VON FLORIAN HARTLEB am 6. März 2026 8 min
Worum es konkret geht, ist schnell erzählt – und gerade deshalb so
beunruhigend: Eine Frau arbeitet an einer Berliner Fachhochschule. Nach Berichten gerät sie ab 2022 in den Sog einer Verwechslung,
weil ihr Name mit dem Pseudonym einer Rechtsextremistin zusammenfällt.
Diese soll hinter einem antisemitischen, rassistischen und
rechtsextremen Dating-Portal stehen. Die Information wandert, so
wird es dargestellt, vom Bundesamt für Verfassungsschutz über den
Berliner Verfassungsschutz an die Hochschule. Dort bleibt sie nicht
folgenlos. Der Frau wird fristlos gekündigt. Später wird der Fehler
sinngemäß eingeräumt, bekannt oder korrigiert – nur: Da ist die Stelle
bereits weg, der Ruf beschädigt, das Leben aus den Fugen geraten. Der
Klassiker des modernen Behördenversagens: Der Verdacht ist schnell, die
Korrektur langsam. Die Konsequenz ist sofort da, die Wiedergutmachung
bleibt ungewiss.
Genau deshalb handelt es sich nicht um einen
„bedauerlichen Einzelfall“, den man achselzuckend abhaken sollte. Es ist
ein Lehrstück darüber, wie eine wehrhafte Demokratie ihre eigenen
Maßstäbe unterlaufen kann: nicht einmal unbedingt aus böser Absicht,
sondern durch Routine, Tempo, Zuständigkeitsketten – und durch ein
System, das Verdacht schneller produziert, als es Korrektur zulässt.
Keine präzise analytische Kategorie Besonders
brisant wird der Fall, weil er in einen politisch aufgeladenen Kontext
fällt: den sogenannten „Kampf gegen rechts“. Was ursprünglich einmal die
legitime Abwehr tatsächlicher Extremisten und Verfassungsfeinde meinte,
ist längst zu einer ideologischen Chiffre geworden. Für Teile des
politisch-medialen und akademischen Milieus steht „gegen rechts“ heute
nicht mehr nur für den Kampf gegen Neonazis oder gewaltbereite
Verfassungsfeinde, sondern für den Kampf gegen alles, was nicht links
genug ist.
Der Begriff ist aufgebläht, entgrenzt und moralisch überladen worden.
„Rechts“ ist oft keine präzise analytische Kategorie mehr, sondern ein
politisches Kampfetikett. Wer so etikettiert, muss den anderen nicht
mehr argumentativ stellen – es genügt, ihn moralisch zu markieren.
Genau
darin liegt die Gefahr. Wenn ein Begriff so unscharf und zugleich so
stigmatisierend geworden ist, sinkt die Schwelle des Verdachts. Dann
genügt im Zweifel nicht mehr der Nachweis einer extremistischen Haltung
oder Handlung. Dann reicht bereits die Nähe zu einem Verdachtsmilieu,
eine falsche Zuschreibung, die Namensgleichheit, Kontaktschuld oder das
diffuse Gefühl, jemand könne problematisch sein. Aus einem Rechtsstaat
wird so schleichend ein Verdachtsstaat. Nicht offen, nicht mit großem
Knall, sondern administrativ, routiniert und scheinbar gut gemeint.
Institutionelles Wegducken
Der
vorliegende Fall zeigt die asymmetrische Macht des Verdachts. Ein
Hinweis kann ausreichen, um Türen zu schließen, Karrieren zu zerstören,
Existenzen zu erschüttern. Die Entlastung kommt – wenn sie überhaupt
kommt – spät, leise und ohne echte Wiedergutmachung. Der Verdacht wirkt
sofort. Die Korrektur wirkt irgendwann. Dazwischen liegt das Leben eines
Menschen. Wer einmal mit dem Stigma „rechtsextrem“ belegt wurde, trägt
es weiter, selbst wenn es später zurückgenommen wird. In einer
moralisierten Öffentlichkeit bleibt immer etwas haften.
Und dann
beginnt das bekannte institutionelle Wegducken. Behörde A erklärt, man
habe lediglich Informationen weitergegeben. Behörde B kommentiert
grundsätzlich keine Einzelfälle. Institution C habe nach bestem Wissen
gehandelt. Hochschule D habe sich auf sicherheitsrelevante Hinweise
verlassen. So entsteht jene Verantwortungslücke, die man aus anderen
staatlichen und halbstaatlichen Skandalen kennt: Viele Hände sind
beteiligt, aber niemand will am Ende verantwortlich gewesen sein. Gerade
das ist der eigentliche Skandal. Nicht nur der Fehler selbst, sondern
ein System, in dem Fehler gravierende Folgen haben können, ohne dass
Verantwortung klar zugeordnet, benannt und sanktioniert wird.
Die Kritik am Verfassungsschutz muss deshalb tiefer ansetzen als bloß
bei einer bedauerlichen Verwechslung. Es geht um eine Strukturfrage.
Sicherheitsbehörden verfügen über Informationen, Bewertungen und
Verdachtsmomente, die für Betroffene existenzielle Folgen haben können.
Wer mit solchem Material arbeitet, darf nicht im Modus des Ungefähren
operieren. Je gravierender die Konsequenz, desto höher müssen
Prüfstandard und Beleglage sein.
Wenn am Ende eine Kündigung
steht, darf am Anfang nicht Namensgleichheit oder ein halbgarer
Datenabgleich genügen. Dann braucht es belastbare Identitätsprüfungen,
Plausibilitätschecks, dokumentierte Abwägungen und klare Schwellen für
die Weitergabe von Informationen. Vor allem aber braucht es einen
schnellen, verbindlichen und rechtsstaatlich abgesicherten Weg zur
Korrektur.
Kein überzogener Anspruch
Das ist kein
überzogener Anspruch. In anderen Bereichen wäre er eine
Selbstverständlichkeit. In der IT spricht man von Fail-Safes, Audits,
Logging und Human-in-the-loop. In der Luftfahrt heißen solche Prinzipien
Redundanz und Checklisten. Im Rechtsstaat heißen sie Sorgfalt,
Verhältnismäßigkeit und effektiver Rechtsschutz. Wenn wir solche
Standards bei Banken, Kliniken oder Flugzeugen verlangen, warum sollten
wir sie ausgerechnet dort relativieren, wo staatliche Informationen
Menschen beruflich und sozial vernichten können?
Noch unbequemer
ist die politische Metaebene dieses Falls. Jeder einzelne solche Vorgang
ist ein Geschenk an die Falschen. Rechte Akteure brauchen oft keine
überzeugenden Argumente, sie brauchen Beispiele. Jede staatliche
Verwechslung, jede intransparente Weitergabe, jede ungerechte Konsequenz
fügt sich nahtlos in ihre Erzählung ein: „Seht her, der Staat ist
willkürlich, die Behörden verfolgen Unschuldige, der Kampf gegen rechts
ist nur ein Vorwand, um unliebsame Personen auszugrenzen.“ Man muss
diese Erzählung nicht teilen, um zu erkennen, wie fahrlässig es ist, ihr
ständig neues Material zu liefern.
Gerade deshalb ist Kritik an
solchen Vorgängen kein Wasser auf rechte Mühlen, sondern demokratische
Pflicht. Wer die rechtsstaatliche Substanz im Namen eines politisch
aufgeblasenen „Kampfs gegen rechts“ preisgibt, schwächt genau jene
demokratische Mitte, die er angeblich verteidigen will. Denn eine
Demokratie überzeugt nicht dadurch, dass sie möglichst hart auftritt.
Sie überzeugt dadurch, dass sie genauer, fairer und überprüfbarer ist
als ihre Gegner. Wer das aufgibt, verliert doppelt: moralisch und
politisch.
Was müsste sich ändern?
Erstens: klare
Qualitätsstufen für Informationen mit Folgen. Es darf nicht sein, dass
ein vager Hinweis denselben Effekt entfalten kann wie eine sorgfältig
geprüfte Feststellung. Wer Informationen weitergibt, muss kenntlich
machen, ob sie verifiziert, unklar oder spekulativ sind. Vor allem aber
muss die Identität der betroffenen Person zweifelsfrei geprüft sein,
bevor ein Stigma überhaupt institutionelle Wirkung entfalten kann.
Zweitens:
verbindliche und schnelle Korrekturwege – einschließlich echter
Wiedergutmachung. Wenn der Staat einen Fehler macht, darf ein lapidares
„Wir bedauern den Vorgang“ nicht das Ende sein. Betroffene brauchen
einen Anspruch auf Berichtigung, auf nachvollziehbare Richtigstellung
gegenüber allen beteiligten Stellen und auf konkrete Unterstützung bei
der Begrenzung des entstandenen Schadens. Wer durch staatliches
Fehlverhalten beruflich und öffentlich beschädigt wurde, hat Anspruch
auf mehr als symbolisches Bedauern.
Drittens: Verantwortung statt Nebel. Welche Stelle hat was geprüft?
Wer hat entschieden? Wer hat weitergeleitet? Wer hat die Konsequenz
gezogen? Das alles muss rekonstruierbar sein. Und ja: Wenn grobe
Fahrlässigkeit oder strukturelles Versagen im Spiel sind, braucht es
Konsequenzen – intern wie extern. Sonst bleibt der Fehler folgenlos und
wiederholt sich beim nächsten Mal.
Viertens: Kontrolle, die mehr
ist als Ritual. Parlamentarische Aufsicht darf nicht zur routinierten
Pflichtübung verkommen. Wenn Behörden mit Grundrechten arbeiten, braucht
es eine Kontrolle, die Prozesse, Standards, Weitergaberegeln und
Fehlerkultur ernst nimmt. Nicht nur Gefahrenabwehr als Schlagwort,
sondern rechtsstaatliche Qualität als Maßstab.
Aushöhlung des Rechtsstaats
Der
Kampf gegen tatsächlichen Extremismus ist notwendig – gegen
Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus. Aber er wird nicht
dadurch gewonnen, dass man immer mehr moralische Energie mobilisiert und
immer größere Verdachtsräume eröffnet. Er wird schon gar nicht dadurch
gewonnen, dass „rechts“ zu einem politischen Gummibegriff wird, mit dem
alles belegt wird, was vom linken oder linksliberalen Meinungskorridor
abweicht. Eine Demokratie darf Extremisten bekämpfen. Sie darf aber
nicht anfangen, politische Missliebigkeit, Konservatismus oder
Nonkonformismus in denselben Verdachtsraum zu schieben. Genau dort
beginnt die Aushöhlung des Rechtsstaats.
Wer heute leichtfertig
mit dem Etikett „rechts“ hantiert, sollte sich klarmachen, welche
Sprengkraft darin liegt. Dieses Stigma wirkt in weiten Teilen der
Gesellschaft wie eine soziale Todesmarke. Es beschädigt Reputation,
zerstört Karrieren und schließt Menschen aus – selbst dann noch, wenn
sich die Vorwürfe später als falsch herausstellen. Gerade deshalb darf
ein Staat, der sich rechtsstaatlich nennt, mit dieser Kategorie niemals
fahrlässig operieren. Nicht aus Rücksicht auf Befindlichkeiten, sondern
weil institutionelles Vertrauen selbst ein Sicherheitsgut ist.
Der
Verfassungsschutz braucht daher keine bessere PR und keine wohlfeilen
Bekenntnisse. Er braucht Strukturen, die Fehler verhindern,
Prüfstandards, die ihren Namen verdienen, und eine Fehlerkultur, die
Verantwortung übernimmt, wenn trotzdem etwas schiefläuft. Vor allem aber
braucht es ein politisches Klima, das den inflationären und
ideologischen Gebrauch des Begriffs „rechts“ wieder einhegt. Denn
solange der „Kampf gegen rechts“ für viele auch ein Kampf gegen alles
ist, was nicht links genug erscheint, wächst die Gefahr, dass Behörden,
Institutionen und Öffentlichkeit ihre Maßstäbe verlieren. Wehrhafte
Demokratie heißt nicht: möglichst hart gegenüber den jeweils Falschen.
Wehrhafte Demokratie heißt: so rechtsstaatlich, dass sie sich nicht
selbst verrät.
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