VON BEN KRISCHKE am 22. Januar 2026, 6 min
„Was Sie jetzt gerade sagen ist im Grunde, wir müssen das regulieren,
wir müssten es notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten?“,
fragte kürzlich Markus Lanz seinen Studiogast Daniel Günther in einer
Sendung, die in die Annalen der Talk-Historie eingehen dürfte. Zuvor
hatte der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein einen längeren
Monolog gehalten und unter anderem „Nius und solche Portale“
als „Gegner“ und als „Feinde von Demokratie“ markiert. Auf eingangs
zitierte Nachfrage von Lanz antwortete Günther dann mit einem klaren
„Ja“.
Gaslighting wie aus dem Lehrbuch
In
halbwegs vernünftigen Zeiten hätte Daniel Günther am nächsten Tag
öffentlich um Entschuldigung gebeten, erklärt, sich unnötig in Rage
geredet zu haben, versichert, freie Medien nicht verbieten zu wollen –
und die Sache wäre erledigt gewesen. Doch weil wir leider nicht in
halbwegs vernünftigen Zeiten leben, Daniel Günther die vielleicht
schlechteste Pressestelle der Republik hat und es in Zeiten des linken
Konstruktivismus und der Blasenbildung nicht einmal mehr möglich
scheint, sich auf eine gemeinsame Realität zu einigen, wirkt Günthers
autoritärer Totalausfall immer noch nach.
Zunächst entpuppte sich Günthers sogenannte „Klarstellung“ als nur
noch mehr Geschwurbel über „Qualitätsstandards für Medien“, womit der
CDU-Politiker eindrücklich demonstrierte, dass er das Prinzip Pressefreiheit nicht verstanden hat.
Auf X und Co. hatten sich derweil bereits linke Kulturkämpfer,
opportunistische Parteifreunde und Medienmacher – denen die
Pressefreiheit scheißegal ist, solange es sie selbst nicht trifft –
angeschickt, Gaslighting wie aus dem Lehrbuch zu betreiben. Also
denjenigen, die Günther für seinen Auftritt kritisierten, wahlweise
einzureden, sie hätten sich verhört, oder die Aussagen nicht im
richtigen Kontext betrachtet. Wobei richtig hier selbstredend meint, in jenem Kontext, der zum gewünschten Narrativ vom harmlosen Günther und dem bösen Nius passt. Welcher Daniel Günther war bei Lanz? Was
wir rund um die Causa Daniel Günther erleben, ist also weniger
öffentliche Debatte als Orwell‘sche Seifenoper, die aktuell noch um ein
weiteres groteskes Kapitel erweitert wird. Hintergrund ist, dass der
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel im Auftrag von Nius juristisch
gegen Daniel Günther respektive gegen das Land Schleswig-Holstein
vorgeht. Grundlage ist das sogenannte Neutralitäts- und
Sachlichkeitsgebot, dem Günther als Ministerpräsident und damit als
Vertreter des Staates unterworfen ist. Wie die Welt berichtet,
heißt es in einer entsprechenden Abmahnung: „Die pauschale Diffamierung
eines Presseorgans als ‚unser Gegner‘ und ‚Feinde der Demokratie‘ sowie
‚vollkommen faktenfrei‘ (Günther über Nius-Artikel über ihn; Anm. d. Red.) überschreitet die Grenze zulässiger, sachbezogener Kritik weit.“
Eine Strategie von Günthers Anwälten scheint nun zu sein, die
Realität zum Hirngespinst und das Hirngespinst zur Realität zu erklären.
Also genau so auf Steinhöfels juristischen Angriff zu reagieren, wie
Daniel Günther auf Kritik an seinem Zensur-Plädoyer bei Lanz reagiert
hatte. Laut Steinhöfel haben Günthers Anwälte nun vor Gericht erwidert, dass sich Nius
„nicht darauf berufen [kann], dass Herr Günther in einem bestimmten
Kontext geltend gemacht habe, als Ministerpräsident anwesend zu sein“.
Dabei ist das, wie SPD-Politikern Bärbel Bas sagen würde, Bullshit.
Wortwörtlich sagte Günther in der Lanz-Sendung nämlich folgenden Satz:
„Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident
des Landes Schleswig-Holstein.“
Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?
Womit
sich in der Causa Daniel Günther jetzt weiterführende Fragen
aufdrängen: Für wie doof halten Daniel Günther und seine Anwälte die
Öffentlichkeit? Werden genannte Kulturkämpfer, Christdemokraten und
Medienmacher als nächstes versuchen, auch die Offensichtlichkeit zu
leugnen, dass Günther als Ministerpräsident bei Lanz war? Oder gelangt –
die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt – der eine oder andere
bisherige Günther-Fürsprecher jetzt sogar zu der Erkenntnis, dass der
CDU-Politiker nicht nur ein Problem mit der Pressefreiheit hat, sondern
womöglich auch mit der Wahrheit?
Daher die gute Nachricht zum Schluss: Sollte sich die Version der
Günther-Anwälte durchsetzen, der Ministerpräsident sei gar nicht als
Ministerpräsident in der Sendung gewesen, könnte Daniel Günther immer
noch als Privatmann belangt werden. Nicht für „Gegner“ und „Feinde von
Demokratie“, das wäre wohl von der Meinungsfreiheit gedeckt. Allerdings
sehr wohl wegen folgender Tatsachenbehauptung: „Also wenn ich mir Nius-Artikel
angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe, kann ich nur sagen, da
stimmt in der Regel nichts drin. Das ist einfach vollkommen faktenfrei,
was an der Stelle gemacht wird.“ Laut Anwalt Steinhöfel hat Günther bis
Freitag Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
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