18 Januar 2026

Der andere Blick - Ein Gesetz gegen politische Werbung – und gegen den Rechtsstaat (NZZ)

Der andere Blick
Ein Gesetz gegen politische Werbung – und gegen den Rechtsstaat (NZZ)
Mit einem neuen Transparenz-Gesetz droht jedem Besuch von der Polizei, der «politische Werbung» nicht korrekt auszeichnet. Hausdurchsuchungen sollen notfalls ohne richterlichen Beschluss möglich sein. Durchsetzen soll das die deutsche Bundesnetzagentur. Mit wehrhafter Demokratie hat das nichts zu tun.
Elke Bodderas, Berlin, 16.01.2026, 4 Min
Er sei der «Sheriff der Nation», hatte einmal der «Spiegel» über den Chef der deutschen Bundesnetzagentur Klaus Müller gespottet. Das war vor zwei Jahren. Jetzt scheint es ernst zu werden. Die Bundesregierung hat vor, Müller für einen robusten Einsatz zu bewaffnen, der tatsächlich an Wildwest erinnert. Kurz vor Weihnachten verabschiedete das Kabinett den Entwurf zu einem Gesetz, das als Fangschuss für die Meinungs- und Pressefreiheit gelten kann.
Dieses Gesetz soll Durchsuchungen von Social-Media-Konzernen und journalistischen Redaktionen erlauben, «bei Gefahr im Verzug auch ohne richterliche Anordnung», wie es im Entwurf heisst. Den Autoren von «Drucksache 766/25» ist völlig klar, was das bedeutet. Durch das Gesetz, so schreiben sie freimütig, werde «das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt». Das geplante «Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz», kurz PWTG, setzt in Deutschland eine EU-Verordnung um. Sie betrifft alle, die in digitalen Medien, in Zeitungen oder auf Social Media politische Werbung verbreiten. Sie sollen künftig offenlegen, wer sie unterstützt, seien es politische Parteien, Verbände, NGO oder Einzelpersonen.
Die Verordnung sieht vor, dass bei jeder politischen Werbung offenkundig sein muss, wer als Sponsor oder Financier beteiligt ist und um welche Beträge es sich handelt. Die EU erhofft sich davon, die Hintermänner politischer Influencer zu ermitteln, speziell «aussereuropäische Geldgeber». Kontrollieren sollen das die Bundesnetzagentur und ihr Präsident Klaus Müller. Die Behörde «steht gut im Stoff», wie es so schön heisst, ist sattelfest in ihrem Bereich, sie entscheidet schon jetzt mit ihren «Meldestellen», was als «Hass» und «Fake News» verfolgt werden darf.
Debattenkontrolle statt funktionierende InfrastrukturGegen Transparenz bei politischer Agitation ist nichts einzuwenden, gegen Hausdurchsuchungen, das Betreten von Redaktionen und Beschlagnahmungen ohne richterlichen Beschluss aber schon – und vor allem dann, wenn die Bundesnetzagentur in diesem Punkt aus eigener Ermächtigung anstelle von Polizei und Staatsanwaltschaft auftreten kann.

Die Bundesnetzagentur ging 1988 aus den Überbleibseln des Bundespostministeriums hervor. Sie ist nach eigener Darstellung für die «zentralen Lebensadern unseres Landes» verantwortlich – Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Genau deshalb wirft es grundlegende rechtsstaatliche Fragen auf, wenn dieser Infrastrukturaufsicht nun Aufgaben in der Regulierung politischer Kommunikation übertragen werden.
Für Eingriffe in Meinungs- und Pressefreiheit fehlt einer solchen Behörde offenkundig jede Zuständigkeit, erst recht, wenn sie an die Stelle von Polizei und Staatsanwaltschaft treten soll.
Spätestens mit der Berufung der Berliner NGO Hate Aid als offizieller «Meldestelle» im Juni 2025 hat die Bundesnetzagentur ihre Aufgaben weiter in ein Feld ausgedehnt, das klar politisch geprägt ist. Damit verschwimmen die Grenzen zwischen staatlicher Aufsicht, politischer Bewertung und zivilgesellschaftlichem Aktivismus.
Problematisch ist vor allem, dass der Staat hier Aufgaben der Bewertung politischer Kommunikation an eine Organisation delegiert, die selbst politisch positioniert ist. Die Gründerin der Organisation, Anna-Lena von Hodenberg, arbeitete zuvor für Campact, eine Kampagnenplattform, die sich nach eigener Darstellung «entschlossen für progressive Politik» einsetzt. Hinzu kommt, dass die Hate-Aid-Geschäftsführerin Josephine Ballon bis vor kurzem im Beirat jenes Aufsichtsgremiums der Bundesnetzagentur sass, das sich nun mit der Umsetzung des neuen «Transparenz»-Gesetzes befasst – und an dessen Ausarbeitung sie auf EU-Ebene selbst mitgewirkt hat.
Mehr als ein handwerklicher Schnitzer
Im Fall von Hausdurchsuchungen durch die Bundesnetzagentur lässt der Gesetzentwurf weit offen, was unter dem Vorbehalt «Gefahr im Verzug» zu verstehen ist. Das wäre in der Praxis wohl der Daumenpeilung einer fachlich unzuständigen Behörde anvertraut. Dass mit einer derart lax formulierten Anordnung das «Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung» übergangen werden soll, ist mehr als ein handwerklicher Schnitzer im geplanten Gesetz.
Auch was unter «politische Werbung» zu verstehen ist, lässt der deutsche Gesetzesentwurf offen. In der EU-Kommission hatten dazu beklemmend einfältige Vorstellungen die Runde gemacht. Der entsetzte Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hatte versucht, das Schlimmste zu verhindern. Laut Verlegerverband hatte die EU-Kommission lange Zeit Gefallen daran gefunden, «digitale redaktionelle Presseberichte mit wahlrelevanten Inhalten oder Wahlaufrufen für bestimmte Parteien oder Kandidaten als Wahlwerbung einzuordnen». Erst bei den Abschlussverhandlungen hatte der BDZV der EU-Kommission beibringen können, dass redaktionelle Inhalte «ungeachtet des Mediums, in dem sie geäussert werden» keine politische Werbung sind.
Das eigentliche Risiko dieses Gesetzentwurfs aus dem Haus des Digitalministers Karsten Wildberger (CDU) liegt nicht in zu viel Transparenz, sondern in zu wenig rechtsstaatlicher Zurückhaltung. Wenn Eingriffe in Meinungs- und Pressefreiheit ohne klare Zuständigkeit, ohne präzise Begriffe und ohne richterliche Kontrolle ermöglicht werden, ist das kein Fortschritt, sondern ein gefährlicher Präzedenzfall. Voraussichtlich Ende Januar wird der Bundesrat darüber entscheiden.








Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen