Gericht verhängt Ordnungsgeld gegen NDR (Cicero)
VON MATHIAS BRODKORB am 13. Oktober 2024 4 min
Das Gericht ist davon überzeugt, dass der NDR „schuldhafte Verstöße gegen die einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts“ begangen hätte. Daher wäre das Ordnungsgeld nun gerechtfertigt. Und in der Tat: Der Fall ist so eindeutig, wie er nur sein kann. Teilweise verbreitet der NDR bis heute wortwörtlich gerichtlich verbotene Aussagen im Internet weiter.
Ein Fall von „Überheblichkeit“
Rechtsanwalt
Brennecke von der Kanzlei Höcker steht dem Vorgang verständnislos
gegenüber. Offenbar glaube der NDR inzwischen, sich sogar „über das
Recht stellen“ zu können. Für diese „Überheblichkeit“ der Sendeanstalt
müsse nun der Beitragszahler aufkommen.
Und es ist nicht ausgeschlossen, dass noch viel mehr Kosten auf diesen zukommen werden. Das Landgericht Hamburg hatte die geringe Höhe des verhängten Ordnungsgeldes ausdrücklich damit begründet, dass es sich um einen „Erstverstoß“ gehandelt habe. Heißt: Kommt der NDR der Forderung des Gerichtes demnächst nicht nach, sind in weiteren Runden deutlich höhere Ordnungsgelder zu erwarten.
Dafür, dass es am Ende tatsächlich so weit kommen könnte, spricht nicht nur die Tatsache, dass der NDR die betroffenen Artikel bis heute nicht vollständig gelöscht oder korrigiert hat. Auf Nachfrage von Cicero beim NDR, ob dieser den Gerichtsbeschluss denn nun akzeptieren und umsetzen wolle, hieß es aus der Pressestelle bloß: „Der NDR äußert sich nicht zu laufenden Verfahren.“
Doppelter Schaden
Das wiederum macht
eigentlich nur Sinn, wenn der NDR tatsächlich gegen die Festsetzung des
Ordnungsgeldes Widerspruch einlegen will. Die Sendeanstalt hat dafür
zwei Wochen Zeit. Rechtsanwalt Brennecke sieht dem allerdings gelassen
entgegen. Der NDR habe die Löschung zweier Artikel versäumt, in denen
verbotene Äußerungen enthalten sind: „In einem solchen Fall geht die
Rechtsprechung sehr klar von einem Verstoß aus.“
Das Vorgehen ist für den NDR gleich aus zwei Gründen misslich. Erstens versucht er, sich vor der vorbehaltlosen Löschung einer objektiven Falschbehauptung zu drücken. Damit verfehlt er nicht nur seinen Auftrag zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung, sondern beschädigt ohne Not sein Ansehen in der Öffentlichkeit. Man kann über die Gründe für dieses selbstschädigende Verhalten nur rätseln.
Und zweitens läuft sein Verhalten auf eine Verschwendung der Mittel der Beitragszahler hinaus – und das in einer Zeit, in der die Sendeanstalten des ÖRR ohnehin vor erheblichen Geldproblemen stehen und das laufende Programm einschränken müssen. In anderen Fällen würde man daher eigentlich von „Untreue“ sprechen.
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