13 Mai 2025

Im Namen der Demokratie - Cicero veröffentlicht das gesamte Geheimgutachten des Verfassungsschutzes zur AfD

Im Namen der Demokratie
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Cicero veröffentlicht das gesamte Geheimgutachten des Verfassungsschutzes zur AfD
Cicero liegt das AfD-Geheimgutachten des Verfassungsschutzes vollständig vor. Weil wir daran glauben, dass Demokratie nicht ohne Transparenz und kritische Öffentlichkeit funktionieren kann, veröffentlichen wir es in Gänze (Links im Artikel unten). Nur so kann sich der Leser selbst ein Bild machen.
VON MATHIAS BRODKORB am 13. Mai 2025 5 min
Vor wenigen Tagen wurde mit Zustimmung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Die Einstufung erfolgte auf Basis eines Geheimgutachtens des Verfassungsschutzes. Die Einstufung als „geheim“ sollte nach offizieller Verlautbarung dazu dienen, geheimdienstliche Quellen zu schützen. Cicero hat früh vermutet, dass es sich hierbei um eine reine Schutzbehauptung gehandelt hat. Es ging nie darum, den Verfassungsschutz vor Ausspähung, sondern vor einer kritischen Öffentlichkeit zu schützen.
Cicero liegt das Geheimgutachten nun vollständig vor, und dessen Inhalt bestätigt diese Vermutung: Es gibt keine relevanten geheimdienstlichen Quellen, die es zu schützen gälte. Der Verfassungsschutz verfügt in Sachen AfD im Grunde über keinerlei geheimdienstlich relevante Erkenntnisse. Er stützt sich fast ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen.
Damit sich die Leser von Cicero selbst ein Bild machen können, wird das Gutachten an dieser Stelle vollständig veröffentlicht. Wir glauben daran, dass Demokratie nicht ohne Transparenz und kritische Öffentlichkeit funktionieren kann. Und wir sprechen jedem Bürger das Recht zu, sich seine eigene Meinung zu bilden. Gestatten Sie uns trotzdem zu Ihrer Orientierung eine kleine Leseanleitung.
AfD Gutachten Teil I Screenshot
Kleine Leseanleitung
Deutschland ist von seiner Verfassung her eine wehrhafte Demokratie. Dies bedeutet, dass der Verfassungsschutz berechtigt ist, Bedrohungen gegen die Demokratie abzuwehren und die Öffentlichkeit über entsprechende Bestrebungen zu unterrichten. Dies ist dann der Fall, wenn sich eine Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) richtet: Menschenwürde, Demokratie und/oder Rechtsstaat.
Der Verfassungsschutz muss demnach zeigen, dass mindestens einer dieser drei Verfassungswerte von der AfD nachhaltig angegriffen wird. Das Bild, das das Geheimgutachten des Verfassungsschutzes zeigt, ist differenziert. Wir möchten dies an zwei Beispielen verdeutlichen:

1. Zitiert wird vom Verfassungsschutz die AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré mit dem Satz: „Wir haben von Anfang an vor den Folgen der Migration in unser Land gewarnt. Mit der AfD an der Regierung hätte es nie die Morde, Terrorangriffe, Vergewaltigungen und Ersetzungsmigration gegeben, die jetzt Deutschland in Angst und Schrecken versetzt.“ Sie finden dieses Zitat auf Seite 220 im bereitgestellten Download.

Der Verfassungsschutz wertet dieses Zitat als Beleg für die verfassungswidrige Bestrebung der AfD. Dies ist haltlos. Vielmehr wird man es als eine empirisch gesicherte Tatsache ansehen dürfen, dass es ohne illegale Massenmigration weniger Kriminalität gegeben haben dürfte. Dazu reicht ein Blick in die aktuelle Kriminalitätsstatistik. Die Wahrheit kann nicht verfassungswidrig sein.

Und selbst wenn die Abgeordnete Kotré irren sollte, wäre dieser Irrtum nicht schon ein Ausdruck für Verfassungsfeindlichkeit. Denn: Bei mehrdeutigen, interpretationsfähigen Äußerungen ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung verboten, die für den Betroffenen nachteiligste Auslegung vorzunehmen. Genau deshalb leben wir in einem Rechtsstaat.

AfD Gutachten Teil 2 / Screenshot
Kleine Anmerkung am Rande: Die Abgeordnete Kotré hat jüngst bei der Landesregierung Brandenburg nachgefragt, ob sie vom örtlichen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird oder nicht. Die offizielle Antwort der Regierung, jedenfalls nach Angaben der Abgeordneten, lautet: „Nein.“ Das wäre grotesk: Während der Verfassungsschutz Brandenburg die Abgeordnete nicht als rechtsextrem einstuft, dienen ihre Äußerungen auf Bundesebene als unumstößlicher Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD.

2. Aber es gibt auch andere Äußerungen aus den Reihen der Rechtspartei. Am 8. Juli 2024 hat nach Angaben des Verfassungsschutzes das AfD-Mitglied Fabian Küble die mediale Schlagzeile „Wer den Wolfsgruß zeigt, darf kein deutscher Staatsbürger werden“ wie folgt kommentiert: „Wie es eigentlich heißen sollte: ,Wer kein Deutscher ist, darf kein Staatsbürger werden.‘“
„Deutscher“ meint hier ganz offenkundig einen „Bio-Deutschen“. Küble spricht hiermit allen ethnisch Nicht-Deutschen das Recht ab, deutsche Staatsbürger und in diesem Sinne Deutsche zu werden. Und das ist mit ziemlicher Sicherheit verfassungswidrig. Zu finden ist das Zitat auf Seite 127 der unten zum Download bereit stehenden Dokumentation.

Fazit der Redaktion
Wir finden im Gutachten des Verfassungsschutzes also beiderlei: eindeutig „harmlose“ und eindeutig verfassungswidrige Äußerungen. Der Verfassungsschutz erklärt sie gleichwohl alle samt und sonders zu verfassungsfeindlichen Aussagen. Das ist nicht nur wenig überzeugend, es ist offenkundig falsch.
Entscheidend für die Frage der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ ist nach Rechtsprechung folgende Frage: Sind die eindeutig verfassungswidrigen Äußerungen innerhalb der AfD bestimmend für die Gesamtpartei – oder sind es Ausrutscher Einzelner? Im ersteren Fall wäre die AfD tatsächlich „erwiesen“ rechtsextrem, im zweiten Fall nicht. Und auf diesen Unterschied kommt rechtlich alles an. Die Beweislage des Verfassungsschutzes hierfür erweist sich als fraglich.
Aber: Bilden Sie sich als mündige Bürger doch einfach selbst Ihre Meinung. Damit Sie dies tun können, veröffentlicht Cicero an dieser Stelle das gesamte Geheimgutachten. Wir wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre!
Klicken Sie einfach auf die Links:

AfD-Gutachten, Teil 1

AfD-Gutachten, Teil 2

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