06 Juni 2025

Menschenrechts- bzw. Asylrechts-Fundamentalismus

Menschenrechts- bzw. Asylrechts-Fundamentalismus
Boris Palmer, 06.06.2025
In vielen Leitartikeln wird der Bundesregierung heute mehr oder weniger offen Rechtsbruch vorgeworfen und das Ende der Zurückweisungen an den Grenzen gefordert. Besonders offensiv tat das Spiegel-Redakteurin Melanie Amann bei Markus Lanz.
Ich halte diesen Fundamentalismus juristisch für fragwürdig, sachlich abwegig und politisch töricht.
Juristisch steht im Grundgesetz: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Absatz 1 ist das Grundrecht auf Asyl. Die Prüfung des Anspruchs eine Asylantragsstellers kann an der Grenze zu Polen oder Österreich durch Bundespolizei also ganz einfach erfolgen: Wer da steht, hat in keinem Fall einen Asylanspruch. Punkt.
Dass die Dublin-Verordnung innereuropäisch regelt, dass man prüfen muss, wer dann statt Deutschland zuständig ist, stimmt. Das hebelt aber nicht das Grundgesetz aus. Und wenn ein anderer Staat das gegenüber Deutschland durchsetzen will, kann er europäische Institutionen bemühen. Dass ein Verwaltungsgericht in Berlin sich da berufen fühlt, zu urteilen, ist jedenfalls nicht zwingend notwendig und dieses Urteil als Urteil in drei Einzelfällen zu behandeln ist völlig in Ordnung. Es steht Verwaltungsrichtern in Buxtehude einfach nicht zu, die Politik des Bundesregierung zu bestimmen. Anders wäre es nur, wenn die Bundesregierung das Urteil in diesen konkreten Fällen übergehen würde. Das wäre die Methode Trump. Das geht nicht und das macht Merz auch nicht.
Sachlich ist das Zurückweisungverbot vollkommen abwegig, weil andere europäische Staaten das nachweislich schon lange machen und die Dublin-Verordnung im Ergebnis dazu führt, das selbst der Attentäter von Solingen hier bleiben durfte, weil die Antragsteller meistens erfolgreich verschleiern oder verhindern, dass sie in ein anderes Land ausreisen müssen und diese daran auch nur sehr wenig mitwirken. Wenn aber die Regelung als ganzes komplett außer Kraft ist, kann es nicht mehr durchgesetzt werden, eine einzelne Regel beizubehalten, die wesentlich das Versagen des Gesamtsystems verursacht. So wie es ist, dürfte es auch den Buchstaben des Gesetzes nach niemals sein.
Politisch besorgt man nur das Geschäft der AfD, wenn man immer wieder verlangt, dass Deutschland sich dazu bekennen solle, keine Handlungsoptionen zu haben und man nur das Wort Asyl aussprechen muss, um in Deutschand Einlass zu erhalten und meistens auch zu bleiben. Den meisten Leuten geht das komplett gegen den Strich. Sie sind es leid, dazu immer nur Ausflüchte zu hören und was alles nicht geht. Und ja, ich gehöre dazu.
Daher meine volle Unterstützung für den Kurs der Bundesregierung. Die Zurückweisungen sind notwendig und richtig. Die gesinnungsethische Fundamentalkritik ignoriert die übergroße Mehrheit der Bevölkerung einschließlich der Migranten und das kann nicht gut gehen. Tut es ja auch nicht.

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