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21 Mai 2022
Urteil zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Bundesverfassungsgericht: Postfaktischer Wegbereiter des paternalistischen Staates (Cicero+)
VON JESSICA HAMED am 21. Mai 2022 (Fachanwältin für Strafrecht und Dozentin an der Hochschule Mainz.)
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist eigentlich rasch kommentiert:
Zugespitzt würde ein Zitat des seit Wochen viel gefragten ehemaligen
Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Immunologie Andreas Radbruch
vom 3. April 2022 genügen, um die ins Auge springende Unrichtigkeit des
Karlsruher Beschlusses aufzuzeigen: „Wichtig vielleicht noch einmal zu
betonen: Auf die Wissenschaft kann sich eine Entscheidung zu irgendeiner
Impfpflicht nicht berufen!“
Kein relevanter Fremdschutz
Die Covid-Impfungen vermitteln keinen relevanten Fremdschutz, weshalb eine partielle Impfpflicht zum Schutze vulnerabler Menschen bereits Zweifel an der Geeignetheit
und an der Erforderlichkeit hervorruft. Warum sollten „fehleranfällige“
(Rn. 193 des Beschlusses) Corona-Tests schlechter sein als mangels
sterilisierender Immunität ebenfalls „fehleranfällige“ Impfungen?
Jedenfalls aber wird hierdurch die Angemessenheit des tiefgreifendsten
Grundrechtseingriffs in der Coronapolitik offensichtlich in Frage
gestellt.
In der Gesellschaft und offenbar auch beim höchsten Gericht
Deutschlands hält sich jedoch der Aberglaube an einen Fremdschutz derart
hartnäckig, dass so manche religiöse Institution – letztlich die
PR-Profis schlechthin für die Verbreitung evidenzfreier Narrative – vor
Neid erblassen müsste. Weder Bildung noch Intellekt helfen bei tief
verinnerlichten Glaubenssätzen. Gleichwohl, in aller Deutlichkeit mit
den Worten des renommierten Virologen Hendrik Streeck:
Impf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Die Karlsruher Entscheidung zur Impfpflicht ist offensichtlich rechtsfehlerhaft (TE)
Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist im Rahmen der herkömmlich geltenden Grundrechtsdogmatik kaum mehr nachzuvollziehen und offensichtlich rechtsfehlerhaft.
Von Dr.Ulrich Vosgerau, Privatdozent für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie Rechtsphilosophie an der Universität Köln.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur angeblichen
verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der einrichtungsbezogenen
Impfpflicht (Beschl. v. 27. April 2022, 1 BvR 2649/21) war – leider –
vorhersehbar. Denn das Gericht hatte sich schon im zugehörigen
einstweiligen Anordnungsverfahren (Beschl. v. 10. Februar 2022, gleiches
Az.) darauf festgelegt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht „begegne
keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“. Denn nicht nur
sei die „Impfung“ nach Ansicht der seitens des Gericht angehörten
Experten – es sind im wesentlichen dieselben, auf deren Rat sich auch
schon Bundesregierung und Gesetzgeber bei der Einführung der
einrichtungsbezogenen Impfpflicht stützten – effektiv und
nebenwirkungsarm, sondern eigentlich bestehe auch gar keine Impfpflicht,
da es zum Beispiel betroffenen Ärzten ja freistehe, ihren Beruf für die
nächsten Jahre aufzugeben. Letztere Wendung bereits aus der
Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren (Rn. 21) hatte selbst
bei impffrommen Verfassungsrechtlern ein gewisses Entsetzen ausgelöst.
Auch die so pauschale wie fadenscheinige Nichtannahme praktisch aller
übrigen Verfassungsbeschwerden gegen die einrichtungsbezogene
Impfpflicht als „bereits unzulässig“ hatten selbst gewogene Beobachter
des Bundesverfassungsgerichts kritisiert.
20 Mai 2022
Business Class: Die wahren Kosten der Russland-Sanktionen
19 Mai 2022
Reaktionen auf den Ukraine-Krieg - Realitätsverweigerung einer verträumten Generation (Cicero+)
Die Neigung zu einem überspannten Moralismus, die sich in den letzten Jahren in Deutschland als politische Leitkultur etabliert hat, erzeugt mit größter Monotonie immer wieder dieselben Reflexe. Ob Refugees-Welcome-Euphorie, Greta-Begeisterung oder Covid-Rigorismus, ob Diversity-Wahn oder Identitätseifer – die öffentliche Meinung wird dominiert von Komplexitätsverweigerung, messianischem Schwarzweißdenken, kleingeistiger Gesinnungsethik und der Unfähigkeit, ja dem Unwillen zu pragmatischen Lösungen mit Vernunft und Augenmaß. Und auch die Argumente gleichen sich ein ums andere Mal. Stets geht es um Humanität, um Demokratie und – natürlich, ganz wichtig – „unsere“ Werte.
17 Mai 2022
Wahlbeteiligung berücksichtigt - Das „ehrliche“ Wahlergebnis der Landtagswahl in NRW
Das „ehrliche“ Wahlergebnis der Landtagswahl in NRW (WELT)
Stand: 16.05.2022
Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen sank die Wahlbeteiligung deutlich. Rechnet man das Wahlergebnis auf die Zahl aller wahlberechtigten Bürger im größten Bundesland Deutschlands um, wäre die fiktive Partei der Nichtwähler deutlich stärkste Kraft.
Die Wahlbeteiligung sank auf 56,0 Prozent – ein Minus von 9,2 Prozentpunkten nach den 65,2 Prozent Wahlbeteiligung bei der letzten Landtagswahl vor fünf Jahren
Die Wahlergebnisse der Parteien beziehen sich jedoch jeweils nur auf die abgegebenen Stimmen – und lassen damit die Nichtwähler unberücksichtigt. Wenn man die Stimmenanteile der Parteien anhand der Zahl aller in Nordrhein-Westfalen wahlberechtigten Bürger (rund 13 Millionen) errechnet, verändert sich das Wahlergebnis.
Auf Basis des vorläufigen amtlichen Endergebnisses liegen die Nichtwähler mit 44,5 Prozent beim „ehrlichen“ Wahlergebnis deutlich vor der CDU mit 20,0 Prozent, die nicht einmal halb so groß ist. Es folgen die SPD mit 15,0 Prozent vor den Grünen mit 10,2 Prozent.
Die FDP und die AfD würden mit jeweils 3,1 Prozent den Einzug in den Düsseldorfer Landtag deutlich verpassen, die Linke mit 1,2 Prozent sowieso. Die sonstigen Parteien kämen zusammen nur noch auf 3,4 Prozent.<
Zwar bleibt die Reihenfolge der Parteien unverändert – nicht hingegen die Platzierung. Sie rutschen alle einen Rang nach hinten. Denn stärkste Partei ist jetzt nicht mehr die CDU, sondern die fiktive Partei der Nichtwähler.
16 Mai 2022
Vom Prepper zum klugen Verbraucher? Innenministerin fordert auf, Notvorräte anzulegen
Natürlich war schon immer jeder klug beraten, sich rechtzeitig mit reichlich Vorräten einzudecken, um für das Eintreten dramatischer Entwicklungen gewappnet zu sein. Denn dann steht die Versorgung der Bevölkerung auf tönernen Füßen und kann nicht mehr garantiert werden. Das Leben und unsere Gesellschaft werden nie frei von Katastrophenrisiken sein können. Unsere Eltern und Großeltern haben es uns vorgemacht. Sie waren größtenteils Selbstversorger und hatten die Keller und Kammern voller Vorräte.
Der Ukraine-Krieg führt uns vor Augen, wie sehr sich Deutschland betreffs der Erdgas- und Energieversorgung in eine schwierige politische und ökonomische Abhängigkeit selbst hineinmanövriert hat. Drohte bereits vor dem Ukrainekonflikt eine Überlastung des Stromnetzes, ist in der gegenwärtigen Lage erst recht Gefahr im Verzug. Da die Rufe nach einem direkten Eingreifen der Nato immer lauter werden, können wir alle sehr viel schneller mit Stromausfällen und Versorgungsengpässen betroffen werden, als wir uns das vielleicht vorstellen möchten.
Während das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bisher Ratschläge für das Verhalten in Katastrophenfällen herausgab, die auf das Überbrücken von Engpässen für ein paar Tage wie Überschwemmungen, Erdbeben, Ausfall der Strom- und Wasserversorgung hinausliefen, so lesen sich die Vorschläge der Innenministerin wie auf die Vorbereitung von anfangs begrenzten Konflikten, die aus dem Ruder laufen und größere Unruhen auslösen könnten. Wer die nachfolgende Empfehlungen liest, muss ernsthaft davon ausgehen, dass die Innenministerin einen Atomschlag nicht ausschließt:
Was Sie in einer solchen Extremsituation brauchen und wie Sie sich richtig verhalten
Bankschalter sind dann geschlossen, Geldautomaten gesperrt, Handynetze sind zusammengebrochen. Die Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr sind über Notruf nicht erreichbar, das Internet funktioniert nicht. Die Kliniken haben Notstromaggregate für maximal 14 Tage. Danach werden Intensivpatienten von den angeschlossenen Computern abgeschaltet. Überleben wird dann zur Glückssache. Die Supermärkte sind leer gekauft oder geplündert.
Diese Dinge sollten Sie für den Fall der Fälle bereithalten:
15 Mai 2022
Die FOCUS-Kolumne von Jan Fleischhauer - Chinas großer Selbstbetrug: Jetzt ist alles aufgeflogen
Die FOCUS-Kolumne von Jan Fleischhauer
Chinas großer Selbstbetrug: Jetzt ist alles aufgeflogen
Sonntag, 15.05.2022
Ich war auch einmal in China. Ich war bei einem Staatsbesuch dort, als Mitglied der journalistischen Entourage des Bundespräsidenten.
Touristisch gesehen lässt sich nichts aussetzen. Das Land hat atemberaubende Landschaften zu bieten. Die Verbotene Stadt gehört zu den architektonischen Wunderwerken, die man gesehen haben muss. Shanghai ist eine Megalopolis, die so schnell ihr Gesicht ändert, dass alle sechs Monate der Stadtplan überholt ist.
Ich bin überzeugt, es gibt auch ganz reizende, bescheidene Chinesen
In Peking waren wir zu einem Staatsbankett eingeladen. Wir saßen an 12er-Tischen. Mein Sitznachbar zur Rechten war irgendein hohes Tier im Staatsapparat, mein Nachbar zur Linken machte was mit Finanzen.
Wenn Sie jemals eine Einladung zu einem Staatsdinner erhalten sollten, überlegen Sie es sich gut, ob Sie teilnehmen wollen. Es ist in der Regel eine sterbenslangweilige Veranstaltung. Das lässt man sich natürlich nicht anmerken. Schließlich ist man ja nicht als Privatperson eingeladen, sondern als Vertreter seines Landes. Also versucht man, einen guten Eindruck zu hinterlassen.
Ich bemühte mich auf Englisch, ein Gespräch ins Laufen zu bringen. Aber da war ich erkennbar an die Falschen geraten. Der Chinese zu meiner Rechten tippte die ganze Zeit ungerührt in sein Handy, ohne mich auch nur eines Blickes zu würdigen. Der Nachbar zur Linken drehte mir den Rücken zu und telefonierte ungezwungen, während er gleichzeitig seine Suppe schlürfte. Der einzige Trost war: Meinen Mitreisenden erging es nicht besser, wie mir ein Blick über die anderen Tische sagte.
anmerken. Schließlich ist man ja nicht als Privatperson eingeladen, sondern als Vertreter seines Landes. Also versucht man, einen guten Eindruck zu hinterlassen.
Ich bemühte mich auf Englisch, ein Gespräch ins Laufen zu bringen. Aber da war ich erkennbar an die Falschen geraten. Der Chinese zu meiner Rechten tippte die ganze Zeit ungerührt in sein Handy, ohne mich auch nur eines Blickes zu würdigen. Der Nachbar zur Linken drehte mir den Rücken zu und telefonierte ungezwungen, während er gleichzeitig seine Suppe schlürfte. Der einzige Trost war: Meinen Mitreisenden erging es nicht besser, wie mir ein Blick über die anderen Tische sagte.
anmerken. Schließlich ist man ja nicht als Privatperson eingeladen, sondern als Vertreter seines Landes. Also versucht man, einen guten Eindruck zu hinterlassen.
Ich bemühte mich auf Englisch, ein Gespräch ins Laufen zu bringen. Aber da war ich erkennbar an die Falschen geraten. Der Chinese zu meiner Rechten tippte die ganze Zeit ungerührt in sein Handy, ohne mich auch nur eines Blickes zu würdigen. Der Nachbar zur Linken drehte mir den Rücken zu und telefonierte ungezwungen, während er gleichzeitig seine Suppe schlürfte. Der einzige Trost war: Meinen Mitreisenden erging es nicht besser, wie mir ein Blick über die anderen Tische sagte.






