28 Januar 2026

Sozialstaat und Arbeitsmarkt - Wir können uns Eure Lifestyle-Teilzeit nicht mehr leisten (Cicero)

Sozialstaat und Arbeitsmarkt

Wir können uns Eure Lifestyle-Teilzeit nicht mehr leisten (Ciceero)
Teilzeit aus Freizeitgründen, alimentiert durch den Staat: Dieses Modell rechnet sich für immer mehr Arbeitnehmer. Doch kann man einen Sozialstaat, der Work-Life-Balance subventioniert und dafür Leistung entwertet, wirklich als solidarisch bezeichnen?
VON MATHIAS BRODKORB am 25. Januar 2026 5 min
Wie das Magazin Stern berichtet, will die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU den „Rechtsanspruch auf Teilzeit abschaffen“. Aus den eigenen Reihen gab es dazu prompt Kritik. Dennis Radtke, der Vorsitzende des CDU-Sozialflügels, verteidigte die „Wahlfreiheit“ der Arbeitnehmer. Allerdings wird dadurch kein einziges der objektiv bestehenden Probleme gelöst. Bereits seit einigen Jahren weisen wissenschaftliche Institute darauf hin, dass das insgesamt geleistete Arbeitsvolumen in Deutschland im historischen Trend ansteigt. Im Jahr 2024 belief es sich auf etwa 55 Milliarden Zeitstunden. Im Jahr 2005 waren es nur 47 Milliarden.
Gleichzeitig allerdings nimmt die Teilzeitquote zu. Sie liegt heute bei ungefähr 40 Prozent. Als Folge hiervon sinken die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitnehmer. Im Jahr 2024 waren es rund 1.300 Stunden je Kopf. Zum Vergleich: In Frankreich waren es etwa 1.500 Stunden und in den USA fast 1.800 Stunden. Hinzu kommt ein weiteres Problem - und vor allem so erklärt sich die von der MIT angestoßene Debatte. 
Bei selben Stundenlohn
Irgendwer muss die Party bezahlen
Deutschland ächzt bereits seit Jahren unter einem Fachkräftemangel, der sich in den nächsten Jahren immer weiter vergrößern wird: weniger Arbeitsstunden je Arbeitnehmer bei gleichzeitigem Fachkräftemangel und größerem Finanzbedarf durch historisch einmalige Verrentungen. Diese Rechnung kann auf Dauer nicht aufgehen. Irgendwer muss die Party auch bezahlen. Dabei will die MIT das Recht auf Teilzeit gar nicht „abschaffen“ oder „kippen“, wie es verschiedene Schlagzeilen dieser Tage nahelegen. Was sie tatsächlich abschaffen will, ist der „Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“.
Gemäß „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ entscheidet der Arbeitnehmer nämlich selbst, warum er in Teilzeit gehen will. Gesundheitliche Probleme, die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Familienangehörigen kommen als Gründe ebenso in Frage wie die eigene Work-Life-Balance. Nach einer wissenschaftlichen Studie entfallen auf dieses Motiv etwa 27 Prozent aller Teilzeitgründe. Blickt man ins Gesetz, muss der pauschale Vorstoß des MIT trotzdem Staunen machen. Ausdrücklich heißt es in Paragraf 8, der Arbeitgeber müsse dem Antrag auf Teilzeit nur stattgeben, „soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen“. Wenn die ganze Debatte keinen sadistischen, sondern wirtschaftspolitischen Motiven folgt, haben die Arbeitgeber – theoretisch – längst alle Hebel in der Hand, um ihre Interessen gegen den „Lifestyle“-Wahn zu verteidigen.
Mehr Geld in Teilzeit als in Vollzeit
Allerdings sind Gesetze das eine, ihre praktische Durchsetzbarkeit etwas ganz anderes. Nicht selten scheitern Unternehmen bei Auseinandersetzungen vor Gericht. Als Grund wird dafür geltend gemacht, der Nachweis über die betrieblichen Gründe sei nicht ausreichend geführt. Hier und nirgendwo sonst liegt der Hebel, um das eigentliche Problem aus der Welt zu schaffen. Die Entscheidungsrechte von Unternehmern über ihre betrieblichen Erfordernisse müssen deutlich gestärkt werden. An einer Stelle allerdings macht die MIT-Vorsitzende Gitta Connemann mit ihrem Vorstoß tatsächlich einen überzeugenden Punkt: Wer aus Freizeitgründen in Teilzeit geht, zahlt auch weniger in den Sozialstaat ein, erhält aber weiterhin dieselben und mitunter sogar zusätzliche staatliche Leistungen.

Das betrifft die Krankenversicherung ebenso wie ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt. Tatsächlich ist folgender Fall möglich: Ein Arbeitnehmer reduziert seine Arbeitszeit so weit, dass er vom Staat zusätzlich Wohngeld erhält. Diese Aufstockung des Nettoeinkommens führt dann zu einem paradoxen Effekt. Je geleisteter Arbeitsstunde „verdient“ er dann deutlich mehr Geld, als wenn er Vollzeit arbeiten würde. Oder anders gesprochen: Dieser Arbeitnehmer macht sich ein besseres Leben auf Kosten aller. Mit einem solidarischen Sozialstaat hat das nichts zu tun und verweist auf eine grundsätzliche Fehlkonstruktion.

Der Fleißige ist der Dumme

Wissenschaftliche Studien belegen, dass es eine gerechtigkeitspolitische Todeszone für Normalverdiener gibt. Erzielen Eltern mit zwei Kindern ein gemeinsames Bruttoeinkommen von monatlich 3.000 Euro, führt das infolge zusätzlicher Sozialleistungen zu einem verfügbaren Einkommen von monatlich 4.308 Euro. Erhöhen sie ihr Bruttoeinkommen auf 5.000 Euro, sinkt (!) ihr verfügbares Einkommen sogar um vier Euro je Monat. Der Fleißige ist der Dumme. Bisher unternimmt es keine Partei dieses Landes, an diesem eigentlichen Missstand etwas zu ändern. Der Sozialstaat hat sich zu einem regelrecht sozialistischen, leistungsfeindlichen und dadurch auch ungerechten System entwickelt. Und alle staunen darüber, warum die Wirtschaft nicht mehr richtig läuft, wenn sich Anstrengung nicht mehr lohnt und Teilzeit sogar noch durch zusätzliche Leistungen auf Kosten aller belohnt wird.
Zumindest in Sachen Teilzeit ließe sich das Problem einfach lösen: Wer aus gesundheitlichen Gründen, zur Kinderbetreuung oder der Pflege von Familienangehörigen von seinem Recht auf Teilzeit Gebrauch macht, sollte unbehelligt bleiben. Aber wer das aus Gründen der „Work-Life-Balance“ tut, sollte die Konsequenzen seiner Entscheidung zu spüren bekommen und Verantwortung für sich selbst übernehmen. Das könnte heißen: Er müsste weiterhin seinen bisherigen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen und wäre von zusätzlichen Sozialleistungen wie Wohngeld ausgeschlossen. Das könnte bei gar nicht so wenigen zu einem Nachdenken über die eigene „Work-Life-Balance“ führen. Und in Wahrheit wäre diese Maßnahme sogar mit dem vereinbar, was der Vorsitzende des Sozialflügels der Union anmahnt: „Wahlfreiheit“. Der Vorschlag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion bleibt daher zwar weit hinter den eigentlichen Erfordernissen zurück. Aber er geht zumindest in die richtige Richtung. Also mehr davon bitte!

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