Sozialstaat und Arbeitsmarkt
Wir können uns Eure Lifestyle-Teilzeit nicht mehr leisten (Ciceero)
Teilzeit aus Freizeitgründen, alimentiert durch
den Staat: Dieses Modell rechnet sich für immer mehr Arbeitnehmer. Doch
kann man einen Sozialstaat, der Work-Life-Balance subventioniert und
dafür Leistung entwertet, wirklich als solidarisch bezeichnen?
VON MATHIAS BRODKORB am 25. Januar 2026 5 min
Wie das Magazin Stern berichtet, will die Mittelstands- und
Wirtschaftsunion (MIT) der CDU den „Rechtsanspruch auf Teilzeit
abschaffen“. Aus den eigenen Reihen gab es dazu prompt Kritik. Dennis
Radtke, der Vorsitzende des CDU-Sozialflügels, verteidigte die
„Wahlfreiheit“ der Arbeitnehmer. Allerdings wird dadurch kein einziges
der objektiv bestehenden Probleme gelöst. Bereits seit einigen Jahren
weisen wissenschaftliche Institute darauf hin, dass das insgesamt
geleistete Arbeitsvolumen in Deutschland im historischen Trend ansteigt.
Im Jahr 2024 belief es sich auf etwa 55 Milliarden Zeitstunden. Im Jahr
2005 waren es nur 47 Milliarden.
Gleichzeitig allerdings nimmt
die Teilzeitquote zu. Sie liegt heute bei ungefähr 40 Prozent. Als Folge
hiervon sinken die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitnehmer. Im Jahr
2024 waren es rund 1.300 Stunden je Kopf. Zum Vergleich: In Frankreich
waren es etwa 1.500 Stunden und in den USA fast 1.800 Stunden. Hinzu
kommt ein weiteres Problem - und vor allem so erklärt sich die von der
MIT angestoßene Debatte.
 |
| Bei selben Stundenlohn |
Irgendwer muss die Party bezahlen Deutschland
ächzt bereits seit Jahren unter einem Fachkräftemangel, der sich in den
nächsten Jahren immer weiter vergrößern wird: weniger Arbeitsstunden je
Arbeitnehmer bei gleichzeitigem Fachkräftemangel und größerem
Finanzbedarf durch historisch einmalige Verrentungen. Diese Rechnung
kann auf Dauer nicht aufgehen. Irgendwer muss die Party auch bezahlen.
Dabei will die MIT das Recht auf Teilzeit gar nicht „abschaffen“ oder
„kippen“, wie es verschiedene Schlagzeilen dieser Tage nahelegen. Was
sie tatsächlich abschaffen will, ist der „Rechtsanspruch auf
Lifestyle-Teilzeit“.
Gemäß „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ entscheidet der Arbeitnehmer
nämlich selbst, warum er in Teilzeit gehen will. Gesundheitliche
Probleme, die Betreuung von Kindern oder die Pflege von
Familienangehörigen kommen als Gründe ebenso in Frage wie die eigene
Work-Life-Balance. Nach einer wissenschaftlichen Studie entfallen auf
dieses Motiv etwa 27 Prozent aller Teilzeitgründe. Blickt man ins
Gesetz, muss der pauschale Vorstoß des MIT trotzdem Staunen machen.
Ausdrücklich heißt es in Paragraf 8, der Arbeitgeber müsse dem Antrag
auf Teilzeit nur stattgeben, „soweit betriebliche Gründe nicht
entgegenstehen“. Wenn die ganze Debatte keinen sadistischen, sondern
wirtschaftspolitischen Motiven folgt, haben die Arbeitgeber –
theoretisch – längst alle Hebel in der Hand, um ihre Interessen gegen
den „Lifestyle“-Wahn zu verteidigen.
Mehr Geld in Teilzeit als in Vollzeit Allerdings
sind Gesetze das eine, ihre praktische Durchsetzbarkeit etwas ganz
anderes. Nicht selten scheitern Unternehmen bei Auseinandersetzungen vor
Gericht. Als Grund wird dafür geltend gemacht, der Nachweis über die
betrieblichen Gründe sei nicht ausreichend geführt. Hier und nirgendwo
sonst liegt der Hebel, um das eigentliche Problem aus der Welt zu
schaffen. Die Entscheidungsrechte von Unternehmern über ihre
betrieblichen Erfordernisse müssen deutlich gestärkt werden. An einer
Stelle allerdings macht die MIT-Vorsitzende Gitta Connemann mit ihrem
Vorstoß tatsächlich einen überzeugenden Punkt: Wer aus Freizeitgründen
in Teilzeit geht, zahlt auch weniger in den Sozialstaat ein, erhält aber
weiterhin dieselben und mitunter sogar zusätzliche staatliche
Leistungen.
Das betrifft die Krankenversicherung ebenso wie ergänzende Hilfen zum
Lebensunterhalt. Tatsächlich ist folgender Fall möglich: Ein
Arbeitnehmer reduziert seine Arbeitszeit so weit, dass er vom Staat
zusätzlich Wohngeld erhält. Diese Aufstockung des Nettoeinkommens führt
dann zu einem paradoxen Effekt. Je geleisteter Arbeitsstunde „verdient“
er dann deutlich mehr Geld, als wenn er Vollzeit arbeiten würde. Oder
anders gesprochen: Dieser Arbeitnehmer macht sich ein besseres Leben auf
Kosten aller. Mit einem solidarischen Sozialstaat hat das nichts zu tun
und verweist auf eine grundsätzliche Fehlkonstruktion.
Der Fleißige ist der Dumme
Wissenschaftliche
Studien belegen, dass es eine gerechtigkeitspolitische Todeszone für
Normalverdiener gibt. Erzielen Eltern mit zwei Kindern ein gemeinsames
Bruttoeinkommen von monatlich 3.000 Euro, führt das infolge zusätzlicher
Sozialleistungen zu einem verfügbaren Einkommen von monatlich 4.308
Euro. Erhöhen sie ihr Bruttoeinkommen auf 5.000 Euro, sinkt (!) ihr
verfügbares Einkommen sogar um vier Euro je Monat. Der Fleißige ist der
Dumme. Bisher unternimmt es keine Partei dieses Landes, an diesem
eigentlichen Missstand etwas zu ändern. Der Sozialstaat hat sich zu
einem regelrecht sozialistischen, leistungsfeindlichen und dadurch auch
ungerechten System entwickelt. Und alle staunen darüber, warum die
Wirtschaft nicht mehr richtig läuft, wenn sich Anstrengung nicht mehr
lohnt und Teilzeit sogar noch durch zusätzliche Leistungen auf Kosten
aller belohnt wird.
Zumindest in Sachen Teilzeit ließe sich das Problem einfach lösen: Wer
aus gesundheitlichen Gründen, zur Kinderbetreuung oder der Pflege von
Familienangehörigen von seinem Recht auf Teilzeit Gebrauch macht, sollte
unbehelligt bleiben. Aber wer das aus Gründen der „Work-Life-Balance“
tut, sollte die Konsequenzen seiner Entscheidung zu spüren bekommen und
Verantwortung für sich selbst übernehmen. Das könnte heißen: Er müsste
weiterhin seinen bisherigen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung
bezahlen und wäre von zusätzlichen Sozialleistungen wie Wohngeld
ausgeschlossen. Das könnte bei gar nicht so wenigen zu einem Nachdenken
über die eigene „Work-Life-Balance“ führen. Und in Wahrheit wäre diese
Maßnahme sogar mit dem vereinbar, was der Vorsitzende des Sozialflügels
der Union anmahnt: „Wahlfreiheit“. Der Vorschlag der Mittelstands- und
Wirtschaftsunion bleibt daher zwar weit hinter den eigentlichen
Erfordernissen zurück. Aber er geht zumindest in die richtige Richtung.
Also mehr davon bitte!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen