Krimineller Bosnier wartet seit 17 Jahren auf Abschiebung – und erhält 7300 Euro Stütze (Focus-Online)
Axel Spilcker, Samstag, 10.01.2026
Kleinkrimineller Bosnier mit 8 Kindern kassiert 7300 Euro Stütze
Aktuell erhalten in Köln sieben Familien mit je zehn Angehörigen ähnlich hohe Asylbewerberleistungen durch das Sozialamt, berichtet eine Sprecherin der Stadt Köln. Insgesamt summiere sich die staatliche Unterstützung für Asylbewerber in der hochverschuldeten Rheinmetropole pro Jahr auf 65,46 Millionen Euro. „Das Flüchtlingsaufnahmegesetz regelt die pauschalierte Landeszuweisung“, berichtet die Sprecherin. Wer kommt, könne nicht beeinflusst werden. In Nordrhein-Westfalen begleichen die Kommunen grundsätzlich alle Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), nachdem ihnen die Migranten vom Land zugewiesen wurden. Zum Stichtag 31. Dezember 2024, aktuellere Zahlen liegen nicht vor, bezogen in NRW 88.555 Personen derartige Leistungen. In der Statistik zu dem Gesetz werden die Ausgaben für das Jahr 2024 landesweit auf knapp 825 Millionen Euro beziffert.
Doch zurück zu dem abschiebepflichtigen Familienvater Marko M.. FOCUS online kennt seine Asylakte. Der Geburtsort Bihac im äußersten Nordwesten von Bosnien, ist ebenso notiert wie die Staatsangehörigkeit: „Bosnien und Herzegowina“. So steht es jedenfalls im Personalblatt von Marko M.. Doch zum Geburtsland des 41-jährigen abgelehnten Asylbewerbers heißt es dann im Behördenpapier „ungeklärt“.
Der Geburtsort ist bekannt, das Land aber nicht? Bürokratie-Irrsinn in deutschen Ausländerämtern, den kaum noch jemand versteht – Ausdruck einer Ratlosigkeit, die einem Abschiebesystem innewohnt, das seinen Namen nicht verdient. Der Fall des Marko M. zeigt, wie hilflos die Behörden agieren, wenn Schwächen des Systems Raum für Missbrauch lassen. Bei dem mehrfach vorbestraften Bosnier kommen gleich mehrere Dinge zusammen, die das Versagen der Behörden begründen.
In den Akten zu dem Fall Marko M. heißt es gleich dutzendfach, dass seine Duldung „wegen fehlender Reisedokumente“ immer wieder verlängert wurde. Die Frage, ob und warum die Ausländerbehörde seit 17 Jahren keine Ersatzpapiere aus Bosnien Herzegowina für Marko M. und seine Familie beschafft hat, ließ die Stadt erst einmal unbeantwortet. Aus Datenschutzgründen, behauptete die Sprecherin zunächst.
Mit Hinweis auf Auskunftspflichten hieß es dann auf eine erneute FOCUS-online-Anfrage, man habe tatsächlich kein derartiges Verfahren eingeleitet. Um Ersatzpapiere werde sich eben nur bemüht, „wenn davon auszugehen ist, dass eine Ausreiseverpflichtung auch durchgesetzt werden kann“, lautete die banale und nichtssagende Begründung.
Dies indes sei „ nicht der Fall, wenn dem Vollzug einer Rückführung ein oder mehrere Duldungsgründe entgegenstehen“. Welche dies genau sind, ließ man offen. Informierte Kreise hingegen lieferten Antworten: Aus der Asyl-Akte sei „bis auf die Aushändigung von Belehrungen“ nicht erkennbar, weshalb seitdem „kein Passersatzpapierverfahren mehr eingeleitet wurde“. Wohl „wegen der in der Folgezeit geborenen Kinder“ sei „keine Rückführung mehr betrieben“ worden, hieß es.
Am Heimatland des Marko M. jedenfalls kann es nicht gelegen haben. „Rückführungs-Maßnahmen nach Bosnien und Herzegowina verlaufen in der Regel reibungslos“, bestätigte eine Sprecherin des NRW-Flüchtlingsministeriums auf Anfrage.
2024 wurden 38 Personen dorthin zurückgeführt, so steht es in einer Statistik der Landesregierung. Und bis zum Stichtag 31. Oktober konnten demnach im vergangenen Jahr 47 Personen in das Balkanland abgeschoben werden. Lediglich eine einzige Rückführung scheiterte in beiden Jahren daran, dass kein gültiges Reisedokument vorlag.
Nach FOCUS-online-Recherchen ist M. seit 2010 bei der Justiz aktenkundig. Sein Strafregister weist etliche Verurteilungen auf. Die Palette reicht von mehreren Eigentumsdelikten bis hin zu schwerem Bandendiebstahl, Urkundenfälschungen, Leistungserschleichung sowie Betrügereien. Meist wurde der Bosnier zu Geldstrafen verurteilt, was ihn augenscheinlich kaum beeindruckte.
Aktuell hat die Staatsanwaltschaft den Migranten erneut wegen Betrugs beim Kölner Amtsgericht angeklagt. Vor einem Jahr soll er mit einem Komplizen in drei Fällen in Drogeriemärkten einen Schwindel mit Gutscheinkarten inszeniert haben. Der Prozess wurde ins neue Jahr verschoben.
Auf die Frage, ob die kriminellen Aktivitäten des Sozialhilfeempfängers bei der Kölner Ausländerbehörde bekannt sind, antwortet die Stadt zunächst lapidar, aus datenschutzrechtlichen Gründen sei es nicht möglich, Fragen zu einem konkreten Einzelfall zu beantworten. Auf erneute Anfrage mit dem Hinweis auf die gesetzlichen Auskunftspflichten indes wurde dann eingeräumt, dass in der Behörde bekannt sei, dass M. in der Vergangenheit mehrfach straffällig geworden ist.
Der CDU-Innenpolitiker im Landtag, Gregor Golland, reagiert fassungslos: „Offenbar fehlt hier der tatsächliche Wille der Stadtverwaltung Köln, einen Kriminellen und dessen Familie endlich nach Recht und Gesetz abzuschieben. Es ist dem anständigen Bürger und ehrlichen Steuerzahler nicht vermittelbar, wieso auch noch jedes Jahr fast 90.000 Euro an Sozialhilfe fließen.“ Auf diese Weise werde der Sozialstaat ohne Gegenleistung ausgeplündert. „Das muss sofort beendet werden“, fordert der Fraktionsvize. „Ich erwarte, dass die Abschiebung durch die Stadt Köln endlich konsequent durchgesetzt wird. Alles andere ist Wasser auf die Mühlen von radikalen Parteien.“
Harsche Kritik an formellen Hindernissen und zu laschen Abschiebepraktiken übt auch Bundespolizeichef Romann. So passiere es nach wie vor oft, dass Ausreisepflichtige am Abflugtag untertauchten oder kurzfristig Atteste vorlegten, die eine Rückführung verhinderten. „Das ist leider die Realität: Hinter jeder Zahl steckt ein Riesenaufwand. Und solange im Vorfeld so viele Maßnahmen storniert werden müssen, wird die Lücke zwischen den ausreisepflichtigen Personen und tatsächlich vollzogenen Ausreisen groß bleiben."
Zumal nach wie vor die rechtlichen Hürden hierzulande das Abschiebedesaster verschärfen und den Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Oft genug verzichten die Ausländerbehörden darauf, abschiebepflichtige Personen nach Hause zu schicken.

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