VON MATHIAS BRODKORB am 18. März 2026 9 min
Es hätte ein Beitrag für die „Heute Show“ gewesen sein können.
Ausgerechnet Alexander Hoffmann, Landesgruppenchef der CSU im Deutschen
Bundestag, stellte sich gestern vor die laufenden Kameras und erklärte
dem staunenden Publikum: Bei der kritischen Analyse der Finanzpolitik
der Bundesregierung verbiete sich „jede theoretische Betrachtung“.
Alles sei nämlich in bester Ordnung. Die Botschaft dahinter:
Wirtschaftswissenschaftler hätten von Zahlen und Finanzen keine Ahnung.
Hoffmann ist Jurist. Anlass für dieses groteske Statement ist eine aktuelle Studie des ifo-Instituts.
Sie bestätigt der konservativ geführten Regierung, die finanzpolitische
Zukunft dieses Landes regelrecht zu verbrennen. 95 Prozent der
zusätzlich aufgenommenen Schulden wurden im Jahre 2025 demnach
zweckentfremdet verwendet. Das hat folgenden Hintergrund. Kurz
nach der Wahl beging Friedrich Merz Wortbruch. Im Wahlkampf hatte er
noch versprochen, keine neuen Schulden aufnehmen zu wollen. So etwas
täten nur Sozis. Die könnten ja nicht mit Geld umgehen. Kurz danach
sorgte er mit den Mehrheiten des alten Bundestages für die größte
Schuldenorgie in der Geschichte der Republik.
Wenn alles schlecht
läuft, könnte die Verschuldung in den nächsten Jahren um bis zu 2
Billionen Euro anwachsen. Ein vergleichsweise kleiner Teil davon: 500
Mrd. Euro für Investitionen in einem Sondervermögen, also in einem
Nebenhaushalt.
Aber Merz gab zumindest ein Versprechen ab. Auf Druck der Grünen
musste es sogar in die Verfassung geschrieben werden. Diese 500 Mrd.
Euro müssen nicht nur für Investitionen, sondern für zusätzliche Investitionen
ausgegeben werden. Zusätzlich verschulden darf man sich also nur dann,
wenn das Land damit auch zusätzlich vorangebracht wird.
Eindeutig verfassungswidrig
Das
ifo-Institut hat nun aus seiner Sicht nachgewiesen, dass Merz ein
zweites Mal sein Versprechen zu fast 100 Prozent gebrochen hat. Und
damit eigentlich auch die Verfassung. Die zusätzlichen Schulden fließen
nämlich gar nicht überwiegend in zusätzliche Investitionen. Es ist wie
bei einer akuten Pankreatitis. Bei der verdaut sich die
Bauchspeicheldrüse selbst. In schweren Fällen stirbt der Patient mit
einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent. Genau das ist Deutschlands
finanzpolitische Lage.
Dabei ist die Botschaft des ifo-Instituts
gar nicht neu. Bereits im August 2025 hatte die Bundesbank in ihrem
Monatsbericht Alarm geschlagen. Zumindest für das Jahr 2025 sehe die
Bundesregierung keine relevanten Zusatzinvestitionen vor, um das Land
voranzubringen. Die damals geplanten Mehrinvestitionen beliefen sich nur
auf 2,5 Mrd. €, während die zusätzlichen Schulden mit 37 Mrd. €
veranschlagt waren. Das hätte eine Fehlverwendung der Mittel in Höhe von 93 Prozent bedeutet. Die nun feststehende Realität hat die damalige Prognose bestätigt. 100
weitere Mrd. € nämlich fließen in den nächsten Jahren an die Länder.
Auch für diese Summe gilt die Verfassungsvorgabe der Zusätzlichkeit.
Bundeskanzler und Ministerpräsidenten setzten sich in einer Vereinbarung
darüber hinweg. Das sei eindeutig verfassungswidrig, bestätigte
Rechtsprofessor Stefan Korioth.
Die Einschätzung all dieser Experten ist politisch erdrückend
Was
die Länder nun tun, kann man in allen Haushaltsplänen nachvollziehen.
Überall werden Investitionen aus den Kernhaushalten umgebucht oder
zeitlich vorgezogen. So entstehen weitere Ausgabenspielräume für
konsumtive Zwecke in der Zukunft, aber keine wirklich zusätzlichen
Investitionen, die das Land voranbringen. Die Pankreatitis ist in Mrd.
gerechnet also noch viel größer als vom ifo-Institut jüngst ermittelt.
Im November 2025 wurde dann das aktuelle Jahresgutachten des Sachverständigenrates veröffentlicht.
Auch dessen Einschätzung war äußerst kritisch. Besonders kritisch
allerdings fiel das Sondervotum der Wirtschaftsprofessorin Veronika
Grimm aus.
Allein in den Jahren 2025 bis 2029 würde sich das Land
laut Haushaltsplanung um 851 Mrd. Euro zusätzlich verschulden. Aber nur
58,3 Mrd. Euro davon seien für wirklich zusätzliche Investitionen
vorgesehen. Fehlverwendungsquote: etwa 69 Prozent.
Und dann kam gestern erneut das Institut der Deutschen Wirtschaft
(IW) um die Ecke und bestätigte im Grundsatz die Daten des
ifo-Instituts. Demnach seien im Jahr 2025 86 Prozent der zusätzlichen Schulden von der Bundesregierung zweckentfremdet verwendet worden. Die Einschätzung all dieser Experten ist politisch erdrückend.
Obwohl
die Wirtschaftswissenschaftler in der Sache alle mehr oder weniger
rechthaben, ist die Lage dennoch etwas komplizierter. Es geht um den
Unterschied zwischen einem Rechtsverstoß und wirtschaftlich
verantwortungsloser Politik. Und genau hier kommt der Jurist Hoffmann
ins Spiel.
Man kann das Recht so ausgestalten, dass es die Vernunft unterläuft
Beginnen
wir mit den 100 Mrd. Euro für die Länder und Kommunen. Ernstzunehmende
Rechtswissenschaftler sind der Auffassung, dass die zwischen
Bundeskanzler und Ministerpräsidenten getroffene Vereinbarung über die
Verwendung der Mittel nicht nur rechts-, sondern sogar verfassungswidrig
ist.
Das ist zwar eine gut begründete Position, aber auch nicht
mehr. Die rechtswirksame Verfassungswidrigkeit könnte nur durch das
Bundesverfassungsgericht festgestellt werden. Aber dazu wird es wohl
nicht kommen. Es dürfte sich kein Kläger finden. Nicht einmal die
Grünen. Sie würden damit ja auch jene Landesregierungen in größte
Schwierigkeiten bringen, denen sie selbst angehören oder die sie – wie
in Baden-Württemberg – selbst anführen.
Damit bleiben die
restlichen 400 Mrd. Euro übrig. Die Bundesregierung wird sich in der
Debatte vor allem auf das geltende Recht berufen, nicht auf
wirtschaftliche Vernunft. Nur kann man das Recht so ausgestalten, dass
es die Vernunft unterläuft.
Zwei Beispiele hierfür: Als „Zusätzlichkeit“ gemäß Verfassung wurde
definiert, dass mindestens 10 Prozent des Bundeshaushaltes ohne
zusätzliche Schulden in Investitionen fließen müssen. Die zusätzliche
Verschuldungsregel kann nur in Anwendung kommen, wenn diese Quote
mindestens erreicht wird. Die Bundesregierung erreicht diesen Wert aber
nur mit einem Trick. Man müsste jeden Siebtklässler eines Gymnasiums,
der so etwas tut, durch die Matheprüfung fallen lassen.
Eine Quote
ist das Ergebnis der Division eines Zählers durch einen Nenner. Die
Koalition hat mit einem Trick den Nenner kleiner gemacht, als er in
Wahrheit ist, und das sogar noch ins Gesetz geschrieben.
Der Bundeshaushalt steuert auf eine strukturelle Notlage zu
Das
Ergebnis: Dadurch fällt die Investitionsquote des Jahres 2025 höher
aus, als sie in Wahrheit ist, also wenn man Vernunftmaßstäbe anwendet. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hatte darauf bereits im November 2025 hingewiesen:
„Bei
der Berechnung der Investitionsquote teilt die Bundesregierung nach dem
Gesetzeswortlaut nicht die Summe der Investitionen durch die
Gesamtausgaben, sondern lässt bei den Gesamtausgaben die
kreditfinanzierten Verteidigungsausgaben im Rahmen der Bereichsausnahme
weg.“
Heißt konkret: Im Zähler sind die
kreditfinanzierten Verteidigungsausgaben zwar enthalten, aber nicht im
Nenner. Und schwupps ist die Verfassungsvorgabe rechtlich völlig sauber
umschifft. Denn dieser Betrug gegen die einfachsten Regeln der
Mathematik steht im Gesetzestext.
In Wahrheit betrug die mit
Maßstäben ökonomischer Vernunft errechnete Investitionsquote laut ifo
bloß 8,7 Prozent. Mit anderen Worten: Wenn es in der Bundesregierung um
Vernunft ginge, hätten die Rekordschulden gar nicht aufgenommen werden
dürfen. Der Bundeshaushalt steuert auf eine strukturelle Notlage zu.
Aber
es wird noch etwas verwickelter. Es geht dabei um den Begriff der
Investition. Ein jeder Ökonom versteht darunter eine Verausgabung von
Mitteln, um anschließend einen Vorteil davon zu haben. Investitionen des
Staates sollen das Land also voranbringen.
Nur unter einer
Bedingung lassen sich schuldenfinanzierte Investitionen wirtschaftlich
rechtfertigen: Wenn sie Wirtschaftswachstum und mehr Steuereinnahmen
auslösen und man damit Zins und Tilgung bedienen kann. Wenn das nicht
der Fall ist, schaufelt man sich damit auf Dauer sein eigenes Grab.
Selbst ein Richtfest ist haushaltsrechtlich eine Investition
Nur:
Dieser Investitionsbegriff ist nicht der Investitionsbegriff der
Bundeshaushaltsordnung. Und nur allein der ist dafür verantwortlich, was
eine Regierung darf oder nicht. Und die Koalition hat rechtlich
festgelegt, dass alles eine Investition ist, was in den Hauptgruppen 7
und 8 der Bundeshaushaltsordnung steht.
In der Hauptgruppe 7
erfolgt die Verbuchung von Baumaßnahmen, in Hauptgruppe 8 die aller
anderen Investitionen. Zu den Baumaßnahmen zählen allerdings auch alle
begleitenden Kosten. Selbst ein Richtfest ist haushaltsrechtlich eine
Investition.
In der Hauptgruppe 8 wiederum werden alle beweglichen und
unbeweglichen Sachinvestitionen verbucht. Bewegliche Sachen müssen
hierfür einen „Wert von mehr als 5000 Euro“ überschreiten. Bei der
Anschaffung von Fahrzeugen gilt diese Wertgrenze allerdings nicht. Auch
wenn der Staat ein Dienstfahrrad anschafft, gilt dies haushaltsrechtlich
als Investition.
Zur Hauptgruppe 8 zählen außerdem auch Zuschüsse
an Dritte oder die Inanspruchnahme staatlicher Bürgschaften. Das heißt
ganz konkret: Gewährt der Bund einem Unternehmen eine Bürgschaft, geht
dieses pleite und muss der Steuerzahler dann in die Tasche greifen, um
eine Insolvenz zu finanzieren, ist das haushaltsrechtlich ebenfalls eine
Investition.
Mit rechtlichen Tricks die Öffentlichkeit für blöd verkaufen
Eine
staatliche Investition in diesem statistischen Sinne wäre es auch, wenn
der Staat Moore oder Wälder kaufen würde, um sie im Sinne der
Artenvielfalt sich selbst zu überlassen. Die Auswirkung auf das
Wirtschaftswachstum wäre in diesem Fall allerdings ebenfalls nicht
messbar, weil nicht existent.
Und Investitionen in diesem Sinne
sind auch Darlehen oder finanzielle Transaktionen, die nichts, aber auch
rein gar nichts mit der Zukunftsfähigkeit dieses Landes zu tun haben
müssen.
Und genau das ist die Lage: Ob Veronika Grimm, das
Institut der Deutschen Wirtschaft, die Bundesbank oder das ifo-Institut:
Sie alle fragen nicht danach, mit welchen rechtlichen Tricks man die
Öffentlichkeit für blöd verkaufen kann.
Sie gehen stattdessen der
Frage nach, welche „Investitionen“ das Land tatsächlich so voranbringen
würden, dass sich dafür selbst Schulden lohnten. Sie korrigieren die
rechtlichen Tricks der Koalition also mit dem Recht der wirtschaftlichen
Vernunft so, dass am Ende klar wird, was die ganze Sache wirklich wert
ist.
Man kann daher schon verstehen, warum Alexander Hoffmann von
der CSU diese „theoretischen Betrachtungen“ gar nicht gut findet. Sie
decken auf, wie die Bundesregierung und die Koalition versuchen, den
Souverän ebenso zum Narren zu halten wie die Wirklichkeit. Wir werden
offensichtlich von Hütchenspielern regiert, denen man nicht einmal einen
Gebrauchtwagen abkaufen sollte.
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