30 Juli 2026

Der andere Blick - Der Ausschluss kommunaler AfD-Kandidaten ist ein Warnsignal: Die wehrhafte Demokratie ist an der falschen Stelle wehrhaft (NZZ)

Der andere Blick
Der Ausschluss kommunaler AfD-Kandidaten ist ein Warnsignal: Die wehrhafte Demokratie ist an der falschen Stelle wehrhaft (NZZ)
In Niedersachsen können vier AfD-Politiker nicht zur Wahl antreten, weil Wahlausschüsse Zweifel an ihrer Verfassungstreue hatten. Die Politisierung solcher Gremien ist bedenklich. Ihnen sollte kein Urteil über die inhaltlichen Positionen eines Kandidaten zustehen.
Von Nathan Giwerzew, Berlin, 29.07.2026, 4 Min 
In Niedersachsen können vier AfD-Politiker nicht zur Wahl antreten, weil Wahlausschüsse Zweifel an ihrer Verfassungstreue hatten. Die Politisierung solcher Gremien ist bedenklich. Ihnen sollte kein Urteil über die inhaltlichen Positionen eines Kandidaten zustehen.
Wenn vom Bundesland Niedersachsen die Rede ist, dann denken viele Deutsche in der Regel an den kriselnden VW-Konzern und an riesige landwirtschaftliche Nutzflächen. Bald könnte noch eine weitere Assoziation hinzukommen: von Niedersachsen als dem Bundesland, in dem Kandidaten auf Grundlage eilig recherchierter Verfassungsschutz-Gutachten von der Kommunalwahl ausgeschlossen werden können. Vier Kandidaten der AfD hat es bereits getroffen, weitere dürften folgen. Ganz richtig: In Niedersachsen können parteipolitisch besetzte kommunale Wahlausschüsse Kandidaten von der Wahl ausschliessen, wenn sie «berechtigte Zweifel» an deren Verfassungstreue haben.
Gemäss einem im April beschlossenen Landesgesetz können sie dafür die Einschätzung des niedersächsischen Innenministeriums einholen, das seinerseits beim ihm unterstellten Landesamt für Verfassungsschutz nachfragt.
Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses äusserte die sozialdemokratische niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens nicht etwa Zweifel an diesem demokratietheoretisch fragwürdigen Verfahren. Im Gegenteil, sie feierte es als einen «wichtigen Baustein für eine wehrhafte Demokratie». Das muss man ernst nehmen. Denn damit benannte Behrens, wenn auch ungewollt, einen Konstruktionsfehler im bundesrepublikanischen Demokratiemodell.
Gerne bezeichnen Politiker den Verfassungsschutz auch als «Immunsystem der wehrhaften Demokratie». Das stimmt nicht ganz. Eher liesse er sich mit einem menschlichen Organismus vergleichen, der unter einer Autoimmunerkrankung leidet. Weil sein Immunsystem überall Feinde sieht, verliert es mit der Zeit die Fähigkeit, zwischen körpereigenem Gewebe und toxischen Eindringlingen zu unterscheiden. Und irgendwann greift es auch Zellen an, die gar nicht schädlich sind.
Im Zweifel gegen den Angeklagten
Die Schreiben, in denen die niedersächsischen Behörden ihre Zweifel an der Verfassungstreue der jeweiligen Kandidaten begründen, strotzen nur vor abenteuerlichen Herleitungen. Die NZZ konnte die behördlichen Unterlagen zu zwei AfD-Kandidaten einsehen. Leitend ist dabei das Prinzip: Im Zweifel gegen den Angeklagten.

Es beginnt schon damit, dass der Verfassungsschutz den Kandidaten ankreidet, dass sie eine «herausgehobene Stellung» in der niedersächsischen AfD einnehmen. Verdächtig ist das für ihn deshalb, weil ebendieser Verfassungsschutz die dortige AfD als «gesichert rechtsextremistisch» eingestuft hat. Ein klassischer Zirkelschluss.

Der Verfassungsschutz wirft beiden Kandidaten vor, sie griffen auf der Grundlage ethnischer Vorurteile die Menschenwürde an. Das geben ihre Beiträge in den sozialen Netzwerken nicht her: Diskriminierungen auf ethnischer Grundlage haben sie nirgendwo gefordert. Auch der Vorwurf der Demokratiefeindlichkeit, den die Behörde gegen beide erhebt, hält einer unparteiischen Prüfung nicht stand.

Wenn der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert die etablierten Parteien als «Kartellparteien» oder «Blockparteien» beschimpft, weil sie die AfD in den Parlamenten isolieren wollen, dann mag er ein Hitzkopf sein. Daraus folgt aber nicht zwangsläufig, dass er auch ein Antidemokrat ist. Das Gleiche gilt für den polemischen Vergleich der Bundesrepublik mit der DDR, den der Vizelandeschef Stephan Bothe angestellt hat. Man mag den Vergleich geschmacklos finden, aus ihm geht aber gerade nicht hervor, dass Bothe eine Diktatur befürwortet.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die niedersächsische rot-grüne Landesregierung die AfD daran hindern möchte, sich in der Fläche zu etablieren: Wenn die Partei schon nicht als ganze verboten werden kann, dann sollen ihre kommunalen Kandidaten wenigstens nicht antreten können. Nützen dürfte das wenig. Wie in anderen europäischen Demokratien, so gewinnen auch in Deutschland populistische Kräfte an Boden; aufhalten lässt sich diese Entwicklung nicht mehr. Die wehrhafte Demokratie ist hier an der falschen Stelle wehrhaft.

Wahlen sind auch auf kommunaler Ebene frei

Noch kurioser wirkt die niedersächsische Gemengelage, wenn man sich die Unterlagen ansieht, die das niedersächsische Innenministerium den kommunalen Wahlausschüssen als Handreichung zukommen liess. In einem Papier, das der NZZ vorliegt, werden Organisationen aufgelistet, deren Nähe laut der Behörde für eine mögliche Verfassungsfeindlichkeit eines Kandidaten sprechen könnte.

Viele dieser Organisationen, etwa aus dem Neonazi-, Linksextremisten- oder Islamistenspektrum, sind tatsächlich gefährlich. Auf Grundlage dieser Liste könnte der Ausschluss aber auch jene Kandidaten treffen, die keinen Umsturz planen, sondern die sich einfach nur am Rand des zulässigen politischen Spektrums bewegen: Neben der niedersächsischen AfD wird etwa auch die DKP gelistet, eine friedlich agierende kommunistische Kleinstpartei. Und auch die linksradikale Tageszeitung «junge Welt» wird erwähnt.

Dass deutsche Bürgermeister und Landräte rechtlich betrachtet Wahlbeamte sind, ändert nichts daran, dass die Wahlen auch auf kommunaler Ebene frei sind. Sie sollten ohne behördliche Checklisten und Gesinnungsprüfungen stattfinden. Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass mehrere kommunale Wahlausschüsse in Niedersachsen AfD-Kandidaten zur Wahl zugelassen haben. Sie entschieden richtigerweise, dass das passive Wahlrecht eines Kandidaten in einer Demokratie schwerer wiegt als etwaige behördliche Bedenken.

Wahlausschüsse beurteilen die formelle Eignung eines Kandidaten, über seine inhaltlichen Positionen sollte ihnen kein Urteil zustehen. Und ob er das kommunale Amt am Ende wirklich ausfüllt, entscheiden nur die Wähler und niemand sonst.

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