Messerangriff auf Studenten
„Es muss sich in Deutschland etwas ändern“ – Eltern des Opfers von Trier appellieren an die Politik (WELT+)
„Es muss sich in Deutschland etwas ändern“ – Eltern des Opfers von Trier appellieren an die Politik (WELT+)
Der Student, der in Trier von einem gleichaltrigen Afghanen mit einem
Messer getötet wurde, war laut Polizei ein „Zufallsopfer“. Der
22-jährige Marius Dick war gerade auf dem Rückweg vom Supermarkt – kurz
darauf dann tot. Täter und Opfer kannten sich laut Polizei nicht.
Die Eltern von Marius fordern nun Konsequenzen.
Die Eltern von Marius fordern nun Konsequenzen.
Den Ermittlungen zufolge habe der Beschuldigte dem 22-Jährigen am
Mittwochmorgen aus bisher unbekannten Gründen auf der Straße mit einem
Küchenmesser mindestens zweimal in den Oberkörper gestochen. Marius Dick
starb trotz sofortiger Reanimation im Krankenhaus – ein plötzlicher
Verlust, der für dessen Eltern kaum zu ertragen ist.
Kurz vor der Tat habe Marius seine letzte Klausur im Geschichtsstudium geschrieben – der Bachelorabschluss an der Universität Trier habe unmittelbar bevorgestanden. Anschließend habe er einen Masterstudiengang in Militärgeschichte in Potsdam beginnen wollen.
Kurz vor der Tat habe Marius seine letzte Klausur im Geschichtsstudium geschrieben – der Bachelorabschluss an der Universität Trier habe unmittelbar bevorgestanden. Anschließend habe er einen Masterstudiengang in Militärgeschichte in Potsdam beginnen wollen.
Schuldfähigkeit des Beschuldigten wohl beeinträchtigt (Anm.: Wie so oft...)
Der Beschuldigte, der nach der tödlichen Attacke vom Tatort flüchtete und wenig später in der näheren Umgebung vorläufig festgenommen wurde, lebt seit mehreren Jahren in Trier und hat zuletzt in der Nähe des Tatorts gewohnt. Der Afghane hat die Tat eingeräumt, jedoch sonst keine Angaben zur Sache gemacht.
Das Amtsgericht Trier hat die einstweilige Unterbringung des Mannes in der geschlossenen forensischen Psychiatrie angeordnet. Den Ermittlungen zufolge leidet er an einer psychischen Erkrankung, wegen der er in jüngerer Zeit in einer psychiatrischen Klinik in Behandlung gewesen sei. „Es bestehen daher Anhaltspunkte dafür, dass die Schuldfähigkeit des Beschuldigten bei Begehung der Tat beeinträchtigt war.“ Klarheit soll ein Gutachten bringen.

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