"Nazischlampe" nicht so schlimm wie "Märchenerzählerin". Politikerbeleidigungen -
„Märchenerzählerin“, „dummes Zeug“ – Mann muss nach E-Mail an Schwesig ins Gefängnis (WELT)
Weil er Manuela Schwesig unter anderem „Märchenerzählerin“ nannte und ihr vorwarf, den Menschen „dummes Zeug“ zu verkaufen, wurde ein Mann in
Niedersachsen zu einer Geldstrafe verurteilt. Als er nicht zahlte, kam
er 30 Tage in Ersatzhaft. (Anm.:Er hatte sich geweigert, 3.000 Euro Strafe zu zahlen und es versäumt, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen).
Oder, weil ein Mann aus Niedersachsen satirische Kritik an Annalena Baerbock äußerte, Baerbock sei „beim Trampolinspringen zu oft an die Zimmerdecke geknallt“ – soll der Rentner 800 Euro Strafe zahlen
Oder, weil ein Mann aus Niedersachsen satirische Kritik an Annalena Baerbock äußerte, Baerbock sei „beim Trampolinspringen zu oft an die Zimmerdecke geknallt“ – soll der Rentner 800 Euro Strafe zahlen
Wie ist es zu vermitteln, dass man Frau Weidel
„Nazischlampe“ nennen darf, aber bei Frau Schwesig für
„Märchenerzählerin“ in Ersatzhaft gehen muss? Hausdurchsuchungen und Geldstrafen im vierstelligen Bereich sind in
Deutschland mittlerweile Alltag, wenn es um die vermeintliche
Beleidigung eines Politikers geht.
Die ganze Entwicklung um
Bagatelldelikte ist bedenklich. Auch, weil es so
eklatante Diskrepanzen gibt.
Siehe auch: Hausdurchsuchungen und Richtervorbehalt
Siehe auch: Hausdurchsuchungen und Richtervorbehalt
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