Anm.: "Eine richtige Entscheidung wird nicht dadurch falsch, dass die Falschen zustimmen. Sie bleibt richtig." (Merz) Ein entsprechender Gesetzentwurf der AfD zur ersatzlosen Streichung wurde am 29. Januar 2026 von der Mehrheit des Deutschen Bundestages abgelehnt.
Der andere BlickVom «Lackaffen» zum «Lügenfritz»: Der Tatbestand der Politikerbeleidigung ist eine Farce und gehört abgeschafft (NZZ)
Von Susanne Kreutzmann, 12.06.2026
Dieser Tage täte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz gut daran, sich an eine von Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl perfektionierte Strategie zu erinnern: Machtdemonstration durch Nichtbeachtung. Niemand wurde während seiner Kanzlerschaft so oft karikiert wie Kohl, zwar nicht in den sozialen Netzwerken, dafür aber auf Titelseiten von Wochenmagazinen und sogenannten Satirezeitschriften.
Wie oft ist Kohl dagegen strafrechtlich vorgegangen? Nicht ein einziges Mal. Von Merz sind mehrere hundert Strafanzeigen bekannt, die er zwar nicht selbst gestellt, aber auch nicht verhindert hat.
Solch ein Verhalten ist seines Amtes unwürdig. Der derzeitige Bundeskanzler hat genügend Probleme zu lösen, da muss er sich nicht auch noch um Beleidigungen im Internet kümmern, zumal wenn es sich um solche Bagatellen handelt wie in seinem Fall. Merz offenbart eine Empfindlichkeit, die seinem eigenen Anspruch als harter Verhandler zuwiderläuft.
Justizapparat wird mit Bagatellen überflutet
Doch es geht hier um etwas Grundsätzliches. Die Fälle sogenannter Politikerbeleidigung, gegen die die Justiz unter Anwendung von Paragraf 188 vorgeht, werden schon seit geraumer Zeit immer absurder. Nun kommt ein neuer bizarrer Fall hinzu. Das Amtsgericht im baden-württembergischen Öhringen hat einen Strafbefehl über 30 Tagessätze wegen Beleidigung erlassen, weil ein Bürger den Kanzler auf Facebook als «Lügenfritz» bezeichnet hatte.So wird der Justizapparat für Kleinigkeiten beansprucht, um das Ehrgefühl von Politikern zu schützen. Dabei ist überspitzte Machtkritik ein wesentlicher Zug von Demokratien.
Es ist deshalb überfällig, den «Majestätsbeleidigungsparagrafen» abzuschaffen. Er suggeriert eine moralische Sonderstellung von Politikern, die für einen Rechtsstaat unangemessen ist.
Gegen echte Bedrohungen oder Verleumdungen ist das allgemeine Strafrecht bestens gerüstet. Doch wenn Menschen Angst haben müssen, dass eine flapsige Bemerkung gegen Politiker schon die Polizei auf den Plan bringt, ist gründlich etwas aus dem Lot geraten. Eine liberale Gesellschaft muss sich im Zweifel immer für die Meinungsfreiheit entscheiden.Korrektur eines Irrwegs ist notwendig
Mittlerweile sind auch CDU-Politiker zu dieser Einsicht gelangt. «Die Menschen schütteln den Kopf», sagte etwa der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann am Donnerstag. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert will bei der Justizministerkonferenz kommende Woche einen Antrag auf Abschaffung von Paragraf 188 einbringen.Der erst 2021 eingeführte Paragraf hat zudem seinen Zweck verfehlt. Er sollte vor allem Kommunalpolitiker vor verbalen Angriffen schützen. Wenn Stadträte oder ehrenamtliche Bürgermeister so eingeschüchtert würden, dass sie sich nicht mehr engagieren, werde die Demokratie ausgehöhlt, argumentierten damals Mitglieder der SPD und Grünen. Doch er hat vor allem zu einer Flut von Anzeigen von Bundespolitikern geführt.
Nun stellt niemand infrage, wie verroht und zum Teil hasserfüllt die Sprache in den sozialen Netzwerken ist. Die Abschaffung des «Beleidigungsparagrafen» wäre allerdings kein Kniefall vor dem digitalen Mob, sondern die dringend notwendige Korrektur eines Irrwegs. Auch früher mussten Politiker viel einstecken und haben derb ausgeteilt.Daran sollten sich Politiker heute erinnern. Wer Macht beansprucht, muss zwar keine strafbare Hetze ertragen, sehr wohl aber beissende Kritik, Spott und Häme. Für jeden Spitzenpolitiker gilt zudem: Echte Autorität wird nicht vor Gericht erstritten.
Wie oft ist Kohl dagegen strafrechtlich vorgegangen? Nicht ein einziges Mal. Von Merz sind mehrere hundert Strafanzeigen bekannt, die er zwar nicht selbst gestellt, aber auch nicht verhindert hat.
Solch ein Verhalten ist seines Amtes unwürdig. Der derzeitige Bundeskanzler hat genügend Probleme zu lösen, da muss er sich nicht auch noch um Beleidigungen im Internet kümmern, zumal wenn es sich um solche Bagatellen handelt wie in seinem Fall. Merz offenbart eine Empfindlichkeit, die seinem eigenen Anspruch als harter Verhandler zuwiderläuft.
Justizapparat wird mit Bagatellen überflutet
Doch es geht hier um etwas Grundsätzliches. Die Fälle sogenannter Politikerbeleidigung, gegen die die Justiz unter Anwendung von Paragraf 188 vorgeht, werden schon seit geraumer Zeit immer absurder. Nun kommt ein neuer bizarrer Fall hinzu. Das Amtsgericht im baden-württembergischen Öhringen hat einen Strafbefehl über 30 Tagessätze wegen Beleidigung erlassen, weil ein Bürger den Kanzler auf Facebook als «Lügenfritz» bezeichnet hatte.So wird der Justizapparat für Kleinigkeiten beansprucht, um das Ehrgefühl von Politikern zu schützen. Dabei ist überspitzte Machtkritik ein wesentlicher Zug von Demokratien.
Es ist deshalb überfällig, den «Majestätsbeleidigungsparagrafen» abzuschaffen. Er suggeriert eine moralische Sonderstellung von Politikern, die für einen Rechtsstaat unangemessen ist.
Gegen echte Bedrohungen oder Verleumdungen ist das allgemeine Strafrecht bestens gerüstet. Doch wenn Menschen Angst haben müssen, dass eine flapsige Bemerkung gegen Politiker schon die Polizei auf den Plan bringt, ist gründlich etwas aus dem Lot geraten. Eine liberale Gesellschaft muss sich im Zweifel immer für die Meinungsfreiheit entscheiden.Korrektur eines Irrwegs ist notwendig
Mittlerweile sind auch CDU-Politiker zu dieser Einsicht gelangt. «Die Menschen schütteln den Kopf», sagte etwa der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann am Donnerstag. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert will bei der Justizministerkonferenz kommende Woche einen Antrag auf Abschaffung von Paragraf 188 einbringen.Der erst 2021 eingeführte Paragraf hat zudem seinen Zweck verfehlt. Er sollte vor allem Kommunalpolitiker vor verbalen Angriffen schützen. Wenn Stadträte oder ehrenamtliche Bürgermeister so eingeschüchtert würden, dass sie sich nicht mehr engagieren, werde die Demokratie ausgehöhlt, argumentierten damals Mitglieder der SPD und Grünen. Doch er hat vor allem zu einer Flut von Anzeigen von Bundespolitikern geführt.
Nun stellt niemand infrage, wie verroht und zum Teil hasserfüllt die Sprache in den sozialen Netzwerken ist. Die Abschaffung des «Beleidigungsparagrafen» wäre allerdings kein Kniefall vor dem digitalen Mob, sondern die dringend notwendige Korrektur eines Irrwegs. Auch früher mussten Politiker viel einstecken und haben derb ausgeteilt.Daran sollten sich Politiker heute erinnern. Wer Macht beansprucht, muss zwar keine strafbare Hetze ertragen, sehr wohl aber beissende Kritik, Spott und Häme. Für jeden Spitzenpolitiker gilt zudem: Echte Autorität wird nicht vor Gericht erstritten.
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