06 Juni 2025

Verwaltungsgericht Berlin untersagt Zurückweisung - Ein grüner Richter beschließt die fortgesetzte Selbstüberforderung (Cicero)

Verwaltungsgericht Berlin untersagt Zurückweisung
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Ein grüner Richter beschließt die fortgesetzte Selbstüberforderung (Cicero)
Aus der Begründung des Verwaltungsgerichts Berlin, das Zurückweisungen untersagt, spricht Hybris: Die Bundesregierung wird auf Initiative der NGO Pro Asyl von einem Mitglied der Grünen verurteilt, das Land weiter durch Migration destabilisieren zu lassen.
VON FERDINAND KNAUSS am 3. Juni 2025 5 min
Im Rest Europas und der Welt wir das Juristensprichwort ironisch betrachtet: „Fiat Iustitia et pereat mundus“ - Es soll Recht geschehen, und gehe die Welt darüber zugrunde. Wie auch sonst! In Deutschland allerdings scheinen Richter den Spruch ernst zu nehmen. Und wenn schon nicht die Welt, so kann doch zumindest Deutschland an der Justiz zugrunde gehen. Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, mit der es die Zurückweisung von drei Somaliern verbietet, atmet jedenfalls eine derartige Hybris. Das EU-Recht, das das Verwaltungsgericht in Berlin am gestrigen Montag gesprochen hat, ist das unbedingte Recht auf Zutritt nach Deutschland für jeden Asylbewerber, und zwar egal, was das für Deutschland bedeutet und egal, was die anderen EU-Länder tun.  
In der Pressemitteilung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni heißt es: „Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates für die Prüfung des Asylantrags zurückgewiesen werden.“  In der unanfechtbaren Eilentscheidung geht es wirksam nur um drei Somalier (zwei Männer und eine Frau), die mit dem Zug aus Polen kommend am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert und nach Äußerung eines Asylgesuchs noch an demselben Tag nach Polen zurückgewiesen wurden, von wo aus sie Beschwerde erhoben.
Aber natürlich ist die Entscheidung politisch bedeutsam, indem sie den deutschen Staat zu verpflichten beansprucht, „generell bei Asylgesuchen, die auf deutschem Staatsgebiet gestellt werden, in jedem Fall das in dieser Verordnung vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen (so genanntes „Dublin-Verfahren“)“. Die Bundesrepublik darf sich laut Richter Florian von Alemann auch nicht auf eine Notlage und die Ausnahmeregelung des Artikels 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen. Denn: „Es fehle dafür bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Antragsgegnerin“. Die Antragsgegnerin, das ist die Bundesrepublik Deutschland. Und die müsse darlegen, dass eine Situation bestehe, die „für die deutschen Behörden nicht zu bewältigen wäre und aufgrund derer die Funktionsfähigkeit staatlicher Systeme und Einrichtungen akut gefährdet wäre“.
Der Migrationsrechtsexperte Daniel Thym kann sich laut dpa „vorstellen, dass der Eilrechtsschutz auch anders ausfällt“, wenn die Bundesregierung demnächst „eine solide Begründung“ für die Gefahren vorlege. Muss die Bundesregierung nun wirklich beweisen, dass der Staat durch die derzeitige Migration existentiell gefährdet ist? Und wenn er das nicht beweisen kann, muss das Land dann eben nach richterlichem Entscheid seine Funktionsfähigkeit riskieren, weil das EU-Recht und der Berliner Verwaltungsrichter es verlangen? Ist die evidente Wirklichkeit nicht Begründung genug? Und steht diese Evidenz nicht auch einem Berliner Verwaltungsrichter offen vor Augen?

Offenbar nicht. Er ignoriert also einfach die offenkundige Überforderung Deutschlands durch die millionenfache Asylzuwanderung. Man kann diesen Satz von der fehlenden Darlegung der Gefahr wohl weniger als Weltfremdheit, denn als Hohn und Hybris empfinden. Als gäbe es all die Alarmbriefe von Kommunen und Landesregierungen nicht. Und vor allem ignoriert er die zahlreichen Gewaltverbrechen durch Asylzuwanderer, die das Land in ein tiefgreifendes Krisenempfinden gestürzt haben. Diese Taten, die mit den  Ortsnamen Solingen, Aschaffenburg, Magdeburg und vielen anderen verbunden sind, waren schließlich der letzte Auslöser für das zentrale Wahlversprechen der Unionsparteien, eine Migrationswende herbeizuführen, deren zentraler Teil eben jene Zurückweisungen sind.  

Das Recht, das der Richter des Verwaltungsgerichts spricht, bedeutet für Deutschland die Pflicht zur fortgesetzten Selbstüberforderung. Dazu verurteilt das Gericht die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürger, weil die Regierung ihm nicht ausreichend darlege, dass diese drohe. 

Zwei ganz entscheidende Informationen sind in der Pressemitteilung des Gerichts nicht enthalten: 

Die Anträge entstanden mit Hilfe der NGO Pro Asyl. Die stolze Pressemitteilung der Organisation kann man wohl als eindeutigen Hinweis deuten, dass das Verfahren auf deren Initiative beruht und wohl Ergebnis einer politisch motivierten und gründlich konzertierten Aktion ist. 

Der Richter ist Mitglied der Grünen

Es mag Zufall oder höhere Fügung gewesen sein, dass außerdem der zuständige Richter des Berliner Verwaltungsgerichts, Florian von Alemann, laut einer Internetseite des fachpolitischen Forums Demokratie und Recht der Grünen „unser Mitglied“ ist. Jedenfalls wundert man sich nicht, dass ein Grünen-Mitglied, wenn es denn nun die Gelegenheit hat, die von den Grünen erbittert bekämpfte Zurückweisungspolitik des CSU-Innenministers Alexander Dobrindt im wahrsten Sinne des Wortes zu verurteilen, dies auch tut.  

Angesichts dessen ist der Eindruck eines politisch motivierten Antrags offenkundig und der Verdacht einer politisch motivierten Entscheidung schwer zu verdrängen. Der Richter, der die Entscheidung traf, hat jedenfalls die offenkundigen politischen Ziele von denjenigen, die hinter den somalischen Antragstellern als eigentliche Akteure stehen, vollauf erfüllt. Es geht darum, die politische Entscheidung der Bundesregierung zur Migrationswende durch unter anderem Zurückweisungen an den nationalen Grenzen zu torpedieren, indem Zurückweisungen de facto unpraktikabel werden.  

Der Fall zeigt erneut, dass es eben in der deutschen Migrationswirklichkeit nicht nur den deutschen Staat und die Einwanderungswilligen als Akteure gibt, sondern nicht zuletzt eine ausgesprochen handlungsfähige und in die staatlichen Funktionssysteme vernetzte Truppe von NGOs, alias „Zivilgesellschaft“, die ein großes Interesse daran haben, dass die ungebremste Zuwanderung in die Versorgungsmaschinerie von Bund, Ländern und Kommunen weitergeht. Es ist schließlich auch der Treibstoff für diese Zivilgesellschaft selbst – finanziell und moralisch. Gegen dieses höhere Interesse ist die Überforderung öffentlicher Haushalte oder gar der Integrationsfähigkeit eben kein akzeptables Argument … et pereat Mundus.

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