Viel Pose, wenig dahinter: Das neue AfD-Gutachten verwischt die Grenze zwischen verfassungswidrigen Ansichten und Meinungskampf (NZZ)
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat umfangreiches Material gegen
die AfD gesammelt. Angeblich soll es ein Verbot der Partei
rechtfertigen. Doch das Gegenteil ist der Fall.
Von Sebastian Lange, Berlin, 01.07.2026, 3 Min
Die
Debatte über ein Verbot der AfD ist um ein Kapitel reicher: Eine
Nichtregierungsorganisation, die deutsche Gesellschaft für
Freiheitsrechte, hat ein Gutachten vorgelegt, das die
Verfassungswidrigkeit der Partei belegen soll. Dieses schaffe «Klarheit
für Politik und Gesellschaft», schreibt die Organisation auf ihrer
Website. Klarheit war genau das, was in der endlosen Debatte um einen
Verbotsantrag fehlte. Dann kann es also jetzt losgehen mit dem
Verbotsverfahren?
So
sehen es jedenfalls Befürworter eines AfD-Verbots wie zum Beispiel
Georg Maier, der sozialdemokratische Innenminister von Thüringen. Spätestens jetzt sei «der Zeitpunkt gekommen», konkrete Schritte einzuleiten, kommentierte er das Gutachten gegenüber dem «Handelsblatt». Es fragt sich nur, ob es wirklich mehr Klarheit bringt. Im
Gegenteil. Es hat eine entscheidende Schwäche, die in der
Verbotsdebatte kontraproduktiv wirkt: Das 1500-Seiten-Werk liefert vor
allem Masse, aber keinen schlagenden Beweis für Umsturzpläne der Partei.
Ein seltsam dünnes Gutachten
Das
Grundgesetz verlangt als entscheidendes Kriterium für das Verbot einer
Partei, dass diese «darauf ausgeht», die freiheitliche demokratische
Grundordnung zu beseitigen. Gemeint ist ein planvolles, auf
Machterlangung gerichtetes Vorgehen der Gesamtpartei.
Auf ein solches schliessen die Autoren eher anhand von Indizien wie politischen Äusserungen von AfD-Politikern – und genau das war schon die Schwäche des AfD-Gutachtens,
anhand dessen das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als
«gesichert rechtsextremistisch» eingestuft hatte. Diese Einstufung hatte
das Verwaltungsgericht Köln Anfang des Jahres deshalb vorerst
untersagt. Die
neue Analyse bleibt in vielen Punkten seltsam dünn und legt selbst die
Axt an die Argumente, die einen Verbotsantrag am ehesten tragen würden:
Sie räumt ein, die Partei weise keine nachweisbare Wesensverwandtschaft
mit dem Nationalsozialismus auf, und eine Absicht, die parlamentarische
Demokratie abzuschaffen, sei nicht belegbar. Auch sei nicht nachweisbar,
dass die AfD ein verfassungswidriges Konzept der «Remigration»
verfolge, das Deutsche mit Migrationshintergrund zu Bürgern zweiter
Klasse machen würde.
Eine gefühlige Argumentation Stattdessen
konstruiert das Gutachten das Beispiel einer fiktiven kopftuchtragenden
Doppelstaatlerin, deren Leben durch die Umsetzung diverser politischer
Forderungen aus der Partei erheblich erschwert würde. Das mag Mitgefühl
wecken, ersetzt aber keine Argumente. Für die Ernsthaftigkeit des
Vorwurfs nimmt sich dieser Ansatz fast schon unernst aus.
Ohnehin geht das Dokument von Prämissen aus, die eher politische sind und keine verfassungsrechtlichen. Es führt die feindselige Haltung der AfD gegenüber dem öffentlichrechtlichen Rundfunk
als Argument für deren Verfassungswidrigkeit an. Keine
Öffentlich-Rechtlichen, keine Demokratie? Das Grundgesetz stellt eine
solche Gleichung nicht auf. Und diese Vorstellung trägt massgeblich dazu
bei, dass ARD und ZDF sich über Kritik häufig erhaben fühlen.
Eher
gefühlig als juristisch argumentieren die Autoren denn auch, wenn sie
«Angriffe auf die Zivilgesellschaft» durch die AfD konstatieren. Solche
sehen sie etwa in der Kritik der Parteichefin Alice Weidel an der
Förderung linker NGO oder in der ausgiebigen Nutzung des Instruments der
kleinen Anfrage in Parlamenten, eines legitimen Kontrollinstruments der
Opposition gegenüber der Regierung.
Die Macher haben ihr Versprechen nicht eingelöst
Dass
aus der Partei viel Menschenverachtendes zu vernehmen ist, belegt die
Materialsammlung gut – aber das war bekannt. Der behauptete Nachweis der
Verfassungswidrigkeit überzeugt nicht. Daher liefert die
Nichtregierungsorganisation eher Argumente für diejenigen, die einen
Verbotsantrag ablehnen und die AfD stattdessen politisch bekämpfen
wollen.
Die Pose, mit der die Macher des Gutachtens auftraten, war triumphal. Nach dem Motto: Nun haben wir die AfD.
Doch haben sie dieses Versprechen überhaupt nicht eingelöst. Sie
verwischen die Grenze zwischen wahrhaft verfassungswidrigen und
diskussionswürdigen politischen Ansichten. Das schwächt den Kampf für
die Demokratie.
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