VON BEN KRISCHKE am 24. Juni 2026 5 min
Rosenkriege sind Privatsache. Wenn sich Prominente trennen, sollten
auch sie das hinter verschlossenen Türen tun. Nicht nur, weil es
wichtigere Themen gibt als bekannte Paare, die streiten und keine mehr
sind. Das ist nur die Perspektive von außen. Noch viel wichtiger ist die
Perspektive von innen. Wer die Öffentlichkeit für Privates nutzt,
öffnet die Büchse der Pandora; auch presserechtlich. Der bringt etwas
ins Rollen, das er oder sie nicht mehr kontrollieren kann.
Nun
sind Journalisten keine Beziehungs- oder Imageberater. Abwägen sollten
sie trotzdem, wenn eine potenzielle Story in Gestalt einer Person an die
Tür klopft. Zumal, wenn es um Privates oder gar Intimes geht. Kann man
die Geschichte überhaupt bringen? Und wenn ja, mit welchem Spin? Hat
diese Story eine Relevanz, die über die reine Lust am Voyeurismus
hinausgeht? Und was sollte der Journalist unbedingt vermeiden, um seinen
Protagonisten nicht unnötig zu schaden?
Es sind Abwägungen wie
diese, die den aufmerksamkeitsgeilen vom verantwortungsvollen
Journalisten unterscheiden – und die sie beim Spiegel offenbar
nicht getroffen haben. Oder wenn doch, dann nur unzureichend. Sonst wäre
das, was jetzt geschehen ist, nämlich gar nicht erst geschehen. Dann
wäre aus einer Exklusivgeschichte des Spiegel kein Lehrstück
geworden. Über Rosenkriege, die Privatsache bleiben sollten, und
Journalisten, die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden.
Die Rede ist vom Fall Christian Ulmen/Collien Fernandes. Und davon, dass der Spiegel vor Gericht jetzt eine herbe Niederlage gegen Ulmen einstecken musste. Konkret hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg dem Spiegel-Verlag
verboten, in seiner Berichterstattung „den Verdacht zu erwecken
und/oder erwecken zu lassen, der Antragsteller habe Deepfake-Videos, die
seine frühere Ehefrau zeigen, hergestellt und/oder verbreitet“. Pornos unter falschem Namen Zur Erinnerung: Im März handelte eine Spiegel-Titelgeschichte
von Collien Fernandes und ihrem Ex-Mann Christian Ulmen. Auf dem Cover
dieser Ausgabe prangte die Zeile „Du hast mich virtuell vergewaltigt“.
Im Artikel erhob die Schauspielerin und Moderatorin schwere Vorwürfe.
Demnach soll Ulmen sich im Internet als sie ausgegeben und Pornos an
andere Männer verschickt haben. Außerdem ging es im Spiegel-Artikel um pornografische Deepfake-Videos.
Die Veröffentlichung sorgte für viel Resonanz. Es fanden
Demonstrationen gegen Christian Ulmen und das Patriarchat statt.
Politikerinnen wie Katrin Göring-Eckardt und Saskia Esken nutzten den
Fall für politische Botschaften. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
trommelte für einen Gesetzentwurf gegen Deepfakes, der viel zu weit
gegangen wäre. Und während Klimaaktivistin Luisa Neubauer immerhin noch
meinte, Männer könnten froh sein, dass Frauen keine Vergeltung wollten,
schwadronierte die Influencerin Leonie Löwenherz bereits davon, „Täter
auf Marktplätzen kastrieren“ zu lassen.
Die Problematik mit den Deepfake-Pornos
Nach
der Veröffentlichung dieser Story war also die Hölle los. Doch von
Anfang an gab es auch Kritik an dem Stück. Wer genau las, stellte
nämlich fest, dass immer dort, wo pornografische Deepfakes thematisiert
wurden, zum Beispiel andere Formulierungen verwendet wurden. Aus gutem
Grund, wie jetzt vom Oberlandesgericht in Hamburg festgestellt wurde:
Der Spiegel hatte offenbar zwei verschiedene Themen vermengt.
Und zwar so, dass der Eindruck entstehen konnte und bei vielen Lesern
auch entstanden ist, diese hingen miteinander zusammen.
Da wäre
zum einen der Vorwurf an Christian Ulmen. Demnach soll der sich, wie
geschrieben, als Collien Fernandes ausgegeben und Pornos an andere
Männer verschickt haben. Offenbar mit Darstellerinnen, die Fernandes
ähnlich sahen. Da wäre zum anderen das Problem der pornografischen
Deepfakes, also von KI-generierten Sexfilmen, die auch echte Personen
zeigen. Das können Prominente sein wie Fernandes, aber auch
Privatpersonen. Schülerinnen etwa, über die solche Videos im
Zusammenhang mit Mobbing kursieren.
Doch statt beide Themen – die Vorwürfe an Ulmen und die Problematik
mit den Deepfake-Pornos – konsequent als zwei unterschiedliche Themen zu
behandeln, haben die Spiegel-Autoren entweder geschlampt. Oder
sie haben versucht, einem privaten Rosenkrieg eine
gesamtgesellschaftliche Relevanz beizufügen, um aus einem Boulevardthema
ein politisches Thema zu machen. Wohlwissend, dass sich die öffentliche
Anklage gegen Christian Ulmen wohl hervorragend verkaufen dürfte.
Vieles spricht für Letzteres: dass beim Spiegel
nicht geschlampt, sondern kalkuliert wurde. Das ist keine bloße
Unterstellung. Das ist die Benennung eines wiederkehrenden Musters. Ob Luke Mockridge, Till Lindemann oder eben Christian Ulmen: Schon länger versucht der Spiegel,
Auflage zu machen mit Themen, die eigentlich Boulevardthemen sind. Aus
dem „Sturmgeschütz der Demokratie“ ist ein linkes Regenbogenblatt
geworden.
Sagen, was ist
Falls stimmt, was Fernandes
ihrem Ex-Mann vorwirft, ist das zweifellos unschön. Ob es eine
öffentliche Relevanz hat, steht auf einem anderen Blatt. Ebenso, ob es
nicht besser gewesen wäre, das Ganze nicht oder zumindest weniger
konfrontativ öffentlich zu machen. Wenigstens im Sinne der gemeinsamen
Tochter. Wer die Öffentlichkeit für Privates nutzt, bringt nämlich immer
etwas ins Rollen, das er oder sie nicht mehr kontrollieren kann. Von
den Medien bis zum Pausenhof.
Spätestens die Niederlage des Spiegel
vor Gericht macht aus dem Fall Ulmen/Fernandes jetzt so oder so ein
Lehrstück. Über Rosenkriege, die lieber Privatsache bleiben sollten, und
Journalisten, die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Dabei hat Spiegel-Gründer
Rudolf Augstein eigentlich sehr gut auf den Punkt gebracht, was als
verantwortungsvoller Journalist zu tun wäre: „Sagen, was ist“ – und
nicht, was sich gut verkauft.
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