11 Mai 2025

The Pioneer - „Gesichert rechtsextrem" Staat vs. AfD

The Pioneer: "Ein Must Read für kritische Geister"
„Gesichert rechtsextrem"

Staat vs. AfD
Mit der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz verschiebt sich die Debatte um ein AfD-Verbot in eine neue Phase.
Es ist die letzte und vielleicht die folgenreichste Entscheidung ihrer Amtszeit. Als Nancy Faeser vergangenen Freitag vor die Kameras tritt, lässt sie sich das nicht anmerken. „Die neue Bewertung des Bundesamts für Verfassungsschutz ist klar und eindeutig“, beginnt Faeser ihr kurzes Statement, „die AfD ist als gesichert rechtsextremistische Partei einzustufen“. Ein Paukenschlag zum Schluss.
Kaum ist die Botschaft in der Welt, werden die Rufe nach einem Verbot der Partei lauter, während ausländische Beobachter wie der Fox News Kommentator Ned Ryun das Gutachten schon als Schritt hin zu einem Verbot interpretieren.
Auch wenn der Verfassungsschutz die Einstufung vorläufig nach einer Klage der AfD bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens aussetzt, zeigt sie Wirkung. Eine Woche nach der Ankündigung steigt die Zahl der Befürworter eines Verbotsverfahrens. Einer repräsentativen Befragung des Umfrageinstituts Insa von Samstag wollen inzwischen 53 Prozent der Deutschen ein AfD-Verbotsverfahren. Eine Woche zuvor waren es noch 48 Prozent.
Eine Einordung durch den Verfassungsschutz gilt vielen als so hieb- und stichfest wie ein Richterspruch. Ein amtliches Siegel einer politisch unabhängigen Instanz. So versichert es auch Faeser: „Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das Gutachten gegeben“, betont sie auf der Pressekonferenz.
Doch an dieser Unabhängigkeit gibt es immer wieder erhebliche Zweifel. Waren es früher vor allem Linke und Liberale, die den Verfassungsschutz als politischen Geheimdienst der Regierung kritisierten, kommt die Kritik heute vor allem von Konservativen und Rechten.
Das AfD-Gutachten
Ganz Deutschland diskutiert über ein Gutachten, das eigentlich kein normaler Bürger lesen darf. Es ist geheim: „VS – Nur für den Dienstgebrauch“. Dem Spiegel und der Bild wurde das 1.108 Seiten umfassende neue AfD-Gutachten dennoch zugespielt.
Ein Skandal für sich: Denn mit dem Leak dürften sich Mitarbeiter des Verfassungsschutzes selbst strafbar gemacht haben. Auf Nachfrage eines Journalisten in der Bundespressekonferenz erklärt das Innenministerium, es prüfe den Vorgang.

Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit habe ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes oder des Innenministeriums das Gutachten selbst an den Spiegel durchgestochen, mutmaßt hingegen der ehemalige SPD-Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern und Autor des Buches „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? – Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik“, Mathias Brodkorb, im Gespräch mit The Pioneer. „Wahrscheinlich sollte damit das Narrativ über das Gutachten gesteuert werden“, so Brodkorb. „Das wäre allerdings eine Straftat namens Geheimnisverrat“, sagt er.

Der Verfassungsschutz hat Material von 353 Mitgliedern der Alternative für Deutschland gesammelt, von der Kreisebene bis hoch zu den Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla. Fast alle Mitglieder des Bundesvorstands werden mit belastenden Aussagen zitiert. Fazit: In der „obersten Führungsstruktur der AfD“ herrsche eine „verfestigte fremdenfeindliche Haltung“.

Es gebe eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“, hieß es. „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, teilte der Verfassungsschutz vergangene Woche mit.

Gegen die Menschenwürde

Auf „rund 400 Seiten“ belege der Verfassungsschutz, wie der Spiegel schreibt, völkische, rassistische und minderheitenfeindliche Äußerungen von namhaften AfD-Politikern. Dies sei nicht mit Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar: der Menschenwürde. Demnach unterscheiden Funktionäre der Partei zwischen „echten“ Deutschen und „Passdeutschen“.

Dafür werden etliche Aussagen von AfD-Spitzenpolitikern zitiert, wie die des AfD-Spitzenkandidaten bei der Landtagswahl in Brandenburg, Hans-Christoph Berndt, der im August 2024 behauptete, es gebe nur „noch 20, 30, 40 Millionen Deutsche im Land“. Zudem schrieb er auf X: „Wenn sich ein #Hund einem #Wolfsrudel anschließt. Ist er dann ein #Wolf oder bleibt er Hund? #Passbeschenkter.“

Der Befund dürfte nicht überraschen. Unlängst wurde die Fremden- und die Muslimfeindlichkeit der AfD von zwei Gerichten, dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Münster, festgestellt. Die AfD hatte vor beiden Gerichten gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall geklagt. Und in beiden Instanzen verloren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gegen das Demokratieprinzip?

Umstritten ist allerdings, ob der AfD als Gesamtpartei ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ nachgewiesen werden kann. Autor Brodkorb ist da skeptisch.

Auch Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler sagt The Pioneer: „Zu einer rechtsextremen und verfassungsfeindlichen Bestrebung gehört viel mehr.“ Entscheidend sei nicht, ob die AfD Fremde in Äußerungen pauschal abwerte, sondern ob sie bestimmten Bevölkerungsgruppen tatsächlich auch die Rechte entziehen wolle.

Boehme-Neßler verweist darauf, dass die AfD im Gegensatz zur NPD weder gegen freie Wahlen, noch gegen das Grundgesetz oder die Gewaltenteilung agiere und auch nicht für ein Führerprinzip einstehe. Vielmehr bekenne sich die Partei zum Rechtsstaat.

Der Verfassungsschutz wirft der AfD neben ihrem Volksbegriff allerdings auch noch vor, das Demokratieprinzip zu verletzen. Die AfD-Funktionäre diffamierten „fortwährend pauschal“ Vertreter anderer Parteien und machten diese etwa als „Gemeinschaft von Politgangstern“ oder als „Volksverräter“ verächtlich.

Zwar sei nicht jede polemische Kritik an den Mächtigen ein Fall für den Verfassungsschutz. Anders sehe es aus, wenn dem politischen Gegner die Existenzberechtigung abgesprochen werde.

Der sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider sagte im August 2022: „Ob CDU, FDP, SPD, Grüne oder Linke – sie sind alle gleich, sie sind die Helfershelfer der Deutschlandplünderer.“ Die AfD sei heute das, „was 1944 ein Stauffenberg war“, die „einzige relevante politische Kraft, die noch Widerstand leistet“. Eine Anspielung auf das gescheiterte Attentat auf Adolf Hitler.

Der Thüringer Landeschef Björn Höcke sagte im September 2023: „Wir Deutschen haben die braune Diktatur hinter uns gebracht und überlebt, wir haben die rote Diktatur überlebt. Wir werden auch die bunte Diktatur überleben.“

Verfassungsrechtler Boehme-Neßler sagt dazu: „Das ist natürlich eine sehr harte und krude Kritik, aber es gibt einen Unterschied zwischen legitimer Kritik an anderen Parteien und der Regierung und einer grundsätzlichen Systemkritik.” Er widerspreche Höckes Aussage entschieden. Dennoch deute sie noch nicht darauf hin, dass der AfD-Politiker die Demokratie abschaffen wolle. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster betrachtete die Beweislage hinsichtlich des Vorwurfs der Demokratiefeindlichkeit als eher dünn.

Genügend Anhaltspunkte für einen Verdacht lägen vor, allerdings „nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom BfV angenommen“, heißt es im Urteil von Münster. Das Gericht führt eine Reihe von Schmähungen auf, die man aber auch noch als sehr gehässige Kritik einordnen könnte. Allein das von der Partei nicht ausreichend zurückgewiesene Schwadronieren in einer parteiinternen Chatgruppe von einem „Bürgerkrieg“ und von „Widerstand“ hat anscheinend dazu geführt, dass das Gericht in der Gesamtschau auch den Verdacht der Demokratiefeindlichkeit bestätigte.

Der Verfassungsschutz und die AfD

Rückblende: Die AfD und der Verfassungsschutz führen seit Jahren ein besonderes Verhältnis. Bereits 2013, kurz nach der Gründung gibt es Medienberichte über Verbindungen von AfD-Leuten zu Neonazis. Doch der Verfassungsschutz interessiert sich erst später für die Partei. Zunächst geraten auf Landesebene die besonders radikale Jugendorganisation, die Junge Alternative und der Flügel um Höcke ins Visier der Nachrichtendienste.

Den Grundstein für die spätere Beobachtung der Gesamtpartei legt der damalige Präsident des BfV, Hans-Georg Maaßen. Eine Entscheidung, die er heute bereut, wie er rückblickend im Gespräch mit The Pioneer sagt. Er halte es für grundsätzlich falsch, dass politische Parteien ausspioniert werden. Aus diesem Grund habe er auch die Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz während seiner Amtszeit beendet. Und die Beobachtung der AfD-Jugendorganisation und des „Flügels“ gestartet:

„Ich habe dem massiven politischen Druck, vor allem von SPD-Innenministern, nachgegeben“, sagt Maaßen.

Unter seiner Leitung wird eine erste Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Landesämter und des Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Beobachtung der AfD ins Leben gerufen.

Offiziell taucht die AfD auf Bundesebene allerdings erst 2019 im jährlichen Bericht des Inlandsgeheimdienstes auf – nachdem Maaßen in den Ruhestand versetzt wurde und sein Nachfolger, der CDU-Politiker Thomas Haldenwang, die Behördenleitung übernommen hat.
pätestens seit Haldenwang die AfD 2021 als rechtsextremen Verdachtsfall einstuft, gibt es eine Unterabteilung zur AfD innerhalb der Abteilung „Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus“. Die Mitarbeiter dieser Abteilung beschäftigen sich den ganzen Tag lang damit, Aussagen und Aktivitäten von AfD-Mitgliedern zu beobachten und zu protokollieren.

Seitdem hat der Nachrichtendienst auch die Möglichkeit V-Leuten einzuschleusen, Telefone abzuhören, E Mails auszulesen und anderen Spionagemethoden gegen Mitglieder der Partei einzusetzen.

Die Juristen des Verfassungsschutzes geben vor Gericht in Köln noch an, dass keine V-Leute in der AfD seien. Knappe zwei Jahre später vor der nächst höheren Instanz – die AfD hatte gegen das Kölner Urteil Revision eingelegt –, dem Oberverwaltungsgericht Münster, sagt Anwalt des Verfassungsschutz hingegen: Unter Tausenden Belegen gegen die AfD stammen zwei „von menschlichen Quellen“. Über „steuernden Einfluss“ in der Partei hätten diese jedoch nicht verfügt.

Ein Instrument gegen die Opposition?

Maaßen rechnet ab: „Es ist völlig klar, dass die leitenden Beamten des Verfassungsschutzes der politischen Linie des Innenministeriums folgen müssen.“ Er habe diese Linie im Hinblick auf die AfD nicht mittragen wollen und sei auch deshalb gegangen worden.

Tatsächlich sind die leitenden Mitarbeiter des Verfassungsschutzes politische Beamte. Sie können „jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden“, wie im Beamtenstatusgesetz Paragraf 30, Absatz 1 steht. Und: Sie müssen ihr Amt „in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung“ ausüben. Der Gesetzestext scheint eindeutig: Politisch unabhängig, wie Nancy Faeser in der Pressekonferenz am 2. Mai behauptet hat, ist der Verfassungsschutz nicht.

Was passiert, wenn ein leitender Beamte des Verfassungsschutzes tatsächlich unabhängig vom jeweilig zuständigen Innenministerium handelt, konnte vergangene Woche in Brandenburg beobachtet werden. Der dortige Präsident des Verfassungsschutzes, Jörg Müller, wurde dort kurzerhand in den Ruhestand versetzt.

Sein Vergehen: Er veröffentlichte, offenbar ohne vorherige Absprache mit der SPD-Innenministerin Katrin Lange, die Einordnung des brandenburgischen AfD-Landesverbandes als „gesichert rechtsextrem“ bereits Mitte April. Die Ministerin erfuhr erst Anfang Mai von dem Vorgang.

Aus Sicht von Hans-Georg Maaßen greifen Innenminister durchaus direkt in Arbeitsprozesse des Inlandsgeheimdienstes ein. Das wisse er aus seiner eigenen Erfahrung als Präsident des Verfassungsschutz von 2012 bis 2018. In den sogenannten Dienstagsrunden zwischen dem parteilosen Staatssekretär Hans-Georg Engelke aus dem Bundesinnenministerium und dem Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Sinan Selen müsste die Erstellung des AfD-Gutachtens eng mit dem Innenministerium koordiniert worden sein, mutmaßt Maaßen. Jeder einzelne Bearbeitungsstand werde in solchen Fällen abgenickt, „zur Kenntnis genommen“, wie es in Beamtendeutsch heißt, oder aber zur Nachbearbeitung „zurückverwiesen“.

Auf Nachfrage äußert sich das Innenministerium zu der Behauptung nicht. „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BMI zu dem Gutachten oder zur Hochstufung der AfD für die Dauer des Rechtsschutzverfahrens nicht öffentlich“, schreibt eine Sprecherin.

Damit der Verfassungsschutz nicht parteipolitisch instrumentalisiert wird, gibt es eigentlich das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr). Der Vorsitzende des Gremiums in der gerade zu Ende gegangenen 20. Wahlperiode, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, widerspricht im Gespräch mit The Pioneer der Darstellung von Maaßen: „Der Verfassungsschutz ist zwar eine nachgeordnete Behörde des Innenministeriums, aber auf der Arbeitsebene wird dort eigenständig und in einem klaren rechtlichen Rahmen gearbeitet.” Und weiter: „Alle relevanten Entscheidungen können von unabhängigen Gerichten überprüft werden.“

Das PKGr soll die Aktivität der Geheimdienste überwachen. Allerdings waren in dem Gremium in der letzten Legislaturperiode weder Mitglieder der AfD noch der Linkspartei vertreten.

Dem PKGr steht zudem – bisher gab es nur 1998 für einige Wochen eine sehr kurze Ausnahme – immer ein Abgeordneter einer Regierungspartei vor. Das entspreche einer ungeschriebenen Regel des Gremiums, wie wir aus Parlamentskreisen erfahren. Ein mit dem PKGr vertrauter Parlamentarier beschreibt das Gremium im Gespräch mit The Pioneer als „strukturell regierungsnah“.

Die Rolle des Innenministeriums

Sie habe erst wenige Tage zuvor von der Beurteilung des Verfassungsschutz erfahren, lässt Nancy Faeser die anwesenden Journalisten über einen Sprecher in der Bundespressekonferenz wissen.

Der ehemalige BfV-Präsident Maaßen hält das für abwegig: „Die Beamten sammeln Erkenntnisse, aber die Bewertungen werden bei politischen brisanten Bestrebungen politisch mit dem Innenministerium abgestimmt.“

Im Fall der AfD ist das besonders brisant. Faeser, ebenso wie der neue Innenminister Alexander Dobrindt stehen in direkter parteipolitischer Konkurrenz zur AfD. Das Innenministerium kann den Verfassungsschutz nutzen, um der stärksten Oppositionspartei zu schaden.

Auch Faesers direkter Vorgänger, der CSU-Innenminister Horst Seehofer, hat davon offenbar Gebrauch gemacht, wie der Journalist Ronen Steinke in seinem Buch „Verfassungsschutz – wie der Geheimdienst Politik macht” dokumentiert. Damals, im Januar 2021 ging es um das erste AfD-Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei als rechtsextremer Verdachtsfall.

Auch Seehofer hatte immer betont, er wolle die Entscheidung, ob die AfD geheimdienstlich zu beobachten sei, ganz allein seinen Fachleuten überlassen. Der Welt am Sonntag sagte Seehofer: Er werde strikt nach Recht und Gesetz vorgehen, das sei „keine politische Entscheidung, sondern eine der Sicherheitsbehörden“.

Immerhin hat Seehofer die AfD in Wahlkämpfen zuvor als politischen Hauptkonkurrenten bezeichnet. Die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes betrachteten deshalb die Freigabe ihres 800 Seiten starken Gutachtens durch ihren Minister als eine reine Formsache, schreibt Steinke.

Und weiter: Der Verfassungsschutz habe sogar schon im Berliner Regierungsviertel eine Bühne für die große Pressekonferenz reserviert, um diese Entscheidung der Öffentlichkeit zu präsentieren. Sie war für den 28. Januar geplant, den Tag nach dem Holocaust-Gedenktag. Aber Horst Seehofer, das zeigen interne Protokolle der Besprechung von Seehofer und den Verfassungsschützern vom 19. Januar 2021, stoppte sie. Der Nachrichtendienst musste nachjustieren.

Es ging um Slogans wie „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“. Sätze also aus dem Repertoire der AfD, die aber auch Seehofer und seiner CSU nicht fremd waren. Den Satz „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ hatte Seehofer selbst am 16. März 2018 in der Bild gesagt und damit eine breite Diskussion ausgelöst. Ähnlich hatten sich damals auch andere CSU-Spitzenpolitiker geäußert: Alexander Dobrindt, der neue Innenminister.

Blackbox Alternative für Deutschland

Unklar sei bisher, ob das neue Gutachten des Verfassungsschutz qualitativ neue Belege anführe, so Boehme-Neßler. Die bisher vorgelegten Beweise für eine mögliche Verfassungsfeindlichkeit der AfD reichten jedenfalls nicht aus, sagt der Verfassungsrechtler. In Hintergrundgesprächen mit Journalisten gibt der Inlandsgeheimdienst an, dass noch mehr Material gegen die AfD vorliegen würde, wie wir hören. Einige geheime Informationen seien nicht für das Gutachten verwendet worden, heißt es. Unabhängig überprüfen lässt sich diese Behauptung nicht.

Andererseits hat sich auch ein Vorwurf gegen die AfD nicht weiter erhärtet. Im ersten AfD-Gutachten hatte der Verfassungsschutz noch behauptet, die AfD richte sich auch gegen den Rechtsstaat. Bei der gerichtlichen Überprüfung ging das Oberverwaltungsgericht Münster auf diesen Punkt nicht ein.

Verfassungsrechtler Boehme-Neßler wertet das als Indiz, dass nicht genügend Anhaltspunkte für einen Verdacht vorgetragen wurden. Auch in der Berichterstattung über das neue Gutachten findet der Vorwurf aus dem ersten AfD-Gutachten bisher keine Erwähnung. Womöglich spricht das dafür, dass der Verfassungsschutz selbst im neuen Gutachten von diesem Vorwurf abgerückt ist.

Boehme-Neßler verweist zudem darauf, dass die bisher aus dem Gutachten öffentlich bekannten Aussagen von AfD-Politikern noch kein ausreichender Beleg für eine vom Verfassungsschutz behauptete Verfassungsfeindlichkeit der Gesamtpartei seien. Wichtig sei auch, wer etwas sage. Wenn ein unbedeutender Provinzpolitiker sich äußere, könne das nicht der Gesamtpartei zugerechnet werden. Relevant sei in erster Linie, was im Machtzentrum der Partei gedacht und gesagt werde.

Das werfe ein grundsätzliches Problem auf: Der Verfassungsschutz legt einen eigenen Maßstab an. Ihm geht es nicht darum, ob die Äußerungen strafbar sind, sondern darum, ob sie eine Gesinnung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung erkennen lassen. Der Inlandsgeheimdienst ist strenger als das Grundgesetz: Er spioniert auch gegen politische Strömungen, die sich völlig gewaltfrei und im Rahmen des Grundgesetzes betätigen.

Mathias Brodkorb plädiert auch deshalb für ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. „Dann wäre klar, was wirklich verfassungsfeindlich ist und was eine unzulässige Interpretation des Verfassungsschutzes ist“, sagt er.

Sollte die AfD bei einem solchen Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht allerdings erfolgreich sein, droht dem Verfassungsschutz ebenso wie den zentralen politischen Akteuren ein massives Glaubwürdigkeitsproblem, warnt Boehme-Neßler. „Die pauschale Diffamierung der AfD als Nazi-Partei und ihre Bekämpfung mit den Mitteln der Nachrichtendienste würde dann zum Boomerang werden“, so auch Brodkorb.

Fazit: Ein Verbotsverfahren gegen die AfD birgt erhebliche Risiken – nicht nur für die Partei selbst, sondern auch für jene politischen Akteure, die in den vergangenen Jahren Regierungsverantwortung trugen. Einziger Vorteil: Es würde Klarheit bringen. Meinungen würden durch Fakten ersetzt.

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