14 Oktober 2024

Korrektur falscher Berichterstattung verweigert - Gericht verhängt Ordnungsgeld gegen NDR (Cicero)

Korrektur falscher Berichterstattung verweigert
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Gericht verhängt Ordnungsgeld gegen NDR (Cicero)
Eigentlich ist der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk in besonderer Weise der „wahrheitsgemäßen“ Berichterstattung verpflichtet. Der NDR allerdings weigert sich, eine falsche Berichterstattung vollständig zu korrigieren. Er soll nun gar ein Zwangsgeld zahlen.
VON MATHIAS BRODKORB am 13. Oktober 2024 4 min
Eigentlich sollte der NDR als Sendeanstalt des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) mit gutem Beispiel vorangehen. Dazu gehört auch, nur sauber recherchierte Fakten zu veröffentlichen und im Falle eines Irrtums diesen umgehend zu korrigieren. Oder wie es hierzu im Medienstaatsvertrag heißt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei „in besonderem Maße“ zur „Einhaltung journalistischer Standards“ verpflichtet, und das heißt eben auch: zur „unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information“ der Öffentlichkeit.
Verstoß gegen Gerichtsbeschluss
Ganz so genau scheint man es mit diesem Auftrag aber nicht mehr zu nehmen. Bereits im Juli 2024 hatte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau einen gerichtlichen Beschluss gegen den NDR erwirkt. Diesem wurde es verboten, weiterhin zu behaupten, bei der ominösen Wannsee-Konferenz von Anfang des Jahres sei die Ausweisung „‚nicht-assimilierter deutscher Staatsbürger“ diskutiert worden. Aus Sicht des Hanseatischen Oberlandesgerichtes hat es sich mit Blick auf Vosgerau um eine ehrabschneidende Falschbehauptung gehandelt. Trotzdem hielt der NDR an dieser gerichtlich verbotenen Behauptung fest – und tut es bis heute.
Vosgerau hat daher die Rechtsanwaltskanzlei Höcker damit beauftragt, gegen den NDR ein Ordnungsgeld zu erwirken. Das Landgericht Hamburg ist diesem Antrag in dieser Woche nachgekommen. Es wurde „ein Ordnungsgeld in Höhe von 1800 Euro, ersatzweise sechs Tage Ordnungshaft zu je 300 Euro“ festgesetzt. Hinzu kommen weitere Kosten, für die die Beitragszahler aufkommen müssen: Anwalts- und Gerichtskosten.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass der NDR „schuldhafte Verstöße gegen die einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts“ begangen hätte. Daher wäre das Ordnungsgeld nun gerechtfertigt. Und in der Tat: Der Fall ist so eindeutig, wie er nur sein kann. Teilweise verbreitet der NDR bis heute wortwörtlich gerichtlich verbotene Aussagen im Internet weiter.

Ein Fall von „Überheblichkeit“

Rechtsanwalt Brennecke von der Kanzlei Höcker steht dem Vorgang verständnislos gegenüber. Offenbar glaube der NDR inzwischen, sich sogar „über das Recht stellen“ zu können. Für diese „Überheblichkeit“ der Sendeanstalt müsse nun der Beitragszahler aufkommen.

Und es ist nicht ausgeschlossen, dass noch viel mehr Kosten auf diesen zukommen werden. Das Landgericht Hamburg hatte die geringe Höhe des verhängten Ordnungsgeldes ausdrücklich damit begründet, dass es sich um einen „Erstverstoß“ gehandelt habe. Heißt: Kommt der NDR der Forderung des Gerichtes demnächst nicht nach, sind in weiteren Runden deutlich höhere Ordnungsgelder zu erwarten.

Dafür, dass es am Ende tatsächlich so weit kommen könnte, spricht nicht nur die Tatsache, dass der NDR die betroffenen Artikel bis heute nicht vollständig gelöscht oder korrigiert hat. Auf Nachfrage von Cicero beim NDR, ob dieser den Gerichtsbeschluss denn nun akzeptieren und umsetzen wolle, hieß es aus der Pressestelle bloß: „Der NDR äußert sich nicht zu laufenden Verfahren.“

Doppelter Schaden

Das wiederum macht eigentlich nur Sinn, wenn der NDR tatsächlich gegen die Festsetzung des Ordnungsgeldes Widerspruch einlegen will. Die Sendeanstalt hat dafür zwei Wochen Zeit. Rechtsanwalt Brennecke sieht dem allerdings gelassen entgegen. Der NDR habe die Löschung zweier Artikel versäumt, in denen verbotene Äußerungen enthalten sind: „In einem solchen Fall geht die Rechtsprechung sehr klar von einem Verstoß aus.“

Das Vorgehen ist für den NDR gleich aus zwei Gründen misslich. Erstens versucht er, sich vor der vorbehaltlosen Löschung einer objektiven Falschbehauptung zu drücken. Damit verfehlt er nicht nur seinen Auftrag zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung, sondern beschädigt ohne Not sein Ansehen in der Öffentlichkeit. Man kann über die Gründe für dieses selbstschädigende Verhalten nur rätseln.

Und zweitens läuft sein Verhalten auf eine Verschwendung der Mittel der Beitragszahler hinaus – und das in einer Zeit, in der die Sendeanstalten des ÖRR ohnehin vor erheblichen Geldproblemen stehen und das laufende Programm einschränken müssen. In anderen Fällen würde man daher eigentlich von „Untreue“ sprechen.

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