27 Juni 2026

AfD-Gutachten - Die letzte Patrone einer Verbotspartei (WELT)

AfD-Gutachten
Die letzte Patrone einer Verbotspartei (WELT)
Das Gutachten einer NGO dient den Grünen als letztes Argument für ein AfD-Parteiverbot. Betrachtet man es genau, so könnte man manchmal auf den Gedanken kommen, es handle von den Grünen und nicht von der AfD.
Von Andreas Rosenfelder, Chefkommentator und Ressortleiter Meinungsfreiheit, 26.06.2026, 7 Min
Sollte es verboten werden, die Ansicht zu vertreten, dass es „nur zwei Geschlechter“ gibt? Sich für die „Lebensgemeinschaft der Ehe, natürlich bestehend aus Vater und Mutter“ auszusprechen? Vorzuschlagen, dass Schutzsuchende mit „Bett, Brot, Seife“ statt mit Geld versorgt werden? „Geschlechtsangleichende Operationen“ bei Minderjährigen als „verstümmelnde Kastrationen“ zu bezeichnen?
Es fällt schwer, sich Demokraten vorzustellen, die ein solches Verbot bejahen. Und zwar nicht obwohl, sondern gerade weil man zu all diesen Themen unterschiedliche Positionen einnehmen kann. Die Indizierung völlig alltäglicher Meinungen würde man eher Funktionären eines dystopischen Zensurregimes zutrauen. Und doch sollen die genannten Beispiele im neuen „AfD-Gutachten“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) als Belege für die Verfassungswidrigkeit der Partei dienen – und damit als Argumente für ein Verbot. Sofort nach dem Erscheinen des Gutachtens baten die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag und behaupteten mit den üblichen Phrasen der Selbstgerechtigkeit, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.
Dass eine den Grünen nahestehende NGO, die sich Gesellschaft für Freiheitsrechte nennt, ein Verbot der demokratischen Opposition fordert, erinnert tatsächlich an Neusprech-Euphemismen wie das „Ministerium für Liebe“ oder das „Ministerium für Wahrheit“ in Orwells „1984“. Die Spenden zur Finanzierung des Gutachtens wurden in Kooperation mit Partnerorganisationen wie Volksverpetzer oder Campact eingeworben, die sich auf linksaktivistische Kampagnen an der Grenze zur Propaganda spezialisiert haben.
Das private Gutachten soll jene Beweisführung nachliefern, an der die Lauschexperten vom Verfassungsschutz mit ihrem 1000-Seiten-AfD-Gutachten auf blamabelste Weise gescheitert sind. Deren wirre Zitatsammlung, die sogar Kritik an den Corona-Lockdowns oder an der Migrationspolitik als Beleg für eine verfassungsfeindliche Gesinnung einstufte, wurde im Februar 2026 vom Kölner Verwaltungsgericht gewogen und für zu leicht befunden.
Offenbar will die Gesellschaft für Freiheitsrechte dieses Desaster noch einmal überbieten. Jedenfalls setzt sie bei der interaktiven Präsentation der Ergebnisse ihres 3060-Seiten-Schmökers – Lesestoff nur für die hartgesottensten Verbotsanhänger – auf eine Ästhetik der Überwältigung. Stolz geben die Autoren an, einen „Datenberg“ von „2,9 Millionen Social-Media-Posts, 77.000 Parlamentsdokumenten, 55.000 Pressemitteilungen“ ausgewertet zu haben, als könnte schiere Masse den entscheidenden Fehler in der Methodik kompensieren. Denn auch das neueste XXL-Gutachten zur AfD verschreibt sich einer zweifelhaften Hermeneutik des Verdachts. So heißt es schon in der Präambel, die AfD verhalte sich „geschickter als rechte Parteien vor ihr“, denn „viele ihrer Botschaften bleiben zwischen den Zeilen“.

Botschaften verbieten zu wollen, die „zwischen den Zeilen“ stehen und damit schwer nachweisbar und jedenfalls interpretationsoffen sind, gehört zu den klassischen Merkmalen jener autoritären Systeme, die Freiheitsrechte eher gering schätzen. Doch auch wenn man die handfesten Beispiele betrachtet, die laut GFF-Gutachten den Stempel „verfassungswidrig“ und damit ein Parteiverbot rechtfertigen, traut man seinen Augen nicht. Da wird der AfD etwa vorgehalten, sie wolle „straffällige Eingebürgerte und Doppelstaatler*innen ausbürgern“, was „eine moderne Form der Verbannung“ sei. Exakt das verlangte der damalige CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz im Januar 2025 im Gespräch mit der WELT AM SONNTAG: „Es müsste wenigstens auf der gleichen Ebene eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben.“

Warum fordert die Gesellschaft für Freiheitsrechte nicht gleich auch das Verbot der CDU? Das würde die Parteienlandschaft noch gründlicher von inakzeptablen Positionen säubern – und vielleicht sogar Spielraum für eine absolute Mehrheit der Grünen schaffen. Schließlich sind auch andere Ideen, die der Gesellschaft für Freiheitsrechte als Beweise für die Verfassungswidrigkeit der AfD dienen, klassisches CDU-Gedankengut. So steht im Gutachten, die AfD-Forderung nach „Bett, Brot, Seife“, also nach Sachleistungen für Schutzsuchende, würde „das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und dadurch die Würde all jener verletzen, die in Deutschland Schutz suchen oder nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können“. Aha! Im Wahlprogramm von CDU und CSU von 2025 heißt es: „Für Ausreisepflichtige richten wir die Sozialleistungen an dem Grundsatz ,Bett, Brot und Seife‘ aus und sehen, wo immer möglich, einen gänzlichen Leistungsausschluss vor.“

Was für Merkel gilt, gilt nicht für Weidel

Man kann dieses Vorgehen, das legitime Positionen der politischen Auseinandersetzung als Verstöße gegen die Verfassung brandmarkt, nur durch Paranoia erklären. Sie offenbart sich auch dort, wo die GFF-Fahnder beim Durchforsten der sozialen Netzwerke wirklich einmal heftige Äußerungen finden. So soll es als Argument für ein Parteiverbot herhalten, dass ein AfD-Politiker nach der Verhaftung von Nicolás Maduro, als Memes zum ikonischen Foto des Diktators in Handschellen das Internet überfluteten, eine Variante mit Angela Merkel teilte. Inakzeptabel für einen Politiker, der ernst genommen werden will, keine Frage. Aber was ist ein geschmackloser Internetgag gegen den Propaganda-Bus des Zentrums für politische Schönheit, der auf Einladung niedersächsischer Schulen tagelang auf Schulhöfen parken darf und den Schülern eine Puppe der AfD-Chefin Alice Weidel hinter Gittern vorführt? Muss die SPD verboten werden, weil deren Kultusministerin Julia Hamburg diese antidemokratischen Bestrafungsfantasien als „Kunstprojekt“ rechtfertigte?

Merken die Demokratieschützer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte nicht, mit welcher Doppelmoral sie argumentieren? Liest man ihr Gutachten genau, so könnte man manchmal auf den Gedanken kommen, es handle von den Grünen und nicht von der AfD. „Politische Gegner*innen strafrechtlich zu verfolgen und einzuschüchtern, verletzt das Demokratieprinzip“, stellen sie mit Blick auf die AfD fest. Nähmen sie diese Einsicht ernst, so müssten sie sich, anstatt Meme-Polizei zu spielen, mit dem wirkmächtigen Politikerbeleidigungsparagrafen 188 beschäftigen – und die Strafbefehle und Razzien gegen harmlose Bürger anprangern, die mächtige Politiker als „Schwachkopf“, „Lackaffe“ oder „Pinocchio“ kritisiert haben.

Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte dokumentiert auf beispielhafte Weise, wie die AfD als dunkler Spiegel der selbsternannten Demokratieschützer fungiert. Würden sie wirklich hineinschauen, anstatt nur ihre hysterischen Fantasien darauf zu projizieren, so müssten sie erschaudern. Denn genau das, was sie der AfD als Absicht für den hypothetischen Fall einer Machtübernahme unterstellen, wird von ihnen im Kampf gegen den politischen Gegner längst ganz selbstverständlich praktiziert. So warnt die Gesellschaft für Freiheitsrechte davor, unter einer AfD-Regierung würde „der demokratische Wettbewerb erheblich beeinträchtigt“. Aber was sind all die vorsorglichen Verfassungsänderungen, was sind Disqualifizierungen von Bürgermeisterkandidaten, was sind Parteiverbote anderes als erhebliche Beeinträchtigungen des demokratischen Wettbewerbs?
Die Grünen sind einst als politische Alternative gestartet. Sie waren eine Partei der Meinungsfreiheit und der Bürgerrechte, die sie gegen einen autoritären Staat verteidigten. Erkennen sie sich noch wieder? Heute scheinen die Grünen danach zu streben, dem Klischee einer Verbotspartei zu entsprechen, deren letzte Utopie darin besteht, Andersdenkende auszuschalten. „Das Parteienverbot steht nicht ohne Grund im Grundgesetz“, schreibt Cem Özdemir, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, auf X: „Das Gutachten der GFF bestätigt eindrücklich: Die AfD ist eine gefährliche Partei.“

Was nach Ansicht der Richtigen „gefährlich“ ist, gehört verboten: Dieser Satz bringt das Elend der politischen Gegenwart auf den Punkt. Nicht wenige Bürger würden die Grünen als „gefährliche Partei“ bezeichnen. Sie könnten dafür sogar Argumente vorbringen, die nicht „zwischen den Zeilen“ stehen, sondern die politische Praxis prägen – etwa in Gestalt der katastrophalen Folgen der Energiewende für die deutsche Wirtschaft. Sollten die Grünen als Partei verboten werden, falls diese Bürger recht haben?

Die fatale Pointe ist natürlich, dass die Grünen genau solche Fantasien nähren, indem sie als letzte Patrone im verlorenen Kulturkampf ein AfD-Parteiverbot fordern. Sie normalisieren so den demokratiefeindlichen Gedanken, gegnerische Meinungen müssten disqualifiziert werden – und ebnen künftigen Regierungen, auch von der Gegenseite, den Weg für ähnliche Argumentationen. „Dass die AfD das Demokratieprinzip verletzen würde, haben wir bereits gezeigt“, tönt das Gutachten, als könne man zukünftige Entwicklungen beweisen. Gezeigt haben die Autoren mit ihrem Mammutwerk leider nur, dass sie selbst im Konfliktfall sofort bereit sind, das Demokratieprinzip über Bord zu werfen.

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