Richtlinie 12.1 umfasst mitsamt erläuternden „Leitsätzen“ längliche 4496
Zeichen, annähernd so viele wie dieser komplette Artikel. „In der
Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die
Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen,
religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden
Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt“, heißt es darin in
hochamtlicher, unjournalistischer Sprache.
Schöpfer dieser Richtlinie ist der Deutsche Presserat, dessen
Trägerverein Vertreter des Verlegerverbandes, der beiden
Journalistengewerkschaften DJV und dju sowie des „Medienverbandes der
freien Presse“ angehören. Pressekodex und Richtlinie enthielten zwar
kein Verbot, heißt es in den Leitsätzen. Aber sie „verpflichten die
Redaktion jedoch, in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst zu
entscheiden, ob für die Nennung einer Gruppenzugehörigkeit ein
begründetes öffentliches Interesse vorliegt oder die Gefahr der
diskriminierenden Verallgemeinerung vorliegt“.
Tatsächlich kann der Presserat nichts verbieten. Das wäre auch ein Verstoß gegen die Pressefreiheit, die ein verfassungsmäßiges Grundrecht jedes Staatsbürgers ist und nicht etwa ein Recht der Journalisten oder Medienbetriebe, wie manche irrtümlich glauben. Aber der Presserat kann öffentliche Rügen aussprechen, wenn eine Redaktion ihren Kodex missachtet, Richtlinie 12.1 eingeschlossen.
Die ist freilich umstritten, auch in der Medienbranche selber, und steht spätestens seit der Silvesternacht 2015/16 in Köln unter Feuer. Da hatten auf der Domplatte mehr als 1000 Täter Frauen sexuell belästigt und attackiert, die in Medien tagelang erst mal nur als „Männer“ bezeichnet wurden. Dank sozialer Medien war aber von Tag eins bekannt, dass es sich um migrantische Männer handelte. Verschwiegen wurde das von Medien, Polizei und Politikern gleichermaßen. Im Jahr darauf wollte die Polizei es besser machen und teilte mit, diesmal habe sie vorsorglich hunderte „Nafris“ überprüft. Prompt folgte die nächste Debatte, nämlich darüber, wie ein Wort wie „Nafri“ entstehen konnte – wobei die korrekte Antwort darauf lauten dürfte, dass die Kölner Polizei kein aussagefähiges existierendes Wort ohne Shitstormpotenzial fand und darum „Nafri“ neu erfand. Jedenfalls wollte man diesmal nicht nur „Männer“ sagen – immerhin, sie hatten bemerkt, dass das Publikum auch die Frage nach dem „Wer“ beantwortet haben wollte.
Die freilich kollidiert mit der Richtlinien 12.1. „Reine Neugier ist kein geeigneter Maßstab für presseethisch verantwortliche Abwägungen“, befindet der Presserat. Warum eigentlich nicht? Was soll an Neugier verwerflich sein? „Neugierde ist die Fähigkeit des Menschen, Neues zu entdecken“, sagt der Chef der psychiatrischen Münchner Uniklinik, Peter Falkai. Neugier sei fürs Leben unverzichtbar. Die neuronalen Netzwerke, die sich im Kindesalter bilden, würden verkümmern, „wenn wir die nicht ständig benutzen“. Und weiter: „Damit das nicht passiert, treibt uns die Neugier weiter an“ – also diejenige menschliche Eigenschaft, die der Deutsche Presserat als eher niederes Motiv schmäht.
Probleme des „Haltungsjournalismus“
Der Presserat spiegelt damit allerdings nur eine Haltung, die etwa seit Beginn des Jahrtausends in den Redaktionen aufkam. Bis dahin galt meist, es sei zu berichten, was ist. Dann aber setzte sich der Trend durch, Leser, Hörer und Zuschauer dürften nicht mit „falschen“ Ideen konfrontiert werden – um sie nicht „auf falsche Gedanken“ zu bringen oder, im Sound des Postmaterialismus und der Woke-Ideologie, nicht zu „verstören“. Journalismus driftete weg vom Service für Neugierige und stattdessen hin zu „Haltungsjournalismus“.
Das war fatal. „Haltungsjournalismus“ ist heute ein Reizwort, und zwar in beide Richtungen. Wer ihn liebt, brennt dafür, aber die Zahl derer, die ihn hassen, dürfte vielfach größer sein. Der „Haltungsjournalismus“ hat die Gesellschaft nicht befriedet, sondern gespalten. Die AfD wurde nicht kleiner, sondern wächst und gedeiht auch genau deshalb. Der Verdacht, Staat und Medien steckten unter einer Decke, wird von zu vielen Texten und Radio- und TV-Beiträgen genährt. Die Selbstzensur, die aus Vorschriften wie der Richtlinie 12.1 folgt, hat nur Schaden angerichtet.
Der Zweck von Journalismus ist, Neues zu berichten, nicht, es zu verschweigen. Insofern wäre es eine gute Idee, die einfachen, aber richtigen W-Fragen zu beantworten – statt seitenlange Gründe dafür zu erfinden, was warum besser verschwiegen werden solle. So, wie wir es bei WELT tun. Keine relevante und verifizierte Information, die uns zur Verfügung steht, wird vorenthalten. Texte mit Leerstellen, die dann jeder nach Fasson und persönlichem Hang zu Mythen, Legenden und Verschwörungstheorien selber füllt, sind nämlich nur das: schlechte Texte.

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