Meinungsfreiheit in Deutschland:
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jan Fleischhauer wegen einer ironischen Bemerkung (NZZ)
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jan Fleischhauer wegen einer ironischen Bemerkung (NZZ)
Der bekannte Journalist ist mit einem Strafverfahren konfrontiert. Sein Vergehen: ein Spruch zur Jugendorganisation der AfD. Der Fall wirft einmal mehr die Frage nach dem Zustand der Redefreiheit auf.
Rico Bandle 06.03.2026, 15.44 Uhr, 3 Leseminuten
Mitte Januar erhält der deutsche Kolumnist Jan Fleischhauer Post vom Kriminalfachdezernat 4 in München. Betreff: «Einleitung eines Strafverfahrens». Ihm wird vorgeworfen, in einem Podcast die Nazi-Parole «Deutschland erwache» geäussert zu haben. Bei dem Wortlaut handle es sich «um eine verbotene Parole gem. § 86a StGB», heisst es in dem Brief.
Fleischhauer hatte die Parole tatsächlich ausgesprochen. Allerdings als Witz. Es ging in dem Podcast um den Gründungskongress der neuen AfD-Jugendorganisation in Giessen vom November 2025. Fleischhauer fragte ironisch, ob der Verband künftig «Generation Hoffnung» oder «Generation ‹Deutschland erwache›» heissen werde.
Vierstelliger Betrag wegen eines Spruchs
Der Fall erinnert an jenen des Philosophen Norbert Bolz, der sich auf Twitter über eine Schlagzeile der linken Zeitung «TAZ» («AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht») lustig machte. «Gute Übersetzung von ‹woke›: Deutschland erwache!», schrieb er. In der Folge wurde wegen des Verdachts «der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen» ermittelt, sogar eine Hausdurchsuchung wurde angeordnet. Dass Bolz bloss eine Schlagzeile satirisch kommentiert hatte, war den Behörden egal. Das Verfahren wurde erst letzten Dezember «nach Zahlung einer Geldauflage (im unteren vierstelligen Bereich) an eine gemeinnützige Organisation» eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.Auch bei Fleischhauer ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass das Verfahren früher oder später eingestellt wird. Dennoch ist das Vorgehen bedenklich. «Ich bin beim Burda-Verlag angestellt und bekomme deshalb Anwälte gestellt», sagt er. «Für normale Leute hingegen kann es kostspielig sein, den langen Weg über die Instanzen zu gehen.» Solche Verfahren hätten eine einschüchternde Wirkung, selbst wenn sie ohne Schuldspruch endeten. Fleischhauer hat nun die Möglichkeit, sich zu erklären, es drohen ihm maximal drei Jahre Gefängnis oder eine Geldzahlung.
Immer wieder sorgen in Deutschland Verfahren wegen harmloser Meinungsdelikte landesweit für Kopfschütteln. Vor einigen Monaten hatte ein Rentner auf Facebook den Besuch des Bundeskanzlers Friedrich Merz in Heilbronn mit den Worten angekündigt: «Pinocchio kommt nach HN.» Die Staatsanwaltschaft leitete in der Folge ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens ein. Erst kürzlich wurde es eingestellt, nachdem der Beschuldigte wochenlang im Ungewissen gewesen war.
Humorlose Gesinnungspolizisten
Jan Fleischhauer hat seinen Fall in seiner neuesten Kolumne im Nachrichtenmagazin «Focus» thematisiert. Er habe einige Wochen abgewartet, ob das Verfahren weitergeführt werde, bevor er an die Öffentlichkeit gegangen sei, sagt er auf Anfrage der NZZ. Doch er habe noch nichts von einer Einstellung gehört. Was er mittlerweile durch die Akteneinsicht wisse: Eine Privatperson habe Strafanzeige gegen ihn eingereicht, dadurch sei die Ermittlung ausgelöst worden.
Für Fleischhauer ist es nicht die erste Erfahrung dieser Art. 2022 wurde ein Verfahren gegen ihn gestartet, weil er auf einen Tweet des Schweizer Publizisten Roger Köppel, der vor einer nuklearen Katastrophe warnte, spöttisch antwortete: «Atomwaffen auf Zürich!» Auch damals dauerte das Verfahren mehrere Wochen. Er habe mit dem Tweet eine Straftat gebilligt, lautete der Verdacht. Ein halbes Jahr später wurde das Verfahren eingestellt.
Die Meinungspolizei in Deutschland kennt keinen Humor. Für Fleischhauer ist dies nicht nur hinsichtlich der Redefreiheit skandalös. «Da hört man immer, die Justiz sei überlastet», sagt er. «Doch wer Zeit hat für solchen Quatsch, hat offensichtlich noch zu viele Kapazitäten.»
Rico Bandle 06.03.2026, 15.44 Uhr, 3 Leseminuten
Mitte Januar erhält der deutsche Kolumnist Jan Fleischhauer Post vom Kriminalfachdezernat 4 in München. Betreff: «Einleitung eines Strafverfahrens». Ihm wird vorgeworfen, in einem Podcast die Nazi-Parole «Deutschland erwache» geäussert zu haben. Bei dem Wortlaut handle es sich «um eine verbotene Parole gem. § 86a StGB», heisst es in dem Brief.
Fleischhauer hatte die Parole tatsächlich ausgesprochen. Allerdings als Witz. Es ging in dem Podcast um den Gründungskongress der neuen AfD-Jugendorganisation in Giessen vom November 2025. Fleischhauer fragte ironisch, ob der Verband künftig «Generation Hoffnung» oder «Generation ‹Deutschland erwache›» heissen werde.
Vierstelliger Betrag wegen eines Spruchs
Der Fall erinnert an jenen des Philosophen Norbert Bolz, der sich auf Twitter über eine Schlagzeile der linken Zeitung «TAZ» («AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht») lustig machte. «Gute Übersetzung von ‹woke›: Deutschland erwache!», schrieb er. In der Folge wurde wegen des Verdachts «der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen» ermittelt, sogar eine Hausdurchsuchung wurde angeordnet. Dass Bolz bloss eine Schlagzeile satirisch kommentiert hatte, war den Behörden egal. Das Verfahren wurde erst letzten Dezember «nach Zahlung einer Geldauflage (im unteren vierstelligen Bereich) an eine gemeinnützige Organisation» eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.Auch bei Fleischhauer ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass das Verfahren früher oder später eingestellt wird. Dennoch ist das Vorgehen bedenklich. «Ich bin beim Burda-Verlag angestellt und bekomme deshalb Anwälte gestellt», sagt er. «Für normale Leute hingegen kann es kostspielig sein, den langen Weg über die Instanzen zu gehen.» Solche Verfahren hätten eine einschüchternde Wirkung, selbst wenn sie ohne Schuldspruch endeten. Fleischhauer hat nun die Möglichkeit, sich zu erklären, es drohen ihm maximal drei Jahre Gefängnis oder eine Geldzahlung.
Immer wieder sorgen in Deutschland Verfahren wegen harmloser Meinungsdelikte landesweit für Kopfschütteln. Vor einigen Monaten hatte ein Rentner auf Facebook den Besuch des Bundeskanzlers Friedrich Merz in Heilbronn mit den Worten angekündigt: «Pinocchio kommt nach HN.» Die Staatsanwaltschaft leitete in der Folge ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens ein. Erst kürzlich wurde es eingestellt, nachdem der Beschuldigte wochenlang im Ungewissen gewesen war.
Humorlose Gesinnungspolizisten
Jan Fleischhauer hat seinen Fall in seiner neuesten Kolumne im Nachrichtenmagazin «Focus» thematisiert. Er habe einige Wochen abgewartet, ob das Verfahren weitergeführt werde, bevor er an die Öffentlichkeit gegangen sei, sagt er auf Anfrage der NZZ. Doch er habe noch nichts von einer Einstellung gehört. Was er mittlerweile durch die Akteneinsicht wisse: Eine Privatperson habe Strafanzeige gegen ihn eingereicht, dadurch sei die Ermittlung ausgelöst worden.
Für Fleischhauer ist es nicht die erste Erfahrung dieser Art. 2022 wurde ein Verfahren gegen ihn gestartet, weil er auf einen Tweet des Schweizer Publizisten Roger Köppel, der vor einer nuklearen Katastrophe warnte, spöttisch antwortete: «Atomwaffen auf Zürich!» Auch damals dauerte das Verfahren mehrere Wochen. Er habe mit dem Tweet eine Straftat gebilligt, lautete der Verdacht. Ein halbes Jahr später wurde das Verfahren eingestellt.
Die Meinungspolizei in Deutschland kennt keinen Humor. Für Fleischhauer ist dies nicht nur hinsichtlich der Redefreiheit skandalös. «Da hört man immer, die Justiz sei überlastet», sagt er. «Doch wer Zeit hat für solchen Quatsch, hat offensichtlich noch zu viele Kapazitäten.»

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