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AfD Gutachten Teil I Screenshot |
Deutschland ist von seiner Verfassung her eine wehrhafte Demokratie. Dies bedeutet, dass der Verfassungsschutz berechtigt ist, Bedrohungen gegen die Demokratie abzuwehren und die Öffentlichkeit über entsprechende Bestrebungen zu unterrichten. Dies ist dann der Fall, wenn sich eine Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) richtet: Menschenwürde, Demokratie und/oder Rechtsstaat.
Der Verfassungsschutz muss demnach zeigen, dass mindestens einer dieser drei Verfassungswerte von der AfD nachhaltig angegriffen wird. Das Bild, das das Geheimgutachten des Verfassungsschutzes zeigt, ist differenziert. Wir möchten dies an zwei Beispielen verdeutlichen:
1. Zitiert wird vom Verfassungsschutz die AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré mit dem Satz: „Wir haben von Anfang an vor den Folgen der Migration in unser Land gewarnt. Mit der AfD an der Regierung hätte es nie die Morde, Terrorangriffe, Vergewaltigungen und Ersetzungsmigration gegeben, die jetzt Deutschland in Angst und Schrecken versetzt.“ Sie finden dieses Zitat auf Seite 220 im bereitgestellten Download.
Der Verfassungsschutz wertet dieses Zitat als Beleg für die verfassungswidrige Bestrebung der AfD. Dies ist haltlos. Vielmehr wird man es als eine empirisch gesicherte Tatsache ansehen dürfen, dass es ohne illegale Massenmigration weniger Kriminalität gegeben haben dürfte. Dazu reicht ein Blick in die aktuelle Kriminalitätsstatistik. Die Wahrheit kann nicht verfassungswidrig sein.
Und selbst wenn die Abgeordnete Kotré irren sollte, wäre dieser Irrtum nicht schon ein Ausdruck für Verfassungsfeindlichkeit. Denn: Bei mehrdeutigen, interpretationsfähigen Äußerungen ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung verboten, die für den Betroffenen nachteiligste Auslegung vorzunehmen. Genau deshalb leben wir in einem Rechtsstaat.
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AfD Gutachten Teil 2 / Screenshot |
2. Aber es gibt
auch andere Äußerungen aus den Reihen der Rechtspartei. Am 8. Juli 2024
hat nach Angaben des Verfassungsschutzes das AfD-Mitglied Fabian Küble
die mediale Schlagzeile „Wer den Wolfsgruß zeigt, darf kein deutscher
Staatsbürger werden“ wie folgt kommentiert: „Wie es eigentlich heißen
sollte: ,Wer kein Deutscher ist, darf kein Staatsbürger werden.‘“
„Deutscher“
meint hier ganz offenkundig einen „Bio-Deutschen“. Küble spricht
hiermit allen ethnisch Nicht-Deutschen das Recht ab, deutsche
Staatsbürger und in diesem Sinne Deutsche zu werden. Und das ist mit
ziemlicher Sicherheit verfassungswidrig. Zu finden ist das Zitat auf
Seite 127 der unten zum Download bereit stehenden Dokumentation.
Fazit der Redaktion
Wir
finden im Gutachten des Verfassungsschutzes also beiderlei: eindeutig
„harmlose“ und eindeutig verfassungswidrige Äußerungen. Der
Verfassungsschutz erklärt sie gleichwohl alle samt und sonders zu
verfassungsfeindlichen Aussagen. Das ist nicht nur wenig überzeugend, es
ist offenkundig falsch.
Entscheidend für die Frage der Einstufung
der AfD als „gesichert rechtsextrem“ ist nach Rechtsprechung folgende
Frage: Sind die eindeutig verfassungswidrigen Äußerungen innerhalb der
AfD bestimmend für die Gesamtpartei – oder sind es Ausrutscher
Einzelner? Im ersteren Fall wäre die AfD tatsächlich „erwiesen“
rechtsextrem, im zweiten Fall nicht. Und auf diesen Unterschied kommt
rechtlich alles an. Die Beweislage des Verfassungsschutzes hierfür
erweist sich als fraglich.
Aber: Bilden Sie sich als mündige Bürger doch einfach selbst Ihre Meinung. Damit Sie dies tun können, veröffentlicht Cicero an dieser Stelle das gesamte Geheimgutachten. Wir wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre!
Klicken Sie einfach auf die Links:
AfD-Gutachten, Teil 1
AfD-Gutachten, Teil 2
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