VON PATRICK BAUMFALK am 29. März 2026 26 min
Ich habe in meiner Laufbahn als Strafverteidiger Dinge gesehen, die
ich niemandem beschreiben möchte. Ich habe Akten gelesen, bei denen mir
schlecht wurde. Ich habe Mandanten gegenübergesessen, von denen ich
wusste, dass das, was ihnen vorgeworfen wird, stimmt – und ich habe sie
trotzdem verteidigt, weil der Rechtsstaat genau das verlangt. Ich habe
Opfer erlebt, deren Schilderungen mich nicht mehr losgelassen haben.
Aber
ich habe auch die andere Seite gesehen. Ich habe erlebt, wie
Staatsanwaltschaften in Hauptverhandlungen einräumen mussten, dass sie
nicht ausreichend ermittelt haben. Nicht aus bösem Willen, sondern weil
die personellen Ressourcen nicht da waren, weil der Aktenstapel zu hoch
war, weil die IT-Forensik überlastet war. Ich habe erlebt, wie
Ermittlungen ausschließlich zulasten meines Mandanten geführt wurden –
und die entlastenden Umstände, die § 160 Absatz 2 der
Strafprozessordnung (StPO) ausdrücklich verlangt, schlicht untergegangen
sind. Nicht weil jemand böswillig war. Sondern weil niemand die Zeit
hatte, sie zu suchen.
Ich schreibe das nicht, um Täter zu
schützen. Ich schreibe das, weil ich aus dieser Erfahrung heraus sehe,
was gerade hier passiert – und weil es mich als Anwalt, als Organ der
Rechtspflege, alarmiert. Das hier richtet sich an alle, die wissen, wie
schnell man heute mit einem Vorwurf im Netz steht – Unternehmer,
Kreative, Menschen mit öffentlichem Profil, aber auch an jeden, der ein
Foto auf Instagram oder ein Vereinsbild auf einer Webseite hat und sich
fragt, was der Staat eigentlich mit seinem Gesicht vorhat.
Warum mich der Fall Fernandes nicht schlafen lässt
Lassen
Sie mich eines vorwegschicken: Wenn die Vorwürfe stimmen, die Collien
Fernandes gegen Christian Ulmen erhebt, dann ist das abscheulich. Dann
verdient sie jeden Schutz, den das Recht bieten kann, und der Täter jede
Strafe, die das Gesetz vorsieht. Das ist nicht die Frage.
Die Frage ist: Seit wann machen wir hier neue Gesetze, wenn die
bestehenden Gesetze funktioniert haben – aber die Geschädigte in zwei
Ländern nicht mitgewirkt hat, und der zentrale Vorwurf, auf dem die
gesamte Gesetzgebungsdebatte fußt, laut Verteidigung gar nicht erhoben
wird?
Denn das ist die Faktenlage – Stand heute, und sie verändert alles: In
Deutschland hat Collien Fernandes Anzeige erstattet. Die
Staatsanwaltschaft Itzehoe hat ermittelt, weitere Unterlagen angefordert
– und als diese nicht nachgereicht wurden, das Verfahren vorläufig
eingestellt. Keine Ermittlungsansätze. So veröffentlicht von der
Journalistin Iris Sayram am 23. März 2026 auf X, über eine Million
Aufrufe. Sayrams Kommentar: „An fehlenden Gesetzen scheint das nicht
gelegen zu haben.”
In Spanien hat das Bezirksgericht Palma de
Mallorca am 27. März 2026 mitgeteilt, dass das Verfahren ausgesetzt
wurde, weil Fernandes eine erforderliche Erklärung vor einem spanischen
Notar nicht abgegeben hat. Sämtliche Ermittlungshandlungen sind damit
ausgesetzt. Ulmen war zu dem Gerichtstermin, zu dem er laut Spiegel nicht erschienen sei, nach Angaben seiner Anwälte nie geladen worden.
Und
dann der Punkt, der die gesamte politische Debatte der letzten zehn
Tage in sich zusammenfallen lässt: Christian Ulmens Anwälte – die
Kanzlei Schertz Bergmann, Presseerklärung vom 27. März 2026 – stellen
klar: „Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau
Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet.
Entsprechende Darstellungen sind falsch. Nach derzeitiger Kenntnis wird
dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht
erhoben.” Und weiter: „Mit der aktuell geführten Debatte über
Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse
mithin in keinem Zusammenhang.”
Dazu kommt ein Detail, das der Spiegel in seiner initialen
Berichterstattung nicht erwähnt hat: Auch Fernandes wurde im Zuge
desselben Geschehens von der spanischen Polizei vorübergehend
festgenommen – wegen körperlicher Gewalt an Ulmen, der eine Verletzung
am Hals aufwies. Die Polizei ging von beidseitigen Verfehlungen aus.
Eine einseitige Schuldzuweisung gab es nicht.
Also: Deutschland –
eingestellt wegen fehlender Mitwirkung. Spanien – ausgesetzt wegen
fehlender Mitwirkung. Der Deepfake-Vorwurf – laut Verteidigung gar nicht
erhoben. Die Berichterstattung – laut Ulmens Anwälten „nachweislich
unvollständig und falsch”, gerichtliche Schritte gegen den Spiegel eingeleitet.
Und auf genau dieser Grundlage fordert die Bundesregierung Gesetze, die
die biometrische Durchleuchtung des gesamten Internets erlauben. Für 82
Millionen Menschen.
Ich habe in meiner Praxis zu oft erlebt, dass
am Anfang ein Vorwurf steht, der die Öffentlichkeit elektrisiert – und
am Ende ein Freispruch, den niemand mehr liest. Dass ein Mensch
öffentlich vernichtet wird, bevor auch nur eine Beweisaufnahme
stattgefunden hat. Dass die Empörung das Urteil ersetzt. Und ich sehe
dieses Muster gerade in Echtzeit – nur dass es diesmal nicht nur einen
Einzelnen trifft, sondern die Grundrechte aller.
Das Vorzeigepaar und die Mechanik der Empörung
Man
muss verstehen, was der Name „Ulmen-Fernandes” in Deutschland bedeutet.
Das waren nicht einfach zwei Prominente. Das war das Vorzeigepaar des
deutschen Fernsehens – sympathisch, nahbar, witzig. Er der charmante
Impro-Komiker aus „jerks”, sie die kluge, engagierte Moderatorin, die
Kinderbücher gegen Geschlechterklischees schreibt und Dokumentationen
über Arbeitsbedingungen in Kambodscha dreht. 14 Jahre Ehe, eine
gemeinsame Tochter, Auswanderung nach Mallorca. Die beiden machten
gemeinsam Werbung, saßen in Talkshows, waren das Paar, bei dem sich
Deutschland einig war: Die sind nett, die mag man.
Wenn dieses Paar zerbricht und eine Seite der anderen öffentlich
vorwirft, sie habe über Jahre Deepfake-Pornografie erstellt und
Fake-Profile betrieben – ein Vorwurf, der laut Presseerklärung der
Gegenseite von gestern gar nicht erhoben wird –, dann ist das ein
emotionaler Flächenbrand. Jede Frau, die jemals ein unangenehmes Foto
von sich im Internet gesehen hat, fühlt sich angesprochen. Die Empörung
ist universell, unmittelbar und absolut. Ob der Vorwurf stimmt, fragt in
diesem Moment niemand mehr.
Und genau das macht den Fall so
gefährlich für den Rechtsstaat. Nicht wegen der Vorwürfe selbst. Sondern
weil er ein emotionales Klima schafft, in dem rationale Gesetzgebung
unmöglich wird. Ein Vorwurf, der laut Verteidigung nicht erhoben wird,
in einem Fall, in dem beide Verfahren ruhen, weil die Geschädigte nicht
mitwirkt – und dieser Vorwurf begründet den Generalverdacht gegen 82
Millionen Menschen, deren Gesichter künftig anlasslos biometrisch
erfasst werden dürfen.
Wie ein Prominentenfall ein Gesetzgebungsverfahren überrollt
Die
Chronologie ist bemerkenswert, und als jemand, der täglich mit
Verfahrensabläufen arbeitet, fällt mir die Taktung sofort auf:
Am
12. März 2026 veröffentlicht das Bundesjustizministerium seinen
Referentenentwurf zur Änderung der StPO – mit dem neuen § 98d StPO, der
biometrische Internetfahndung ermöglichen soll. Die Stellungnahmefrist
läuft bis zum 2. April. Drei Wochen für ein Gesetz, das die digitale
Identität jedes Bürgers betrifft. Am selben Tag warnt AlgorithmWatch,
der Entwurf riskiere einen Rechtsbruch mit EU-Recht. Parallel bringt das
BMI eigene Entwürfe für das BKAG und BPolG auf den Weg.
Eine Woche später, am 18./19. März, explodiert der Fall Fernandes. Spiegel, Bild, ZEIT, Tagesschau – alle gleichzeitig. Am 20. März spricht die Bild vom „Blitz-Gesetz gegen digitale Gewalt”. Am 21. März sitzt Fernandes in den Tagesthemen –
nicht irgendeinem Format, sondern dem Flaggschiff der ARD – und klagt
an: Deutschland sei ein „Täterparadies”, die deutsche Justiz versage bei
digitaler Gewalt.
Und dann die Entwicklungen dieser Woche: Am
Montag die Itzehoe-Einstellung. Gestern die Presseerklärung von Schertz
Bergmann – keine Deepfakes, beidseitige Festnahmen, spanisches Verfahren
ausgesetzt. Am Freitag zuvor nannte die Bild den Fall Grundlage für ein
„Blitz-Gesetz”. Am Samstag saß Fernandes in den Tagesthemen und
nannte Deutschland ein „Täterparadies”. In weniger als einer Woche ist
von dem Narrativ, das ein ganzes Gesetzgebungsverfahren angetrieben hat,
nichts übrig geblieben. Aber die Gesetzentwürfe liegen weiter auf dem
Tisch.
Collien Fernandes ist dabei medial bestens aufgestellt –
VIVA, ProSieben, RTL2, seit 2021 Schiffsärztin im ZDF-Traumschiff,
Reportagen für ZDFneo, „Kölner Treff” im WDR. Ihr erstes Interview zu
den Vorwürfen gibt sie in den Tagesthemen. Und niemand fragt,
ob es normal ist, dass eine Privatperson, deren deutsches Verfahren
eingestellt wurde, deren spanisches Verfahren ausgesetzt ist und deren
zentraler Vorwurf laut Gegenseite gar nicht erhoben wird, innerhalb von
24 Stunden eine Plattform in der wichtigsten Nachrichtensendung des
Landes bekommt.
Es dauert keine 48 Stunden, bis Bundesjustizministerin Hubig den Fall
namentlich als Begründung für ihr Gesetz gegen digitale Gewalt
heranzieht. Die Tagesschau rahmt es am 21. März so: „Nach den
schweren Vorwürfen von Collien Fernandes hat die Justizministerin ein
neues Gesetz vorgeschlagen.” Das BMFSFJ postet auf Social Media: „Der
Fall von Collien Fernandes zeigt auf erschütternde Weise, was digitale
Gewalt anrichten kann.” Merz nutzt den Fall für Digital-ID-Forderungen.
Fraktionsübergreifend wird „zügiges, wirksames und lückenloses” Handeln
gefordert.
Faktisch läuft es darauf hinaus, dass ein
Prominentenfall – in dem beide Verfahren ruhen und der zentrale Vorwurf
laut Verteidigung nicht existiert – ein komplettes
Gesetzgebungsverfahren dominiert und beschleunigt. Als Strafverteidiger
sehe ich das mit Fassungslosigkeit.
Was ich als Verteidiger über die Unschuldsvermutung weiß
Ich
erlebe die Unschuldsvermutung nicht als abstraktes Prinzip. Ich erlebe
sie als das, was zwischen meinem Mandanten und der Vernichtung seiner
Existenz steht.
Ich habe Mandanten vertreten, gegen die furchtbare
Vorwürfe im Raum standen. Vorwürfe, bei denen die Öffentlichkeit sofort
wusste, wer schuldig ist. Und ich habe erlebt, dass die Ermittlungsakte
ein anderes Bild zeichnete als die Schlagzeile. Dass Entlastendes
ignoriert wurde. Dass Ermittlungsbeamte unter dem Druck der öffentlichen
Erwartung nur noch in eine Richtung ermittelt haben. Nicht aus Bosheit –
aus Überlastung, aus Tunnelblick, aus dem menschlich verständlichen
Wunsch, dem Opfer gerecht zu werden. In genau solchen Konstellationen
ist es meine Aufgabe als Verteidiger, früh einzugreifen – bevor die
Empörung Tatsachen schafft, die sich nicht mehr korrigieren lassen.
Und genau deshalb kann ich nicht schweigen, wenn ich sehe, wie die gleiche Dynamik jetzt auf der Ebene der Gesetzgebung wirkt.
Wir
haben das schon gesehen. Jörg Kachelmann: Freispruch nach neun Monaten
Prozess, später stellte das Oberlandesgericht Frankfurt fest, dass der
Vergewaltigungsvorwurf vorsätzlich erfunden war. Till Lindemann:
Ermittlungen nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, keine einzige
mutmaßliche Geschädigte hatte sich an die Strafverfolgungsbehörden
gewandt. Beide Male: Existenz öffentlich vernichtet, bevor ein Gericht
auch nur angefangen hatte zu prüfen.
Und nun Fall drei: Deutsches
Verfahren eingestellt, spanisches Verfahren ausgesetzt – beide Male
wegen fehlender Mitwirkung der Geschädigten. Der Deepfake-Vorwurf laut
Verteidigung gar nicht erhoben. Die Spiegel-Berichterstattung
Gegenstand gerichtlicher Schritte. Und die Bundesregierung baut auf
dieser Grundlage ein Überwachungsgesetz für 82 Millionen Menschen.
Was,
wenn es am Ende wie bei Kachelmann läuft? Was, wenn die Vorwürfe nicht
halten? Wer entschuldigt sich dann bei Christian Ulmen? Und vor allem:
Wer macht die Gesetze wieder rückgängig, die auf der Basis dieser
Empörungswelle verabschiedet wurden?
Richtig. Niemand. Weil Gesetze nie rückgängig gemacht werden. Das ist der eigentliche Punkt.
Die Vergiftung der Debatte: Warum Kritik mundtot gemacht wird
Hier
liegt das eigentliche Gift dieses Mechanismus, und als Strafverteidiger
kenne ich es gut. Ich kenne es aus dem Gerichtssaal, wo der
Nebenklagevertreter den Verteidiger so anschaut, als wäre er persönlich
für die Tat verantwortlich. Ich kenne es aus Gesprächen, in denen
Menschen fragen: „Wie kannst du so jemanden verteidigen?” Die Antwort
ist immer dieselbe: Weil der Rechtsstaat es verlangt. Weil die
Alternative eine Gesellschaft ist, in der der Mob entscheidet.
Diese
Dynamik spielt sich jetzt auf der Ebene der Gesetzgebung ab. Es reicht
ein einziger Satz – „Ich halte den biometrischen Internetabgleich für
verfassungsrechtlich bedenklich” –, um in der aktuellen Debattenlage
folgende Reaktion auszulösen: Du bist gegen den Schutz von Frauen. Du
findest Deepfakes akzeptabel. Du stellst dich auf die Seite der Täter.
Das
ist kein Zufall, das ist Kalkül. Die Verknüpfung eines emotionalen
Einzelfalls mit einem technischen Überwachungsgesetz hat genau diese
Funktion: Sie macht jede sachliche Kritik zur moralischen
Bankrotterklärung. Wer § 98d StPO kritisiert, kritisiert – in der
medialen Wahrnehmung – den Schutz von Collien Fernandes. Wer die
Klarnamenpflicht ablehnt, stellt sich auf die Seite anonymer Täter. Wer
auf die Unschuldsvermutung pocht, verhöhnt die Opfer.
Ich kenne
diesen Mechanismus. Ich stehe ihm jeden Tag gegenüber. Im Gerichtssaal
kann ich ihn benennen, und die Kammer muss sich damit auseinandersetzen.
In der politischen Debatte funktioniert er ungebremst.
§ 98d StPO: Was der Entwurf wirklich bedeutet
Ich
will jetzt nicht als Politiker argumentieren, sondern als Praktiker,
der täglich mit der StPO arbeitet. Und als Praktiker sage ich: Dieser
Entwurf sollte jedem Angst machen, der ein Foto im Internet hat.
Der
neue § 98d StPO soll den Strafverfolgungsbehörden erlauben,
biometrische Daten aus Strafverfahren – ein Gesichtsbild, eine
Stimmaufnahme – automatisiert mit allen öffentlich zugänglichen Bildern
und Videos im Internet abzugleichen. Konkret: Die Polizei hat ein Foto
eines Verdächtigen. Sie speist es in eine KI ein. Die KI durchsucht
Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn, YouTube, Nachrichtenseiten,
Firmenwebseiten – alles, was öffentlich zugänglich ist. Millionen von
Gesichtern werden gescannt. Ein Treffer wird geliefert.
Das klingt
nach gezielter Fahndung. Ich sage Ihnen als jemand, der mit
Ermittlungsbehörden zu tun hat: Es ist digitale Rasterfahndung. Und sie
betrifft nicht den Verdächtigen. Sie betrifft Sie.
Machen wir uns klar, was hier technisch passiert. Damit ein
biometrischer Abgleich einen Treffer liefern kann, muss die KI vorher
Millionen von Gesichtern erfassen, biometrisch vermessen und in eine
abgleichsfähige Datenbank überführen. Nicht die Gesichter von
Verdächtigen. Die Gesichter aller Menschen, die ein Foto im öffentlichen
Internet haben. Das Gesicht Ihrer Tochter, die auf Instagram ihre
Abiturfeier gepostet hat. Das Gesicht Ihres Sohnes auf TikTok. Das
Gesicht Ihrer Frau auf LinkedIn. Das Gesicht Ihres Vaters, das auf der
Webseite seines Karnevalsvereins im Gruppenfoto der Blauen Funken oder
der Roten Funken zu sehen ist. Das Gesicht jedes Menschen, der beim
Rosenmontagszug, beim Martinszug in Horrem oder beim Pfarrfest in
Brüggen auf einem Foto gelandet ist, das irgendwer öffentlich geteilt
hat.
All diese Gesichter werden anlasslos erfasst, biometrisch
analysiert und mit dem Referenzbild eines Verdächtigen abgeglichen. Ohne
dass diese Menschen etwas getan haben. Ohne dass sie davon erfahren.
Ohne dass sie jemals in irgendeinem Ermittlungsverfahren aufgetaucht
sind. Ihre Tochter wird biometrisch durchleuchtet, damit die Polizei
einen Verdächtigen finden kann, von dem sie ein Foto hat. Das ist keine
gezielte Ermittlungsmaßnahme. Das ist die anlasslose biometrische
Erfassung der Bevölkerung – verpackt als Strafverfolgungsinstrument.
AlgorithmWatch
und die GFF warnen seit 2025, dass genau das gegen Art. 5 Abs. 1 lit. e
der KI-Verordnung verstößt, die den Aufbau von
Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Auslesen aus dem
Internet verbietet. Der Entwurf lässt offen, ob diese Datenbanken bei
den Behörden gespeichert werden dürfen, wie lange, und was mit den
Millionen Nicht-Treffern passiert. Er lässt es offen – vermutlich, weil
eine ehrliche Antwort das Gesetz politisch kaum durchsetzbar machen
dürfte.
Und dann die Zufallsfunde – ein Problem, das mir aus der
Praxis bestens vertraut ist. Wenn die KI beim Durchforsten des Internets
nach Verdächtigem A auf Bilder von Person B stößt, die in einem
problematischen Kontext auftauchen, entsteht ein Anfangsverdacht. Aus
einem Anfangsverdacht wird ein Ermittlungsverfahren. Formal braucht §
98d einen bestehenden Verdacht gegen eine bestimmte Person – aber die
Maßnahme selbst produziert Verdachtslagen gegen Dritte, die vorher nicht
im Fokus standen. Die KI wird vom Aufklärungsinstrument zum
Verdachtsgenerator. Die Schutzfunktion des Verdachtserfordernisses wird
von innen ausgehöhlt.
Die Eingriffsschwelle – „Straftaten von auch
im Einzelfall erheblicher Bedeutung” – klingt beruhigend. Ich sage
Ihnen, was das in der Praxis heißt: nicht nur Mord und Terrorismus,
sondern auch Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Drogendelikte, schwerer
Betrug. Der DAV formuliert es nüchtern: Der Entwurf verschiebe „das
Machtgefälle zwischen Bürger und Staat deutlich zugunsten der
Strafverfolgungsbehörden”. Der CCC spricht von der „Idee einer
allgegenwärtigen Überwachung und Datenrasterung, der niemand mehr
ausweichen kann”.
Und wer jetzt denkt, die Schwelle „erhebliche Bedeutung” werde das
schon eingrenzen, dem empfehle ich einen Blick auf die
Schwachkopf-Affäre. Im November 2024 ließ die Staatsanwaltschaft Bamberg
die Wohnung eines 64-jährigen Rentners durchsuchen und sein Tablet
beschlagnahmen – weil er auf X ein Meme gepostet hatte, das
Wirtschaftsminister Habeck als „Schwachkopf Professional” bezeichnete.
Morgens um sechs klingelte die Polizei. Grundlage: §§ 185, 188
Strafgesetzbuch, Beleidigung einer Person des politischen Lebens. Die
Ermittlungen zum Schwachkopf-Post selbst wurden später wegen
Geringfügigkeit eingestellt. Später wurde bekannt, dass auch CDU-Chef
Merz seit 2021 Hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigungen im Netz
gestellt hatte – mit demselben Dienstleister wie Habeck. Auch dort kam
es zu Hausdurchsuchungen. Netzpolitik.org brachte es auf den Punkt: Das
Problem sei nicht der Strafantrag, sondern „dass die Strafverfolgung
unverhältnismäßig war, da sie zu stark in Grundrechte eingegriffen hat,
und dass gleichzeitig die Strafverfolgung anderer Internetdelikte, wie
zum Beispiel Mobbing, sexuelle Belästigung oder Morddrohungen, viel zu
kurz kommt.” Polizei und Justiz setzen in der Strafverfolgung falsche
Prioritäten. Und jetzt stellen Sie sich vor, dieselben Behörden hätten
Zugriff auf eine biometrische Gesichtssuchmaschine für das gesamte
Internet.
Und: Kein Richtervorbehalt. Anordnung durch die
Staatsanwaltschaft – bei Gefahr im Verzug sogar durch
Ermittlungspersonen mit nachträglicher Bestätigung innerhalb von 48
Stunden. Ich erlebe in meiner täglichen Arbeit, was „Gefahr im Verzug”
in der Praxis bedeutet: Es ist die Ausnahme, die zur Regel wird. Jeder
Strafverteidiger kennt das.
Ich habe den Referentenentwurf gelesen
– alle 22 Seiten. Und was darin steht, ist in mehrfacher Hinsicht
bemerkenswerter als das, was in der öffentlichen Debatte ankommt.
Erstens:
Unter „C. Alternativen” steht ein einziges Wort: „Keine.” Die
Bundesregierung behauptet, es gäbe keine Alternative zu dieser Maßnahme.
Keine einzige. Kein milderes Mittel, keine andere Lösung. Das ist für
einen Referentenentwurf, der massive Grundrechtseingriffe vorsieht, eine
bemerkenswerte Aussage – und als Strafverteidiger sage ich: eine
unhaltbare.
Zweitens: Unter „VIII. Befristung; Evaluierung” steht:
„Eine Befristung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen kommt nicht in
Betracht. Sie betreffen den Kernbereich des Strafverfahrensrechts und
sind auf Dauer angelegt. Eine Evaluierung ist nicht vorgesehen.” Keine
Befristung. Keine Evaluation. Auf Dauer angelegt. Die
Anti-Terror-Gesetze nach dem 11. September wurden wenigstens noch als
befristet verkauft – dieses Gesetz gibt sich nicht einmal die Mühe, so
zu tun.
Drittens – und das wird in der öffentlichen Debatte
vollständig übersehen: Neben § 98d enthält der Entwurf einen § 98e StPO,
der eine verfahrensübergreifende automatisierte Datenanalyse
ermöglicht. Das ist eine Analyseplattform, die sämtliche
Polizeidatenbanken – Vorgangsdaten, Falldaten, polizeiliche
Informationssysteme, Daten aus Telekommunikationsüberwachung,
Funkzellenabfragen, IMSI-Catcher-Einsätzen, Asservate – vernetzt und mit
KI durchsuchbar macht. Der Entwurf verweist ausdrücklich auf die
Palantir-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2023, in der
Karlsruhe genau diese Art von Datenanalyse für verfassungswidrig erklärt
hat – und versucht, sie mit einer neuen Rechtsgrundlage wieder
einzuführen. Während die Öffentlichkeit über Deepfakes diskutiert, wird
im Hintergrund eine Überwachungsinfrastruktur aufgebaut, die weit über
den biometrischen Gesichtsabgleich hinausgeht.
Viertens: Der
Entwurf enthält in seiner Begründung einen bemerkenswerten Satz zur
KI-Verordnung. Art. 5 Abs. 1 lit. e der KI-VO verbietet den Aufbau von
Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Auslesen aus dem
Internet. Aber die Entwurfsbegründung schreibt: Dieses Verbot gelte
nicht, „sofern für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme eingesetzt
werden”. Man plant also, das EU-Verbot dadurch zu umgehen, dass man die
Bilder ohne KI herunterlädt und erst danach die KI zum Abgleich
einsetzt. Und unter „E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger”
steht: „Keiner.” Die anlasslose biometrische Erfassung von Millionen
Gesichtern verursacht in den Augen des Gesetzgebers keinen Aufwand für
die Bürger. Das muss man erst einmal sacken lassen.
Warum ich weiß, dass die Schwelle nicht halten wird
Wer
glaubt, „Straftaten von erheblicher Bedeutung” sei eine stabile Grenze,
kennt entweder die Geschichte der deutschen Sicherheitsgesetzgebung
nicht – oder er lügt.
Ich habe in meiner beruflichen Laufbahn
beobachtet, wie sich Eingriffsbefugnisse sukzessive ausgeweitet haben.
Es ist immer derselbe Dreischritt: enger Katalog bei Einführung,
politischer Druck zur Erweiterung bei nächster Gelegenheit,
Normalisierung innerhalb weniger Jahre.
Nach dem 11. September
2001 verabschiedete Deutschland Anti-Terror-Gesetze mit erweiterten
Geheimdienstbefugnissen – ausdrücklich befristet, mit
Evaluationsversprechen. 2020 wurden sie mit dem „Gesetz zur Entfristung
von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung” dauerhaft gemacht. Und das
BKA-Gesetz musste vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden, weil
die automatisierte Datenanalyse in der damaligen Form verfassungswidrig
war – genau die Art von Datenanalyse, die § 98e StPO-E jetzt neu
einführen will.
Und wenn der biometrische Internetabgleich erst einmal als legitimes
Instrument akzeptiert ist, wird die nächste emotional aufgeladene
Debatte – ob Kinderpornografie, ob Hasskriminalität, ob der nächste
Prominentenfall – genutzt werden, um die Schwelle abzusenken. Die GFF
adressiert genau dieses Risiko der „schleichenden Ausweitung auf weniger
schwere Fälle” in ihrer Stellungnahme.
Denken Sie die Linie zu
Ende: 2001 hieß es, die neuen Befugnisse seien nur für Terrorismus. Dann
kamen organisierte Kriminalität, Drogenhandel, Steuerhinterziehung.
2024 steht die Polizei morgens um sechs bei einem Rentner in der Tür,
weil er einen Politiker „Schwachkopf” genannt hat – und Habeck, Merz und
andere nutzen systematisch Dienstleister, um das Internet nach
Beleidigungen durchforsten zu lassen. Und jetzt soll § 98d StPO eine
biometrische Gesichtssuchmaschine für das gesamte öffentliche Internet
legitimieren. In fünf Jahren wird jemand fragen: Warum dürfen wir die
biometrische Internetfahndung bei Mord einsetzen, aber nicht bei
Hasskriminalität? Nicht bei Beleidigung von Personen des politischen
Lebens nach § 188 StGB? Der Habeck-Rentner wurde mit einer
Hausdurchsuchung überzogen. Die nächste Stufe ist der biometrische
Abgleich, um herauszufinden, wer hinter einem anonymen Account steckt,
der einen Minister beleidigt hat. Wer das für absurd hält, hätte 2023
auch nicht geglaubt, dass man wegen eines Schwarzkopf-Memes eine
Wohnungsdurchsuchung anordnet.
So funktioniert Mission Creep. Nicht durch Verschwörung, sondern durch Empörung auf Ratenzahlung.
Klarnamenpflicht: Der andere Trittbrettfahrer
Im
selben Atemzug taucht die Forderung nach einer Klarnamenpflicht auf.
Als Anwalt, der regelmäßig mit Internetdelikten zu tun hat, sage ich:
Das ist Augenwischerei.
Die bisherigen
Bestandsdatenauskunftsregelungen ermöglichen es Strafverfolgungsbehörden
bereits jetzt, hinter IP-Adressen und Accounts die reale Person zu
identifizieren – vorausgesetzt, die Ermittler arbeiten. Das Problem im
Bereich digitale Gewalt ist nicht fehlende Identifizierbarkeit, sondern
fehlender Ermittlungswille und mangelnde Ressourcen bei
Cybercrime-Dezernaten. Ich habe Verfahren begleitet, in denen die
Staatsanwaltschaft eingeräumt hat, dass schlicht die Kapazitäten
fehlten, IP-Adressen rechtzeitig abzufragen, bevor die Speicherfristen
abgelaufen waren. Das ist kein Gesetzgebungsproblem. Das ist ein
Haushaltsproblem.
Eine Klarnamenpflicht trifft Whistleblower,
politische Dissidenten, Journalisten, Betroffene häuslicher Gewalt –
Menschen, die auf Pseudonymität angewiesen sind. Das Recht auf anonyme
Meinungsäußerung ist kein politisches Wunschdenken, sondern normativ
verankert: Art. 11 der EU-Grundrechtecharta schützt die
Meinungsfreiheit, und der EGMR hat in ständiger Rechtsprechung – zuletzt
etwa in Delfi AS ./. Estland und Magyar Jeti Zrt ./. Ungarn –
klargestellt, dass die Anonymität im Internet ein wesentlicher
Bestandteil des Grundrechtsschutzes ist, weil sie es Bürgern ermöglicht,
sich ohne Angst vor staatlicher oder privater Repression zu äußern.
Eine allgemeine Klarnamenpflicht wäre vor diesem Hintergrund mit hoher
Wahrscheinlichkeit verfassungs- und unionsrechtswidrig.
Und der
Clou, den in der aktuellen Debatte niemand erwähnt: Christian Ulmen soll
nach den bisherigen Darstellungen unter seinem eigenen Namen und dem
seiner Ex-Frau gehandelt haben. Eine Klarnamenpflicht hätte exakt gar
nichts verhindert.
Das echte Problem – und warum ich es benennen kann
Hier muss ich etwas tun, was mich vielleicht überrascht: dem Gegner Recht geben.
Ich
sehe als Strafverteidiger nicht nur die Seite der Beschuldigten. Ich
sehe auch die Seite derer, die tatsächlich Opfer geworden sind. Ich sehe
die Verfahren, in denen die Beweislage erdrückend ist, in denen ein
Mensch einem anderen Furchtbares angetan hat. Ich sehe die Verzweiflung
von Betroffenen, die monatelang auf eine Anklageerhebung warten, während
der Täter frei herumläuft. Ich sehe die strukturellen Defizite, die
dazu führen, dass Opfer digitaler Gewalt in der Praxis untergeschützt
sind.
Das BKA-Lagebild, die Berichte von HateAid, der Dritte
Gleichstellungsbericht – sie alle dokumentieren reale Schutzlücken.
Betroffene scheitern an schwer identifizierbaren Tätern, an langsamen
Verfahren, an unzureichender Reaktion von Plattformen, an fehlenden
spezialisierten Beratungsstellen. Das Strafrecht greift punktuell –
Beleidigung, üble Nachrede, Bedrohung, Nachstellung, § 201a StGB –, aber
nicht passgenau auf Deepfake-Pornografie oder systematischen
Identitätsdiebstahl. Der Deutsche Juristinnenbund spricht von
„strukturell eingeschränktem Zugang zu Recht”.
Das ist wahr. Und es muss sich ändern.
Aber
– und hier spreche ich aus der Erfahrung dessen, der die
Ermittlungsakten liest – die Antwort auf diese Probleme ist nicht der
biometrische Internetabgleich. Die Antwort ist nicht die
Klarnamenpflicht. Die Antwort ist nicht ein als „Blitz-Gesetz” gerahmtes
Vorhaben, das im Windschatten einer Empörungswelle durch den Bundestag
geschoben wird.
Die Antwort wäre das, was ich in meiner täglichen
Arbeit als fehlendes Fundament erlebe: eine personelle und technische
Aufstockung der Cybercrime-Dezernate, die heute teilweise nicht einmal
eine funktionsfähige forensische Auswertung sicherstellen können. Ich
habe Verfahren erlebt, in denen digitale Beweismittel monatelang
unausgewertet in der Asservatenkammer lagen, weil kein Sachverständiger
verfügbar war. Kürzere Reaktionszeiten bei Plattformbetreibern durch
konsequente Durchsetzung des Digital Services Act. Ein spezifischer
Straftatbestand für nicht-einvernehmliche Deepfake-Pornografie – der
tatsächlich im GgdG-Entwurf vorgesehen ist und der einzige sinnvolle
Teil der ganzen Operation wäre. Eine Stärkung der zivilrechtlichen
Auskunftsansprüche. Niedrigschwellige Beratungsangebote.
Und vor allem – das sage ich als jemand, der die Ermittlungsrealität
kennt und dessen tägliche Arbeit darin besteht, in genau dieser
Gemengelage aus Vorwurf, Öffentlichkeit und digitalem Beweis die
Verteidigung aufzubauen: die konsequente Umsetzung der Pflicht aus § 160
Abs. 2 StPO, auch zugunsten des Beschuldigten zu ermitteln. Wenn
Strafverfolgungsbehörden nicht die Ressourcen haben, in beide Richtungen
zu ermitteln, dann darf man ihnen nicht noch mächtigere Instrumente in
die Hand geben. Dann muss man ihnen zunächst die Mittel geben, die
bestehenden Instrumente rechtsstaatlich einzusetzen.
Nichts von
dem, was tatsächlich helfen würde, erfordert eine biometrische
Massenüberwachung. Nichts davon erfordert die Abschaffung der
Anonymität. Nichts davon erfordert Tränen in den Tagesthemen. Aber es
erfordert Geld, Personal und politischen Willen für Dinge, die keine
Schlagzeilen machen. Und genau deshalb passiert es nicht. Stattdessen
bekommen wir § 98d StPO: eine Befugnis, die für Terrorismusbekämpfung
verkauft wird, die in fünf Jahren bei Beleidigungen gegen Politiker
eingesetzt werden kann, und die durch einen Prominentenfall legitimiert
wird, in dem beide Verfahren ruhen, der zentrale Vorwurf laut
Verteidigung nicht erhoben wird und die Berichterstattung Gegenstand
gerichtlicher Schritte ist.
Die Mechanik der Empörungsgesetzgebung
Was
hier passiert, hat System. Nach dem Amoklauf von Winnenden 2009 wurde
innerhalb von vier Monaten das Waffenrecht verschärft – die Diskussion
lief seit Jahren, Winnenden lieferte den Turbo. Nach dem 11. September
verabschiedete Deutschland Anti-Terror-Gesetze, die als befristet
verkauft und 2020 entfristet wurden.
Das Muster ist immer
dasselbe: Erstens existiert eine politische Agenda, die in Ressorts seit
Jahren vorbereitet wird – bei § 98d seit dem Koalitionsvertrag und
BMI-Entwürfen von 2025, beim GgdG seit den Eckpunkten von 2023. Zweitens
liefert ein emotional aufgeladener Einzelfall die Erzählung. Drittens –
und das ist der entscheidende Punkt – wird die Debatte so gerahmt, dass
Kritik moralisch unmöglich wird. Und viertens werden die Maßnahmen als
Sofortpakete durch das Parlament geschoben, während Stellungnahmefristen
von drei Wochen als ausreichend gelten.
Das ist keine
Verschwörung. Das ist professionelle politische Kommunikation, die einen
emotionalen Einzelfall als Beschleuniger für eine längst beschlossene
Agenda einsetzt. Zynisch, ja. Aber vor allem gefährlich, weil es wirkt.
Die unbequeme Frage
Am
Ende muss ich die Frage stellen, die mir in der aktuellen Debatte den
Vorwurf einbringen wird, auf der falschen Seite zu stehen. Ich stelle
sie trotzdem, weil es mein Beruf ist, unbequeme Fragen zu stellen.
Ist
es vertretbar, auf der Grundlage eines Falls, in dem das deutsche
Verfahren eingestellt wurde, das spanische Verfahren ausgesetzt ist, der
zentrale Deepfake-Vorwurf laut Verteidigung gar nicht erhoben wird und
die initiale Berichterstattung Gegenstand gerichtlicher Schritte ist –
ein Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, das Grundrechtseingriffe
nach sich zieht, die jeden Bürger mit einem Internetprofil betreffen?
Kachelmann und Lindemann haben gezeigt, dass mediale Vorverurteilung
Existenzen vernichtet – und dass am Ende weder eine Entschuldigung noch
eine politische Konsequenz folgt. Die Bereitschaft, auf der Basis
unbewiesener Vorwürfe politisch zu handeln, ist seitdem größer geworden,
nicht kleiner.
Ich habe in meiner Laufbahn gelernt, dass die
Wahrheit fast immer komplizierter ist als die Schlagzeile. Dass Akten
anders aussehen als Presseberichte. Dass Menschen, die furchtbarer Taten
beschuldigt werden, manchmal schuldig sind – und manchmal nicht. Dass
das Recht genau deshalb Verfahren vorsieht, in denen das geklärt wird,
bevor Konsequenzen gezogen werden. Und dass eine Gesellschaft, die
Gesetze im Affekt macht, am Ende nicht die Opfer schützt, sondern den
Staat ermächtigt.
Wer das sagt, ist nicht gegen Frauen. Wer das sagt, ist nicht für Deepfakes. Wer das sagt, ist für den Rechtsstaat.
Und
der Rechtsstaat verlangt, dass man auch dann kühlen Kopf bewahrt, wenn
die Bilder auf dem Bildschirm zum Weinen sind. Das ist keine Kälte. Das
ist die Verantwortung dessen, der weiß, was passiert, wenn Emotionen
Gesetze machen.
Wer sich in genau dieser Gemengelage wiederfindet –
ein Vorwurf steht im Raum, die Öffentlichkeit urteilt, digitale Spuren
werden zur Waffe –, der braucht früh einen Verteidiger, der sowohl
Strafrecht als auch die Daten- und Medienrealität des Jahres 2026
beherrscht. Nicht erst, wenn der Strafbefehl kommt. Sondern bevor die
Empörung Fakten schafft.
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