21 Mai 2022

Urteil zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Bundesverfassungsgericht: Postfaktischer Wegbereiter des paternalistischen Staates (Cicero+)

Urteil zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Bundesverfassungsgericht: Postfaktischer Wegbereiter des paternalistischen Staates (Cicero+)

Mit der Entscheidung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht rechtens sei, hat das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Mal gezeigt, dass die Bürger von ihm keinen Schutz vor einem übergriffigen Staat erwarten dürfen. Der Erste Senat hat sämtliche Argumente, die gegen eine solche Impfpflicht sprechen - fehlender Fremdschutz, Impfnebenwirkungen, niedrige Infektionszahlen - konsequent ignoriert. Betroffene sollten erwägen, das Bundesverfassungsgericht nicht mehr in Sachen Corona anzurufen.

VON JESSICA HAMED am 21. Mai 2022 (Fachanwältin für Strafrecht und Dozentin an der Hochschule Mainz.)

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist eigentlich rasch kommentiert: Zugespitzt würde ein Zitat des seit Wochen viel gefragten ehemaligen Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Immunologie Andreas Radbruch vom 3. April 2022 genügen, um die ins Auge springende Unrichtigkeit des Karlsruher Beschlusses aufzuzeigen: „Wichtig vielleicht noch einmal zu betonen: Auf die Wissenschaft kann sich eine Entscheidung zu irgendeiner Impfpflicht nicht berufen!“  
Kein relevanter Fremdschutz

Die Covid-Impfungen vermitteln keinen relevanten Fremdschutz, weshalb eine partielle Impfpflicht zum Schutze vulnerabler Menschen bereits Zweifel an der Geeignetheit und an der Erforderlichkeit hervorruft. Warum sollten „fehleranfällige“ (Rn. 193 des Beschlusses) Corona-Tests schlechter sein als mangels sterilisierender Immunität ebenfalls „fehleranfällige“ Impfungen? Jedenfalls aber wird hierdurch die Angemessenheit des tiefgreifendsten Grundrechtseingriffs in der Coronapolitik offensichtlich in Frage gestellt.

In der Gesellschaft und offenbar auch beim höchsten Gericht Deutschlands hält sich jedoch der Aberglaube an einen Fremdschutz derart hartnäckig, dass so manche religiöse Institution – letztlich die PR-Profis schlechthin für die Verbreitung evidenzfreier Narrative – vor Neid erblassen müsste. Weder Bildung noch Intellekt helfen bei tief verinnerlichten Glaubenssätzen. Gleichwohl, in aller Deutlichkeit mit den Worten des renommierten Virologen Hendrik Streeck:   

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