Aus der Begründung des Verwaltungsgerichts Berlin,
das Zurückweisungen untersagt, spricht Hybris: Die Bundesregierung wird
auf Initiative der NGO Pro Asyl von einem Mitglied der Grünen
verurteilt, das Land weiter durch Migration destabilisieren zu lassen.
VON FERDINAND KNAUSS am 3. Juni 2025 5 min
Im Rest Europas und der Welt wir das Juristensprichwort ironisch
betrachtet: „Fiat Iustitia et pereat mundus“ - Es soll Recht geschehen,
und gehe die Welt darüber zugrunde. Wie auch sonst! In Deutschland
allerdings scheinen Richter den Spruch ernst zu nehmen. Und wenn schon
nicht die Welt, so kann doch zumindest Deutschland an der Justiz
zugrunde gehen. Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, mit
der es die Zurückweisung von drei Somaliern verbietet, atmet jedenfalls
eine derartige Hybris. Das EU-Recht, das das Verwaltungsgericht in
Berlin am gestrigen Montag gesprochen hat, ist das unbedingte Recht auf
Zutritt nach Deutschland für jeden Asylbewerber, und zwar egal, was das
für Deutschland bedeutet und egal, was die anderen EU-Länder tun.
In der Pressemitteilung
der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni heißt es:
„Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein
Asylgesuch äußern, dürfen nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens
zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates für die Prüfung des
Asylantrags zurückgewiesen werden.“ In der unanfechtbaren
Eilentscheidung geht es wirksam nur um drei Somalier (zwei Männer und
eine Frau), die mit dem Zug aus Polen kommend am Bahnhof Frankfurt
(Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert und nach Äußerung eines
Asylgesuchs noch an demselben Tag nach Polen zurückgewiesen wurden, von
wo aus sie Beschwerde erhoben.
Aber natürlich ist die Entscheidung politisch bedeutsam, indem sie
den deutschen Staat zu verpflichten beansprucht, „generell bei
Asylgesuchen, die auf deutschem Staatsgebiet gestellt werden, in jedem
Fall das in dieser Verordnung vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des
für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig
durchzuführen (so genanntes „Dublin-Verfahren“)“. Die Bundesrepublik
darf sich laut Richter Florian von Alemann auch nicht auf eine Notlage
und die Ausnahmeregelung des Artikels 72 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen. Denn: „Es fehle
dafür bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Antragsgegnerin“. Die
Antragsgegnerin, das ist die Bundesrepublik Deutschland. Und die müsse
darlegen, dass eine Situation bestehe, die „für die deutschen Behörden
nicht zu bewältigen wäre und aufgrund derer die Funktionsfähigkeit
staatlicher Systeme und Einrichtungen akut gefährdet wäre“. Der
Migrationsrechtsexperte Daniel Thym kann sich laut dpa „vorstellen, dass
der Eilrechtsschutz auch anders ausfällt“, wenn die Bundesregierung
demnächst „eine solide Begründung“ für die Gefahren vorlege. Muss die
Bundesregierung nun wirklich beweisen, dass der Staat durch die
derzeitige Migration existentiell gefährdet ist? Und wenn er das nicht
beweisen kann, muss das Land dann eben nach richterlichem Entscheid
seine Funktionsfähigkeit riskieren, weil das EU-Recht und der Berliner
Verwaltungsrichter es verlangen? Ist die evidente Wirklichkeit nicht
Begründung genug? Und steht diese Evidenz nicht auch einem Berliner
Verwaltungsrichter offen vor Augen?
Offenbar nicht. Er ignoriert also einfach die offenkundige
Überforderung Deutschlands durch die millionenfache Asylzuwanderung. Man
kann diesen Satz von der fehlenden Darlegung der Gefahr wohl weniger
als Weltfremdheit, denn als Hohn und Hybris empfinden. Als gäbe es all
die Alarmbriefe von Kommunen und Landesregierungen nicht. Und vor allem
ignoriert er die zahlreichen Gewaltverbrechen durch Asylzuwanderer, die
das Land in ein tiefgreifendes Krisenempfinden gestürzt haben. Diese
Taten, die mit den Ortsnamen Solingen, Aschaffenburg, Magdeburg und
vielen anderen verbunden sind, waren schließlich der letzte Auslöser für
das zentrale Wahlversprechen der Unionsparteien, eine Migrationswende
herbeizuführen, deren zentraler Teil eben jene Zurückweisungen sind.
Das
Recht, das der Richter des Verwaltungsgerichts spricht, bedeutet für
Deutschland die Pflicht zur fortgesetzten Selbstüberforderung. Dazu
verurteilt das Gericht die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürger,
weil die Regierung ihm nicht ausreichend darlege, dass diese drohe.
Zwei ganz entscheidende Informationen sind in der Pressemitteilung des Gerichts nicht enthalten:
Die Anträge entstanden mit Hilfe der NGO Pro Asyl. Die stolze Pressemitteilung der Organisation
kann man wohl als eindeutigen Hinweis deuten, dass das Verfahren auf
deren Initiative beruht und wohl Ergebnis einer politisch motivierten
und gründlich konzertierten Aktion ist.
Der Richter ist Mitglied der Grünen
Es
mag Zufall oder höhere Fügung gewesen sein, dass außerdem der
zuständige Richter des Berliner Verwaltungsgerichts, Florian von
Alemann, laut einer Internetseite des fachpolitischen Forums Demokratie und Recht
der Grünen „unser Mitglied“ ist. Jedenfalls wundert man sich nicht,
dass ein Grünen-Mitglied, wenn es denn nun die Gelegenheit hat, die von
den Grünen erbittert bekämpfte Zurückweisungspolitik des
CSU-Innenministers Alexander Dobrindt im wahrsten Sinne des Wortes zu
verurteilen, dies auch tut.
Angesichts dessen ist der Eindruck
eines politisch motivierten Antrags offenkundig und der Verdacht einer
politisch motivierten Entscheidung schwer zu verdrängen. Der Richter,
der die Entscheidung traf, hat jedenfalls die offenkundigen politischen
Ziele von denjenigen, die hinter den somalischen Antragstellern als
eigentliche Akteure stehen, vollauf erfüllt. Es geht darum, die
politische Entscheidung der Bundesregierung zur Migrationswende durch
unter anderem Zurückweisungen an den nationalen Grenzen zu torpedieren,
indem Zurückweisungen de facto unpraktikabel werden.
Der Fall
zeigt erneut, dass es eben in der deutschen Migrationswirklichkeit nicht
nur den deutschen Staat und die Einwanderungswilligen als Akteure gibt,
sondern nicht zuletzt eine ausgesprochen handlungsfähige und in die
staatlichen Funktionssysteme vernetzte Truppe von NGOs, alias
„Zivilgesellschaft“, die ein großes Interesse daran haben, dass die
ungebremste Zuwanderung in die Versorgungsmaschinerie von Bund, Ländern
und Kommunen weitergeht. Es ist schließlich auch der Treibstoff für
diese Zivilgesellschaft selbst – finanziell und moralisch. Gegen dieses
höhere Interesse ist die Überforderung öffentlicher Haushalte oder gar
der Integrationsfähigkeit eben kein akzeptables Argument … et pereat
Mundus.
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