Die Jugendträger suchen aktiv nach Gastfamilien
NIUS liegen exklusiv Dokumente vor, die zeigen, wie gnadenlos bei diesem Thema der deutsche Sozialstaat abgezockt wird, ohne dass die Politik eingreift. Konkret geht es um einen Syrer, der seit 2015 in Deutschland ist und im nordrhein-westfälischen Hagen lebt. Osama H. ist laut offiziellen Papieren am 1. Januar 2001 geboren. Damit wäre er 23 Jahre alt. Laut eigenen Angaben ist er als Friseur tätig. Offenbar erlangte H. kürzlich Kenntnis davon, dass freie Jugendträger nach Personen suchen, die unbegleitete minderjährige Asylbewerber in ihrer Wohnung aufnehmen. Also entschied sich der Alleinstehende, Gastvater zu werden.
Am 21. Dezember 2023 unterschreiben das
zuständige Jugendamt Gladbeck und der freie Jugendträger „kinego gGmbH“
einen ersten Vertrag. Die Firma aus Bochum versteht ihre Aufgabe wie
folgt: „Die kinego gGmbH wirbt geeignete Gastfamilien an und sucht nach
einer möglichst guten Passung zwischen Gastfamilie und jungem Menschen.“
. nimmt gleich zwei Kinder bei sich auf.
Besonders auffällig: Laut den offiziellen Dokumenten sind auch
Abdurrahman A. (16) und Mohammad A. (17) an einem 1. Januar geboren. Ein
Problem scheint dies nicht zu sein. Vom Jugendamt erhält der Gastvater
laut dem Vertrag fortan 4.074 Euro monatlich, zum einen für den
„Grundbedarf“ und zum anderen für die „Kosten der Erziehung“ der beiden
Kinder.
Auch
der freie Projektträger „kinego“ geht nicht leer aus: Für die
Vermittlung der Kinder an den jungen Syrer erhält er monatlich pro Kind
937,15 Euro, also insgesamt 1.874,30 Euro. Die Gegenleistung: Mindestens
drei Stunden pro Woche muss der Jugendträger „betreuenden Kontakt mit
den jungen Menschen bzw. mit den Gast- und/oder Herkunftsfamilien“
unterhalten. Dafür muss sich dann das Jugendamt nicht mehr um die
Probleme kümmern. Niemanden in der Verwaltung scheint es zu stören, dass
ein 23-jähriger Syrer, der am 1. Januar geboren ist, zwei minderjährige
Syrer bei sich aufnimmt, die ebenfalls am 1. Januar geboren sind. Das
Jugendamt Gladbeck äußert sich trotz mehrmaliger Nachfrage von NIUS
nicht zu dem Fall.
Der Syrer nimmt drei weitere Kinder auf
Doch es wird noch besser: Denn H. nimmt kurze Zeit später weitere Kinder bei sich auf. Am 3. Januar 2024 wird der nächste Vertrag geschlossen, diesmal zwischen dem Jugendamt Remscheid und dem freien Projektträger „kinego“. Ein 16-Jähriger zieht bei H. ein. Besonders interessant: Kurz zuvor ist H. umgezogen. Der erste Vertrag mit dem Jugendamt Gladbeck weist eine andere Wohnadresse auf als der Vertrag mit dem Jugendamt Remscheid. Offenbar hat sich die Aufnahme der ersten beiden Kinder bereits gelohnt und der Syrer konnte in eine größere Wohnung ziehen.
Nun also erhöhen sich die Zahlungen an den jungen Mann erneut. Und wieder kassiert der Jugendträger ebenfalls mit ab. Das Prozedere setzt sich fort. Auch das Jugendamt Paderborn bringt am 16. Februar einen mittlerweile 17-Jährigen Asylbewerber bei H. unter. Am 15. März schließt das Jugendamt Kamen einen Vertrag mit „kinego“ ab. Das fünfte Kind zieht bei H. ein. In diesem Fall geht es um einen damals 13-Jährigen. Den Fall will das Jugendamt Kamen auf Nachfrage weder bestätigen noch dementieren, „weil mit einer Antwort ein eindeutiger Personenbezug (mindestens) zu dem namentlich erwähnten Syrer hergestellt und unzulässiger Weise personenbezogene Daten in Form von Sozialdaten (§ 67 Abs. 2 SGB X) offenbart würden“.
Zu diesem Zeitpunkt sind die
Zahlungen an Osama H. sogar gestiegen. Denn passenderweise hat das
zuständige Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung,
Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2024
„die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder“ angehoben. Seitdem
zahlt die Behörde von Josefine Paul (Grüne) einen deutlich höheren
Erziehungsbeitrag pro Kind. „Die nach Altersklassen gestaffelten
Pauschalbeträge setzen sich aus den materiellen Kosten und dem
Erziehungsbeitrag zusammen. Bei der Festlegung und Fortschreibung dieser
Pauschalen orientiert sich Nordrhein-Westfalen – wie viele andere
Bundesländer auch – an der Empfehlung des Deutschen Vereins für
öffentliche und private Fürsorge. Die Pauschalen liegen seit dem 1.
Januar dieses Jahres je nach Alter zwischen 1.151 und 1.445 Euro.“ Doch
die „Kosten der Erziehung“ können durch das Jugendamt in schwierigen
Fällen auch vervierfacht werden. H. gelingt es, einen entsprechenden
Antrag durchzubringen. Demzufolge erhält er pro Kind in einigen Fällen
eine Gesamtsumme von 2.705 Euro.
Und so bezieht der Syrer Monat für Monat für die fünf Kinder über 13.000 Euro aus Steuermitteln.
Dazu fließen mitunter auch zusätzliche Gelder: Im Falle eines anderen Kindes, das „kinego“ vermittelt hat, genehmigt die Stadt Hagen eine einmalige Zahlung von 1.250 Euro für die „Erstausstattung für Bekleidung und notwendiges Mobiliar“, wie ein NIUS vorliegendes Dokument beweist. Auch die Betreuungspauschale für die Jugendträger hat sich bereits zum 1. Juni 2023 von 910,54 Euro auf 937,15 Euro erhöht. Das ist die Summe, die „kinego“ monatlich erhält, um mindestens drei Stunden Betreuungsaufwand für die Familien zu leisten.
Warum aber schaut die Politik in derartigen Fällen weg? Fünf minderjährige Kinder, die erst seit kurzem in Deutschland sind, befinden sich nun in der Obhut eines 23-jährigen Syrers. Wie kann das sein?
NIUS fragte hierzu die Aufsichtsbehörde der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen an, dem Ministerium von Grünen-Politikerin Josefine Paus. „Die Ziele und Inhalte der Hilfe insgesamt orientieren sich immer am Kindeswohl“, beteuert eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber NIUS. Die Voraussetzungen, die Pflegefamilien für die Aufnahme erfüllen müssten, seien gesetzlich klar definiert. Weiter heißt es: „Bezogen auf das einzelne Kind kann – unabhängig von seiner Herkunft – im Einzelfall auch die Unterbringung bei einer Einzelperson oder im Familienkreis infrage kommen. Dem MKJFGFI liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass es vermehrt zu Unterbringungen von mehr als drei Kindern bei alleinstehenden Personen kommt.“
„Mittlerweile hat sich bei muslimischen Familien das ‚Projekt‘ herumgesprochen“
Ist die abenteuerliche Geschichte des Syrers Osama H. also nur ein Einzelfall?
Mitnichten, meint Susanne F. Sie arbeitete lange Zeit bei einem Jugendträger in Nordrhein-Westfalen. „Mittlerweile hat sich bei muslimischen Familien das ‚Projekt‘ herumgesprochen, die Nachfrage ist groß“, erklärt sie gegenüber NIUS. Denn das Amt zahlt gutes Geld. „Die meisten Familien nehmen drei bis fünf Kinder auf.“ F. zählt die zusätzlichen Kosten für den Steuerzahler auf: „Möbelgeld, Schulaustattung, diverse Extras. Ebenso erhalten sie Kindergeld!“ Auch Ausländer, die Bürgergeld beziehen, könnten minderjährige Kinder bei sich aufnehmen.
Ebenfalls bemerkenswert: Auch der ältere Bruder von Osama H. entschließt sich später dem Beispiel seines Familienangehörigen zu folgen: Der 1994 in Syrien geborene Ahmad H., der mittlerweile den deutschen Pass besitzt, und seine Frau nehmen im Februar 2024 ebenfalls zwei Pflegekinder auf. Auch hier hat laut den Unterlagen, die NIUS vorliegen, einer der Jungs am 1. Januar Geburtstag.
Susanne F. schildert im Gespräch mit NIUS, wie sorglos die Jugendträger die Kinder verteilen: „Es fragt niemand nach Alter der Gastfamilie, der Herkunft oder ob sie überhaupt finanziell in der Lage sind, so ein Kind zu stemmen. Die angestellten Sozialpädagogen/Erzieher entscheiden, wer Kinder bekommt und wieviele das sind. Das allein ist schon ein Skandal, finde ich.“
Das Unternehmen „kinego“ ist dabei nur
eines von vielen Jugendträgern in Nordrhein-Westfalen. Im ganzen Land
gibt es mittlerweile dutzende Vermittlungsfirmen, die an der Migration
von Minderjährigen nach Deutschland gutes Geld verdienen.
Junger Afghane quält Geschwister
Viele der Kinder, die hier nach Deutschland kommen, zeigen bereits bei ihrer Ankunft Verhaltensauffälligkeiten. Aufschlussreich ist etwa ein NIUS vorliegender Diagnosebericht über ein afghanisches Kind, das von einem Jugendträger in Nordrhein-Westfalen an eine Gastfamilie vermittelt werden sollte. Der Junge kam demnach 2021 mit seiner Familie aus dem Flüchtlingslager Moria auf Lesbos nach Deutschland. Dort soll er Zeuge des großen Brandes im September 2020 geworden sein. Seine Mutter setzte ihm nach der Ankunft in Deutschland keine Grenzen, berichtete das zuständige Jugendamt. Der Vater war gewalttätig. Also kamen die Kinder in eine getrennte Einrichtung.
Hier in Deutschland jedoch begann der junge Afghane seine Geschwister zu quälen. „Zum einen habe er sich parentifizierend seinen Geschwistern gegenüber verhalten und sie mit Schlägen (u.a. in den Intimbereich) gemaßregelt, zum anderen habe er sexualisierte Tänze gegenüber den Mitarbeitenden und anderen Bewohnern ausgeführt“, heißt es in den Berichten. Und weiter: „Die Inobhutnahme Amirs wurde aufgrund eines Vorfalls vollzogen, der sich am 28.03.2023 ereignete. Amir habe der Mutter in Begleitung einer Mitarbeiterin beim Baden seines kleinen Bruders helfen wollen. Dabei sei aufgefallen, dass er beim Waschen des Intimbereichs Ilyas Pobacken auseinanderzog und seinen Finger in Richtung des Afters seines Bruders schob.“ Derartige Vorfälle häufen sich, seine Mutter hat Angst vor ihm. Mittlerweile lebt Amir in einer Aufnahme-Diagnosegruppe.
Auch hier potenzieren sich also die Kosten für die Pflege und Betreuung. Schwer traumatisierende Kinder gelangen nach Deutschland, bei denen es unabsehbar ist, ob sie sich überhaupt je in die Gesellschaft integrieren können. Viele von ihnen werden an Pflegefamilien vermittelt. Oder sogar an Personen wie Osama H., die daraus ein Geschäftsmodell gemacht haben.
NIUS erfuhr: Kurze Zeit nach dem fünften Kind soll H. bereits für ein sechstes Kind angefragt haben. Ob die Kinder derzeit noch alle bei ihm leben, ist unklar.
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