Aber wie soll das verhindert werden? Die Wahl findet ja geheim statt! Ganz einfach. Die CDU-Fraktionsführung kam auf die glorreiche Idee, dass kein Abgeordneter der Wahl beiwohnen solle oder dürfe. Man schlüge dann zwei Fliegen mit einer Klappe, weil der Ministerpräsident im ersten Wahlgang mit der Mehrheit der gewählten, nicht der anwesenden Abgeordneten gewählt werden muss.
Die zwei Fliegen: Hielten sich alle CDU-Abgeordneten an diese Maßgabe, also den Fraktionszwang, würde Siegmund mutmaßlich keine Mehrheit erhalten. Und wenn sich einige Abgeordnete diesem Oktroi verweigerten, hätte man im Falle der Wahl Siegmunds die Schuldigen trotz geheimer Wahl mutmaßlich auf frischer Tat ertappt. Ungefähr das müssen sich die konservativen Meisterstrategen wohl gedacht haben, als sie diesen Plan entwickelten. Es roch für sie nach einer Win-win-Situation.
Die Meisterstrategen von Magdeburg
Gestern erklärte selbst Sepp Müller, der neuer Vorsitzender der örtlichen CDU werden will, um den konservativen Karren in Sachsen-Anhalt wieder aus dem Dreck zu ziehen: „Ich unterstütze diesen Vorschlag ausdrücklich.“ Natürlich achte er zugleich die Rechte eines jeden frei gewählten Abgeordneten, in geheimer Wahl entscheiden zu dürfen, was immer er will. Aber: „An unserer klaren Haltung gegenüber der AfD ändert sich dadurch nichts.“ Heißt also: Wenn es gegen die AfD geht, kann man schon mal verfassungsmäßig verbürgte Rechte von Abgeordneten mit Füßen treten und dadurch möglicherweise sogar eine Straftat begehen.
Was die Meisterstrategen aus Magdeburg ersonnen haben, könnte nämlich tatsächlich strafbar sein. Im Strafgesetzbuch gibt es immerhin den Paragrafen 106: „Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans“. In schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen „von einem Jahr bis zu zehn Jahren“. Unter anderem dann, wenn ein Abgeordneter „mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel“ genötigt wird, „seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben“. Bereits der Versuch ist strafbar. Ich bin zwar kein Jurist: Aber ganz Magdeburg riecht dieser Tage nach dem Versuch, eine Straftat zu begehen.
Aber ich will mich lieber auf die moralischen Aspekte konzentrieren, eben weil ich kein Jurist bin. Ist es unbotmäßig und kritikwürdig, einen Abgeordneten an seinem Recht hindern zu wollen, bei Wahlen geheim abzustimmen? Wenn Sie mich fragen: Dass Abgeordnete überhaupt geheim abstimmen dürfen, ist im Grunde ein moralischer Skandal. Und dennoch scheint dieses skandalöse Recht bitter nötig. Das zeigen dieser Tage ausgerechnet die Meisterstrategen von Magdeburg.
Volkssouveränität, Transparenz und Machtkontrolle
Das verfassungsmäßige Recht eines jeden Bürgers, bei Wahlen geheim seine Stimme abgeben zu dürfen, ist moralisch sehr viel leichter zu rechtfertigen als dasselbe Recht der Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandats. Bei den Bürgern geht es darum, ihre Entscheidungsfreiheit zu sichern und ein unverfälschtes Wahlergebnis zu garantieren. Aber Abgeordnete sind eben keine normalen Bürger. Sie lassen sich vom Souverän wählen, um ihn zu vertreten. Sie sind keine Fürsten, sondern bloß Statthalter. Und selbstverständlich haben die Bürger, die eigentlichen Inhaber der politischen Macht also, jederzeit das Recht, zu erfahren, wie ihre Repräsentanten abgestimmt oder gewählt haben und warum. Die Möglichkeit der geheimen Wahl bei Abgeordneten durchbricht die Ideen von Volkssouveränität, Transparenz und Machtkontrolle. Aber warum sieht die Verfassung sie dennoch vor? Aus Gründen blanker Not.
Dürften Abgeordnete den Ministerpräsidenten oder den Bundeskanzler nicht geheim wählen, passierte genau das, was sich nun in Magdeburg durch die Hintertür abzuspielen droht: die Nötigung von Repräsentanten und die Verfälschung des „Volkswillens“. Insofern muss man den Meisterstrategen aus Magdeburg direkt dankbar sein. Sie bieten damit immerhin die Gelegenheit, zu erklären und zu verstehen, warum unsere Verfassungen genau so gebaut sind, wie sie gebaut sind. Schon die Mütter und Väter des Grundgesetzes rechneten mit Magdeburgern und wollten das Land vor ihnen bewahren.
Ich kann mir recht plastisch vorstellen, was sich in den letzten Tagen in der CDU Sachsen-Anhalts abgespielt haben dürfte. Alle hatten sich offiziell per Handschlag versprochen, sich beim Wahlgang des Landtagspräsidenten zu enthalten. Allerdings dürften etwa zwei Drittel der CDU-Landtagsfraktion einander schlicht belogen haben. Die geheime Wahl macht es möglich, und Rausch kam so mit vier Stimmen über den Durst ins Amt.
Dann gab es Mecker nicht nur von Friedrich Merz. Also suchte die örtliche CDU-Fraktionsführung nach einem Kniff, die Lügner von Magdeburg zu überführen oder zumindest bei der Wahl Siegmunds unschädlich zu machen. Und so dürfte die Idee geboren worden sein, per Fraktionszwang die Teilnahme an einer geheimen Wahl zu unterbinden.
Wahrscheinlich kam auf diese Idee, aber das ist reine Spekulation, ein junger Jurist, ein Mitarbeiter der CDU-Landtagsfraktion. Er suchte eine Lösung für die Probleme seiner Vorgesetzten. Und als er sie gefunden zu haben glaubte, klatschten alle vor Freude wie die Eidervögel in die Hände. Man hätte allerdings zuvor noch einmal ins Strafgesetzbuch blicken und gründlich nachdenken sollen.
Ein Knieschuss also
Denn die Frage ist ja: Welcher Wähler wird ein solches Verhalten denn ebenfalls gutheißen? Sicherlich ein gehöriger Anteil von linken, grünen und sozialdemokratischen Wählern. Aber genau das nutzt der CDU ja herzlich wenig. Bei Wählern der AfD hingegen wird es eher das Gegenteil ausgelöst haben. Noch ein Baustein also, damit sie die CDU nicht zurückgewinnen kann. Und dann bliebe noch der letzte Rest an treuen Konservativen in Sachsen-Anhalt, etwa 18 Prozent der Wähler. Glauben die Strategen von Magdeburg ernsthaft, die eigene konservative, rechtsstaatliche Wählerschaft mit solchen Tricks bei der Stange halten zu können?
Sepp Müller, der die CDU Sachsen-Anhalts künftig anführen will, hat unterdessen schon wieder die Kehrtwende verkündet. Das hat mit Bodo Ramelow zu tun, dem ehemaligen linken Ministerpräsidenten von Thüringen. Der erlaubte sich, ebenfalls gestern, folgenden Hinweis: Wenn die CDU der Wahl fernbliebe, zählten deren Stimmen auch nicht. Dann könnte die AfD in Sachsen-Anhalt ihren Ministerpräsidenten Siegmund sogar ganz allein ins Amt bringen. Ein Knieschuss also.
Korrekt ist Ramelows Argumentation aber erst für den dritten Wahlgang und nicht für den ersten und auch nicht für den zweiten. Für den dritten kündigte Müller inzwischen an: „Auch wir werden wieder reinkommen. Um dann auch im dritten Wahlgang NICHT Herrn Siegmund zu wählen.“ Da kann man nur sagen: Glückauf! Hat ja bei der Wahl von Tobias Rausch (AfD) zum Landtagspräsidenten schon mal so richtig gut geklappt. Die mögliche erneute Blamage der CDU Sachsen-Anhalts bei der Ministerpräsidentenwahl dürfte damit bloß aufgeschoben, aber längst nicht aufgehoben sein.
Wie überforderte Praktikanten
Retten kann die CDU jetzt eigentlich nur noch Ulrich Siegmund. Der hatte angekündigt, bei der Wahl zum Ministerpräsidenten nur im ersten Wahlgang anzutreten. Es würde mich allerdings nicht überraschen, wenn er demnächst an die Öffentlichkeit träte und ungefähr sagte: „Diese Zusage habe ich natürlich nur in der Überzeugung gemacht, dass die CDU-Führung in Sachsen-Anhalt die Demokratie achtet und ihre Abgeordneten nicht mit einer möglicherweise strafbaren Handlung von der Ausübung ihrer verfassungsmäßig verbürgten Rechte abhalten will. Wenn es aber so ist, wie es bisher scheint, werde ich zur Rettung unserer Demokratie bis zum dritten Wahlgang kandidieren. Ich wollte das nicht, aber die CDU zwingt mich im Namen des Volkswillens dazu.“
Wenn das so käme und Siegmund auch noch mit geheimen Stimmen der CDU ins Amt gehievt würde, hätten die Konservativen nicht nur die Torte im Gesicht. Sie hätten sich außerdem noch vor den Augen der Öffentlichkeit vollständig politisch entmannt. Die Meisterstrategen von Magdeburg agieren dieser Tage wie überforderte Praktikanten.
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