 Euro. Im Gegenzug sollten sie bekämpfen, was viele Brüsseler Beamte für böse halten: fossile Energie, Glyphosat und das Handelsabkommen Mercosur mit Südamerika. Gemeinsame Kampagnen wurden bis ins Detail geplant. Zusätzlich erhielten die Aktivisten Mittel von Stiftungen, hinter denen oft auch amerikanische Geldgeber stehen (siehe Grafik).

06 Juni 2025

Menschenrechts- bzw. Asylrechts-Fundamentalismus

Menschenrechts- bzw. Asylrechts-Fundamentalismus
Boris Palmer, 06.06.2025
In vielen Leitartikeln wird der Bundesregierung heute mehr oder weniger offen Rechtsbruch vorgeworfen und das Ende der Zurückweisungen an den Grenzen gefordert. Besonders offensiv tat das Spiegel-Redakteurin Melanie Amann bei Markus Lanz.
Ich halte diesen Fundamentalismus juristisch für fragwürdig, sachlich abwegig und politisch töricht.
Juristisch steht im Grundgesetz: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Absatz 1 ist das Grundrecht auf Asyl. Die Prüfung des Anspruchs eine Asylantragsstellers kann an der Grenze zu Polen oder Österreich durch Bundespolizei also ganz einfach erfolgen: Wer da steht, hat in keinem Fall einen Asylanspruch. Punkt.
Dass die Dublin-Verordnung innereuropäisch regelt, dass man prüfen muss, wer dann statt Deutschland zuständig ist, stimmt. Das hebelt aber nicht das Grundgesetz aus. Und wenn ein anderer Staat das gegenüber Deutschland durchsetzen will, kann er europäische Institutionen bemühen. Dass ein Verwaltungsgericht in Berlin sich da berufen fühlt, zu urteilen, ist jedenfalls nicht zwingend notwendig und dieses Urteil als Urteil in drei Einzelfällen zu behandeln ist völlig in Ordnung. Es steht Verwaltungsrichtern in Buxtehude einfach nicht zu, die Politik des Bundesregierung zu bestimmen. Anders wäre es nur, wenn die Bundesregierung das Urteil in diesen konkreten Fällen übergehen würde. Das wäre die Methode Trump. Das geht nicht und das macht Merz auch nicht.
Sachlich ist das Zurückweisungverbot vollkommen abwegig, weil andere europäische Staaten das nachweislich schon lange machen und die Dublin-Verordnung im Ergebnis dazu führt, das selbst der Attentäter von Solingen hier bleiben durfte, weil die Antragsteller meistens erfolgreich verschleiern oder verhindern, dass sie in ein anderes Land ausreisen müssen und diese daran auch nur sehr wenig mitwirken. Wenn aber die Regelung als ganzes komplett außer Kraft ist, kann es nicht mehr durchgesetzt werden, eine einzelne Regel beizubehalten, die wesentlich das Versagen des Gesamtsystems verursacht. So wie es ist, dürfte es auch den Buchstaben des Gesetzes nach niemals sein.
Politisch besorgt man nur das Geschäft der AfD, wenn man immer wieder verlangt, dass Deutschland sich dazu bekennen solle, keine Handlungsoptionen zu haben und man nur das Wort Asyl aussprechen muss, um in Deutschand Einlass zu erhalten und meistens auch zu bleiben. Den meisten Leuten geht das komplett gegen den Strich. Sie sind es leid, dazu immer nur Ausflüchte zu hören und was alles nicht geht. Und ja, ich gehöre dazu.
Daher meine volle Unterstützung für den Kurs der Bundesregierung. Die Zurückweisungen sind notwendig und richtig. Die gesinnungsethische Fundamentalkritik ignoriert die übergroße Mehrheit der Bevölkerung einschließlich der Migranten und das kann nicht gut gehen. Tut es ja auch nicht.

Verwaltungsgericht Berlin untersagt Zurückweisung - Ein grüner Richter beschließt die fortgesetzte Selbstüberforderung (Cicero)

Verwaltungsgericht Berlin untersagt Zurückweisung
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Ein grüner Richter beschließt die fortgesetzte Selbstüberforderung (Cicero)
Aus der Begründung des Verwaltungsgerichts Berlin, das Zurückweisungen untersagt, spricht Hybris: Die Bundesregierung wird auf Initiative der NGO Pro Asyl von einem Mitglied der Grünen verurteilt, das Land weiter durch Migration destabilisieren zu lassen.
VON FERDINAND KNAUSS am 3. Juni 2025 5 min
Im Rest Europas und der Welt wir das Juristensprichwort ironisch betrachtet: „Fiat Iustitia et pereat mundus“ - Es soll Recht geschehen, und gehe die Welt darüber zugrunde. Wie auch sonst! In Deutschland allerdings scheinen Richter den Spruch ernst zu nehmen. Und wenn schon nicht die Welt, so kann doch zumindest Deutschland an der Justiz zugrunde gehen. Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, mit der es die Zurückweisung von drei Somaliern verbietet, atmet jedenfalls eine derartige Hybris. Das EU-Recht, das das Verwaltungsgericht in Berlin am gestrigen Montag gesprochen hat, ist das unbedingte Recht auf Zutritt nach Deutschland für jeden Asylbewerber, und zwar egal, was das für Deutschland bedeutet und egal, was die anderen EU-Länder tun.  
In der Pressemitteilung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni heißt es: „Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates für die Prüfung des Asylantrags zurückgewiesen werden.“  In der unanfechtbaren Eilentscheidung geht es wirksam nur um drei Somalier (zwei Männer und eine Frau), die mit dem Zug aus Polen kommend am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert und nach Äußerung eines Asylgesuchs noch an demselben Tag nach Polen zurückgewiesen wurden, von wo aus sie Beschwerde erhoben.
Aber natürlich ist die Entscheidung politisch bedeutsam, indem sie den deutschen Staat zu verpflichten beansprucht, „generell bei Asylgesuchen, die auf deutschem Staatsgebiet gestellt werden, in jedem Fall das in dieser Verordnung vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen (so genanntes „Dublin-Verfahren“)“. Die Bundesrepublik darf sich laut Richter Florian von Alemann auch nicht auf eine Notlage und die Ausnahmeregelung des Artikels 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen. Denn: „Es fehle dafür bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Antragsgegnerin“. Die Antragsgegnerin, das ist die Bundesrepublik Deutschland. Und die müsse darlegen, dass eine Situation bestehe, die „für die deutschen Behörden nicht zu bewältigen wäre und aufgrund derer die Funktionsfähigkeit staatlicher Systeme und Einrichtungen akut gefährdet wäre“.

02 Juni 2025

Der Fall von Tattergreis Biden legt einen schrecklichen Verdacht über Frauen nahe (Focus+)

FOCUS-Kolumne von Jan Fleischhauer
Der Fall von Tattergreis Biden legt einen schrecklichen Verdacht über Frauen nahe
Sonntag, 01.06.2025
Sind Frauen am Ende ruchloser als Männer? Das Enthüllungsbuch „Original Sin“ über die Biden-Jahre legt den Verdacht nahe. Eine Frau, die durch die Mumie ihres Mannes regiert: Mehr Shakespeare geht nicht .
Als Hillary Clinton sich um die amerikanische Präsidentschaft bewarb, appellierte sie an die Wähler, sie hätten es in der Hand, die erste Frau ins Weiße Haus zu schicken. „Lasst uns die gläserne Decke zerbrechen“, rief sie ihren Anhängern zu. Das war ihr zentrales Argument.
Auch Kamala Harris setzte ganz auf die Frauenkarte. Endlich eine weibliche Präsidentin, wie fantastisch wäre das! So sah es auch ein Großteil der Medien,
deshalb wurde ja auch wie verrückt für die Frau getrommelt.
Joe Biden: Ein Wahlkampf aus dem Keller
Die gläserne Decke ist zerschmettert, der Traum ist wahr geworden. Die Amerikaner wurden die letzten vier Jahre von einer Frau regiert – sie wussten es nur nicht. Ihre Präsidentin hieß Jill Biden. Die US-Bürger dachten, sie hätten ihren Ehemann Joe gewählt, aber in Wahrheit führte die Frau an seiner Seite die Amtsgeschäfte.
Das ist der Schluss, zu dem man nach Lektüre des Enthüllungsbuchs „Original Sin“ kommen muss, dem Bericht der beiden Washington-Korrespondenten Jake Tapper und Alex Thompson über die Biden-Präsidentschaft. Das Buch ist in jeder Hinsicht spektakulär. Man erfährt darin zum Beispiel, dass Biden schon 2020, als er zum ersten Mal gegen Donald Trump antrat, nicht wirklich fit war.
Er hatte Mühe, sich in seiner Umgebung zu orientieren. Er verwechselte Orte und Namen. Corona war für den Kandidaten so gesehen ein Segen: Keine öffentlichen Auftritte, keine Pressetermine, stattdessen ein Wahlkampf aus dem Keller, in dem seine Berater alles so schneiden konnten, dass es gut aussah.
Wenn der Präsident George Clooney nicht mehr erkennt

01 Juni 2025

Gegen-„Gutachten“ der AfD - Wie verfassungsfeindlich wäre demnach die Union? (Cicero+)

Gegen-„Gutachten“ der AfD
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Wie verfassungsfeindlich wäre demnach die Union? (Cicero+)
Die AfD hat ein „Gutachten“ über die Frage anfertigen lassen, ob nach den Maßstäben des Verfassungsschutzes nicht auch CDU/CSU als verfassungsfeindlich gelten müssten. Ernstgemeint ist das nicht, massiv peinlich für den deutschen Inlandsgeheimdienst aber schon.
VON MATHIAS BRODKORB am 1. Juni 2025 11 min
Und schon wieder ist ein Gutachten in Sachen AfD aufgetaucht. Es zirkuliert seit Anfang dieser Woche in den führenden Gremien der Rechtspartei. Aber diesmal geht es nicht um sie selbst. Diese hat den Spieß vielmehr umgedreht und ein „Gutachten“ über die Frage anfertigen lassen, ob nach den Maßstäben des Verfassungsschutzes nicht auch die Unionsparteien als verfassungswidrig gelten müssten. Autor des Papiers ist ein Anwalt der Rechtsanwaltskanzlei Hoecker aus Köln. Und sein Ergebnis ist eindeutig: Wendete man die Maßstäbe des Verfassungsschutzes konsequent auf CDU und CSU an, hätten auch die ein handfestes Problem. 
Der Autor versteigt sich sogar zu der Behauptung, dass „folgerichtig“ selbst die Bundesregierung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“, mindestens aber als „rechtsextremer Verdachtsfall“ einzustufen und nachrichtendienstlich zu überwachen wäre. Nur so könne man nämlich herausfinden, ob die aus den „Belegen ablesbaren Zielsetzungen der ‚Union‘ in der Bundesregierung mehrheitsfähig sind und sich bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb einer Organisation durchsetzen können.“
50 Seiten „Gutachten“
Natürlich ist das alles absurd. Nicht ohne Grund spricht der Autor des Papieres daher auch in seinem eigenen Vorwort konsequent von einem „Gutachten“ – also unter Anführungszeichen. Das Dokument soll die Unionsparteien nicht wirklich der Verfassungsfeindlichkeit überführen, sondern veranschaulichen, wie durch und durch beliebig und mitunter absurd die Argumentation des Verfassungsschutzes im Falle der AfD ist.
Der Autor hat dafür auf 50 Seiten zu verschiedenen Themenstellungen ein ums andere Mal das folgende gemacht: Er hat großflächig wörtliche Zitate aus dem eigentlichen AfD-Gutachten übernommen, in denen die Maßstäbe für Verfassungsfeindlichkeit hergeleitet werden. Und zugleich hat er auch die dazugehörigen Interpretationen und Schlussfolgerungen des Verfassungsschutzes (VS) in Sachen AfD übernommen. Ausgetauscht wurde nur das dazwischen angesiedelte Beweismaterial. Angewandt wurden die Grundsätze und Schlussfolgerungen nun nicht mehr auf die AfD, sondern auf die CDU. Man muss sich die Dinge konkret ansehen, um den Irrsinn zu verstehen.
Das Wort „Gesamtschau“ ist hier entscheidend

Der andere Blick - Die deutsche «Energiewende» ist nationaler Egoismus in grünem Gewand (NZZ)

Der andere Blick
Die deutsche «Energiewende» ist nationaler Egoismus in grünem Gewand (NZZ)
Deutschland verfolgt ehrgeizige Klimaziele, doch die Energieversorgung des Land sichern immer öfter die Nachbarn. Höchste Zeit für eine Kurskorrektur.
von Johannes C. Bockenheimer, 27.05.2025, 3 Min.
Neue Zahlen, altes Problem: Der Netzbetreiber TransnetBW legt am diesem Dienstag Daten zur Versorgungssicherheit in Deutschland vor. Wieder einmal, muss man sagen. Denn solche Auswertungen gab es bereits in der Vergangenheit – und fast alle kamen zu einem ähnlichen Schluss: Es ist schlecht bestellt um die deutsche Energieversorgung.
Vermutlich wird es auch dieses Mal eine Warnung geben – vor Engpässen, vor Dunkelflauten, vor dem, was im hiesigen Stromnetz passiert, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind eine Pause einlegt. Die zentrale Frage ist dabei nicht nur, ob Deutschlands Stromversorgung gesichert ist. Sondern auch: wer sie am Ende sichert.
Denn es sind nicht nur deutsche Kraftwerke, die einspringen, wenn das Netz unter Druck gerät, sondern immer häufiger die der europäischen Nachbarn. Im Jahr 2024 importierte Deutschland 67 Terawattstunden Strom, so viel wie nie zuvor.
Während Berlin sich also ambitionierte Klimaziele setzt, tragen andere Länder die operative Verantwortung mit. Die deutsche Energiewende: Sie ist national ehrgeizig und international rücksichtslos. In seinem Streben, so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien umzusteigen, achtet Deutschland zu wenig auf die Auswirkungen für seine europäischen Partner.
Schweden zahlt drauf, Belgien wird belehrt