Gabor Steingart, 27.07.2026
Im Februar 2022 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht – Abdul Ballout in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung und erteilte ihm eine jugendrichterliche Weisung. Abdul Ballout wurde schuldig gesprochen.
Am 12. Mai 2026 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten Abdul Ballout in einem Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Abdul Ballout wurden daneben vom Gericht verschiedene Auflagen erteilt, so wurde er unter anderem der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Das Gericht hob den bestehenden Haftbefehl auf.
Amtsgericht Tiergarten stellt fest: In der zweiten Hälfte des Jahres 2025 soll Abdul Ballout den Wunsch entwickelt haben, sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen.
Nach einem erfolglosen Versuch, im Mai 2025 über die Türkei nach Mauretanien auszureisen, soll er am 20. Mai 2025 vom Flughafen Berlin-Brandenburg über die Türkei in den Libanon ausgereist sein, um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen.
Im Libanon soll er zu mehreren Personen Kontakt aufgenommen haben, die möglicherweise Mitglieder des IS waren.
Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und befand sich dort in Untersuchungshaft. Ein Militärgericht verurteilte ihn unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft.
Nach seiner Haftentlassung kehrte Abdul Ballout am 17. November 2025 nach Deutschland zurück und wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und befand sich bis zum Urteil in Untersuchungshaft.
Das Gericht sah in Übereinstimmung mit der Anklage als erwiesen an, dass Abdul Ballout bereits am 16. und 24. Juni 2024 auf seinem Instagram-Account verbotene Propaganda des IS veröffentlicht hatte.
Das Gericht setzte ihn auf freien Fuß und stellte bei dieser Entscheidung darauf ab, dass Abdul Ballout sich in diesem Verfahren in Deutschland fast sechs Monate in Untersuchungshaft befand sowie drei Monate in Haft im Libanon gewesen war. Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht, dass sich Abdul Ballout in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen und vom IS distanziert hatte.
Die beteiligten Staatsorgane wollen offenbar nicht einsehen: Der sozialpädagogische Ansatz der Resozialisierung und der alte juristische Grundsatz des „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) funktionieren nicht bei fanatisierten Täterkreisen. Dass der junge Mann trotz Observation, Telefonüberwachung, Razzia und 26 Terminen zur Deradikalisierung ohne weiteres einen Transporter anmieten kann, mit dem anschließend 29 Menschen verletzt und eine Frau getötet wurden, zählt zu den Ungeheuerlichkeiten dieses Falls.
Bei den knapp 300 registrierten islamistischen Gefährdern in Deutschland ist Zweifel nur ein anderes Wort für Naivität.
Das war beim Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz so und auch jetzt wieder beim Christopher Street Day im Berliner Tiergarten. Eine Behördenroutine, wo man vom Wissen nicht zum Handeln findet, die auf Fanatiker so milde blickt wie auf pubertierende Jugendliche, war schon immer unangemessen. In der heutigen Zeit ist sie brandgefährlich.
Vor den Wahlen zumal: Denn das Tuschelthema innerhalb der Berliner Sicherheitskreise ist der Verdacht, dass es einen Zusammenhang zwischen diesen Attentaten und dem nächstgelegenen Wahltermin gibt.
Die Abstände zum jeweils nächsten Wahltermin sind auffällig kurz: Solingen neun Tage vor Sachsen und Thüringen, Aschaffenburg 32 Tage vor der Bundestagswahl, Magdeburg 65 Tage, Berlin jetzt 57 Tage vor der Abgeordnetenhauswahl am 20. September und der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, bzw. 43 Tage bis zur Sachsen-Anhalt-Wahl. Das kann ein Zufall sein, muss es aber nicht.
Fazit: Die Tat am Christopher Street Day ist nicht die Einladung dazu, Vielfalt zu beenden, sondern Vielfalt neu zu denken. Law and Order und die bunte Gesellschaft sind keine Gegensätze, sondern müssen zusammen gedacht werden. Oder wie der Philosoph Karl Popper in seinem berühmten Toleranzparadoxon festhielt:
"Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz."

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