Innenministerium verliert vor Gericht gegen Reichelt-Portal (WELT+)
Von Anna Kröning,
Die Vorgeschichte: „Nius“ hatte vermehrt mit Klagen der Bundesregierung
zu tun. Unter anderem hatten das Bundesentwicklungsministerium, das BMI
und die Antidiskriminierungsstelle (ADS) von Ferda Ataman versucht,
Berichterstattung oder Überschriften von „Nius“ gerichtlich zu
untersagen. In anderen Fällen weigerten sich dieselben Stellen, den
Journalisten von „Nius“ Auskunft auf Presseanfragen zu erteilen. In
sämtlichen Gerichtsverfahren bekam „Nius“ Recht, die Bundesregierung
unterlag. Vertreten wird das Portal durch den Hamburger Rechtsanwalt
Joachim Steinhöfel.
Das aktuelle Verfahren greift nun eine Reaktion des BMI auf die journalistische „Nius“-Anfrage auf. Das Ministerium von Nancy Faeser (SPD) hatte geantwortet, in einem einzigen Fall gegen Journalisten außergerichtlich vorgegangen zu sein. Gegen wen und warum man eingeschritten war, wollte das BMI aber nicht sagen. Dies aber hielt „Nius“ für relevant, um etwa beurteilen zu können, ob es mehr im Fokus von Unterlassungsklagen stehe als andere Medien.
Mit Recht,
befand der Senat. In seiner Begründung macht das Gericht ein
gesteigertes öffentliches Interesse und einen „Aktualitätsbezug“ der
Frage geltend, wessen Berichterstattung das Ministerium verhindern
wollte. Das Gericht äußerte sich außerdem inhaltlich in seiner
Begründung. Dass die Bundesregierung mithilfe externer Anwälte gegen
regierungskritische Berichterstattung vorgehe, sei ein „neues Phänomen“,
an dem großes öffentliches Interesse bestehe, stellten die Richter
fest. Mit der verpflichtenden Auskunft des BMI könnten sich Hinweise
ergeben, ob die Bundesregierung „gezielt gegen bestimmte Journalisten“
vorgehe und ob sich daraus „ein Muster ableiten“ lasse.
In seiner Begründung stellte der Senat klar, dass der presserechtliche Auskunftsanspruch genauso für das Portal „Nius“ wie für die Presse und den Rundfunk gelte. „Nius“ sei ein „im Internet frei zugängliches, audiovisuelles und journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot“. Deshalb sei es im Hinblick auf den Auskunftsanspruch der Presse oder dem Rundfunk im funktionalen Sinn gleichzustellen, heißt es.
Rechtsanwalt Steinhöfel gewann im Jahr 2024 bereits 14 presserechtliche Verfahren gegen verschiedene Regierungsstellen, zum Großteil im Auftrag von „Nius“. Zum aktuellen Gerichtsbeschluss sagte Steinhöfel WELT: „Darüber kann man sich als Anwalt freuen oder als Bürger fassungslos sein angesichts der Kaltschnäuzigkeit, mit der diese Regierung die Rechte der freien Presse rechtswidrig ignoriert.“
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