So klar die Angelegenheit hier erscheinen mag, zahlreiche ähnliche Fälle aus der Vergangenheit zeigen, dass trotzdem Vorsicht geboten wäre. Es gibt mittlerweile eine lange Liste von Prominenten, die von den Medien wegen vermeintlicher Übergriffe oder Vergewaltigungen an den Pranger gestellt wurden, dann aber vor Gericht einen Freispruch erhielten oder deren Verfahren eingestellt wurde. Zum Teil waren die Folgen für die Betroffenen verheerend. Eine Auswahl:
- Andreas Türck: Der Pro-7-Moderator wurde 2004 der Vergewaltigung beschuldigt. Die Boulevardpresse stürzte sich auf den Fall, was zu seinem sofortigen Karriereende und sozialen Rückzug führte. Ein Jahr später wurde er freigesprochen, da sich die Vorwürfe als haltlos erwiesen, doch sein Ruf war zerstört.
- Jörg Kachelmann: Nach einer Anzeige seiner Ex-Freundin wegen Vergewaltigung wurde der Wetter-Unternehmer monatelang in den Medien als Täter inszeniert. Die ARD setzte ihn als Moderator sofort ab, aus seiner Firma Meteomedia AG musste er sich zurückziehen. Nach einem langwierigen Prozess erfolgte 2011 der Freispruch. Später stellte das Oberlandesgericht Frankfurt fest, die Anzeigeerstatterin habe Kachelmann vorsätzlich wahrheitswidrig beschuldigt.
- Till Lindemann: Nach Vorwürfen junger Frauen gegen den Rammstein-Sänger über ein System zur Rekrutierung für Sex während und nach Konzerten gab es eine enorme mediale Welle. Viele Berichte suggerierten strafbares Verhalten, bevor Ermittlungen eingeleitet worden waren. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte den Fall 2023 ein, da sich keine hinreichenden Belege für Straftaten fanden.
- Luke Mockridge: Nach Vorwürfen einer Ex-Freundin im Internet und einem Bericht im «Spiegel» wurde der Comedian Ziel einer massiven Kampagne, an der sich auch prominente Berufskollegen beteiligten. Obwohl die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen 2021 eingestellt hatte, führten die Berichte zu einem jahrelangen Rückzug aus der Öffentlichkeit und dem Verlust zahlreicher Engagements.
- Kevin Spacey: Im Zuge der #MeToo-Bewegung wurde der Schauspieler 2017 von zahlreichen Männern des sexuellen Übergriffs beschuldigt. Die Delikte, die ihm zur Last gelegt wurden, lagen zum Teil 30 Jahre zurück. Er verlor sofort alle Rollen (unter anderem in der Netflix-Erfolgsserie «House of Cards»). In mehreren Prozessen in den USA und Grossbritannien wurde er jedoch in allen Punkten freigesprochen, oder die Klagen wurden abgewiesen.
Die Tendenz zur medialen Vorverurteilung nahm durch den Weinstein-Skandal 2017 und die daraus entstandene #MeToo-Bewegung rapide zu. Den Machtmissbrauch von Männern zu enttarnen, ist fast schon zu einer eigenen journalistischen Disziplin geworden. Zum Teil sind die Recherchen richtig und wichtig, das zeigen die Fälle von Pelicot bis Epstein. Doch im Eifer werden immer wieder journalistische Grundsätze über Bord geworfen. Dass dabei auch Karrieren Unschuldiger zerstört werden können, wird als Kollateralschaden im Kampf gegen das patriarchale Machtsystem hingenommen.
Die Anwälte stehen bereit
Der «Spiegel» war mehrmals bei Kampagnen an vorderster Front dabei, in denen sich die Anschuldigungen im Nachhinein als falsch oder als stark übertrieben herausstellten. Das Magazin muss sich deshalb nicht wundern, wenn im gegenwärtigen Fall Zweifel geäussert werden. Vor einigen Jahren stellte der «Spiegel» gar einen in Deutschland gänzlich unbekannten Chefredaktor eines Schweizer Magazins auf eine Stufe mit dem Sexualstraftäter Harvey Weinstein, mit Bild – obschon es in dem Fall gar nicht um sexuelle Übergriffe ging, sondern um Mobbing am Arbeitsplatz.
Im Fall Ulmen hat der Anwalt des Beschuldigten, Christian Schertz, bereits rechtliche Schritte gegen einzelne Medien angekündigt. Es handle sich «in grossen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung», schrieb er. Es würden «unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet».
Schertz ist der wohl bekannteste Medienanwalt Deutschlands. Er vertrat Till Lindemann, einer seiner Kanzleipartner den Comedian Luke Mockridge. Ob es sich bei seinem Brief um einen Einschüchterungsversuch handelt, wie einige Journalisten sagen, oder um eine berechtigte Intervention, werden die Gerichte entscheiden müssen. Was aber klar ist: Im Fall Ulmen geht es längst nicht mehr nur um Missbrauch im Netz, sondern auch um die Glaubwürdigkeit der Medien.

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen